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Beschlussvorlage (Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
275 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-59/2015 1. Ergänzung Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 21.04.2015 Rat der Stadt Bedburg 23.06.2015 Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Betreff: Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Anpassung der Elternbeitragssatzung wie vom Schul- und Bildungsausschuss und der Verwaltung vorgeschlagen sowie die Umsetzung zum Schuljahresbeginn 2015-2016. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die bisherige Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS vom 21.04.2006 entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und wurde insbesondere im Hinblick auf die Beitragserhebung im Bereich der Kindertagessstätten und der Beitragsgerechtigkeit überarbeitet. Auf die Vorlagen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2014 und der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 24.02.2015 wird vollinhaltlich verwiesen. Wesentliche Änderungen der neuen Beitragssatzung sind:  Die Erhöhung der Anzahl der Beitragsstufen von bisher 6 Stufen auf nunmehr 10 Stufen um eine größere Beitragsgerechtigkeit zu schaffen, wobei die Beitragshöhen an die Beitragshöhen der Kindertageseinrichtungen für eine 25 Std./Woche-Betreuung angeglichen wurden. Der „Anerkennungsbeitrag“ i.H.v. 3,00 Euro/Monat in der niedrigsten Einkommensstufe fällt in der neuen Satzung weg und der Höchstbeitrag wurde von bisher 140,00 Euro auf aktuell 152,46 Euro angehoben. Zurzeit ist durch Erlass ein Höchstbetrag von 170,00 Euro vorgegebenen.  Eine deutliche Beitragsentlastung von Familien mit mehreren Kindern, da nur noch für ein Kind ein Beitrag erhoben wird, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die OGS und/oder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Bisherige Regelung war, dass sich der Elternbeitrag für das zweite Kind auf 50 Prozent und für jedes weitere Kind auf 25 Prozent ermäßigte. Beitragstabelle zur neuen Satzung im Vergleich zur bisherigen Beitragstabelle: Stufe Jahreseinkommen in € 25 Stunden/OGS in € bisher in € Stufe 1 bis 15.000,00 0,00 3,00 Stufe 2 bis 25.000,00 28,00 16,00 47,00 Stufe 3 bis 31.000,00 47,00 47,00 Stufe 4 bis 37.000,00 58,00 47,00 73,00 Stufe 5 bis 43.000,00 70,00 73,00 Stufe 6 bis 49.000,00 81,00 73,00 Stufe 7 bis 55.000,00 92,00 105,00 Stufe 8 bis 61.000,00 107,00 105,00 Stufe 9 bis 73.000,00 122,00 140,00 Stufe 10 ab 73.000,00 152,00 140,00 Die Elternbeiträge wurden auf volle Eurobeträge gerundet. Für die Berechnung der 1,5 prozentigen jährlichen Steigerung, werden die nicht gerundeten Beträge zugrunde gelegt. Der Entwurf der neuen Beitragssatzung ist als Anlage 1 beigefügt. Der Schul- und Bildungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.04.2015 beschlossen, dem Rat der Stadt Bedburg die Anpassung der Elternbeitragssatzung wie von der Verwaltung vorgeschlagen sowie die Umsetzung zum Schuljahresbeginn 2015-2016 zu empfehlen. Beschlussvorlage WP9-59/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen kann von einer steigenden Betreuungsquote ausgegangen werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Keller ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-59/2015 1. Ergänzung Seite 3