Daten
Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9153/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.08.2015
Betreff:
verstärkte Verkehrsüberwachung sowie verkehrslenkende Maßnahmen in der Innenstadt
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag der CDU-Fraktion zu verschiedenen verkehrslenkenden
Maßnahmen in der Bedburger Innenstadt vor. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Im Einzelnen wird beantragt:
1) In der Bedburger Innenstadt in der Lindenstraße, der Graf-Salm-Straße und der FriedrichWilhelm-Straße in den Abendstunden von 19.00 bis 0.00 Uhr vermehrt Mitarbeiter des
Ordnungsamtes zur Verkehrsüberwachung einzusetzen sowie bei der zuständigen Polizeibehörde
kurzfristig den Einsatz von Verkehrspolizeikräften in diesem Bereich anzufordern,
2) die Polizeibehörde zu verstärkten Geschwindigkeitskontrollen in den genannten Bereichen in
den angegebenen Abendstunden anzuhalten,
3) die Geschwindigkeitskontrollen auch auf die Klosterstraße und die Wiesenstraße sowie auf die
L361n, L213 und L279 zu erstrecken,
4) zusätzlich zu prüfen, ob und in welcher Form die Einrichtung mobiler Poller zur Absperrung der
Innenstadt in den Nachtstunden mit einem Schließsystem für die Anwohner technisch
durchführbar und sinnvoll ist.
Ausgangspunkt der Überlegungen ist lt. Antrag das Fehlverhalten und massive
Geschwindigkeitsübertretungen einzelner Autofahrer, insbesondere in den Abend- und
Nachtstunden.
Die Stadtverwaltung hat zuletzt im Oktober 2012 Verkehrszählungen in diesem Bereich (Höhe
Graf-Salm-Straße 34) vorgenommen. Dabei ergab sich eine DTV (durchschnittliche tägliche
Verkehrsbelastung) von 4.914 Fahrzeugen pro Tag, davon 266 Fahrzeuge nachts in der Zeit von
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie 4.649 Fahrzeuge in der übrigen Zeit tagsüber. Darüber hinaus
wurde eine Durchschnittgeschwindigkeit von 35 km/h gemessen, die Grenzgeschwindigkeit der
ersten 85 % der Fahrzeuge v85 lag bei 43 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei
106 km/h. Innerhalb von sieben Tagen wurden 29 Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von über
70 km/h gemessen, davon fuhren 3 Fahrzeuge über 90 km/h.
Zu den einzelnen Punkten des Antrags gibt die Stadtverwaltung folgende Stellungnahmen ab:
Zu 1:
Die Bedburger Innenstadt ist zwischen dem Kreisverkehr an der Kölner Straße sowie der
Einmündung der Zufahrt zum Schlossparkplatz am ehemaligen Toom-Markt in der Zeit von 22:00
– 06:00 Uhr für den Verkehr gesperrt – ausgenommen Anlieger- und Anlieferverkehre.
Die Zuständigkeit bzgl. des Personaleinsatzes des ruhenden Verkehrs liegt im Fachdienst 3 –
Ordnung und Soziales. Entsprechend ist dieser Punkt im dortigen Ausschuss zu behandeln.
Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Parkscheibenregelung im Bereich der Lindenstraße
und Graf-Salm-Straße lediglich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr gilt. Eine Ausweitung des
Personaleinsatzes für das Ordnungsamt zur Überwachung des ruhenden Verkehrs auf die Zeit
von 19:00 bis 00:00 Uhr macht daher nur Sinn, wenn die Parkscheibenregelung auch auf diesen
Zeitraum ausgeweitet ist. Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist ausschließlich der
Rhein-Erft-Kreis sowie die Polizei zuständig. Sofern also widerrechtlich Verkehr in der Innenstadt
nach 22 Uhr stattfindet, so sind diese Verstöße entsprechend durch die zuvor genannten
Behörden zu ahnen. Dies gilt ebenso für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Stadtverwaltung
hat in diesem Bereich keine Kompetenzen.
Beschlussvorlage WP9-153/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund der umfangreichen Wohnbebauung an der
Arnold-Freund-Straße sowie der Banken und der Gastronomiebetriebe insbesondere im Bereich
des Marktplatzes eine Überwachung des daraus resultierenden Besucherverkehrs hinsichtlich der
Zufahrtsberechtigung mit Schwierigkeiten verbunden sein dürfte.
Zu 2 + 3:
Für eine Beantragung verstärkter Geschwindigkeitskontrollen sollten diese mit aktuellen Zahlen
bzgl. der gefahrenen Geschwindigkeiten unterfüttert werden. Daher wird angeregt, vor der
Beantragung
der
Geschwindigkeitskontrollen
in
diesen
Bereichen
entsprechende
Verkehrszählungen mit dem städtischen Seitenradarmessgerät durchzuführen, sofern keine
aktuellen Daten vorliegen.
Für die Einrichtung einer oder mehrerer Messstellen in der Innenstadt Bedburg, ist zuvor das
Verfahren nach § 48 II OBG (Ordnungsbehördengesetz) durchzuführen. Hierzu sind dann wie
bereits zuvor dargelegt, entsprechende Messungen über einen Zeitraum von einer Woche/24
Stunden pro Tag mit dem Seitenradarmessgerät durchzuführen. Des Weiteren ist es erforderlich,
das örtliche Unfallgeschehen über einen Zeitraum von drei Jahren zu betrachten. Diese
Unterlagen können von der Polizei auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist noch
eine Bewertung einer Geschwindigkeitsüberwachung in der jeweiligen Straße (siehe Anlage)
erforderlich, sowie eine Stellungnahme der jeweiligen Kommune. Diese Unterlagen sind dann dem
Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung zu stellen, der dann erneut eine Prüfung der Sachlage vornimmt
und entscheidet, ob im besagten Bereich eine Messstelle eingerichtet werden kann.
Zu 4:
Wie zuvor beschrieben, findet in der Bedburger Innenstadt mit der Zufahrt zur Arnold-FreundStraße eine große Anzahl an Anwohnerverkehr statt. Neben diesem Anwohnerverkehr ist damit
jedoch auch ein beträchtlicher Besucherverkehr verbunden. Darüber hinaus befinden sich
umfangreiche Institutionen insbesondere in dem Abschnitt zwischen dem Toom-Markt und dem
Kreisverkehr am Kölner Platz, die auch abends einen regen Zielverkehr für den Individualverkehr
sowie den Taxibetrieb aufweisen. Hierzu gehören neben den beiden lokalen Bankfilialen und den
Gastronomiebetrieben auch zwei Apotheken, die auch in den Nachtstunden zeitweise den
Apothekennotdienst übernehmen. Auch findet in den späten Abendstunden und den frühen
Morgenstunden ein Busverkehr in der Innenstadt statt.
Insgesamt wird eine Absperrung der Graf-Salm-Straße mit einem Schließsystem daher als nicht
praktikabel angesehen. Für Besucher der Anwohner an der Arnold-Freund-Straße – insbesondere
für den nachts abfließenden Verkehr - wie auch Kunden der zuvor genannten Institutionen wäre
eine Beschränkung der Zufahrtsmöglichkeit mit einer Ausweichung z.B. auf den Schlossparkplatz
mit Einschränkungen verbunden, die entsprechende Vorteile einer Sperrung nicht aufwiegen.
Auch wäre aufgrund der Vielzahl der Zufahrtsberechtigten lediglich ein elektronisches
Zufahrtssystem zuverlässig nutzbar, aber sicherlich mit enormen Anschaffungs- und Betriebsbzw. Unterhaltungsaufwendungen verbunden.
Alternativ wäre lediglich eine Durchfahrtsbeschränkung zwischen der Einmündung der ArnoldFreund-Straße und dem Marktplatz mit mobilen Pollern denkbar. Hierbei bliebe jedoch auch ein
enormer Aufwand einer täglichen Öffnung und Schließung der Straße ggf. durch städtische
Beschäftigte erhalten, der zudem sicherlich im Einzelfall störungsanfällig wäre.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
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Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 10.08.2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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