Daten
Kommune
Bedburg
Größe
296 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9177/2014 2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
02.12.2014
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen
Bergstraße hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage
A) – Abwägungsliste –.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster. 9. vereinfachte Änderung wir nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 02.12.2014:
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 25.02.2003 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung für einen Teilbereich an der Neuen Bergstraße im Ortsteil
Königshoven gefasst. Dieser Satzungsbeschluss wurde bisher jedoch nicht bekanntgemacht und
ist somit nicht in Kraft getreten. Der Bebauungsplan sah die Errichtung von zwei Gebäuden im
vorderen Bereich der Gärtnerei an der Neuen Bergstraße vor. Dabei sollte das hintere Gebäude
über einen öffentlichen Erschließungsstich mit kleiner Wendeanlage erschlossen werden (siehe
Anhang 1 – Planzeichnung BP 28 / Kaster, 9. Änderung [alt]).
Das vordere Haus wurde nach Durchführung der seinerzeitigen Offenlage auf der Basis des § 33
BauGB genehmigt und errichtet. Zwischenzeitlich ist im Jahr 2011 der Bebauungsplan Nr. 30a /
Kaster (Neubaugebiet Am Mühlenkreuz) in Kraft getreten. Dieser überplant teilweise die
Wegeparzelle, die ursprünglich mit zur Erschließung des rückwärtigen Gebäudes des
Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung dienen sollte, als Allgemeines Wohngebiet und ist
mittlerweile den Gartenbereichen der dort neu errichteten Häuser im Neubaugebiet zugeschlagen
worden. Aus diesem Grund ist eine Bekanntmachung des ursprünglichen Satzungsbeschlusses
und damit das nachträgliche Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung nicht
möglich.
Nunmehr soll auch das rückwärtige, zweite Gebäude errichtet werden. Da jedoch ein Inkrafttreten
des Ursprungsplans wie auch eine Genehmigung nach § 33 BauGB nicht mehr möglich sind, ist
eine Anpassung der ursprünglichen Planung erforderlich. Dies soll in einer vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans erfolgen. Daher wurde die Planung leicht angepasst und die
Planunterlagen entsprechend neu erarbeitet. Hierüber wurde bereits in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 30.09.2014 durch die Verwaltung vorab mündlich informiert.
Die Erschließung des rückwärtigen Gebäudes ist nun im Gegensatz zur ursprünglichen Planung
über eine drei Meter breite private Zufahrt vorgesehen, die Festsetzung einer öffentlichen
Verkehrsfläche entfällt somit. Zur flexibleren Ausgestaltung der Bebauung wurde entsprechend
vergleichbaren Bebauungsplänen ein durchgehendes Baufenster festgesetzt. Die übrigen
Festsetzungen orientieren sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung. Weitere Einzelheiten
können den beigefügten Planunterlagen (Anhang 2-4, Planzeichnung, textliche Festsetzungen,
Begründung) entnommen werden.
Die Änderung wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Dabei wird auf
die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung verzichtet.
Ergänzung zur Sitzung am 05.05.2015 / 23.06.2015:
Nach dem Beschluss zur Offenlage am 02.12.2014 wurde die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 17.12.2014 bis zum 29.01.2015 einschließlich durchgeführt. Die Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 03.12.2014 beteiligt. Dabei sind die
in der Anlage A) – Abwägungsliste – aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Stellungnahmen
von Bürgern zur Planung sind nicht eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu
keiner Änderung der Planung, so dass der offengelegte Bebauungsplanentwurf entsprechend als
Satzung beschlossen werden kann. Die Verwaltung empfiehlt daher die o.g. Beschlussfassung.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die o.g. Beschlussfassung in seiner Sitzung am 05.05.2015
einstimmig empfohlen.
Fazit: Die Bebauungsplanänderung ermöglicht die Errichtung eines Hinterliegerhauses im Bereich
der Gärtnerei an der Neuen Bergstraße in Königshoven. Das Verfahren wurde – nachdem es im
Jahr 2003 nicht zu Ende geführt wurde – im Jahr 2014 wieder neu aufgegriffen und soll nun zum
Abschluss gebracht werden. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gab es keine Einwände von
Behörden oder Bürgern gegen die Planung.
Beschlussvorlage WP9-177/2014 2. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die innerörtliche Nachverdichtung trägt zur Fortentwicklung und damit zur Stabilisierung des Ortsteils Königshovens als
Wohnstandort bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden durch den Eigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 27.05.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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