Daten
Kommune
Bedburg
Größe
127 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:02
Aktualisiert
27.05.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9105/2015
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.06.2015
Betreff:
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. des Rettungsdienstbedarfsplanes (Vorhaltung
eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Bedburg)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Bürgerantrag zur weiteren Beratung in
den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss zu verweisen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 20.04.2015 vor, hier
eingegangen am 23.04.2015.
Der Antragsteller begehrt eine Dringlichkeitsentscheidung zu der Vorhaltung eines
Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort des Krankenhauses St.Hubertus-Stift GmbH
Bedburg. Die Einzelheiten hierzu können dem als Anlage beigefügten Antrag entnommen
werden.
Zu der Thematik haben im letzten Jahr und auch in den letzten Monaten verschiedene
Schriftwechsel und Gespräche zwischen dem Antragsteller und sowohl der Stadt Bedburg
als auch dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes stattgefunden.
Hierbei
ging
es
insbesondere
um
eine
belastbare
Aussage
zum
Rettungsdienstbedarfsplan, der in 2015 fortgeschrieben werden muss. Der Rhein-ErftKreis hatte sich bislang mit einer Aussage hierzu bedeckt gehalten, da die Grundlage für
eine Fortschreibung des Plans, das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW), in seiner
Novellierung nicht vorgelegen hatte. Mit der Verabschiedung am 19.03.2015 im Landtag
NRW ist dieses Gesetz nun zum 19.05.2015 in Kraft getreten.
Daher hat am 21.05.2015 ein erneutes Gespräch mit dem Rhein-Erft-Kreis und Vertretern
des Krankenhauses und der Städte stattgefunden, in dem das weitere Vorgehen erörtert
wurde. Zwischenzeitlich liegt auch die schriftliche Zusage des Rhein-Erft-Kreises vor, die
nachfolgenden Festlegungen in den neuen Entwurf aufzunehmen.
Hiernach ist vorgesehen, dass der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes für
die konkrete und abschließende Erarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans im Entwurf
desselben nun unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen und des ermittelten
Dimensionierungsergebnisses für den Einsatzbereich 1 Bedburg (NEF Bedburg) eine 24Stunden Vorhaltung an 7 Tagen in der Woche mit 168 Rettungsmittelwochenstunden
vorsehen wird. Dieser Entwurf wird nun allen zu beteiligenden Stellen zur Stellungnahme
zugeleitet. Da in diesem Beteiligungsverfahren auch mit den kreisangehörigen
Gemeinden, die Träger der Rettungswachen sind, Einvernehmen zu erzielen ist, werden
mit diesen im nächsten Monat weitere Gespräche geführt.
Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens soll dann im Herbst 2015 der abgestimmte
Bedarfsplan dem Kreistag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.
Da die konkreten Ergebnisse zum Rettungsdienstbedarfsplan erst im Herbst vorliegen
werden und derzeit beim Krankenhaus Bedburg mit 3 Notärzten und einem
Rettungsfahrzeug die 24-Stunden Vorhaltung an 7 Tagen in der Woche gewährleistet ist,
besteht kein Bedarf zu einer Dringlichkeitsentscheidung.
Vielmehr wird aufgrund der Komplexität des Verfahrens eine weitergehende Beratung des
Antrages
im
zuständigen
Fachausschuss
empfohlen,
sobald
alle
entscheidungserheblichen Grundlagen zur Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans
seitens des Rhein-Erft-Kreises erbracht worden sind. Dies wird im Herbst 2015 der Fall
sein.
Beschlussvorlage WP9-105/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-105/2015
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