Daten
Kommune
Bedburg
Größe
242 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-78/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.05.2015
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster - Ortslage Königshoven
hier: Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1
BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 27 / Kaster, inkl. seiner Änderungen Nr. 1 bis Nr. 13 wird der
Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Aufhebung / Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 /
Kaster vor. Hintergrund ist die Absicht auf dem Grundstück Talstraße 51 zwischen den
Hausnummern 51 und 53 ein weiteres Wohnhaus zu errichten. Diese Erweiterung stellt sich als
sinnvolle Maßnahme einer moderaten Nachverdichtung des Innenbereichs dar. Zudem wird
hierdurch ein Beitrag zur Fortentwicklung des Gebäudebestandes in Königshoven geleistet.
Obschon die Nachverdichtung städtebaulich sinnvoll ist, lassen die Festsetzungen des derzeit dort
geltenden Bebauungsplans Nr. 27 / Kaster diese Erweiterung nicht zu. Der Bebauungsplan sieht
in diesem Bereich lediglich ein begrenztes Baufenster vor. Auch eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans ist nicht möglich. Um die Errichtung des weiteren
Wohnhauses dennoch zu ermöglichen, wäre eine kleinteilige Änderung des Bebauungsplans in
einer vereinfachten Änderung denkbar. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, den
Bebauungsplan insgesamt aufzuheben und das Wohnhaus danach auf der Basis des § 34 BauGB
(unbeplanter Innenbereich) zu ermöglichen (siehe hierzu auch die Ausführungen zum TOP
„Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung einer einheitlichen Gestaltungssatzung WP9-75/2015).
Der Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplans Nr. 27 / Kaster wird begrenzt durch die die
St.-Rochus-Straße im Süden, die Pannengasse im Westen, die Ginnerstraße und den Fußweg zur
St-Rochus-Straße im Osten sowie die Hohenholzer Straße sowie den Fußweg zwischen Casino
und Ginnerstraße im Norden. Das Baugebiet ist mittlerweile bis auf ein Gewerbegrundstück am
Heidklift komplett bebaut. Die ursprünglichen Ziele des Bebauungsplans zur Entwicklung des
Wohngebietes sind daher umgesetzt. Eine weitere städtebauliche Steuerung durch einen
Bebauungsplan ist daher entbehrlich. Erweiterungsabsichten der Bestandsgebäude können dann
zukünftig auch auf ausreichender Basis des § 34 BauGB ohne Planänderung beurteilt werden,
wonach sich die Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einzufügen haben. Hinsichtlich der
bauordnungsrechtlichen Gestaltungsregelungen kann eine entsprechende Gestaltungssatzung im
weiteren Verfahren aufgestellt werden. Der Teilbereich im Gewerbegebiet am Heidklift (7.
Änderung), der bisher noch nicht bebaut ist, könnte zunächst von der Aufhebung ausgespart
werden, um hier eine bedarfsgerechte Bebauung zu sichern, da es sich bei der 7. Änderung um
eine selbstständige Planänderung handelt.
Es ist daher zu entscheiden, ob zur Ermöglichung des zusätzlichen Hauses an der Talstraße für
den Bebauungsplan ein Änderungsverfahren oder eine Aufhebung des Bebauungsplans erfolgen
soll. Auch für ein Aufhebungsverfahren ist ein formelles Planverfahren inkl. Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung erforderlich. In der Sitzung kann bei Bedarf die Planzeichnung des derzeit
geltenden Bebauungsplans vorgestellt werden, eine Versendung per Mail oder in Papierform ist
aufgrund der Größe leider nicht möglich.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Durch die Fortentwicklung des Baugebietes soll das Planverfahren zur Stabilisierung Königshovens als attraktiver
Wohnstandort beitragen.
Beschlussvorlage WP9-78/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x – Für die Planaufhebung entstehen bei externe Beauftragung Planungskosten.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 20.04.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-78/2015
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