Daten
Kommune
Bedburg
Größe
208 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
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Drucksache: WP9176/2014 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
02.12.2014
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse
hier: Information zum aktuellen Sachstand
Beschlussvorschlag:
Der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan 5a / Kirchherten wird zur Kenntnis
genommen.
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Begründung:
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 02.12.2014:
Mit Bekanntmachung vom 19. Mai 2014 ist der Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten in Kraft
getreten. Dieser Bebauungsplan schafft das Baurecht für die Bebauung der Wiese hinter dem
Altenheim „Klosterresidenz Maria Hilf“ zwischen Pützer Straße, Marienstraße und Schulgasse.
Zu Beginn des Planverfahrens im Jahr 1995 war ursprünglich vorgesehen, nicht nur den Bereich
südlich des Fußweges, der zwischen Marienstraße und Schulgasse verläuft, sondern auch die
rückwärtigen Gartenbereiche der sehr tiefen Grundstücke sowie Freiflächen nördlich dieses
Weges einer Wohnbebauung zuzuführen. Als das Planverfahren im Jahr 2011 wieder aufgegriffen
wurde, wurde zur bedarfsgerechten Baulandbereitstellung jedoch zunächst lediglich der südliche
Teilbereich in der Planung weitergeführt und im Rahmen des o.g. Bebauungsplanverfahrens als
Wohngebiet festgesetzt (siehe Anlage 1 – Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten). Der Eigentümer
dieser Fläche bemüht sich derzeit um eine Entwicklung dieses Bereichs.
Darüber hinaus besteht das Ansinnen bei einigen Eigentümern des nördlichen Teilbereichs, diese
entsprechend der seinerzeitigen Planungsüberlegungen nunmehr ebenfalls der Wohnbebauung
zuzuführen. Hierzu liegt der Verwaltung ein entsprechender Antrag vor. Wie auch der
Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten soll mit der Bebauung des nördlichen Teilbereichs im Rahmen
des Bebauungsplans Nr. 5a / Kirchherten ein Beitrag zur verträglichen innerörtlichen
Nachverdichtung und somit zur bedarfsgerechten Wohnbaulandentwicklung in Kirchherten
geleistet werden. Dabei ist eine aufgelockerte Wohnbebauung mit Einzelhäusern angedacht. Als
Bebauungsplan der Innenentwicklung soll der Plan entsprechend nach § 13a BauGB aufgestellt
werden (siehe Anlage 2 – Geltungsbereich BP 5a Kirchhherten).
Im Gegensatz zum südlichen Teilbereich ist die Eigentümerstruktur im nördlichen Teilbereich
aufgrund der Grundstückszuschnitte wesentlich kleinteiliger. Daher soll nach Fassung des
Aufstellungsbeschlusses zunächst eine entsprechende Anwohnerinformation stattfinden, um zum
einen über Ziel und Zweck der Planung zu informieren und zum anderen eine Abstimmung über
die Bereitschaft der jeweiligen Eigentümer vorzunehmen, inwieweit deren Flächen überhaupt in
eine Überplanung miteinbezogen werden sollen. Diese Bereitschaft ist maßgeblich für den
Bereich, der überplant werden soll und somit entscheidend für die mögliche Bebauungsstruktur.
Ob und welche bodenordnenden Maßnahmen in diesem Zuge notwendig werden, wird im weiteren
Verfahren geklärt. Eine freiwillige Umlegung und Zusammenlegung von Grundstücken nach
Abschluss des Planverfahrens könnte dabei Zuschnitte für eine adäquate Grundstücksstruktur
schaffen.
Im Anschluss an die Bürgerinformation kann sodann die Erarbeitung der notwendigen
Planunterlagen erfolgen. Die eventuelle Übernahme der Planungskosten wird dabei abhängig sein
vom konkreten Flächenzuschnitt des zu überplanenden Gebietes.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 05.05.2015:
In der Informationsveranstaltung am 09. März 2015 teilte die Verwaltung den geladenen
Anwohnern des möglichen Planbereichs den Sach- und Rechtstand ausführlich mit. Dabei wurden
die vielfältigen Möglichkeiten einer baulichen Nachverdichtung im Hinterland diskutiert. Lediglich
ein Teil der Anwesenden äußerte in dieser Veranstaltung Interesse an dieser möglichen
Bebauungsplanung. Aufgrund des sich voraussichtlich abzeichnenden Interesses wäre es
denkbar, eine Reduzierung des Planbereiches auf einen kleineren, dafür aber
zusammenhängenden Teilbereich durchzuführen. Der Empfehlung des Planungsbüros folgend,
wird vorgeschlagen, den vorhandenen Baubestand aus dem zukünftigen Planbereich
herauszuhalten und nur einen Teilbereich mit neuem Baurecht zu überplanen.
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Eine Erschließung des zukünftigen Planbereiches wäre lediglich erst nach Realisierung einer
Straßenfläche von der Marienstraße über einen Teil des BP 5/Kirchherten möglich. Die
Erschließung des Plangebietes würde ohne Beteiligung der Stadt Bedburg auf Kosten der
Flächeneigentümer bzw. eines möglichen Investors erfolgen.
Derzeit wird eine konkrete Abfrage an die potentiellen Flächeneigentümer mit der anschließenden
Erstellung eines passenden Plankonzeptes durchgeführt. Nach dem Ergebnis der
Informationsveranstaltung ist davon auszugehen, dass die rückwärtigen Gartenbereiche des
nördlichen Teilbereichs, der über eine kleinteilige Grundstücksstruktur verfügt, aufgrund fehlendes
Interesses einzelner Flächeneigentümer keiner zusätzlichen Bebauung zugeführt werden wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte, behutsame Wohnraumschaffung stützt den Ortsteil Kirchherten als Wohnstandort, der den Bedarf
in erster Linie aus dem Ort selbst heraus generiert. Somit wird im verträglichen Maß sichergestellt, dass auch aktuelle
Wohnbedürfnisse der Kirchhertener Bevölkerung neben der Fortentwicklung des Bestands befriedigt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
für
Je nach Abgrenzung des Plangebietes ist einer Übernahme der Planungskosten
diesen Bereich durch die Stadt angezeigt. Ggf. ist eine Kostenbeteiligung der
Anwohner möglich.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 17.04.2015
----------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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