Daten
Kommune
Bedburg
Größe
262 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
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Drucksache: WP9-94/2014
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
30.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
- Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Alternative A)
Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeführt mit dem Ziel, eine Hinterlandbebauung mit
einer individuellen Erschließung über die jeweiligen Privatgrundstücke zu ermöglichen.
Alternative B)
Das Bebauungsplanverfahren wird nicht fortgeführt. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
Abs. 1 BauGB vom 30.09.2014 wird aufgehoben.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Aktueller Sachstand zur Sitzung vom 30.09.2014:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/Lipp im Bereich der
Ortslage Oppendorf vor (siehe Anlage 1 - Plangeltungsbereich).
Inhalt des Antrages ist die zusätzliche Ausweisung einer überbaubaren Fläche in den rückwärtigen
Grundstücksbereichen der Straße „Zur Gaulshütte“ zur Errichtung einer Hinterlandbebauung.
Der hier rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 11/Lipp setzt für den Bereich an der Gaulshütte im
Wesentlichen eine straßenseitige Bebauung mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung und
einer Bautiefe von maximal 20m fest (siehe Anlage 2 – bisheriger Stand BP 11 / Lipp). Für zwei
Grundstücke im südwestlichen Bereich ist auch eine Hinterlandbebauung als planerisch zulässig
festgesetzt und realisiert. Dies geschah jedoch nicht wie im Plan festgesetzt über eine öffentliche
Erschließungsstraße sondern mittels Erschließung über Privatflächen. Nunmehr soll auch auf den
übrigen Grundstücken eine entsprechende rückwärtige Bebauung ermöglicht werden.
Hierbei handelt es sich um eine Angebotsplanung, d.h. dass die rückwärtige Bebauung nur dort
erfolgt, wo dies von den jeweiligen Grundstückseigentümern gewünscht und aufgrund der
Grundstücksbreite realisierbar ist. Ggf. sind privatrechtliche Grundstücksteilungen und -verkäufe
zur Bebauung notwendig. Die Bebauung soll sich gestalterisch in die vorhandene Bebauung
einfügen, sodass Festsetzungen hinsichtlich der Geschossigkeit und Dachneigung übernommen
werden sollen. Die Erschließung muss jeweils seitlich an der straßenseitig gelegen Bebauung
entlang erfolgen.
Durch diese Änderung soll eine bedarfsgerechte und gleichzeitig verträgliche Nachverdichtung der
etwa 50m tiefen Grundstücke erfolgen damit der Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit der Ortslage
Oppendorf dienen.
Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die
Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 05.05.2015:
In der Informationsveranstaltung am 06. März 2015 teilte die Verwaltung den Anwohnern von
Oppendorf den Sach- und Rechtstand ausführlich mit. Dabei wurden die vielfältigen Möglichkeiten
einer Hinterlandbebauung im Plangebiet diskutiert. Insgesamt sprach sich ein Großteil der
Anwohner am Ende der Veranstaltung gegen die Idee der Nachverdichtung aus. Ablehnend
äußerten sich 16 Anwohner und interessiert an dieser Veränderung zeigten sich lediglich acht
Anwohner. Dies wird zusätzlich durch das Schreiben (mit einer Unterschriftsliste von 11 Parteien)
vom 31.03.2015 verdeutlicht. (siehe Anlage)
Eine Erschließung zur rückwärtigen Bebauung könnte aufgrund der aktuellen Interessenlage der
Anwohner lediglich über die jeweiligen Privatgrundstücke erfolgen.
Es bleibt zu diskutieren, ob dennoch das Planverfahren durchgeführt werden soll oder ob der
Status Quo des bestehenden Bebauungsplans unverändert bleibt. Eine „briefmarkenartige“
Änderung von mehreren Teilbereichen sollte jedoch aus gestalterischen Gründen vermieden
werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die zusätzliche Bebaubarkeit der großen Grundstücke schafft Baumöglichkeiten für weitere Gebäude und trägt damit
zur Stärkung Bedburgs als Wohnstandort bei.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja – Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Grundstücke werden die Planungskosten
bei Fortführung der Planung durch die Stadt Bedburg getragen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 17.04.2015
----------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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