Daten
Kommune
Bedburg
Größe
185 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
36 f
1917
58
1913
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
43
36 g
1916
1.
1938
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
nicht zulässig.
1930
41
1915
45
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
2.1
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt.
Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante der unmittelbar vor dem Grundstück liegenden endausgebauten
Verkehrsfläche mittig an der Grundstücksgrenze. Für Grundstücke, die lediglich mit ihrer Zufahrt an die öffentliche Verkehrsfläche grenzen, gilt entsprechend die Mitte der Zufahrt.
2.2
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Schnittlinie der Außenfläche
der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut des Hauptdaches.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
3.
Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
24
1931
122
1924
47
1912
1893
37
1911
1939
Bebauungsplan Nr. 28, 9. vereinf. Änd.
-KasterInhalt:
Die südwestliche Baugrenze der überbaubaren Fläche darf für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten
um maximal 2,00 m überschritten werden.
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt.
1925
1929
4.
35
1910
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Allgemeine Wohngebiete (WA) (§ 4 BauNVO)
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
(§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
WA
2 Wo
I
0,4
0,5
ED
1909
1926
TH 5,00
FH 9,50
#
0
3,
sberg
1908
106
#
HsNr.71
1863
,
19
0
35
#
#
0
,
13
29
5.1
Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen.
5.2
Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen.
6.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
(§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW)
6.1
Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm- oder Pultdächer mit einer Dachneigung von 30 - 45° zugelassen.
6.2
Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen
Trauflänge nicht überschreiten.
6.3
Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig.
0
3,
,0
1927
13
1862
Flurstücksgrenze
1820
44 b
44 a
ra
st
20
4.
79
83.48
Art und Maß der baulichen Nutzung
WA
2 Wo
Gebäude mit Hausnummer
0,5
Geschossflächenzahl
I
Hydrant unterirdisch
W
12
5.
841
Maximale Traufhöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
FH 9.50
Maximale Firsthöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
Schieber Gas / Wasser
Gully
Bauweise, Baugrenzen
Baugrenze
Erdbebengefährdung
ED
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
28
Grundwasserabsenkung
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
834
Zahl der maximalen Vollgeschosse
TH 5.00
Kanalschacht
G
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
Grundflächenzahl
Höhe in Meter über NHN
HY
Allgemeines Wohngebiet
0,4
Laterne
Kampfmittel
Niederschlagswasser
50 m
Flurstücksnummer
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006.
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
46
e
1898
40
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf
zugeführt werden.
835
eu
1860
3.
1833
Be
rg
1555
Bodendenkmäler
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend
die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
44
1834
14
ße
836
838
N
23
1897
548
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG
NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde
oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/ 9039-0, Fax 02425/ 9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
1821
1556
10
Kartengrundlage
Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind ausschließlich aus standorttypischen einheimischen
Heckenpflanzungen in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen.
2.
27
5
ZEICHENERKLÄRUNG
6.5
1.
1366
21
0
Flurgrenze
1553
1572
Maßstab 1:500
Solar- und Fotovoltaikanlagen sind zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig.
1885
1554
1365
Kaster
5
Hinweise
1928
1850
Gemarkung:
Flur:
6.4
16
1861
36
HsNr.69
#
Flächen für Stellplätze und Garagen
(§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
18
1907
5.
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
1363
_______________________________
1361
(ÖbVI)
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
________________________________
(Bürgermeister)
HsNr.8
1362
833Dieser
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bedburg, den _____________________
Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
840
Bedburg, den ____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
831
52
Bedburg, den ____________________
Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses
Der Satzungsbeschluss wurde am
_______________ ortsüblich bekanntgemacht.
HsNr.38
832
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
50
Bedburg, den _____________________
15
Bedburg, den ____________________
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Offenlage
54
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden.
Offenlegungsbeschluss
10
Aufstellungsbeschluss
17
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
1360
48
25
19
Planunterlage
839
Satzungsbeschluss
Entwurf und Bearbeitung:
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
843
Stand 11.11.2014
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen