Daten
Kommune
Bedburg
Größe
395 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02
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Drucksache: WP9-83/2015
1. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
19.05.2015
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Künftige Unterbringung der Asylbewerber
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
einstimmig zur möglichen Errichtung weiterer Unterkünfte für jeweils ca. 35 Asylbewerber
folgende Standorte in der Reihenfolge:
1. Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster
2. Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena)
Weitere Standorte werden für die nächste Ausbaustufe geprüft.
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Begründung:
Die Verwaltung hat bereits in mehreren Sitzungen des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
sowie zuletzt im Rat der Stadt Bedburg auf die Situation der Flüchtlinge in der Stadt Bedburg
aufmerksam gemacht. Auf die entsprechenden Vorlagen (WP9-122/2014, WP9-211/2014 sowie
WP9-55/2015) wird verwiesen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beschlossen, zur künftigen
Unterbringung der Asylbewerber – soweit möglich – privaten Wohnraum anzumieten und zu
nutzen. Weiterhin sollte der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss über den Standort für einen
möglicherweise erforderlichen Neubau zur weiteren Unterbringung von Asylbewerbern beraten.
Die notwendigen Mittel für die künftige Unterbringung der Asylbewerber wurde im Haushaltplan
2015 bereitgestellt.
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss hat die Verwaltung in der Sitzung vom 19.05.2015
beauftragt ,
1. geeignete Objekte (Wohnungen/Häuser) nach Bedarf anzumieten.
2. Asylbewerber – besonders Familien mit Kindern – bei der Anmietung eines geeigneten
Wohnraumes zu unterstützen, sofern die Kosten unterhalb der Angemessenheitsgrenzen
liegen und sich hierdurch eine spürbare Entlastung sowohl in der Belegungssituation als
auch bei den zu übernehmenden Kosten der Unterkunft ergibt.
3. Bestandsimmobilien zwecks Unterbringung nach Möglichkeit zu erwerben und bei Bedarf
umzubauen.
4. die langfristige Unterbringung im Toom-Markt zu prüfen.
Weiterhin empfiehlt der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss dem Rat der Stadt Bedburg zur
möglichen Errichtung weiterer Unterkünfte für jeweils ca. 35 Asylbewerber folgende Standorte in
der Reihenfolge:
3. Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster
4. Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena)
Weitere Standorte werden für die nächste Ausbaustufe geprüft.
Aktuelle Situation
Im Jahr 2014 sind der Stadt Bedburg 77 neue Asylbewerber zugewiesen worden; für den gleichen
Zeitraum waren 39 Abgänge zu verzeichnen.
Im ersten Quartal des Jahres 2015 (Januar – März) sind bei 13 Abgängen 46 neue Zuweisungen
zu verzeichnen gewesen. Im April (Stand 22.04.2015) sind bislang bei 10 Abgängen 7 neue
Asylbewerber durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen worden. Auf die
nachfolgende Tabelle für das Jahr 2015 wird verwiesen:
Monat
01/2015
02/2015
03/2015
04/2015 *
Zugang
10
27
9
7
53
Abgang
5
2
6
10
23
Saldo
+5
+25
+3
-3
+30
*(Stand 22.04.2015)
Aktuell (Stand 10.06.2015) sind damit insgesamt 135 Personen der Stadt Bedburg zugewiesen;
davon sind 121 in städtischen Unterkünften und sieben in privatem Wohnraum untergebracht.
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Die derzeit zur Verfügung stehenden städtischen Unterkünfte verfügen über eine maximale
Kapazität von 181 Plätzen. Damit stehen gegenwärtig noch 53 Plätze zur Unterbringung weiterer
Asylbewerber zur Verfügung (Stand: 10.06.2015). Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen,
dass bei einer vollständigen Belegung Familien voraussichtlich nicht mehr im Verband belassen
werden können.
Nutzung städtischer Gebäude
Derzeit werden die Räumlichkeiten folgender städtischer Gebäude zur Unterbringung von
Flüchtlingen genutzt:
Erkelenzer Straße (Schul- und Kindergartengebäude)
Gommershovener Weg (zwei Doppelhaushälften)
Lindenstraße (ehemaliger Toom-Markt)
Pannengasse (zwei Doppelhaushälften
Da der ehemalige Toom-Markt mit einer maximalen Belegung von 56 Personen (tatsächliche
Belegung Stand 22.04.2015: 48) voraussichtlich nur noch bis Ende 2015 zur Verfügung steht,
würde sich die Anzahl der freien Plätze von 60 (s. oben) auf – Stand 22.04.2015 – 12 verringern.
Eine Erweiterung der Platzzahlen ist auch unter Berücksichtigung der Prognosen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dringend notwendig.
Fiktiv erwartete Zuweisungen
Um einen ungefähren Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten einschätzen zu können, wurde
anhand der Zuweisungen der Jahre 2012 – Februar 2015 die zu erwartenden weiteren
Zuweisungen für die Jahre 2015 und 2016 fiktiv berechnet. Aufgrund der teilweise extrem
unterschiedlichen Anzahl von Zuweisungen in den einzelnen Monaten wird dadurch versucht, eine
Überdimensionierung im Unterbringungssegment zu vermeiden.
Aufgrund der oben genannten Parameter wurde ein Bedarf zur Unterbringung bis zum 31.12.2015
von insgesamt 195 Asylbewerbern ermittelt, bis zum 31.12.2016 hat sich die Zahl bei
gleichbleibender Zuweisungsrate auf notwendige 350 Plätze erhöht.
Durch die in den Monaten März und April diesen Jahres (Stand 22.04.2015) geringe Zuweisung
verringert sich die Zahl wie folgt:
fiktiv ermittelte Platzzahl bis 31.12.2015
232
fiktiv ermittelte Platzzahl bis 31.12.2016
338
Das BAMF hat bereits im Februar 2015 eine neue Prognose über die Flüchtlingszahlen veröffentlicht. Die sich daraus für die Stadt Bedburg ergebenden – höheren – Flüchtlingszahlen stimmen mit den oben dargestellten errechneten Zahlen überein.
Die Berechnung der fiktiv zu erwartenden Asylbewerber wird aufgrund der tatsächlichen
Zuweisungen monatlich aktualisiert.
.
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Mögliche Standorte zur Errichtung weiterer Unterkünfte sowie Art der Unterkünfte
Auch wenn seitens der Politik eine Unterbringung der Asylbewerber möglichst in privatem
Wohnraum gewünscht ist, ist dies nach derzeitigem Stand aufgrund von mangelnden
angemessenen Wohnraums nicht möglich. Ebenfalls ist zu bedenken, dass neben anerkannten
Asylbewerbern, die in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen und eigenen Wohnraum anmieten
können, auch andere finanziell nicht gut situierte Bürgerinnen und Bürger auf angemessenen und
damit bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.
Sollten anerkannte Asylbewerber keinen angemessenen Wohnraum finden, verbleiben sie in den
Unterkünften. Eine Entlastung der Unterbringungssituation kommt dann nicht zum Tragen.
Eine Anmietung sämtlicher Wohnungen, die nach den Gesichtspunkten des SGB XII angemessen
sind, hätte daher lediglich eine Problemverschiebung zur Folge.
Des Weiteren wird verwaltungsseitig angemerkt, dass Asylbewerber grundsätzlich
Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen (§ 53 Asylverfahrensgesetz).
in
Aufgrund der absehbaren Auslastung der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte und der sich
durch die Anmietung von privatem Wohnraum ergebenden geringen Entlastung der
Unterbringungssituation sind mögliche Standorte zur Errichtung weiterer Unterkünfte festzulegen.
Die hierzu gemachten Ausführungen des jetzigen Fachdienstes 5 sind der Vorlage WP9-55/2015
entnommen und werden der Übersichtlichkeit nochmals dargestellt.
Sportplatz Lipp
pro
Gute Größe und Zuschnitt (etwa 7.000 m²)
Fläche ist im Eigentum der Stadt
ohne Planverfahren genehmigungsfähig
Vermarktung zu Wohnbebauung derzeit aus Immissionsgründen schwierig
Erschließung durch Straße Am Pützbach möglich
städtebaulich integrierte Lage
Bau in 3 Bauabschnitten mit über 200 Personen flächenmäßig denkbar
contra
bei Bebauung auf hinterem Grundstücksteil wäre Lärmschutz erforderlich
hochwasserangepasste Bebauung empfohlen oder Grundstücksaufschüttung
erforderlich
erforderliche Modellierung des Pützbaches für den vorbeugenden Hochwasserschutz
inkl. Genehmigungsverfahren
Fläche Humboldtstraße 2 – 4 (hinter Trinkgut)
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.800 m²)
geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn
Stadt hat Rückerwerbsrecht
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
contra
muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine
Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter
Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen (Errichtung eines 2. oder 3.
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Baukörpers vorliegend kritisch)
Fläche muss zunächst erworben werden
Abstimmung mit Wasserbehörde erforderlich, da im Überschwemmungsgebiet nach
Prognose Grundwasserwiederanstieg
Prüfung Standfestigkeit erforderlich
Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)
geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich
contra
derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger
Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich
Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena)
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich
contra
derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger
Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich
Grundstück zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie (schräg hinter Glas Stadler)
pro
ausreichendes Flächenangebot
Fläche ist im Besitz der Stadt (von der DB erworben)
Alternativnutzung der Fläche drängt sich bisher nicht auf
Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich
contra
zunächst Freistellungsverfahren nach § 18 Abs. 2 AEG erforderlich
schlechte soziale Kontrolle
Aufwändige Erschließung
Aufwändige Freilegung der Fläche (Bewuchs, Gleisschotter)
Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung
Fläche am Schwarzen Weg hinter der evangelischen Kirche Kaster
pro
ausreichendes Flächenangebot
Fläche ist im Eigentum der Stadt
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Bisher lediglich landwirtschaftlich genutzt
contra
derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger
Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich
Bebauungsplanänderung erforderlich
Aufwändige Erschließung
Abstimmung mit RWE erforderlich wg. Bebauung im Bereich Kasterer Sprung
Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung
Nähe zur Wohnbebauung an der Barbarastraße / Kurt-Schumacher-Straße
städtebaulich bedenklich
kein optimaler Flächenzuschnitt (schmal)
Städtische Gewerbeflächen an der Adolf-Silverberg-Straße oder St.-Florian-Straße
pro
gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.000 - 3.800 m²)
Erschließung vor dem Grundstück vorhanden
contra
Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen
Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe
muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine
Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter
Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen
Darüber hinaus weist der FD 5 für den Fall, dass Container auf bereits befestigten
städtischen Flächen aufgestellt werden (Parkplätze, Kirmes- /Schützenplätze, etc.), auf
nachfolgende, sensibel zu betrachtende Punkte hin:
Nutzungskonkurrenzen durch eine voraussichtlich nicht nur vorübergehende
Aufstellung (Provisorium als Dauerzustand)
Privatsphäre der Flüchtlinge / Asylbewerber
Ausreichende Absicherung / Abgrenzung der Unterkünfte (Einfriedung etc.)
Menschenwürdigkeit der Unterbringung
erforderliche Erschließung (Kanal, Strom, Gas, Wasser)
hinreichend gestalterische Einbindung in das Umfeld
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass bei einer notwendigen Errichtung auch immer
von einem vorgeschalteten Baugenehmigungsverfahren sowie der Ausschreibung und Bauzeit
auszugehen ist (mindestens sechs Monate).
Neben einem möglichen Standort ist jedoch auch über die Art der ggf. zu errichtenden Unterkunft
zu entscheiden. Die in der Vorlage WP9-55/2015 gemachten Ausführungen werden diesbezüglich
tabellarisch zusammengefasst.
sog. Containerlösungen
Anmietung
Platzzahl
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Neubau Modulbauweise
Kauf
rd. 72
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72
110.000 jährlich zzgl.
22.000,00 € einmalige
Kosten (Transport, Aufbau, etc.)
Kosten (circa)
Nutzungsdauer
220,00 € (erstes Jahr)
183,34 € (jedes weitere
Jahr, bei gleichbleibender Miete )
Kosten/Person
795.000,00 €
1.840.000,00 €
10 Jahre
20 Jahre
92,00 €
106,00 €
Vorteile
Zeitaufwand bei der Errichtung
Flexible Erweiterungsmöglichkeiten
Nachteile
unflexible Raumaufteilung
kürzere Nutzungsdauer
Nutzungsdauer Anschaffungswert
Bauart
in €
in Jahren
Flexibilität der Modulgrößen und der sich
daraus
ergebenden
Wohnungsgrößen
Zeitaufwand der Errichtung
jährliche Belastung
durch AfA
durchschnittl. Zinsbelastung
in den ersten 10 Jahren
in €
in €
Container
10
795.000
79.500
1.193
Modulbau
20
1.800.000
90.000
2.700
Modulbau
30
1.800.000
60.000
2.700
Zusammenfassung
Die Verwaltung spricht sich aufgrund der vorgenannten Ausführungen dafür aus, vorrangig die
genannten Objekte zur Unterbringung der Flüchtlinge anzumieten.
Da mit einem erkennbaren Rückgang der Zuweisungen derzeit nicht gerechnet werden kann und
die Kapazitäten der Unterbringungsmöglichkeiten in städtischen Unterkünften bei Aufgabe des
ehemaligen Toom-Marktes nach aktuellem Stand so gut wie erschöpft sind und auch die
Anmietung auf dem privatem Wohnungsmarkt keine spürbare Entlastung in der
Belegungssituation bringt, sieht die Verwaltung dringenden Handlungsbedarf, dem Rat der Stadt
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Bedburg mindestens einen möglichen Standort für die ggf. notwendige Errichtung einer neuen
Asylbewerberunterkunft zu empfehlen.
Auch wenn derzeit in den städtischen Unterkünften noch 54 Plätze zur Verfügung stehen, wird
verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass eine Zuweisung eine Vorlaufzeit von max. vierzehn
Tagen hat.
Die in der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 19.05.2015 von Herrn
Ortsbürgermeister Lambertz übergebenen Unterlagen betreffen einen zusätzlichen Standort auf
dem ehemaligen Bolzplatz an der Barbarastraße in Bedburg-Kaster. Planungsrechtlich ist an
diesem Standort die Errichtung eines Wohngebäudes zulässig. Weitergehende Untersuchungen
zum Baugrund sind noch nicht erfolgt. Die Fläche (1.979 m²) ist im Eigentum der Stadt.
Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass der Standort deutlich besser integriert ist als „Am
Tiergarten“ und eine Nutzung mit einem größeren Gebäude bis zu 35 Personen (Einheit mit ca. 5
Wohnungen) sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Fläche „Am Tiergarten“ kann weiterhin
als Option für spätere Entscheidungen erhalten bleiben.
Sofern sich
auf dem freien Wohnungsmarkt keine weiteren Möglichkeiten zur Anmietung von
geeignetem Wohnraum ergeben und
die Unterkünfte in Gänze belegt sind,
wären dann neu zugewiesene Asylbewerber in anderen städtischen Unterkünften (wie z. B.
Sporthallen) unterzubringen.
Nach den fiktiv ermittelten Zuweisungen und der derzeitigen Platzzahl käme dies nach aktuellem
Stand bereits im November diesen Jahres zum Tragen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
---------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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