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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung - Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte - hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
262 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
- Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte -
hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
- Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte -
hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
- Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte -
hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-94/2014 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 30.09.2014 Stadtentwicklungsausschuss 05.05.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung - Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise Beschlussvorschlag: Alternative A) Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeführt mit dem Ziel, eine Hinterlandbebauung mit einer individuellen Erschließung über die jeweiligen Privatgrundstücke zu ermöglichen. Alternative B) Das Bebauungsplanverfahren wird nicht fortgeführt. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 30.09.2014 wird aufgehoben. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aktueller Sachstand zur Sitzung vom 30.09.2014: Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/Lipp im Bereich der Ortslage Oppendorf vor (siehe Anlage 1 - Plangeltungsbereich). Inhalt des Antrages ist die zusätzliche Ausweisung einer überbaubaren Fläche in den rückwärtigen Grundstücksbereichen der Straße „Zur Gaulshütte“ zur Errichtung einer Hinterlandbebauung. Der hier rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 11/Lipp setzt für den Bereich an der Gaulshütte im Wesentlichen eine straßenseitige Bebauung mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung und einer Bautiefe von maximal 20m fest (siehe Anlage 2 – bisheriger Stand BP 11 / Lipp). Für zwei Grundstücke im südwestlichen Bereich ist auch eine Hinterlandbebauung als planerisch zulässig festgesetzt und realisiert. Dies geschah jedoch nicht wie im Plan festgesetzt über eine öffentliche Erschließungsstraße sondern mittels Erschließung über Privatflächen. Nunmehr soll auch auf den übrigen Grundstücken eine entsprechende rückwärtige Bebauung ermöglicht werden. Hierbei handelt es sich um eine Angebotsplanung, d.h. dass die rückwärtige Bebauung nur dort erfolgt, wo dies von den jeweiligen Grundstückseigentümern gewünscht und aufgrund der Grundstücksbreite realisierbar ist. Ggf. sind privatrechtliche Grundstücksteilungen und -verkäufe zur Bebauung notwendig. Die Bebauung soll sich gestalterisch in die vorhandene Bebauung einfügen, sodass Festsetzungen hinsichtlich der Geschossigkeit und Dachneigung übernommen werden sollen. Die Erschließung muss jeweils seitlich an der straßenseitig gelegen Bebauung entlang erfolgen. Durch diese Änderung soll eine bedarfsgerechte und gleichzeitig verträgliche Nachverdichtung der etwa 50m tiefen Grundstücke erfolgen damit der Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit der Ortslage Oppendorf dienen. Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden. Aktueller Sachstand zur Sitzung am 05.05.2015: In der Informationsveranstaltung am 06. März 2015 teilte die Verwaltung den Anwohnern von Oppendorf den Sach- und Rechtstand ausführlich mit. Dabei wurden die vielfältigen Möglichkeiten einer Hinterlandbebauung im Plangebiet diskutiert. Insgesamt sprach sich ein Großteil der Anwohner am Ende der Veranstaltung gegen die Idee der Nachverdichtung aus. Ablehnend äußerten sich 16 Anwohner und interessiert an dieser Veränderung zeigten sich lediglich acht Anwohner. Dies wird zusätzlich durch das Schreiben (mit einer Unterschriftsliste von 11 Parteien) vom 31.03.2015 verdeutlicht. (siehe Anlage) Eine Erschließung zur rückwärtigen Bebauung könnte aufgrund der aktuellen Interessenlage der Anwohner lediglich über die jeweiligen Privatgrundstücke erfolgen. Es bleibt zu diskutieren, ob dennoch das Planverfahren durchgeführt werden soll oder ob der Status Quo des bestehenden Bebauungsplans unverändert bleibt. Eine „briefmarkenartige“ Änderung von mehreren Teilbereichen sollte jedoch aus gestalterischen Gründen vermieden werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die zusätzliche Bebaubarkeit der großen Grundstücke schafft Baumöglichkeiten für weitere Gebäude und trägt damit zur Stärkung Bedburgs als Wohnstandort bei. Beschlussvorlage WP9-94/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  – Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Grundstücke werden die Planungskosten bei Fortführung der Planung durch die Stadt Bedburg getragen. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 17.04.2015 ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-94/2014 1. Ergänzung Seite 3