Daten
Kommune
Bedburg
Größe
265 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
29.04.15, 18:01
Aktualisiert
11.05.15, 16:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-85/2015
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.05.2015
Betreff:
Zentralisierung der Verwaltung am Standort Kaster; VOF-Verfahren (Findung eines
Generalplaners) - weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Arbeitskreises
„VOF-Verfahren Rathauszentralisierung am Standort Kaster“ vom 28.04.2015, die Phase
2 des Verfahrens mit den Bietern 1 bis einschl. 6 fortzuführen.
Des Weiteren stimmt der Rat der Stadt der vorliegenden Aufgabenbeschreibung, den
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sowie der in der Begründung zur
Sitzungsvorlage beschriebenen weiteren Vorgehensweise zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung am 02.09.2014 des Rates der Stadt Bedburg wurde die Durchführung des
VOF-Verfahrens erläutert und ein Arbeitskreis gebildet. Einzelheiten können der
Sitzungsvorlage WP 9-37/2014 entnommen werden.
Auswertung Phase 1
Auf die Bekanntmachung vom 27.12.2014 zur Aufforderung zur Teilnahme am VOFVerfahren für die Generalplanung zur Schaffung eines zentralen Verwaltungsstandortes
sind 10 Teilnahmeanträge eingegangen.
Entsprechend der vom Arbeitskreis in seiner Sitzung am 30.10.2014 erarbeiteten
Eignungskriterien wurden die eingegangenen Unterlagen ausgewertet.
Die Ergebnisse können den beigefügten Auswertungen und der Zusammenstellung
entnommen werden.
Eine namentliche Zusammenstellung ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Gemäß der o. a. Bekanntmachung wurde die Zahl der Teilnehmer, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, auf mindestens 3 und höchstes 6 begrenzt.
Vor dem Hintergrund der sehr großen Bedeutung des Projektes hat sich der Arbeitskreis
in seiner Sitzung am 28.04.2015 einstimmig für die Fortführung des Verfahrens mit den
Bietern 1 bis einschl. 6 ausgesprochen.
Phase 2 – Aufgabenbeschreibung, Zuschlagskriterien –
Für die Auswahl eines Generalplaners werden Angebot und Präsentation bewertet. Der
Arbeitskreis hat dem Rat der Stadt Bedburg am 29.04.2015 einstimmig empfohlen, die
Aufgabenbeschreibung und die Zuschlagskriterien mit deren Gewichtung (siehe Anlagen)
zu beschließen.
Weitere Vorgehensweise, zeitlicher Ablauf
Die weitere Vorgehensweise bzw. der weitere Verfahrensablauf stellt sich bei optimalem
Verlauf wie folgt dar:
12.05.2015 Beschlussfassung durch den Rat zur Auswahl der Teilnehmer und der
Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise
21. Kalenderwoche Versendung der Unterlagen an die Teilnehmer
31.07.2014 Abgabetermin für die Honorarangebote
21.08.2015 (14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) und 22.08.2014 (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr) Präsentation und Verhandlungen mit den
Teilnehmern im Arbeitskreis, Bewertung der Präsentation im Arbeitskreis.
Beschlussvorlage WP9-85/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Für die Präsentation und das Verhandlungsgespräch wird den Teilnehmern mitgeteilt,
dass hierfür jeweils 30 min. (insgesamt somit 1 Stunde) einzuplanen sind.
35. Kalenderwoche event. Mitteilung an Teilnehmer über honorarrelevante Punkte
aus den Verhandlungsgesprächen
11.09.2014 Termin Abgabe finales Angebot
38. Kalenderwoche Wertung der Angebote, Sitzung Arbeitskreis
Mitte/Ende Oktober Beschlussfassung Rat
Allgemeiner Hinweis
Die weitere Vorgehensweise und der zeitliche Ablauf ist mit der Vergabestelle der Stadt
Bedburg abgestimmt worden. Mit Stellungnahme vom 08.05.2015 hat die Luther
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu den weiteren Verfahrensabläufen keine Bedenken
erhoben: Neben dem Vorschlag zu zwei Formulierungsänderungen wurde empfohlen, auf
das Kriterium „Gesamteindruck“ zu verzichten. Diesen Anregungen wurde entsprochen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Durch die Verwirklichung eines zentralen Verwaltungsstandortes (und somit auch der Einleitung der hierfür
erforderlichen Schritte), welcher auf den Lebenszyklus des Objektes betrachtet eine effizientere Verwendung von
Finanz- und Sachressourcen beinhaltet, wird insbesondere der Gedanke der „Generationengerechtigkeit“ forciert, was
einen der Grundelemente der notwendigen Anpassung auf den demographischen Wandel darstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 11. Mai 2015
----------------------------------Naujock
Fachdienstleiter
Beschlussvorlage WP9-85/2015
----------------------------------Karren
stellv. Fachdienstleiter
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
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