Daten
Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9147/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.08.2015
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion
hier: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Grottenherten „An den Gärten“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Straße „An den Gärten“ zu einem
verkehrsberuhigten Bereich auszubauen, sofern die Mehrheit der Anwohner vor
Straßenendausbau dies befürwortet.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 13.07.2015 beantragt die FWG-Bedburg e.V. die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches in Grottenherten, für die Straße „An den Gärten“.
Als Begründung wird angeführt, dass im Zuge der Erschließung der angrenzenden, ehemals
landwirtschaftlich genutzten Fläche mit einem Zuzug junger Familien zu rechnen ist. Hierzu sollen
nach Ansicht der FWG-Fraktion im Rahmen der Umsetzung die entsprechenden Planungen für
die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches aufgegriffen werden.
Es handelt sich hier um ein Baugebiet, welches von einem privaten Eigentümer in mehrere
bebaubare Parzellen aufgeteilt wurde und vermarktet wird. Im Zuge der Aufteilung des
Grundstückes wurde mit dem Eigentümer der Fläche ein Erschließungsvertrag geschlossen.
Gemäß diesem Vertrag ist der Eigentümer verpflichtet, im Rahmen der Erschließung, die für den
Verkehr zur Verfügung stehende Fläche als Mischverkehrsfläche auszubauen. Hierbei wird
zunächst noch festzustellen sein, ob diese Fläche dann später als verkehrsberuhigter Bereich
oder als Tempo-30-Zone ausgebaut wird.
Beim Ausbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich sind Einbauten und die Markierung von
Stellflächen erforderlich, was wiederum Mehrkosten von ca. 700,00 € pro Beet verursachen
würde. Der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich hat außerdem niveaugleich zu erfolgen.
Typisch für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich ist auch eine Pflasterung der gesamten
Fläche, um dem Verkehrsteilnehmer deutlich zu machen, dass er sich in einem
verkehrsberuhigten Bereich befindet, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt die
öffentliche Fläche nutzen können.
Bisher ist in diesem Bereich lediglich eine Baustraße, die asphaltiert ist, vorhanden. Die
Beschilderung ist als Tempo-30-Zone zur Zeit vorhanden. Der Endausbau der Straße wird jedoch
erst dann vorgenommen, wenn mindestens 75 % der Grundstücke bebaut sind. Hierzu sind zu
gegebener Zeit Gespräche mit dem Eigentümer zu führen, um einen entsprechenden Ausbau zu
erreichen. Zu klären bleibt auch die Übernahme der evtl. Mehrkosten durch die Stadt oder den
bisherigen Eigentümer für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich.
Durch die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches wird durch die Einbauten und die
Ausweisung von Stellplätzen der zur Verfügung stehende Straßenraum eingeschränkt. Es wird
daher vorgeschlagen, eine Abfrage bei den bisherigen und neuen Eigentümern der Grundstücke
vor Straßenendausbau vorzunehmen, ob die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigter
Bereich gewünscht wird. Entsprechend sollten dann die Herstellung des Straßenendausbaus
verbunden mit der entsprechenden verkehrsrechtlichen Regelung erfolgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-147/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x ggf. geringfügige Mehrkosten (etwa 700,, € pro Pflanzbeet)
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 06. August 2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-147/2015
Seite 3