Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (verstärkte Verkehrsüberwachung sowie verkehrslenkende Maßnahmen in der Innenstadt hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlussvorlage (verstärkte Verkehrsüberwachung sowie verkehrslenkende Maßnahmen in der Innenstadt
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (verstärkte Verkehrsüberwachung sowie verkehrslenkende Maßnahmen in der Innenstadt
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (verstärkte Verkehrsüberwachung sowie verkehrslenkende Maßnahmen in der Innenstadt
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (verstärkte Verkehrsüberwachung sowie verkehrslenkende Maßnahmen in der Innenstadt
hier: Antrag der CDU-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 200 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9153/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.08.2015 Betreff: verstärkte Verkehrsüberwachung sowie verkehrslenkende Maßnahmen in der Innenstadt hier: Antrag der CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag der CDU-Fraktion zu verschiedenen verkehrslenkenden Maßnahmen in der Bedburger Innenstadt vor. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Im Einzelnen wird beantragt: 1) In der Bedburger Innenstadt in der Lindenstraße, der Graf-Salm-Straße und der FriedrichWilhelm-Straße in den Abendstunden von 19.00 bis 0.00 Uhr vermehrt Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verkehrsüberwachung einzusetzen sowie bei der zuständigen Polizeibehörde kurzfristig den Einsatz von Verkehrspolizeikräften in diesem Bereich anzufordern, 2) die Polizeibehörde zu verstärkten Geschwindigkeitskontrollen in den genannten Bereichen in den angegebenen Abendstunden anzuhalten, 3) die Geschwindigkeitskontrollen auch auf die Klosterstraße und die Wiesenstraße sowie auf die L361n, L213 und L279 zu erstrecken, 4) zusätzlich zu prüfen, ob und in welcher Form die Einrichtung mobiler Poller zur Absperrung der Innenstadt in den Nachtstunden mit einem Schließsystem für die Anwohner technisch durchführbar und sinnvoll ist. Ausgangspunkt der Überlegungen ist lt. Antrag das Fehlverhalten und massive Geschwindigkeitsübertretungen einzelner Autofahrer, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Die Stadtverwaltung hat zuletzt im Oktober 2012 Verkehrszählungen in diesem Bereich (Höhe Graf-Salm-Straße 34) vorgenommen. Dabei ergab sich eine DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) von 4.914 Fahrzeugen pro Tag, davon 266 Fahrzeuge nachts in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie 4.649 Fahrzeuge in der übrigen Zeit tagsüber. Darüber hinaus wurde eine Durchschnittgeschwindigkeit von 35 km/h gemessen, die Grenzgeschwindigkeit der ersten 85 % der Fahrzeuge v85 lag bei 43 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 106 km/h. Innerhalb von sieben Tagen wurden 29 Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von über 70 km/h gemessen, davon fuhren 3 Fahrzeuge über 90 km/h. Zu den einzelnen Punkten des Antrags gibt die Stadtverwaltung folgende Stellungnahmen ab: Zu 1: Die Bedburger Innenstadt ist zwischen dem Kreisverkehr an der Kölner Straße sowie der Einmündung der Zufahrt zum Schlossparkplatz am ehemaligen Toom-Markt in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr für den Verkehr gesperrt – ausgenommen Anlieger- und Anlieferverkehre. Die Zuständigkeit bzgl. des Personaleinsatzes des ruhenden Verkehrs liegt im Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales. Entsprechend ist dieser Punkt im dortigen Ausschuss zu behandeln. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Parkscheibenregelung im Bereich der Lindenstraße und Graf-Salm-Straße lediglich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr gilt. Eine Ausweitung des Personaleinsatzes für das Ordnungsamt zur Überwachung des ruhenden Verkehrs auf die Zeit von 19:00 bis 00:00 Uhr macht daher nur Sinn, wenn die Parkscheibenregelung auch auf diesen Zeitraum ausgeweitet ist. Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist ausschließlich der Rhein-Erft-Kreis sowie die Polizei zuständig. Sofern also widerrechtlich Verkehr in der Innenstadt nach 22 Uhr stattfindet, so sind diese Verstöße entsprechend durch die zuvor genannten Behörden zu ahnen. Dies gilt ebenso für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Stadtverwaltung hat in diesem Bereich keine Kompetenzen. Beschlussvorlage WP9-153/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund der umfangreichen Wohnbebauung an der Arnold-Freund-Straße sowie der Banken und der Gastronomiebetriebe insbesondere im Bereich des Marktplatzes eine Überwachung des daraus resultierenden Besucherverkehrs hinsichtlich der Zufahrtsberechtigung mit Schwierigkeiten verbunden sein dürfte. Zu 2 + 3: Für eine Beantragung verstärkter Geschwindigkeitskontrollen sollten diese mit aktuellen Zahlen bzgl. der gefahrenen Geschwindigkeiten unterfüttert werden. Daher wird angeregt, vor der Beantragung der Geschwindigkeitskontrollen in diesen Bereichen entsprechende Verkehrszählungen mit dem städtischen Seitenradarmessgerät durchzuführen, sofern keine aktuellen Daten vorliegen. Für die Einrichtung einer oder mehrerer Messstellen in der Innenstadt Bedburg, ist zuvor das Verfahren nach § 48 II OBG (Ordnungsbehördengesetz) durchzuführen. Hierzu sind dann wie bereits zuvor dargelegt, entsprechende Messungen über einen Zeitraum von einer Woche/24 Stunden pro Tag mit dem Seitenradarmessgerät durchzuführen. Des Weiteren ist es erforderlich, das örtliche Unfallgeschehen über einen Zeitraum von drei Jahren zu betrachten. Diese Unterlagen können von der Polizei auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist noch eine Bewertung einer Geschwindigkeitsüberwachung in der jeweiligen Straße (siehe Anlage) erforderlich, sowie eine Stellungnahme der jeweiligen Kommune. Diese Unterlagen sind dann dem Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung zu stellen, der dann erneut eine Prüfung der Sachlage vornimmt und entscheidet, ob im besagten Bereich eine Messstelle eingerichtet werden kann. Zu 4: Wie zuvor beschrieben, findet in der Bedburger Innenstadt mit der Zufahrt zur Arnold-FreundStraße eine große Anzahl an Anwohnerverkehr statt. Neben diesem Anwohnerverkehr ist damit jedoch auch ein beträchtlicher Besucherverkehr verbunden. Darüber hinaus befinden sich umfangreiche Institutionen insbesondere in dem Abschnitt zwischen dem Toom-Markt und dem Kreisverkehr am Kölner Platz, die auch abends einen regen Zielverkehr für den Individualverkehr sowie den Taxibetrieb aufweisen. Hierzu gehören neben den beiden lokalen Bankfilialen und den Gastronomiebetrieben auch zwei Apotheken, die auch in den Nachtstunden zeitweise den Apothekennotdienst übernehmen. Auch findet in den späten Abendstunden und den frühen Morgenstunden ein Busverkehr in der Innenstadt statt. Insgesamt wird eine Absperrung der Graf-Salm-Straße mit einem Schließsystem daher als nicht praktikabel angesehen. Für Besucher der Anwohner an der Arnold-Freund-Straße – insbesondere für den nachts abfließenden Verkehr - wie auch Kunden der zuvor genannten Institutionen wäre eine Beschränkung der Zufahrtsmöglichkeit mit einer Ausweichung z.B. auf den Schlossparkplatz mit Einschränkungen verbunden, die entsprechende Vorteile einer Sperrung nicht aufwiegen. Auch wäre aufgrund der Vielzahl der Zufahrtsberechtigten lediglich ein elektronisches Zufahrtssystem zuverlässig nutzbar, aber sicherlich mit enormen Anschaffungs- und Betriebsbzw. Unterhaltungsaufwendungen verbunden. Alternativ wäre lediglich eine Durchfahrtsbeschränkung zwischen der Einmündung der ArnoldFreund-Straße und dem Marktplatz mit mobilen Pollern denkbar. Hierbei bliebe jedoch auch ein enormer Aufwand einer täglichen Öffnung und Schließung der Straße ggf. durch städtische Beschäftigte erhalten, der zudem sicherlich im Einzelfall störungsanfällig wäre. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-153/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 10.08.2015 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-153/2015 Seite 4