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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP6-425/2004 4. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. Evonik Industries, Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. 03.03.15 laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Entfällt. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2. Erftverband, Bergheim, 11.03.2015 Gegen die Inhalte des v. g. bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. 3. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, 17.03.2015 Entfällt. Gegen die Planung haben wir keine Bedenken. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik so früh wie möglich und schriftlich angezeigt werden. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 4. Westnetz GmbH, Dortmund, 03.03.2015 Entfällt. Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Die uns zugesandten Planunterlagen haben wir an das Regionalzentrum Westliches Rheinland, Neue … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Jülicher Straße 60, 52353 Düren, weitergereicht. Bezüglich der Anlagen des Verteilnetzes (Mittel-, Niederspannung- und Fernmeldenetz sowie Umspannanlagen) bekommen Sie von dort aus gegebenenfalls weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRWS-LK-TM, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund. 5. Westnetz GmbH, Bergheim, 09.03.2015 Entfällt. In Ihrem Schreiben vom 3.3.2015 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen erfolgt nach Auftragserweiterung durch den jeweiligen Kunden. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Entfällt. 6. Stadt Grevenbroich, Grevenbroich, 24.03.2015 Gegen die o. g. Planung bestehen von Seiten der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. 7. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 24.03.2015 Entfällt. Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 b/Kirchherten – Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten – keine Bedenken oder Anregungen. 8. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 24.03.2015 Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie folgende Hinweise: Das o.a. Bebauungsplangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Kirchherten 5“, im Eigentum der RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln. Ferner liegt das Plangebiet über dem Feld der Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken „Rheinland“. Inhaberin der Erlaubnis ist die Wintershall Holding GmbH in Kassel. Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die RWE Power AG sowie der Erftverband sind wie … die Stellungnahme empfohlen im Bauleitplanverfahren beteiligt worden. zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, so dass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange – insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat im Bergwerksfeld „Kirchherten 5“ kein Abbau von Mineralien stattgefunden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass in Bedburg-Kirchherten in der Vergangenheit Mergel abgebaut worden ist. Entsprechende Unterlagen liegen hier nicht vor. Ich empfehle Ihnen daher, für weitere Informationen eine entsprechende Anfrage an das Ingenieurbüro Vogt, Hauptstr. 3b in 50181 Bedburg-Altkaster zu richten. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 4 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich zu künftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Power AG, 5 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen, falls nicht bereits geschehen. Ein Hinweis auf die Grundwasserproblematik wurde bereits in der Begründung und den Textlichen Festsetzungen aufgenommen. Abschließend möchte ich Sie bitten, Ihren E-MailVerteiler zu ändern und bei zukünftigen Beteiligungen ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse verwenden: registratur-do@bra.nrw.de 9. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 16.03.2015 Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Entfällt. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 10. PLEdoc GmbH, Essen, 09.03.2015 Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Entfällt. … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen 6 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 7 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 11. Aufgrund der Kleinteiligkeit der zusätzlichen BebauRhein-Erft-Kreis, BergAus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenung ist eine getrennte Niederschlagswasserentwäsheim, 09.04.2015 den Belange werden aus wasserwirtschaftlicher serung nicht wirtschaftlich darstellbar und ein AnSicht folgende Anregungen geäußert: schluss an das unmittelbar am Plangebiet vorhandene Mischwasserkanalnetz vertretbar. Die EinhalWasserwirtschaft tung der Richtlinien hinsichtlich Gewässereinleitungen wird in den jeweiligen wasserrechtlichen GeEs bestehen aus Sicht der Wasserwirtschaft keine nehmigungen der Abwasserbehandlungsanlagen sichergestellt. Bedenken. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Hohe Regenwassermengen führen indes zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Eine Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, muss jedoch auch unter hygienischen Gesichtspunkten geprüft werden. Falls doch eine Versickerungsanlage oder eine Regenrückhaltung geplant wird, so ist im Vorfeld meine Untere Wasserbehörde zu informieren. Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserab- Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, ... … die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 8 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... senkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserspiegel voraussichtlich wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ sind zu beachten. Auskunft erteilt Frau Schröder, Telefon 02271 83 4729 Ansonsten werden keine Bedenken oder Anregungen zur o. g. Bauleitplanung vorgebracht. 9