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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
127 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:02
Aktualisiert
27.05.15, 18:02
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg)) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg)) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg))

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9105/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.06.2015 Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Bürgerantrag zur weiteren Beratung in den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss zu verweisen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadt Bedburg liegt ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 20.04.2015 vor, hier eingegangen am 23.04.2015. Der Antragsteller begehrt eine Dringlichkeitsentscheidung zu der Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort des Krankenhauses St.Hubertus-Stift GmbH Bedburg. Die Einzelheiten hierzu können dem als Anlage beigefügten Antrag entnommen werden. Zu der Thematik haben im letzten Jahr und auch in den letzten Monaten verschiedene Schriftwechsel und Gespräche zwischen dem Antragsteller und sowohl der Stadt Bedburg als auch dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes stattgefunden. Hierbei ging es insbesondere um eine belastbare Aussage zum Rettungsdienstbedarfsplan, der in 2015 fortgeschrieben werden muss. Der Rhein-ErftKreis hatte sich bislang mit einer Aussage hierzu bedeckt gehalten, da die Grundlage für eine Fortschreibung des Plans, das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW), in seiner Novellierung nicht vorgelegen hatte. Mit der Verabschiedung am 19.03.2015 im Landtag NRW ist dieses Gesetz nun zum 19.05.2015 in Kraft getreten. Daher hat am 21.05.2015 ein erneutes Gespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis und Vertretern des Krankenhauses und der Städte stattgefunden, in dem das weitere Vorgehen erörtert wurde. Zwischenzeitlich liegt auch die schriftliche Zusage des Rhein-Erft-Kreises vor, die nachfolgenden Festlegungen in den neuen Entwurf aufzunehmen. Hiernach ist vorgesehen, dass der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes für die konkrete und abschließende Erarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans im Entwurf desselben nun unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen und des ermittelten Dimensionierungsergebnisses für den Einsatzbereich 1 Bedburg (NEF Bedburg) eine 24Stunden Vorhaltung an 7 Tagen in der Woche mit 168 Rettungsmittelwochenstunden vorsehen wird. Dieser Entwurf wird nun allen zu beteiligenden Stellen zur Stellungnahme zugeleitet. Da in diesem Beteiligungsverfahren auch mit den kreisangehörigen Gemeinden, die Träger der Rettungswachen sind, Einvernehmen zu erzielen ist, werden mit diesen im nächsten Monat weitere Gespräche geführt. Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens soll dann im Herbst 2015 der abgestimmte Bedarfsplan dem Kreistag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden. Da die konkreten Ergebnisse zum Rettungsdienstbedarfsplan erst im Herbst vorliegen werden und derzeit beim Krankenhaus Bedburg mit 3 Notärzten und einem Rettungsfahrzeug die 24-Stunden Vorhaltung an 7 Tagen in der Woche gewährleistet ist, besteht kein Bedarf zu einer Dringlichkeitsentscheidung. Vielmehr wird aufgrund der Komplexität des Verfahrens eine weitergehende Beratung des Antrages im zuständigen Fachausschuss empfohlen, sobald alle entscheidungserheblichen Grundlagen zur Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans seitens des Rhein-Erft-Kreises erbracht worden sind. Dies wird im Herbst 2015 der Fall sein. Beschlussvorlage WP9-105/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-105/2015 Seite 3