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Beschlussvorlage (Künftige Unterbringung der Asylbewerber)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
395 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-83/2015 1. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 19.05.2015 Rat der Stadt Bedburg 23.06.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Künftige Unterbringung der Asylbewerber Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig zur möglichen Errichtung weiterer Unterkünfte für jeweils ca. 35 Asylbewerber folgende Standorte in der Reihenfolge: 1. Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster 2. Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena) Weitere Standorte werden für die nächste Ausbaustufe geprüft. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung hat bereits in mehreren Sitzungen des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses sowie zuletzt im Rat der Stadt Bedburg auf die Situation der Flüchtlinge in der Stadt Bedburg aufmerksam gemacht. Auf die entsprechenden Vorlagen (WP9-122/2014, WP9-211/2014 sowie WP9-55/2015) wird verwiesen. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beschlossen, zur künftigen Unterbringung der Asylbewerber – soweit möglich – privaten Wohnraum anzumieten und zu nutzen. Weiterhin sollte der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss über den Standort für einen möglicherweise erforderlichen Neubau zur weiteren Unterbringung von Asylbewerbern beraten. Die notwendigen Mittel für die künftige Unterbringung der Asylbewerber wurde im Haushaltplan 2015 bereitgestellt. Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss hat die Verwaltung in der Sitzung vom 19.05.2015 beauftragt , 1. geeignete Objekte (Wohnungen/Häuser) nach Bedarf anzumieten. 2. Asylbewerber – besonders Familien mit Kindern – bei der Anmietung eines geeigneten Wohnraumes zu unterstützen, sofern die Kosten unterhalb der Angemessenheitsgrenzen liegen und sich hierdurch eine spürbare Entlastung sowohl in der Belegungssituation als auch bei den zu übernehmenden Kosten der Unterkunft ergibt. 3. Bestandsimmobilien zwecks Unterbringung nach Möglichkeit zu erwerben und bei Bedarf umzubauen. 4. die langfristige Unterbringung im Toom-Markt zu prüfen. Weiterhin empfiehlt der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss dem Rat der Stadt Bedburg zur möglichen Errichtung weiterer Unterkünfte für jeweils ca. 35 Asylbewerber folgende Standorte in der Reihenfolge: 3. Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster 4. Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena) Weitere Standorte werden für die nächste Ausbaustufe geprüft. Aktuelle Situation Im Jahr 2014 sind der Stadt Bedburg 77 neue Asylbewerber zugewiesen worden; für den gleichen Zeitraum waren 39 Abgänge zu verzeichnen. Im ersten Quartal des Jahres 2015 (Januar – März) sind bei 13 Abgängen 46 neue Zuweisungen zu verzeichnen gewesen. Im April (Stand 22.04.2015) sind bislang bei 10 Abgängen 7 neue Asylbewerber durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen worden. Auf die nachfolgende Tabelle für das Jahr 2015 wird verwiesen: Monat 01/2015 02/2015 03/2015 04/2015 * Zugang 10 27 9 7 53 Abgang 5 2 6 10 23 Saldo +5 +25 +3 -3 +30 *(Stand 22.04.2015) Aktuell (Stand 10.06.2015) sind damit insgesamt 135 Personen der Stadt Bedburg zugewiesen; davon sind 121 in städtischen Unterkünften und sieben in privatem Wohnraum untergebracht. Beschlussvorlage WP9-83/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die derzeit zur Verfügung stehenden städtischen Unterkünfte verfügen über eine maximale Kapazität von 181 Plätzen. Damit stehen gegenwärtig noch 53 Plätze zur Unterbringung weiterer Asylbewerber zur Verfügung (Stand: 10.06.2015). Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass bei einer vollständigen Belegung Familien voraussichtlich nicht mehr im Verband belassen werden können. Nutzung städtischer Gebäude Derzeit werden die Räumlichkeiten folgender städtischer Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt:  Erkelenzer Straße (Schul- und Kindergartengebäude)  Gommershovener Weg (zwei Doppelhaushälften)  Lindenstraße (ehemaliger Toom-Markt)  Pannengasse (zwei Doppelhaushälften Da der ehemalige Toom-Markt mit einer maximalen Belegung von 56 Personen (tatsächliche Belegung Stand 22.04.2015: 48) voraussichtlich nur noch bis Ende 2015 zur Verfügung steht, würde sich die Anzahl der freien Plätze von 60 (s. oben) auf – Stand 22.04.2015 – 12 verringern. Eine Erweiterung der Platzzahlen ist auch unter Berücksichtigung der Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dringend notwendig. Fiktiv erwartete Zuweisungen Um einen ungefähren Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten einschätzen zu können, wurde anhand der Zuweisungen der Jahre 2012 – Februar 2015 die zu erwartenden weiteren Zuweisungen für die Jahre 2015 und 2016 fiktiv berechnet. Aufgrund der teilweise extrem unterschiedlichen Anzahl von Zuweisungen in den einzelnen Monaten wird dadurch versucht, eine Überdimensionierung im Unterbringungssegment zu vermeiden. Aufgrund der oben genannten Parameter wurde ein Bedarf zur Unterbringung bis zum 31.12.2015 von insgesamt 195 Asylbewerbern ermittelt, bis zum 31.12.2016 hat sich die Zahl bei gleichbleibender Zuweisungsrate auf notwendige 350 Plätze erhöht. Durch die in den Monaten März und April diesen Jahres (Stand 22.04.2015) geringe Zuweisung verringert sich die Zahl wie folgt: fiktiv ermittelte Platzzahl bis 31.12.2015 232 fiktiv ermittelte Platzzahl bis 31.12.2016 338 Das BAMF hat bereits im Februar 2015 eine neue Prognose über die Flüchtlingszahlen veröffentlicht. Die sich daraus für die Stadt Bedburg ergebenden – höheren – Flüchtlingszahlen stimmen mit den oben dargestellten errechneten Zahlen überein. Die Berechnung der fiktiv zu erwartenden Asylbewerber wird aufgrund der tatsächlichen Zuweisungen monatlich aktualisiert. . Beschlussvorlage WP9-83/2015 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Standorte zur Errichtung weiterer Unterkünfte sowie Art der Unterkünfte Auch wenn seitens der Politik eine Unterbringung der Asylbewerber möglichst in privatem Wohnraum gewünscht ist, ist dies nach derzeitigem Stand aufgrund von mangelnden angemessenen Wohnraums nicht möglich. Ebenfalls ist zu bedenken, dass neben anerkannten Asylbewerbern, die in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen und eigenen Wohnraum anmieten können, auch andere finanziell nicht gut situierte Bürgerinnen und Bürger auf angemessenen und damit bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Sollten anerkannte Asylbewerber keinen angemessenen Wohnraum finden, verbleiben sie in den Unterkünften. Eine Entlastung der Unterbringungssituation kommt dann nicht zum Tragen. Eine Anmietung sämtlicher Wohnungen, die nach den Gesichtspunkten des SGB XII angemessen sind, hätte daher lediglich eine Problemverschiebung zur Folge. Des Weiteren wird verwaltungsseitig angemerkt, dass Asylbewerber grundsätzlich Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen (§ 53 Asylverfahrensgesetz). in Aufgrund der absehbaren Auslastung der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte und der sich durch die Anmietung von privatem Wohnraum ergebenden geringen Entlastung der Unterbringungssituation sind mögliche Standorte zur Errichtung weiterer Unterkünfte festzulegen. Die hierzu gemachten Ausführungen des jetzigen Fachdienstes 5 sind der Vorlage WP9-55/2015 entnommen und werden der Übersichtlichkeit nochmals dargestellt. Sportplatz Lipp pro  Gute Größe und Zuschnitt (etwa 7.000 m²)  Fläche ist im Eigentum der Stadt  ohne Planverfahren genehmigungsfähig  Vermarktung zu Wohnbebauung derzeit aus Immissionsgründen schwierig  Erschließung durch Straße Am Pützbach möglich  städtebaulich integrierte Lage  Bau in 3 Bauabschnitten mit über 200 Personen flächenmäßig denkbar contra  bei Bebauung auf hinterem Grundstücksteil wäre Lärmschutz erforderlich  hochwasserangepasste Bebauung empfohlen oder Grundstücksaufschüttung erforderlich  erforderliche Modellierung des Pützbaches für den vorbeugenden Hochwasserschutz inkl. Genehmigungsverfahren Fläche Humboldtstraße 2 – 4 (hinter Trinkgut) pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.800 m²)  geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn  Stadt hat Rückerwerbsrecht  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden contra  muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen (Errichtung eines 2. oder 3. Beschlussvorlage WP9-83/2015 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG    Sitzungsvorlage Seite: 5 Baukörpers vorliegend kritisch) Fläche muss zunächst erworben werden Abstimmung mit Wasserbehörde erforderlich, da im Überschwemmungsgebiet nach Prognose Grundwasserwiederanstieg Prüfung Standfestigkeit erforderlich Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)  geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden  kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena) pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden  kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich Grundstück zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie (schräg hinter Glas Stadler) pro  ausreichendes Flächenangebot  Fläche ist im Besitz der Stadt (von der DB erworben)  Alternativnutzung der Fläche drängt sich bisher nicht auf  Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra  zunächst Freistellungsverfahren nach § 18 Abs. 2 AEG erforderlich  schlechte soziale Kontrolle  Aufwändige Erschließung  Aufwändige Freilegung der Fläche (Bewuchs, Gleisschotter)  Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung Fläche am Schwarzen Weg hinter der evangelischen Kirche Kaster pro  ausreichendes Flächenangebot  Fläche ist im Eigentum der Stadt Beschlussvorlage WP9-83/2015 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG  Sitzungsvorlage Seite: 6 Bisher lediglich landwirtschaftlich genutzt contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich  Bebauungsplanänderung erforderlich  Aufwändige Erschließung  Abstimmung mit RWE erforderlich wg. Bebauung im Bereich Kasterer Sprung  Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung  Nähe zur Wohnbebauung an der Barbarastraße / Kurt-Schumacher-Straße städtebaulich bedenklich  kein optimaler Flächenzuschnitt (schmal) Städtische Gewerbeflächen an der Adolf-Silverberg-Straße oder St.-Florian-Straße pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.000 - 3.800 m²)  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden contra  Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen  Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe  muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen Darüber hinaus weist der FD 5 für den Fall, dass Container auf bereits befestigten städtischen Flächen aufgestellt werden (Parkplätze, Kirmes- /Schützenplätze, etc.), auf nachfolgende, sensibel zu betrachtende Punkte hin:  Nutzungskonkurrenzen durch eine voraussichtlich nicht nur vorübergehende Aufstellung (Provisorium als Dauerzustand)  Privatsphäre der Flüchtlinge / Asylbewerber  Ausreichende Absicherung / Abgrenzung der Unterkünfte (Einfriedung etc.)  Menschenwürdigkeit der Unterbringung  erforderliche Erschließung (Kanal, Strom, Gas, Wasser)  hinreichend gestalterische Einbindung in das Umfeld Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass bei einer notwendigen Errichtung auch immer von einem vorgeschalteten Baugenehmigungsverfahren sowie der Ausschreibung und Bauzeit auszugehen ist (mindestens sechs Monate). Neben einem möglichen Standort ist jedoch auch über die Art der ggf. zu errichtenden Unterkunft zu entscheiden. Die in der Vorlage WP9-55/2015 gemachten Ausführungen werden diesbezüglich tabellarisch zusammengefasst. sog. Containerlösungen Anmietung Platzzahl 50 Beschlussvorlage WP9-83/2015 1. Ergänzung Neubau Modulbauweise Kauf rd. 72 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 72 110.000 jährlich zzgl. 22.000,00 € einmalige Kosten (Transport, Aufbau, etc.) Kosten (circa) Nutzungsdauer 220,00 € (erstes Jahr) 183,34 € (jedes weitere Jahr, bei gleichbleibender Miete ) Kosten/Person 795.000,00 € 1.840.000,00 € 10 Jahre 20 Jahre 92,00 € 106,00 € Vorteile  Zeitaufwand bei der Errichtung  Flexible Erweiterungsmöglichkeiten Nachteile  unflexible Raumaufteilung  kürzere Nutzungsdauer Nutzungsdauer Anschaffungswert Bauart in € in Jahren  Flexibilität der Modulgrößen und der sich daraus ergebenden Wohnungsgrößen  Zeitaufwand der Errichtung jährliche Belastung durch AfA durchschnittl. Zinsbelastung in den ersten 10 Jahren in € in € Container 10 795.000 79.500 1.193 Modulbau 20 1.800.000 90.000 2.700 Modulbau 30 1.800.000 60.000 2.700 Zusammenfassung Die Verwaltung spricht sich aufgrund der vorgenannten Ausführungen dafür aus, vorrangig die genannten Objekte zur Unterbringung der Flüchtlinge anzumieten. Da mit einem erkennbaren Rückgang der Zuweisungen derzeit nicht gerechnet werden kann und die Kapazitäten der Unterbringungsmöglichkeiten in städtischen Unterkünften bei Aufgabe des ehemaligen Toom-Marktes nach aktuellem Stand so gut wie erschöpft sind und auch die Anmietung auf dem privatem Wohnungsmarkt keine spürbare Entlastung in der Belegungssituation bringt, sieht die Verwaltung dringenden Handlungsbedarf, dem Rat der Stadt Beschlussvorlage WP9-83/2015 1. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Bedburg mindestens einen möglichen Standort für die ggf. notwendige Errichtung einer neuen Asylbewerberunterkunft zu empfehlen. Auch wenn derzeit in den städtischen Unterkünften noch 54 Plätze zur Verfügung stehen, wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass eine Zuweisung eine Vorlaufzeit von max. vierzehn Tagen hat. Die in der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 19.05.2015 von Herrn Ortsbürgermeister Lambertz übergebenen Unterlagen betreffen einen zusätzlichen Standort auf dem ehemaligen Bolzplatz an der Barbarastraße in Bedburg-Kaster. Planungsrechtlich ist an diesem Standort die Errichtung eines Wohngebäudes zulässig. Weitergehende Untersuchungen zum Baugrund sind noch nicht erfolgt. Die Fläche (1.979 m²) ist im Eigentum der Stadt. Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass der Standort deutlich besser integriert ist als „Am Tiergarten“ und eine Nutzung mit einem größeren Gebäude bis zu 35 Personen (Einheit mit ca. 5 Wohnungen) sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Fläche „Am Tiergarten“ kann weiterhin als Option für spätere Entscheidungen erhalten bleiben. Sofern sich  auf dem freien Wohnungsmarkt keine weiteren Möglichkeiten zur Anmietung von geeignetem Wohnraum ergeben und  die Unterkünfte in Gänze belegt sind, wären dann neu zugewiesene Asylbewerber in anderen städtischen Unterkünften (wie z. B. Sporthallen) unterzubringen. Nach den fiktiv ermittelten Zuweisungen und der derzeitigen Platzzahl käme dies nach aktuellem Stand bereits im November diesen Jahres zum Tragen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ---------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-83/2015 1. Ergänzung Seite 8