Daten
Kommune
Bedburg
Größe
275 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
95
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150
156
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29
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148
93
18
513
139
128
15
485
154
20
146
.4
Nr
Hs
55
1
1
6
c
136
1
13
11
1
460
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Br
eit
133
eS
132
ße
380
459
130Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
2.
2
511
7
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist der Mittelpunkt des in der Planzeichnung eingezeichneten, am
Rande des Plangebiets in der Brauereistraße gelegenen Kanaldeckels.
2.2
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut des Hauptdaches.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
3.
Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
53
a
307
2
339
3
476
10
344
515
tra ß e
34
WA
379
0,4
4.
2 Wo
II
364
ED
TH 4,90
FH 11,00
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14
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Mü
5
391
41
357
ße
420
421
a
20
442
Satzungsbeschluss
447
487
3.
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses
441
440
492
5
1
r.3
N
Hs
431
_______________________________
(Bürgermeister)
430
429
sN
r.9
sN
r.7
H
359
H
r.9
sN
H
a
36
Kartengrundlage
Bauweise, Baugrenzen
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
548
Baugrenze
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
ED
Flurstücksnummer
Gebäude mit Hausnummer
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Zweckbestimmung Verkehrsberuhigter
Bereich
Art und Maß der baulichen Nutzung
WA
Allgemeines Wohngebiet
2 Wo
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
0,4
Grundflächenzahl
II
TH 4,90
Maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.1)
FH 11,00
Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.1)
Kampfmittel
Niederschlagswasser
Maximale Zahl der Vollgeschosse
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
4b/Kirchherten
Vorgartenbereich
A
KD
Bezugspunkt Kanaldeckel (Lage nicht
eingemessen)
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden.
5.
439den ____________________
Bedburg,
Bedburg, den ____________________
21
4
r.2
N
Hs
438
3
4.
Der Satzungsbeschluss wurde am
_______________ ortsüblich bekannt428
gemacht.
449
ZEICHENERKLÄRUNG
Bodendenkmäler
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
411
50 m
e
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bedburg, den _____________________
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
489
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________
ortsüblich
453
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
412
40
aß
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
367
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen
ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN
18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
410
Offenlage
20
str
________________________________
(Bürgermeister)
8
10
Grundwasserabsenkung
un
________________________________
360
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
443
14
5
Verkehrsflächen
Za
_______________________________
(ÖbVI)
463
Innerhalb der Vorgartenbereiche sind Zäune und Mauern als Grundstückseinfriedungen nicht zulässig.
22
Bedburg, den _____________________
6.5
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16
DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/ 9039-0, Fax 02425/
9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
20
Bedburg, den ____________________
12
408
Offenlegungsbeschluss
33
192
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Solar- und Fotovoltaikanlagen sind
426zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert
werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig.
413
18
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden.
448
10
519
18
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung361
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
6.4
2.
405
35
Aufstellungsbeschluss
Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz'
zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden.
26
f
406
Planunterlage
6.3
30
36
4
22
ho
454
516
Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten.
415
422
407
6
6.2
425
409
503
382
en
m
452
394
462
Ul
63/6
381
502
Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm, Krüppelwalm- oder versetzte Pultdächer mit einer
Dachneigung von 30 - 45° zugelassen. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis
zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer
geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden.
0
Hinweise
32
520
6.1
1.
15
Am
37
399
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW)
Maßstab 1:500
79
416
34
365
15
39
63/5
361
6.
417
366
460
24
Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze ist pro Gebäude abweichend von
5.2 neben der Nut zung der Garagenzufahrt die Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich.
424
418
367
tra
356
501
450
419
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26
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13
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423
506
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17
456
5.4
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Nr
19
Br
11
Pütz
33
Hs
28
363
Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. Dies gilt nicht
für Doppelhaushälften.
370
9
392
500
454
371
KD
Gemarkung:
Flur:
Überdachte Stellplätze, Stellplätze und Garagen sind innerhalb der überbaubaren Fläche und bis zu 2,00 m hinter
der rückwärtigen Baugrenze zulässig.
5.3
375
393
2
Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen.
r.53
14
5.1
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
HsN
30
43
447
A
A
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#
499
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
55
#
3,0
Inhalt:
Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
5.
3505.2
3
#
3,0
392
- Teilgebiet an der Brauereistraße -
r.
HsN
340
Bebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Gebäude zulässig.
Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
376
512
371
ns
Die rückwärtigen Baugrenzen der überbaubaren Flächen dürfen für Terrassenüberdachungen und für verglaste
Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden.
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt.
497
11
446
2.1
134
458
308
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO)
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen nicht zulässig.
4
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457
1.
6
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9
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138
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461
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135
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141
144
17
23
1
10
145
19
399
b
Plangröße A1 (420 x 841)
12
475
400
a
127
14
7
a
398
137
147
.5
21
26
16
152
21
129
143
Nr
153
24
514
18
Hs
22
155
427
Erdbebengefährdung
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006.
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
Entwurf und Bearbeitung:
Stand 22.01.2015
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen