Daten
Kommune
Bedburg
Größe
208 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9156/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.08.2015
Betreff:
Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN
hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilungen zu Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Es liegen der Verwaltung derzeit Anträge der CDU und SPD auf Einrichtung von WLAN-Hotspots
vor. (siehe Anlage)
Hotspots sind in Deutschland weitaus weniger verbreitet als in anderen Ländern. Als Ursache gilt
die Rechtslage. Wer einen Netzanschluss hat, ist bisher wegen der sogenannten Störerhaftung
dafür mitverantwortlich, was andere damit anstellen. Dies schreckt bisher viele Cafes, Restaurants
oder Städte ab, einen WLAN-Zugang als Hotspot einzurichten. Die Bundesregierung will mit
einem Gesetz den Weg für mehr öffentliche WLAN-Netze in deutschen Städten freimachen.
Konkret soll nun im Telemediengesetz klargestellt werden, dass eine Haftungsklage gegen die
Anbieter von Wi-Fi-Zugängen nicht in Betracht kommt, wenn Kunden etwa illegale Daten
herunterladen oder sie zum Download anbieten. Ein aktueller Entwurf zur Änderung des
Telemediengesetzes liegt derzeit vor und wurde bereits zur Vorab-Prüfung an die EU gesandt.
Mit E-Mail vom 23. April 2015 weist die KDVZ (Kommunale Datenzentrale in Frechen)
ausdrücklich darauf hin, dass der Arbeitskreis IT des StGB NRW (Städte- & Gemeindebund)
dringend die Verwendung einer rechtssicheren Lösung empfiehlt, bei der sich die Benutzer
registrieren bzw. anmelden müssen, um den heutigen und erwarteten künftigen gesetzlichen
Anforderungen zu genügen.
Die KGSt sprach auf dem Fachforum am 24.03.2015 in Dortmund die dringende Empfehlung an
die Kommunen aus, aus rechtlichen Gründen keine Bestrebungen in Richtung des Freifunks zu
verfolgen. Es wird angeraten, sich des Marktes zu bedienen, dort gäbe es Anbieter rechtssicherer
und praxiserprobter Lösungen. Angeraten wird konkret die Kooperation von z.B. Stadtwerke,
Netzgesellschaft, Stadtmarketing und einem Anbieter einer kommerziellen Lösung, so dass sich
insbesondere haftungsrechtliche, vergaberechtliche und kommunalrechtliche Fragen für die
Verwaltung nicht stellen.
Es ist vorgesehen, zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses entsprechend
verbindliche und vergleichsfähige Angebote vorzulegen.
Diesbezüglich wurden bereits mit vier Anbietern zur Einrichtung von WLAN-Hotspots im
Stadtgebiet Gespräche geführt.
Weiterhin muss auch eine Entscheidung getroffen werden, ab wann welche Standorte für die
Einrichtung von WLAN-Hotspots durch die Stadt Bedburg tatsächlich zweckdienlich sind. Dies
führt in den meisten Fällen zu laufenden Kosten. Weiterhin wäre zu überlegen, ob es lediglich bei
der Zurverfügungstellung von Hotspots als Service für die Bürger genügen soll, oder ob die Stadt
Bedburg für sich als Standortfaktor aus dieser Einrichtung ebenfalls Mehrwerte (Standortwerbung,
Werbung für Veranstaltungen und Statistiken über Metadaten, usw.) abschöpfen möchte oder ob
durch mögliche Werbung von örtlichen Gewerbetreibenden die Einrichtung kostendeckend
gegenfinanziert werden soll.
Als mögliche Standorte sind mit den Betreibern bisher folgende Örtlichkeiten besprochen worden:
1. Marktplatz Bedburg – als sozialer Freitzeit- und Aufenthaltsbereich und zur Förderung der
örtlichen Gastronomie,
2. Bahnhof Bedburg – als Portal ankommende Bahnreisende in der Stadt Bedburg
3. Altstadt Kaster – zur Unterstützung des kulturellen Aushängeschildes der Stadt Bedburg
4. Rathaus Kaster (indoor + outdoor) – als Service für Besucher im Aufenthaltsbereich des
Rathauses und zur Förderung der Geschäftszeile in Kaster
Nach Rückmeldung von Unitymedia ist der Ausbau, für die Stadt Bedburg kostenfrei, ab Ende
2016 möglich. Der Schwerpunkt werde dabei auf die Geschäftszonen gelegt. Die Telekom wäre
ebenfalls daran interessiert, in Bedburg gegen Gebühren WLAN-Hotspots einzurichten. Weiterhin
wurde ebenfalls die Firma „Your-Spot“, die sich der technischen Infrastruktur der Telekom bedient,
als interessanter Partner herangezogen. Hier wären die o.g. Mehrwerte für die Stadt Bedburg am
umfangreichsten.
Beschlussvorlage WP9-156/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Nach den bisherigen Gesprächen, werden derzeit keine weiteren Anbieter in Betracht gezogen, da
die zuvor genannten Haftungsrisiken derzeit noch nicht eindeutig ausgeräumt sind.
Wichtig für die anschließende Nutzung für die Bürger ist auch das technisch unkomplizierte
Handling für den Zugang zum Internet. Hierüber werden sich die zukünftigen Anbieter ebenfalls
messen lassen müssen.
Die Einrichtung von WLAN-Hotspots durch die Stadtverwaltung kann auch als Impuls an die
Gewerbetreibenden gesehen werden, die ggfs. für sich den Nutzen aus diesem Service für ihre
Kunden entdecken. Hierdurch kann später eine flächendeckende WLAN-Versorgung durch
Freifunkgesellschaften oder ähnliches entstehen, wenn tatsächlich ein Bedarf hierfür vorhanden
ist.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 07.08.2015
----------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-156/2015
Seite 3