Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
25.10.11, 06:43
Aktualisiert
10.01.12, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
203/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
- 61 -
Vorlage für
Hauptausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Neubaugebiet Eichholz
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
31.08.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 203/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
31.08.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW betr. Neubaugebiet Eichholz
Beschlussentwurf:
Der Bürgerantrag von Herrn Uwe Kesch vom 23. August 2011 wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz verwiesen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 23. August 2011 stellt Herr Uwe Kesch, Auf dem Eichholzer Acker 39, 50389 Wesseling,
einen Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW. Er bezieht sich auf die Festlegungen des Bebauungsplanes für das
derzeit im Entstehen begriffene Neubaugebiet Eichholz und regt die Prüfung planungsrechtlicher Änderungen an.
Der Antrag, aus dem sich weitere Einzelheiten ergeben, ist als Anlage beigefügt.
2. Lösung
Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO und des § 6 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregungen inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er
sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Sachlich ist für Bebauungspläne zuständig der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Er müsste sich mit dem Antrag näher befassen und einen Beschluss fassen. Hierzu ist die vorherige Fertigung einer
Vorlage durch die Verwaltung notwendig.
Gemäß § 6 Abs. 8 der Hauptsatzung ist Herrn Kesch durch die Verwaltung über den Beschluss des Hauptausschusses zu unterrichten. Jedoch ist zu einem späteren Zeitpunkt, wenn über den Bürgerantrag eine
sachliche Entscheidung getroffen wurde, der Antragsteller hierüber ebenfalls zu unterrichten.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlage