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Beschlussvorlage (Bürgerantrag - Anlage 1 zu WP9-105/2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
09.06.2015
Erstellt
28.05.15, 14:14
Aktualisiert
28.05.15, 14:14
Beschlussvorlage (Bürgerantrag - Anlage 1 zu WP9-105/2015) Beschlussvorlage (Bürgerantrag - Anlage 1 zu WP9-105/2015) Beschlussvorlage (Bürgerantrag - Anlage 1 zu WP9-105/2015) Beschlussvorlage (Bürgerantrag - Anlage 1 zu WP9-105/2015)

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Inhalt der Datei

Bedburg, 20:04.2015 An die Ratsvertreter der Stadt Bedburg z. Hd. Herrn Bürgermeister Solbach Rathaus Kaster 50181 Bedburg per Einschreiben mit Rückschein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Dringlichkeitsentscheidung zu der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung des Bedburger Notarzteinsatzfahrzeuges BEC I NEF 01 - und der erforderlichen Sachstandserhebung bzw. Erstellung eines Verwaltungsentwurfes Sehr geehrter Herr Bürgermeister Solbach, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates, hiermit teile ich Ihnen mit das der Landtag am 18.03.2015 das zweite Gesetz zur Anderung des Rettungsgesetzes NRW (2. Rett.GAndG. NRW) verabschiedet hat. Im Mittelpunkt steht die Vollrefinanzierung der Notfallsanitäterausbildung über die Rettungsdienstgebühren. Auf Grund des Umstandes, dass zum 31.12.2015 das Bergheimer Krankenhaus "Maria Hilf' den Vertrag mit der Stadt Bergheim zu der Notarztbereitstellung anstehende Rettungsdienstbedarfsplan aufgekündigt hat und der neue für den Rhein-Erft-Kreis noch nicht verabschiedet ist, benötigt die Stadt Bedburg jetzt die Gewissheit für die hinterlegte Einbindung zur Grundvorhaltung des Notarztes mit dem NEF Fahrzeug BED/01. Nach meiner Auffassung Landesministerium benötigt unsere Stadt (seit 2011 als mittlere kreisangehörige Stadt beim hinterlegt) eine verwaltungsrechtliche Grundlage hierzu bildet das Rettungsdienstgesetz Gewährleistung zur Amtshaftung. §6 Abs. 2 Satz 2 RettG.NRW. Die nachstehend aufgeführten Arbeitspunkte halte ich zum Verfahrensablauf für unbedingt erforderlich: 1. Nachfrage und Leistungsbestätigung (Geschäftsführer vom Bedburger Krankenhaus St. Hubertus-Stift GmbH Herr Schall) zur weiteren Vertragsfortführung (Notarztgestellung) in der Funktion als Verwaltungshelfer. 2. Es ist die Verwaltungsfrage Vertragspartner zu behandeln, wer kommunalrechtlich für unsere Stadt hier den bildet? Ist es der Rhein-Erft-Kreis oder die Stadt Bergheim? 3. Ist die vorliegende Vertragsstruktur für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan überhaupt tragfähig? 4. Eine Gesprächsführung mit unserem Landrat Herrn Kreuzberg. - 5. Eine Gesprächsführung mit der Stadt Bergheim (Bürgermeisterin Fachbereichsleiter 6. Frau Pfordt / Herr Berger) muss hierzu in Kürze stattfinden. Zu den örtlichen Kalkulationsgrundlagen bei der Rettungsdienstgebührensatzung sollte hierzu für die Städte Bergheim, Bedburg und Elsdorf eine Überprüfung und ggf. eine Anpassung erfolgen. 7. Vielleicht können unsere Städte sich hier mit Zustimmung der Bezirksregierung organisatorischen Gemeinschaft zusammenschließen, Beitrag zur Qualitätsleistung 8. bei der alle Städte im Nordkreis ihren erbringen. Hier möchte ich daran erinnern, dass der Ordnungsdezernent die Krankenkassen zu einer Schmitz mit dem Schreiben an vom 22.11.2013 mitteilt, dass der Bedburger Notarztbereich Ortsteile Bergheim-Auenheim, Bergheim-Hüchelhoven und Bergheim-Rheidt um die erweitert werden musste. 9. Bei der neuen Bedarfsplanung Zusammenarbeit zur Notfallrettung ist ebenso eine interkommunale mit der Stadt Elsdorf denkbar. Dieses Modell könnte wirksam werden, wenn unser Krankenhaus die weitere notärztliche Bereitstellung nicht fortführen kann. Dann würde unsere Kommune auf Basis der Eigenbeschäftigung Honorarkräften einen Notarztpool mit beschäftigen . .Eine andere Finanzierungsmöglichkeit von der Kommunalaufsicht Die Einsatzsteuerung ist die Errechnung einer Sonderumlage, die natürlich bzw. vom Kreistag genehmigt werden muss. liegt hierbei weiterhin bei der Kreisleitstelle. 10. Bei der Planung zur Vorhaltung von RTW / NEF und deren Schichtbetrieb liegt bei der Kooperation zwischen den Wachen Bedburg und Elsdorf folgender Ansatz zur Kostenersparnis: Gegenwärtig ist der Bedburger RTW im Nachtbetrieb bis 24:00 Uhr besetzt. Bei einem Wegfall der Bedburger RTW-Besatzung dem RTW Elsdorf-Niederembt im Nachtbetrieb würde unsere Stadt von und vom RTW Bergheim-Niederaußem Im Ergebnis würde in Bedburg die Schichtplanung versorgt. nicht geteilt bzw. unterbrochen, aber ein RTW mit 2 Personen Besatzung könnte eingespart werden. Verlegungstransporte vom Krankenhaus im Nachtbetrieb bleiben hiervon unberührt. Unser NEF-Fahrzeug mit Fahrer und Notarzt ist weiterhin uneingeschränkt für den gesamten Nordkreis als Libero-NEF präsent. Die Kostenersparnis könnte als Budgeterhöhung Personal) eingesetzt werden. zwecks Notarztfinanzierung (Fahrzeug und 11. Die Hilfsfristen (8 Minuten für das erste Rettungsmittel), auch für das Bedburger Randgebiet, werden hierdurch nicht negativ beeinflusst. Die Funktion als First Responser Abschließend möchte ich herausstellen, dass die Verantwortung Bürgersicherheit zur Notfallrettung bleibt erhalten. und uns alle und zu jeder Zeit betrifft. Die kommunale Selbstverwaltung im Bereich unserer Daseinsvorsorge §8 Abs 1 muss erfüllt werden. In den letzten 18 Jahren hat dies funktioniert und niemand hatte Zweifel. Auf Grund der neuen Personalstruktur Fachgebietsleiter unserer Stadtverwaltung und Neubesetzung die mit Ansage erneut unbestimmt ist, ist zum Gesamtkomplex vom eine wirklich schnelle Bearbeitung erforderlich. Auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW vom 27.11.2001) möchte ich das Verfahren begleiten. Vielleicht konstruieren wir in Bedburg zu dem Arbeitsfeld (Notarzt, Krankenhaus, Facharztversorgung, FIOchtlingsunterbringung und deren Gesundheitsversorgung mit dem Titel "Die Soziale Stadt Bedburg". Mit freundlichen Grüßen ein Vorzeigemodell für unser Land NRW Die Berücksichtigung der folgenden Rechtsgrundlagen und Instanzen ist bei der Bearbeitung zu beachten: 1. Allgemeines Kommunalrecht 2. Polizei und Öffentliches Recht 3. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzplan, Katastrophenschutz, 4. Vorsorgeplanungen Bevölkerungsschutz) für die gesundheitliche (Gefahrenabwehrpläne ) 5. Krankenhausgesellschaft 6. Landkreistag 7. Arbeitsgemeinschaft 8. Landesfachbeirat 9. GW-Kommunalversicherung NRW NRW / Düsseldorf 10. Kassenärztliche Alarmplan, Notärzte in NRW für den Rettungsdienst Vereinigung Köln Versorgung bei Großschadensereignissen