Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Städtebauliche Entwicklung im zentralen Bereich von Bedburg im Zuge der Umsetzung des Rahmenplanes Bedburg hier: Anträge politischer Fraktionen bzw. Parteien im Rat der Stadt Bedburg - Antrag der FWG-Fraktion vom 03.02.2015 zur Neugestaltung der Bedburger Innenstadt - Antrag der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion, der Grünen-Fraktion sowie der FDP vom 01.06.2015 zur Belebung der Bedburger Innenstadt - Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2015 bzgl. der Überprüfung der Vertrags- bzw. Ausschreibungslage des Projektes Bedburger Mitte, bzgl. der Gebietsplanung Bedburger Höfe und bzgl. der Gebietsplanung für die Obere Lindenstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
253 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
22.06.15, 18:23

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9116/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 23.06.2015 Betreff: Städtebauliche Entwicklung im zentralen Bereich von Bedburg im Zuge der Umsetzung des Rahmenplanes Bedburg hier: Anträge politischer Fraktionen bzw. Parteien im Rat der Stadt Bedburg - Antrag der FWG-Fraktion vom 03.02.2015 zur Neugestaltung der Bedburger Innenstadt - Antrag der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion, der Grünen-Fraktion sowie der FDP vom 01.06.2015 zur Belebung der Bedburger Innenstadt - Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2015 bzgl. der Überprüfung der Vertrags- bzw. Ausschreibungslage des Projektes Bedburger Mitte, bzgl. der Gebietsplanung Bedburger Höfe und bzgl. der Gebietsplanung für die Obere Lindenstraße Beschlussvorschlag: Der Rat verweist aufgrund der besonderen städtebaulichen Relevanz die im Antrag der FWG vom 3. Februar 2015, erweitert durch die im Antrag des Bündnisses aus SPDFraktion, FWG-Fraktion, der Grünen Fraktion und der FDP vom 1. Juni 2015 und im Antrag der CDU vom 3. Juni 2015 dargestellten städtebaulichen Gründe (z.B. Prüfung des Erhalt des ehemaligen Toom-Gebäudes mit dortiger Wohnnutzung, Reduzierung der Verkaufsflächen im Hinblick auf drohende Umverteilungswirkung zum bestehenden Einzelhandel) im Rahmen einer Bauleitplanüberarbeitung an den Stadtentwicklungsausschuss. Im künftigen Bebauungsplanverfahren sollen diese Inhalte Berücksichtigung finden. Die hieraus resultierenden städtebaulichen Vorgaben des Fachausschusses sind dem Investor zu kommunizieren. Ferner soll entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage zu den Anmerkungen gem. B) eine Beratung in den Fachausschüssen erfolgen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: A) Ausgangslage: Am 20.09.2011 wurde dem Rat der Stadt Bedburg das Konzept der „Neuen Mitte“ Bedburg von der Investorengruppe Ten Brinke sowie dem Architekturbüro Kottmair vorgestellt (siehe Anlage 1). Diese Ursprungsplanung sah auch einen zentralen Rathausstandort vor. Im Nachgang hierzu sind bis dato eine Reihe von Abstimmungsgesprächen wie auch Planüberarbeitungen erfolgt. Um das Verfahren als solches weiter fortzuführen, musste für den Bereich, welcher für die Bebauung vorgesehen ist, ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die Vorgaben, welche sich aus dem Rahmenplan Bedburg sowie dem Einzelhandelskonzept der Stadt ergeben, einhalten. Projektbezogene gutachterliche Einzelhandelsuntersuchungen mit möglichen städtebaulichen Auswirkungen sind zu führen. Der derzeit bestehende und rechtskräftige Bebauungsplan sieht für den Teilbereich A des Grundstücks (ehem.Toom-Markt) ein Kerngebiet (MK) vor. Die Teile B und C liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/Bedburg und sind dort derzeit als öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Insofern könnte für diese Flächen derzeit ohne Änderung des Bebauungsplanes keine Baugenehmigung erteilt werden. Das Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für eine entsprechende Planänderung wurde auf einer weiterentwickelten Plangrundlage mit Beschluss vom 24.04.2012 eingeleitet und durchgeführt. Das Verfahren wurde gleichzeitig mit der notwendigen Flächennutzungsplanänderung (46. FNP Änderung) im Parallelverfahren nach § 4a BauGB durchgeführt. Das vg. Beteiligungsverfahren hat im November 2012 stattgefunden. Parallel hierzu wurde seitens des Investors der Grunderwerb vorangetrieben; welcher sich in Einzelfällen als sehr schwierig dargestellt hat und Verzögerungen zur Folge hatte. Im Zuge des Ratsbürgerentscheides vom 22.09.2013 hat sich die Mehrheit der Abstimmenden für eine Rathauszentralisierung am Standort Kaster entschieden, so dass eine Umplanung durch den Investor ohne zentralen Rathausstandort erforderlich wurde; dies bei Weiterführung der investorenseitig betriebenen Einzelhandelsentwicklung am Standort. Regelmäßig wurden die weiteren und bedeutsamen städtebaulichen Inhalte mit dem Investor -teilweise kontrovers, bedingt durch unterschiedliche Sichtweisen (städtebaulich / unternehmerisch)- diskutiert. Planerische Schwerpunkte der Verwaltung wurden entsprechend der Vorgaben aus dem Rahmenplan Bedburg hierbei wie folgt gesetzt:  Die Herstellung der räumlich funktionalen Beziehungen zur Belebung der Bedburger Innenstadt (Lindenstraße / Graf-Salm-Straße) und die damit verbundene Schaffung von Rundläufen und Achsen. Hier insbesondere die Herstellung der Aufwertung und Öffnung der Verbindung vom Schlossparkplatz in die Graf-SalmStraße / Arnold-Freund-Straße  Attraktive öffentliche Räume zur Schaffung von Aufenthaltsqualitäten insbesondere in der Geschäftslage an der Graf-Salm-Straße und der Lindenstraße zur Schaffung Beschlussvorlage WP9-116/2015 Seite 2 STADT BEDBURG        Sitzungsvorlage Seite: 3 von intensiven Korrespondenzen der Geschäftsstrukturen untereinander sowie entlang der Erft und im Bereich des Schloßteiches Entsprechend dem Rahmenplan Bedburg den Erhalt und Neueinrichtung von Erholungs- und Gestaltungsfeldern im Innenstadtbereich Öffnung und Zugänglichkeit der künftigen Einzelhandelsflächen, insbesondere des Gebäudekörpers A im Erdgeschoß zur Lindenstraße Die Herstellung sich städtebaulich einfügender künftiger Gebäudekörper entsprechend des Planentwurfes der Rahmenplanung, insbesondere die Geschossigkeiten und Mischnutzungen betreffend (bspw. Wohnen und Büronutzungen im OG des Baukörpers A, Errichtung und Herstellung von Nutzungen auch in den Obergeschossen der geplanten Baukörper B und C des Projektes als städtebaulich nicht verzichtbare Alternativplanung zum ehem. geplanten zentralisierten Rathausstandort ). Die Verträglichkeit und Homogenisierung der neu entstehenden Einzelhandelsflächen mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Bedburg als städtebauliches Rahmenkonzept und informelle Planung für die Gesamtstadt Herstellung einer nachhaltigen Verkehrsführung und Anlegung von Stellplatzflächen Aufrechterhaltung der derzeit multifunktionalen Nutzung des Schlossparkplatzes Einbindung der Planung des Siegerentwurfes zur Freiflächenplanung des Schlosses Bedburg Die städtebauliche Situation im zentralen Innenstadtbereich von Bedburg hat sich seit Einleitung der Planungen zwischenzeitlich nachhaltig verändert, z.B. :  Planungen für das Schlossumfeld gem. Wettbewerb  Im März 2015 wurde die Erftpassage Ecke Lindenstraße / Arnold-Freund-Straße aktiviert, modernisiert und nahezu vollinhaltlich wieder einer Nutzung zugeführt  Im Zuge des Projektes „Bedburg im Dialog“ wurden eine Vielzahl von Gesprächen geführt und Maßnahmen im Zuge von Workshops erarbeitet; dies hat zum Umdenken in der Einzelhandelslandschaft geführt  Schließung des REWE Marktes an der Neusser Straße/Ecke Bahnstraße  Der ehem. Toom-Markt wurde im Rahmen eines Projektes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, insbesondere durch die Wiederaufnahme von Nutzungen wie bspw. Kulturveranstaltungen, Vereinswesen, Flüchtlingsunterbringung,  Demografische Entwicklung – Wohnen im Zentrum mit dem Ziel der wohnungsnahen Versorgung, angepasste Infrastrukturen,  Entscheidung im Landschaftsbeirat des Rhein-Erft-Kreises vom 16.06.2015, die Zustimmung zur teilweisen Beseitigung des Laubenganges im Bereich des Baukörpers Teil C zu versagen. Dies macht im Zuge der weiteren Projektierung eine Reflektion bzw. Fortschreibung bereits eingeleiteter bzw. einzuleitender städtebaulicher Maßnahmen erforderlich. Mit dem Investor hat letztmalig am 19.05.2015 ein Gespräch stattgefunden, in dessen Rahmen vor diesem Hintergrund überarbeitete Planungen zur Bedburger Mitte bei der Verwaltung vorgelegt wurden (Anlage 3). Der Investor wurde gebeten, diese in der Sitzung des Rates vorzustellen. Infolge der Entscheidung im Landschaftsbeirat des Rhein-ErftKreises vom 16.06.2015 (keine Befreiung zur Beseitigung des Laubenganges im Bereich des Baukörpers Teil C) ist aber auch denkbar bzw. wurde angekündigt, dass eine neue Planung vorgestellt wird. Beschlussvorlage WP9-116/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Zur Fortführung des Verfahrens wäre nunmehr eine Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung erforderlich ggfls. mit anschließender Fassung des Offenlagebeschlusses gemäß 3 § Abs. 2 des Baugesetzbuches, um das entsprechende Baurecht für diese bauliche Konzeption zu schaffen. Auf die nichtöffentliche Anlage 2 zu dieser Vorlage wird ebenfalls verwiesen. Bei der derzeit vorliegenden Variante vom Mai diesen Jahres handelt es sich um eine sukzessiv angepasste Planvariante für die Umsetzung der Bedburger Mitte. Leider wurden bzw. konnten die aus Sicht der Verwaltung notwendigen städtebaulichen und funktionalen Anpassungen nicht vollständig berücksichtigt werden. Aus planungsrechtlicher, städtebaulich funktionaler und einzelhandelsrelevanter Sicht ergeben sich nach Auffassung der Verwaltung derzeit noch nachstehende städtebauliche Konflikte:  Es handelt sich, bedingt durch das Ergebnis aus dem Ratsbürgerentscheid vom 22.09.2013 (Zentralisierung des Rathausstandortes am Standort Kaster), um eine Umplanung, so dass die Nutzungen Verwaltung, Handel und Kultur nicht mehr gemeinsam an einem zentralen Standort vorgehalten werden,  Gem. interner gutachterlicher Untersuchung zum Projekt Bedburger Mitte funktioniert das Projekt mit den geplanten Verkaufsflächen in sich, wird jedoch innerhalb der Stadt Bedburg zu einem Verdrängungswettbewerb führen. Gravierende Umverteilungsprozesse sind zu erwarten. Umverteilungswirkungen können entstehen, die auch städtebauliche Auswirkungen in Folge von Leerständen und Mindernutzungen nach sich ziehen können,  Die stadtseits gewünschten Rundläufe zur Einbindung des Projektes in die vorhandene Einzelhandelslandschaft können mangels Grunderwerb und damit rechtl. Verfügbarkeit (Öffnung Durchgang Kreissparkasse um Schlossparkplatz/Arnold-Freund-Straße gem. Rahmenplan Bedburg) derzeit nicht realisiert werden.  Eine zusätzliche Nutzung des Baukörpers A (neben der Einzelhandelsnutzung bspw. Wohnungen in den Obergeschossen, versorgungsnahes Wohnen im zentralen Bereich von Bedburg, ist seitens des Investors nach einer Vielzahl von Gesprächen nicht vorgesehen; eine „Öffnung“ des Projektes zur Lindenstraße zur Schaffung eines zweiten Zuganges würde jedoch realisiert  Entlang des geplanten Baukörpers A an der Lindenstraße wird eine Öffnung zur Lindenstraße hergestellt. Weitere - die Korrespondenz zwischen den beiden Straßenseiten fördernde - Öffnungen werden zur Schaffung zusätzlicher Beziehungen und zur wechselseitigen Belebung der Einzelhandelsstrukturen bei Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten, die zu Lasten der erforderlichen Verkaufsflächen, nicht geschaffen.  Entscheidung des Landschaftsbeirates beim Rhein-Erft-Kreis am 16.06.2015, einer teilweisen Beseitigung des Laubenganges nicht zuzustimmen B) Zu den Anträgen der politischen Parteien Vor dem Hintergrund einer möglichen städtebaulichen Reflektion, der mit dem Investor seit längerem geführten Verhandlungen, haben die im Rat vertretenen Fraktionen verschiedene Anträge eingebracht, die eine Schnittmenge haben, aber auch jeweils individuelle Ansätze aufzeigen. Beschlussvorlage WP9-116/2015 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Diese werden nachfolgend kurz bewertet: B 1) Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat mit Schreiben vom 03.02.2015 den in der Anlage beigefügten Antrag zur Neugestaltung der Bedburger Innenstadt gestellt. Der Antrag wird in 3 Unterpunkte gegliedert: 1. Veräußerung des ehem. Toom-Marktes zwecks Umgestaltung und Umbau zu einem Ärztezentrum (inkl. Schaffung altersgerechter Wohnungen im Gebäude) 2. Realisierung eines Gebäudekörpers im Eingangsbereich des Schloßparkplatzes mit der geplanten primären Funktion als Nahversorger 3. Abbruch der Planung eines weiteren Gebäudekörpers auf dem Schloßparkplatz Verwaltungsseitig wird zum Antrag der FWG-Fraktion wie folgt Stellung genommen: 1. Die Nutzung zu einem Ärztezentrum ist aufgrund der überregionalen Analysen, Erhebungen und Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung nur schwer darstellbar und möglich.. Ein Ärztezentrum am Standort Bedburg ist wünschenswert, jedoch nur möglich, wenn vorhandene Lizenzen für Fachärzte aber auch Allgemeinmediziner in Bedburg oder auch aus der Region am Standort zusammengefasst werden – dies jedoch wenn von Erfolg gekrönt - zu Lasten der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, insbesondere an den Satellitenstandorten von Bedburg, wie in Kirchherten, Rath und KirchKleintroisdorf. Zur Verfügbarkeit wird auf den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 19 hierzu verwiesen. Zu 2 +3: Die Fa. Ten Brinke wurde zu diesem Tagesordnungspunkt zur Vorstellung des letzten Stands der Planung eingeladen. Die hierzu gehörige Variante ist als Anlage zum öffentlichen Teil der Sitzung beigefügt. Der Investor sieht hier die Errichtung von 3 Baukörpern (A: ehem. Toom-Markt, B: Gebäudekörper hinter der Andienungsstraße sowie C: Baukörper am Schloßweiher vor). Diese Planung deckt sich mit dem derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, wird jedoch in dieser Form durch die jüngst erfolgte Entscheidung durch den Landschaftsbeirat in der geplanten Form nicht weitergeführt werden können. Ein bei der Unteren Landschaftsbehörde gestellter Antrag in der geplanten Form auf Entlassung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes des Rhein-Erft-Kreises für die teilweise Beseitigung des Laubenganges zur Realisierung des Baukörpers C wurde durch den Landschaftsbeirat am 16.06.2015 nicht entsprochen, so dass eine Realisierung des Baukörpers C derzeit planungsrechtlich nicht möglich ist und die Umsetzung des aktuellen Bebauungsplanentwurfes bzw. die Planung des Investors der Überarbeitung bedarf. Wie bereits in der Begründung zu A erwähnt, wird eine neue Planung durch den Investor vorgestellt. B2 ) Erweiterungsantrag zum Antrag der FWG Fraktion vom 03.02.2015 durch das Bündnis aus SPD-Fraktion, FWG-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP Beschlussvorlage WP9-116/2015 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Zu den Punkten 1-7 dieses Ergänzungsantrages vom 01.06.2015 wird verwaltungsseitig wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Der Erhalt und damit die Aktivierung des Gebäudes ehem. Toom Markt Bedburg mit entsprechender Zuführung von kerngebietstypischen Mischnutzungen ist möglich und dies sowohl innerhalb der Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplanes, aber auch im Rahmen der derzeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung des Bebauungsplanes Nr. 13a/Bedburg. Zu 2. Eine funktionale und verbindende Nutzung und Attraktivierung ist aus dem Rahmenplan Bedburg als primäres Ziel hervorgegangen. Hierzu gehören u.a. auch die zu schaffenden Rundläufe im zentralen Bereich von Bedburg. Zu 3. Im durchgeführten Workshop „Bedburg im Dialog“ wurden in einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der örtlichen Einzelhändler u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der oberen Lindenstraße erarbeitet. Diese sollen in einem weiteren Schritt mit den Bürgern diskutiert und zunächst im zuständigen Fachausschuss vorgestellt werden. Zu 4. In den zu 3 erwähnten Workshops wurde u.a. auch der Eindruck der öffentlichen Gebäude im Planbereich sowie ein nachhaltiger positiver Eindruck der öffentlichen Flächen diskutiert. Eine weitere Beratung hierzu sollte im Bauauschuss erfolgen. Zu 5. Der Bereich der Innenstadt Bedburg ist überwiegend durch Bebauungspläne geprägt, die von der Gebietsausweisung her MK (Kerngebiet) ausweisen. Im Kerngebiet liegt der Schwerpunkt der Nutzungen bei Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäuden, Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften etc.. Das Wohnen ist hier grundsätzlich nur ausnahmsweise zugelassen, wenngleich das Wohnen einen wesentlichen Beitrag zur Urbanität einer Stadt leistet. Daher sollte in den Erdgeschossen das Wohnen ausgeschlossen und in den übrigen Geschossen eine Zulässigkeit erfolgen. Entsprechende bauleitplanerische Maßnahmen sind im Stadtentwicklungsausschuss als zuständiges Gremium zu treffen. Zu 6. Die städtischen Flächen im Schloßpark können im Zuge einer Freiraumplanung unter Aufnahme der Schloßumfeldplanungen mit eingebunden und realisiert werden. Ein Zusammenwirken von Bauausschuss und Ausschuß für Umwelt und Strukturwandel ist hier angezeigt; dies losgelöst von landschaftsplanerischen Bindungen und der künftigen Festsetzung der Erft als NSG (Naturschutzgebiet). Zu 7. Der Rahmenplan Bedburg sieht zu Erlebbarkeit der Erft für den Besucher Empfehlungen vor. Die Anlage von Erftterrassen ist hier ein Element; aber auch die Illumination der Wasserläufe, insbesondere an den Brückenbauwerken ist ein Mittel der Attraktivierung. Es sollte eine Beratung im Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel erfolgen. B3) Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 03.06.2015 Auf den beigefügten Antrag wird zunächst verwiesen. Zu 1. a und b Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9 Bedburg ermöglicht die vorgeschlagenen Nutzungen, sofern in den Erdgeschossen des ehem. Toom-Marktes unter Berücksichtigung des ausgewiesenen Kerngebiets entsprechende kerngebietstypische Nutzungen untergebracht werden. Auch die künftige und eingeleitete Bauleitplanung ermöglicht die vorgeschlagene Nutzung des Bestandsgebäudes. Eine Beratung unter Wertung umfangreicher Umbaumaßnahmen hierzu erfolgt thematisch im Bauausschuss, sofern städtebauliche Vorgaben nicht berührt sind. Beschlussvorlage WP9-116/2015 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Da es sich bei 1 b) insgesamt um Vertragsangelegenheiten handelt, wird auf den nichtöffentlichen Teil zu dieser Sitzungsvorlage (TOP 19 verwiesen). Als nichtöffentliche Anlage zu dieser Vorlage ist der Antrag vollständig beigefügt. Zu 2. Der Stand des Verfahrens zu den „Bedburger Höfe“ ist aufgrund der Problemstellung zur Gründungssituation unverändert. Eine Fortführung des Projektes ist derzeit nicht absehbar. Eine Weiterführung des Verfahrens und damit die Umsetzung der Planung wird beim Eigentümer abschließend mit dem Ziel einer nachhaltigen Nutzung für das Stadtbild abgefragt. Je nach Ergebnis erfolgt eine Beratung hierzu im Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel bzw. im Stadtentwicklungsausschuss. Zu 3. Im Workshop „Bedburg im Dialog“ wurden Umgestaltungsmaßnahmen thematisiert und Vorschläge unterbreitet. Diese betrafen sowohl den öffentlichen Raum als auch den stadteigenen Gebäudebestand. Aber auch gestalterische Maßnahmen an den privaten Gebäuden wurden thematisiert. Die Maßnahmen werden vorbereitet, weitergeführt und in den zuständigen Bauausschuss unter Beifügung der Vorschläge der CDU-Fraktion eingebracht. C) Weitere Vorgehensweise: In den gestellten Anträgen aller im Rat der Stadt Bedburg vertretenen Fraktionen sind eine Vielzahl von Anregungen und Vorschlägen zur weiteren Entwicklung des zentralen Bereiches von Bedburg vorgetragen worden. Die Verwaltung hat zu den einzelnen Anregungen unter B) Stellung genommen und schlägt überwiegend einen Verweis an die zuständigen Fachausschüsse zur weiteren Behandlung vor. Es besteht jedoch auch eine bedeutsame Schnittmenge in diesen politischen Anträgen, insbesondere die Stärkung der zentralen Funktionen im Innenstadtbereich von Bedburg unter Einbeziehung der Bestandsimmobilien und öffentlichen Flächen. Da hier die Verfügbarkeit von exponierten Flächen von besonderer Relevanz ist, wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil (TOP 19/ WP9-116/2015) hingewiesen. Städtebauliche Konflikte sollen gelöst und eine nachhaltige Stadtentwicklung für Bedburg gewährleistet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Klärung des städtebaulichen Nachsteuerungsbedarfes und der besonderen städtebaulichen Relevanz der vorgelegten 3 Anträge einen grundsätzlichen Verweis an den zuständigen Stadtentwicklungsausschuss vorzunehmen und ferner die Fachausschüsse entsprechend der Anmerkung der Verwaltung zu den einzelnen Punkten mit der weiteren Bearbeitung zu betrauen. Bezügliche weitergehender Beschlüsse wird auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-116/2015 Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Die Entwicklung des zentralen Bereiches von Bedburg ist ein wichtiger Baustein für die künftige Attraktivität der Stadt und nimmt damit auch Versorgungsfunktionen und Aufenthaltsqualitäten für die Bevölkerung wahr. Eine positive Entwicklung trägt zu einer nachhaltigen und gefestigten demografischen Entwicklung bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------(U. Schmitz) ----------------------------------(S. Brabender-Lipej) ----------------------------------(H. Baum) Stellv. Fachdienstleiter Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Stadtkämmerer ----------------------------------(S. Solbach) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-116/2015 Seite 8