Daten
Kommune
Bedburg
Größe
253 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
22.06.15, 18:23
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9116/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
23.06.2015
Betreff:
Städtebauliche Entwicklung im zentralen Bereich von Bedburg im Zuge der Umsetzung
des Rahmenplanes Bedburg
hier: Anträge politischer Fraktionen bzw. Parteien im Rat der Stadt Bedburg
- Antrag der FWG-Fraktion vom 03.02.2015 zur Neugestaltung der Bedburger Innenstadt
- Antrag der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion, der Grünen-Fraktion sowie der FDP vom
01.06.2015 zur Belebung der Bedburger Innenstadt
- Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2015 bzgl. der Überprüfung der Vertrags- bzw.
Ausschreibungslage des Projektes Bedburger Mitte, bzgl. der Gebietsplanung Bedburger
Höfe und bzgl. der Gebietsplanung für die Obere Lindenstraße
Beschlussvorschlag:
Der Rat verweist aufgrund der besonderen städtebaulichen Relevanz die im Antrag der
FWG vom 3. Februar 2015, erweitert durch die im Antrag des Bündnisses aus SPDFraktion, FWG-Fraktion, der Grünen Fraktion und der FDP vom 1. Juni 2015 und im
Antrag der CDU vom 3. Juni 2015 dargestellten städtebaulichen Gründe (z.B. Prüfung des
Erhalt des ehemaligen Toom-Gebäudes mit dortiger Wohnnutzung, Reduzierung der
Verkaufsflächen im Hinblick auf drohende Umverteilungswirkung zum bestehenden
Einzelhandel)
im
Rahmen
einer
Bauleitplanüberarbeitung
an
den
Stadtentwicklungsausschuss. Im künftigen Bebauungsplanverfahren sollen diese Inhalte
Berücksichtigung finden.
Die hieraus resultierenden städtebaulichen Vorgaben des Fachausschusses sind dem
Investor zu kommunizieren.
Ferner soll entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage zu den Anmerkungen
gem. B) eine Beratung in den Fachausschüssen erfolgen.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
A) Ausgangslage:
Am 20.09.2011 wurde dem Rat der Stadt Bedburg das Konzept der „Neuen Mitte“
Bedburg von der Investorengruppe Ten Brinke sowie dem Architekturbüro Kottmair
vorgestellt (siehe Anlage 1). Diese Ursprungsplanung sah auch einen zentralen
Rathausstandort vor. Im Nachgang hierzu sind bis dato eine Reihe von
Abstimmungsgesprächen wie auch Planüberarbeitungen erfolgt.
Um das Verfahren als solches weiter fortzuführen, musste für den Bereich, welcher für die
Bebauung vorgesehen ist, ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Der
Bebauungsplan soll die Vorgaben, welche sich aus dem Rahmenplan Bedburg sowie dem
Einzelhandelskonzept der Stadt ergeben, einhalten. Projektbezogene gutachterliche
Einzelhandelsuntersuchungen mit möglichen städtebaulichen Auswirkungen sind zu
führen.
Der derzeit bestehende und rechtskräftige Bebauungsplan sieht für den Teilbereich A des
Grundstücks (ehem.Toom-Markt) ein Kerngebiet (MK) vor. Die Teile B und C liegen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/Bedburg und sind dort derzeit als
öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Insofern könnte für diese Flächen derzeit ohne
Änderung des Bebauungsplanes keine Baugenehmigung erteilt werden.
Das Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für eine entsprechende
Planänderung wurde auf einer weiterentwickelten Plangrundlage mit Beschluss vom
24.04.2012 eingeleitet und durchgeführt. Das Verfahren wurde gleichzeitig mit der
notwendigen Flächennutzungsplanänderung (46. FNP Änderung) im Parallelverfahren
nach § 4a BauGB durchgeführt.
Das vg. Beteiligungsverfahren hat im November 2012 stattgefunden. Parallel hierzu wurde
seitens des Investors der Grunderwerb vorangetrieben; welcher sich in Einzelfällen als
sehr schwierig dargestellt hat und Verzögerungen zur Folge hatte.
Im Zuge des Ratsbürgerentscheides vom 22.09.2013 hat sich die Mehrheit der
Abstimmenden für eine Rathauszentralisierung am Standort Kaster entschieden, so dass
eine Umplanung durch den Investor ohne zentralen Rathausstandort erforderlich wurde;
dies bei Weiterführung der investorenseitig betriebenen Einzelhandelsentwicklung am
Standort. Regelmäßig wurden die weiteren und bedeutsamen städtebaulichen Inhalte mit
dem Investor -teilweise kontrovers, bedingt durch unterschiedliche Sichtweisen
(städtebaulich / unternehmerisch)- diskutiert.
Planerische Schwerpunkte der Verwaltung wurden entsprechend der Vorgaben aus dem
Rahmenplan Bedburg hierbei wie folgt gesetzt:
Die Herstellung der räumlich funktionalen Beziehungen zur Belebung der
Bedburger Innenstadt (Lindenstraße / Graf-Salm-Straße) und die damit verbundene
Schaffung von Rundläufen und Achsen. Hier insbesondere die Herstellung der
Aufwertung und Öffnung der Verbindung vom Schlossparkplatz in die Graf-SalmStraße / Arnold-Freund-Straße
Attraktive öffentliche Räume zur Schaffung von Aufenthaltsqualitäten insbesondere
in der Geschäftslage an der Graf-Salm-Straße und der Lindenstraße zur Schaffung
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von intensiven Korrespondenzen der Geschäftsstrukturen untereinander sowie
entlang der Erft und im Bereich des Schloßteiches
Entsprechend dem Rahmenplan Bedburg den Erhalt und Neueinrichtung von
Erholungs- und Gestaltungsfeldern im Innenstadtbereich
Öffnung und Zugänglichkeit der künftigen Einzelhandelsflächen, insbesondere des
Gebäudekörpers A im Erdgeschoß zur Lindenstraße
Die Herstellung sich städtebaulich einfügender künftiger Gebäudekörper
entsprechend des Planentwurfes der Rahmenplanung, insbesondere die
Geschossigkeiten und Mischnutzungen betreffend (bspw. Wohnen und
Büronutzungen im OG des Baukörpers A, Errichtung und Herstellung von
Nutzungen auch in den Obergeschossen der geplanten Baukörper B und C des
Projektes als städtebaulich nicht verzichtbare Alternativplanung zum ehem.
geplanten zentralisierten Rathausstandort ).
Die
Verträglichkeit
und
Homogenisierung
der
neu
entstehenden
Einzelhandelsflächen mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Bedburg als
städtebauliches Rahmenkonzept und informelle Planung für die Gesamtstadt
Herstellung einer nachhaltigen Verkehrsführung und Anlegung von Stellplatzflächen
Aufrechterhaltung der derzeit multifunktionalen Nutzung des Schlossparkplatzes
Einbindung der Planung des Siegerentwurfes zur
Freiflächenplanung des
Schlosses Bedburg
Die städtebauliche Situation im zentralen Innenstadtbereich von Bedburg hat sich seit
Einleitung der Planungen zwischenzeitlich nachhaltig verändert, z.B. :
Planungen für das Schlossumfeld gem. Wettbewerb
Im März 2015 wurde die Erftpassage Ecke Lindenstraße / Arnold-Freund-Straße
aktiviert, modernisiert und nahezu vollinhaltlich wieder einer Nutzung zugeführt
Im Zuge des Projektes „Bedburg im Dialog“ wurden eine Vielzahl von Gesprächen
geführt und Maßnahmen im Zuge von Workshops erarbeitet; dies hat zum
Umdenken in der Einzelhandelslandschaft geführt
Schließung des REWE Marktes an der Neusser Straße/Ecke Bahnstraße
Der ehem. Toom-Markt wurde im Rahmen eines Projektes der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht, insbesondere durch die Wiederaufnahme von Nutzungen wie
bspw. Kulturveranstaltungen, Vereinswesen, Flüchtlingsunterbringung,
Demografische Entwicklung – Wohnen im Zentrum mit dem Ziel der
wohnungsnahen Versorgung, angepasste Infrastrukturen,
Entscheidung im Landschaftsbeirat des Rhein-Erft-Kreises vom 16.06.2015, die
Zustimmung zur teilweisen Beseitigung des Laubenganges im Bereich des
Baukörpers Teil C zu versagen.
Dies macht im Zuge der weiteren Projektierung eine Reflektion bzw. Fortschreibung
bereits eingeleiteter bzw. einzuleitender städtebaulicher Maßnahmen erforderlich.
Mit dem Investor hat letztmalig am 19.05.2015 ein Gespräch stattgefunden, in dessen
Rahmen vor diesem Hintergrund überarbeitete Planungen zur Bedburger Mitte bei der
Verwaltung vorgelegt wurden (Anlage 3). Der Investor wurde gebeten, diese in der Sitzung
des Rates vorzustellen. Infolge der Entscheidung im Landschaftsbeirat des Rhein-ErftKreises vom 16.06.2015 (keine Befreiung zur Beseitigung des Laubenganges im Bereich
des Baukörpers Teil C) ist aber auch denkbar bzw. wurde angekündigt, dass eine neue
Planung vorgestellt wird.
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Zur Fortführung des Verfahrens wäre nunmehr eine Beratung im Ausschuss für
Stadtentwicklung
erforderlich
ggfls.
mit
anschließender
Fassung
des
Offenlagebeschlusses gemäß 3 § Abs. 2 des Baugesetzbuches, um das entsprechende
Baurecht für diese bauliche Konzeption zu schaffen. Auf die nichtöffentliche Anlage 2 zu
dieser Vorlage wird ebenfalls verwiesen.
Bei der derzeit vorliegenden Variante vom Mai diesen Jahres handelt es sich um eine
sukzessiv angepasste Planvariante für die Umsetzung der Bedburger Mitte. Leider wurden
bzw. konnten die aus Sicht der Verwaltung notwendigen städtebaulichen und funktionalen
Anpassungen nicht vollständig berücksichtigt werden.
Aus planungsrechtlicher, städtebaulich funktionaler und einzelhandelsrelevanter Sicht
ergeben sich nach Auffassung der Verwaltung derzeit noch nachstehende städtebauliche
Konflikte:
Es handelt sich, bedingt durch das Ergebnis aus dem Ratsbürgerentscheid vom
22.09.2013 (Zentralisierung des Rathausstandortes am Standort Kaster), um eine
Umplanung, so dass die Nutzungen Verwaltung, Handel und Kultur nicht mehr
gemeinsam an einem zentralen Standort vorgehalten werden,
Gem. interner gutachterlicher Untersuchung zum Projekt Bedburger Mitte
funktioniert das Projekt mit den geplanten Verkaufsflächen in sich, wird jedoch
innerhalb der Stadt Bedburg zu einem Verdrängungswettbewerb führen.
Gravierende Umverteilungsprozesse sind zu erwarten. Umverteilungswirkungen
können entstehen, die auch städtebauliche Auswirkungen in Folge von
Leerständen und Mindernutzungen nach sich ziehen können,
Die stadtseits gewünschten Rundläufe zur Einbindung des Projektes in die
vorhandene Einzelhandelslandschaft können mangels Grunderwerb und damit
rechtl. Verfügbarkeit (Öffnung Durchgang Kreissparkasse um
Schlossparkplatz/Arnold-Freund-Straße gem. Rahmenplan Bedburg) derzeit nicht
realisiert werden.
Eine zusätzliche Nutzung des Baukörpers A (neben der Einzelhandelsnutzung
bspw. Wohnungen in den Obergeschossen, versorgungsnahes Wohnen im
zentralen Bereich von Bedburg, ist seitens des Investors nach einer Vielzahl von
Gesprächen nicht vorgesehen; eine „Öffnung“ des Projektes zur Lindenstraße zur
Schaffung eines zweiten Zuganges würde jedoch realisiert
Entlang des geplanten Baukörpers A an der Lindenstraße wird eine Öffnung zur
Lindenstraße hergestellt. Weitere - die Korrespondenz zwischen den beiden
Straßenseiten fördernde - Öffnungen werden zur Schaffung zusätzlicher
Beziehungen und zur wechselseitigen Belebung der Einzelhandelsstrukturen bei
Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten, die zu Lasten der erforderlichen
Verkaufsflächen, nicht geschaffen.
Entscheidung des Landschaftsbeirates beim Rhein-Erft-Kreis am 16.06.2015, einer
teilweisen Beseitigung des Laubenganges nicht zuzustimmen
B) Zu den Anträgen der politischen Parteien
Vor dem Hintergrund einer möglichen städtebaulichen Reflektion, der mit dem Investor
seit längerem geführten Verhandlungen, haben die im Rat vertretenen Fraktionen
verschiedene Anträge eingebracht, die eine Schnittmenge haben, aber auch jeweils
individuelle Ansätze aufzeigen.
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Diese werden nachfolgend kurz bewertet:
B 1) Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat mit Schreiben vom 03.02.2015 den
in der Anlage beigefügten Antrag zur Neugestaltung der Bedburger Innenstadt gestellt.
Der Antrag wird in 3 Unterpunkte gegliedert:
1. Veräußerung des ehem. Toom-Marktes zwecks Umgestaltung und Umbau zu
einem Ärztezentrum (inkl. Schaffung altersgerechter Wohnungen im Gebäude)
2. Realisierung eines Gebäudekörpers im Eingangsbereich des Schloßparkplatzes mit
der geplanten primären Funktion als Nahversorger
3. Abbruch der Planung eines weiteren Gebäudekörpers auf dem Schloßparkplatz
Verwaltungsseitig wird zum Antrag der FWG-Fraktion wie folgt Stellung genommen:
1. Die Nutzung zu einem Ärztezentrum ist aufgrund der überregionalen Analysen,
Erhebungen und Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung nur schwer
darstellbar und möglich.. Ein Ärztezentrum am Standort Bedburg ist
wünschenswert, jedoch nur möglich, wenn vorhandene Lizenzen für Fachärzte
aber auch Allgemeinmediziner in Bedburg oder auch aus der Region am Standort
zusammengefasst werden – dies jedoch wenn von Erfolg gekrönt - zu Lasten der
ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, insbesondere an den
Satellitenstandorten von Bedburg, wie in Kirchherten, Rath und KirchKleintroisdorf.
Zur
Verfügbarkeit
wird
auf
den
nichtöffentlichen
Tagesordnungspunkt 19 hierzu verwiesen.
Zu 2 +3:
Die Fa. Ten Brinke wurde zu diesem Tagesordnungspunkt zur Vorstellung des letzten
Stands der Planung eingeladen. Die hierzu gehörige Variante ist als Anlage zum
öffentlichen Teil der Sitzung beigefügt. Der Investor sieht hier die Errichtung von 3
Baukörpern (A: ehem. Toom-Markt, B: Gebäudekörper hinter der Andienungsstraße
sowie C: Baukörper am Schloßweiher vor). Diese Planung deckt sich mit dem derzeit
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, wird jedoch in dieser Form durch die jüngst
erfolgte Entscheidung durch den Landschaftsbeirat in der geplanten Form nicht
weitergeführt werden können.
Ein bei der Unteren Landschaftsbehörde gestellter Antrag in der geplanten Form auf
Entlassung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes des Rhein-Erft-Kreises für
die teilweise Beseitigung des Laubenganges zur Realisierung des Baukörpers C wurde
durch den Landschaftsbeirat am 16.06.2015 nicht entsprochen, so dass eine
Realisierung des Baukörpers C derzeit planungsrechtlich nicht möglich ist und die
Umsetzung des aktuellen Bebauungsplanentwurfes bzw. die Planung des Investors
der Überarbeitung bedarf. Wie bereits in der Begründung zu A erwähnt, wird eine neue
Planung durch den Investor vorgestellt.
B2 ) Erweiterungsantrag zum Antrag der FWG Fraktion vom 03.02.2015 durch das
Bündnis aus SPD-Fraktion, FWG-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der
FDP
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Zu den Punkten 1-7 dieses Ergänzungsantrages vom 01.06.2015 wird verwaltungsseitig
wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. Der Erhalt und damit die Aktivierung des Gebäudes ehem. Toom Markt Bedburg
mit entsprechender Zuführung von kerngebietstypischen Mischnutzungen ist möglich und
dies sowohl innerhalb der Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplanes, aber
auch im Rahmen der derzeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung des
Bebauungsplanes Nr. 13a/Bedburg.
Zu 2. Eine funktionale und verbindende Nutzung und Attraktivierung ist aus dem
Rahmenplan Bedburg als primäres Ziel hervorgegangen. Hierzu gehören u.a. auch die zu
schaffenden Rundläufe im zentralen Bereich von Bedburg.
Zu 3. Im durchgeführten Workshop „Bedburg im Dialog“ wurden in einer Arbeitsgruppe
unter Einbeziehung der örtlichen Einzelhändler u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der
Aufenthaltsqualität in der oberen Lindenstraße erarbeitet. Diese sollen in einem weiteren
Schritt mit den Bürgern diskutiert und zunächst
im zuständigen Fachausschuss
vorgestellt werden.
Zu 4. In den zu 3 erwähnten Workshops wurde u.a. auch der Eindruck der öffentlichen
Gebäude im Planbereich sowie ein nachhaltiger positiver Eindruck der öffentlichen
Flächen diskutiert. Eine weitere Beratung hierzu sollte im Bauauschuss erfolgen.
Zu 5. Der Bereich der Innenstadt Bedburg ist überwiegend durch Bebauungspläne
geprägt, die von der Gebietsausweisung her MK (Kerngebiet) ausweisen. Im Kerngebiet
liegt der Schwerpunkt der Nutzungen bei Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäuden,
Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften etc.. Das Wohnen ist hier
grundsätzlich nur ausnahmsweise zugelassen, wenngleich das Wohnen einen
wesentlichen Beitrag zur Urbanität einer Stadt leistet. Daher sollte in den Erdgeschossen
das Wohnen ausgeschlossen und in den übrigen Geschossen eine Zulässigkeit erfolgen.
Entsprechende bauleitplanerische Maßnahmen sind im Stadtentwicklungsausschuss als
zuständiges Gremium zu treffen.
Zu 6. Die städtischen Flächen im Schloßpark können im Zuge einer Freiraumplanung
unter Aufnahme der Schloßumfeldplanungen mit eingebunden und realisiert werden. Ein
Zusammenwirken von Bauausschuss und Ausschuß für Umwelt und Strukturwandel ist
hier angezeigt; dies losgelöst von landschaftsplanerischen Bindungen und der künftigen
Festsetzung der Erft als NSG (Naturschutzgebiet).
Zu 7. Der Rahmenplan Bedburg sieht zu Erlebbarkeit der Erft für den Besucher
Empfehlungen vor. Die Anlage von Erftterrassen ist hier ein Element; aber auch die
Illumination der Wasserläufe, insbesondere an den Brückenbauwerken ist ein Mittel der
Attraktivierung. Es sollte eine Beratung im Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
erfolgen.
B3) Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 03.06.2015
Auf den beigefügten Antrag wird zunächst verwiesen.
Zu 1. a und b
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9 Bedburg ermöglicht die
vorgeschlagenen Nutzungen, sofern in den Erdgeschossen des ehem. Toom-Marktes
unter
Berücksichtigung
des
ausgewiesenen
Kerngebiets
entsprechende
kerngebietstypische Nutzungen untergebracht werden. Auch die künftige und eingeleitete
Bauleitplanung ermöglicht die vorgeschlagene Nutzung des Bestandsgebäudes. Eine
Beratung unter Wertung umfangreicher Umbaumaßnahmen hierzu erfolgt thematisch im
Bauausschuss, sofern städtebauliche Vorgaben nicht berührt sind.
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Da es sich bei 1 b) insgesamt um Vertragsangelegenheiten handelt, wird auf den
nichtöffentlichen Teil zu dieser Sitzungsvorlage (TOP 19 verwiesen). Als nichtöffentliche
Anlage zu dieser Vorlage ist der Antrag vollständig beigefügt.
Zu 2. Der Stand des Verfahrens zu den „Bedburger Höfe“ ist aufgrund der
Problemstellung zur Gründungssituation unverändert. Eine Fortführung des Projektes ist
derzeit nicht absehbar. Eine Weiterführung des Verfahrens und damit die Umsetzung der
Planung wird beim Eigentümer abschließend mit dem Ziel einer nachhaltigen Nutzung für
das Stadtbild abgefragt. Je nach Ergebnis erfolgt eine Beratung hierzu im Ausschuss für
Umwelt und Strukturwandel bzw. im Stadtentwicklungsausschuss.
Zu 3. Im Workshop „Bedburg im Dialog“ wurden Umgestaltungsmaßnahmen thematisiert
und Vorschläge unterbreitet. Diese betrafen sowohl den öffentlichen Raum als auch den
stadteigenen Gebäudebestand. Aber auch gestalterische Maßnahmen an den privaten
Gebäuden wurden thematisiert. Die Maßnahmen werden vorbereitet, weitergeführt und in
den zuständigen Bauausschuss unter Beifügung der Vorschläge der CDU-Fraktion
eingebracht.
C) Weitere Vorgehensweise:
In den gestellten Anträgen aller im Rat der Stadt Bedburg vertretenen Fraktionen sind
eine Vielzahl von Anregungen und Vorschlägen zur weiteren Entwicklung des zentralen
Bereiches von Bedburg vorgetragen worden. Die Verwaltung hat zu den einzelnen
Anregungen unter B) Stellung genommen und schlägt überwiegend einen Verweis an die
zuständigen Fachausschüsse zur weiteren Behandlung vor.
Es besteht jedoch auch eine bedeutsame Schnittmenge in diesen politischen Anträgen,
insbesondere die Stärkung der zentralen Funktionen im Innenstadtbereich von Bedburg
unter Einbeziehung der Bestandsimmobilien und öffentlichen Flächen.
Da hier die Verfügbarkeit von exponierten Flächen von besonderer Relevanz ist, wird an
dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil
(TOP 19/ WP9-116/2015) hingewiesen.
Städtebauliche Konflikte sollen gelöst und eine nachhaltige Stadtentwicklung für Bedburg
gewährleistet werden.
Die
Verwaltung
schlägt
daher
vor,
zur
Klärung
des
städtebaulichen
Nachsteuerungsbedarfes und der besonderen städtebaulichen Relevanz der vorgelegten
3
Anträge
einen
grundsätzlichen
Verweis
an
den
zuständigen
Stadtentwicklungsausschuss vorzunehmen und ferner die Fachausschüsse entsprechend
der Anmerkung der Verwaltung zu den einzelnen Punkten mit der weiteren Bearbeitung zu
betrauen.
Bezügliche weitergehender Beschlüsse wird auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung
verwiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
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Die Entwicklung des zentralen Bereiches von Bedburg ist ein wichtiger Baustein für die künftige Attraktivität der Stadt
und nimmt damit auch Versorgungsfunktionen und Aufenthaltsqualitäten für die Bevölkerung wahr. Eine positive
Entwicklung trägt zu einer nachhaltigen und gefestigten demografischen Entwicklung bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------(U. Schmitz)
----------------------------------(S. Brabender-Lipej)
----------------------------------(H. Baum)
Stellv. Fachdienstleiter
Allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
Stadtkämmerer
----------------------------------(S. Solbach)
Bürgermeister
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