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Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion hier: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Grottenherten „An den Gärten“)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion
hier: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Grottenherten „An den Gärten“) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion
hier: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Grottenherten „An den Gärten“) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion
hier: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Grottenherten „An den Gärten“)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9147/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.08.2015 Betreff: Antrag der FWG-Fraktion hier: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Grottenherten „An den Gärten“ Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Straße „An den Gärten“ zu einem verkehrsberuhigten Bereich auszubauen, sofern die Mehrheit der Anwohner vor Straßenendausbau dies befürwortet. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 13.07.2015 beantragt die FWG-Bedburg e.V. die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Grottenherten, für die Straße „An den Gärten“. Als Begründung wird angeführt, dass im Zuge der Erschließung der angrenzenden, ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche mit einem Zuzug junger Familien zu rechnen ist. Hierzu sollen nach Ansicht der FWG-Fraktion im Rahmen der Umsetzung die entsprechenden Planungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches aufgegriffen werden. Es handelt sich hier um ein Baugebiet, welches von einem privaten Eigentümer in mehrere bebaubare Parzellen aufgeteilt wurde und vermarktet wird. Im Zuge der Aufteilung des Grundstückes wurde mit dem Eigentümer der Fläche ein Erschließungsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag ist der Eigentümer verpflichtet, im Rahmen der Erschließung, die für den Verkehr zur Verfügung stehende Fläche als Mischverkehrsfläche auszubauen. Hierbei wird zunächst noch festzustellen sein, ob diese Fläche dann später als verkehrsberuhigter Bereich oder als Tempo-30-Zone ausgebaut wird. Beim Ausbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich sind Einbauten und die Markierung von Stellflächen erforderlich, was wiederum Mehrkosten von ca. 700,00 € pro Beet verursachen würde. Der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich hat außerdem niveaugleich zu erfolgen. Typisch für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich ist auch eine Pflasterung der gesamten Fläche, um dem Verkehrsteilnehmer deutlich zu machen, dass er sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt die öffentliche Fläche nutzen können. Bisher ist in diesem Bereich lediglich eine Baustraße, die asphaltiert ist, vorhanden. Die Beschilderung ist als Tempo-30-Zone zur Zeit vorhanden. Der Endausbau der Straße wird jedoch erst dann vorgenommen, wenn mindestens 75 % der Grundstücke bebaut sind. Hierzu sind zu gegebener Zeit Gespräche mit dem Eigentümer zu führen, um einen entsprechenden Ausbau zu erreichen. Zu klären bleibt auch die Übernahme der evtl. Mehrkosten durch die Stadt oder den bisherigen Eigentümer für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich. Durch die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches wird durch die Einbauten und die Ausweisung von Stellplätzen der zur Verfügung stehende Straßenraum eingeschränkt. Es wird daher vorgeschlagen, eine Abfrage bei den bisherigen und neuen Eigentümern der Grundstücke vor Straßenendausbau vorzunehmen, ob die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich gewünscht wird. Entsprechend sollten dann die Herstellung des Straßenendausbaus verbunden mit der entsprechenden verkehrsrechtlichen Regelung erfolgen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-147/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x ggf. geringfügige Mehrkosten (etwa 700,, € pro Pflanzbeet) Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 06. August 2015 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-147/2015 Seite 3