Daten
Kommune
Bedburg
Größe
254 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP6425/2004 4. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
16.09.2004
Rat der Stadt Bedburg
21.09.2004
Stadtentwicklungsausschuss
10.02.2015
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchhertenhier:
a)
b)
Beratung und Beschließung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen
Stellungnahmen
Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch
und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste –.
b)
Für den Bebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten wird der Satzungsbeschluss nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 10.02.2015:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 21.09.2004 den Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten gefasst. Dieser Bebauungsplan soll in Verlängerung eines
Stichweges an der Brauereistraße in Kirchherten das Baurecht für eine weitere bedarfsgerechte
Nachverdichtung mit zwei Baugrundstücken schaffen. Derzeit stellt sich der Planbereich als
Gartenflächen der sehr tiefen Grundstücke der Bebauung an der „Breite Straße“ dar. Seit 2004
wurde das Vorhaben durch den Grundstückseigentümer jedoch nicht weiterverfolgt, da seinerzeit
kurzfristig der Bedarf zur Bebauung nicht weiter bestand.
Nunmehr soll das Verfahren wieder fortgeführt werden. Hierzu ist jedoch eine Anpassung der
Planunterlagen an die heutigen rechtlichen und tatsächlichen Erfordernisse notwendig gewesen.
Da jetzt auch ein Teilbereich des Nachbargrundstücks durch den Vorhabenträger mit in die
Bebauung einbezogen wird, war das Plangebiet entsprechend geringfügig zu erweitern. Die
Festsetzungen des Bebauungsplans sind entsprechend der ursprünglichen Planungsabsicht so
ausgelegt, dass sich die Bebauung hinsichtlich der Gestaltung und der Kubatur in die vorhandene
benachbarte aufgelockerte Bebauung an der Brauereistraße einfügt. Dabei soll eine „1,5geschossige“ Bebauung mit einem ausgebauten Obergeschoss ermöglicht werden. Einzelheiten
lassen sich den beigefügten Planunterlagen entnehmen.
Für die Erschließung der Baugrundstücke ist eine Verlängerung des Stichwegs der Brauereistraße
erforderlich. Diese Verlängerung wird durch den Grundstückseigentümer vorgenommen. Hierzu ist
der gesonderte Abschluss eines entsprechenden Erschließungsvertrags mit der Stadt erforderlich.
In diesem Vertrag wird auch die Kostentragung der Planungskosten geregelt. Die Straße wird
dabei so verlängert, dass auch eine nochmalige Erweiterung der Bebauung unter Einbeziehung
der benachbarten Gartenbereiche zukünftig möglich ist. Derzeit wird hierauf jedoch zunächst
verzichtet, da noch kein Interesse hinsichtlich einer Bebauung und damit auch keine Klarheit der
konkreten baulichen Ausgestaltung der weiteren Bereiche besteht.
Zur Fortführung des Verfahrens ist Beschluss zur öffentlichen Auslegung vom 21.09.2004 wegen
der angepassten Planunterlagen erneut zu fassen. Daran anschließend soll die Offenlage
durchgeführt werden. Das Verfahren soll im Weiteren als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach den Maßgaben des § 13a BauGB fortgeführt werden.
Ergänzung zur Sitzung am 05.05.2015 / 23.06.2015:
Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 04.03.2015
bis 07.04.2015 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben vom 03.03.2015 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste
aufgeführten Änderungen eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der
Planung, so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen werden kann.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2015 eine einstimmige
Empfehlung entsprechend dem Beschlussvorschlag gefasst.
Fazit:
Mit der Fassung des Satzungsbeschlusses und der hieran sich anschließenden Bekanntmachung
tritt der Bebauungsplan mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Die Bebauung der
beiden Grundstücke kann mit Herstellung der Erschließung erfolgen. Ein ergänzender
Erschließungsvertrag wurde in der Sitzung am 10.02.2015 verabschiedet.
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Beschlussvorlage WP6-425/2004 4. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte Nachverdichtung der Ortsteile trägt zu einer Fortentwicklung der Ortsteile und damit einer
Stabilisierung Kirchhertens als Wohnstandort bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X – Die Planungskosten werden durch den Grundstückseigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 27.05.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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