Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (s. auch Vorlage 293/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
25.10.11, 06:43
Aktualisiert
10.01.12, 06:40
Beschlussvorlage (s. auch Vorlage 293/2011) Beschlussvorlage (s. auch Vorlage 293/2011) Beschlussvorlage (s. auch Vorlage 293/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 43 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 203/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrales Management - 61 - Vorlage für Hauptausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Neubaugebiet Eichholz Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 61 - 31.08.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 203/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 31.08.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Neubaugebiet Eichholz Beschlussentwurf: Der Bürgerantrag von Herrn Uwe Kesch vom 23. August 2011 wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz verwiesen. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 23. August 2011 stellt Herr Uwe Kesch, Auf dem Eichholzer Acker 39, 50389 Wesseling, einen Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW. Er bezieht sich auf die Festlegungen des Bebauungsplanes für das derzeit im Entstehen begriffene Neubaugebiet Eichholz und regt die Prüfung planungsrechtlicher Änderungen an. Der Antrag, aus dem sich weitere Einzelheiten ergeben, ist als Anlage beigefügt. 2. Lösung Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO und des § 6 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregungen inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Sachlich ist für Bebauungspläne zuständig der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Er müsste sich mit dem Antrag näher befassen und einen Beschluss fassen. Hierzu ist die vorherige Fertigung einer Vorlage durch die Verwaltung notwendig. Gemäß § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung ist Herrn Kesch durch die Verwaltung über den Beschluss des Hauptausschusses zu unterrichten. Jedoch ist zu einem späteren Zeitpunkt, wenn über den Bürgerantrag eine sachliche Entscheidung getroffen wurde, der Antragsteller hierüber ebenfalls zu unterrichten. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlage