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Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion hier: Übertragung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV an die Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
237 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion
hier: Übertragung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV an die Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion
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hier: Übertragung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV an die Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9155/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.08.2015 Betreff: Antrag der SPD-Fraktion hier: Übertragung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV an die Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. beim Rhein-Erft-Kreis die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr im AST und für den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Bedburg unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW zu beantragen. 2. die organisatorischen, inhaltlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen der Gründung einer kommunalen Verkehrsgesellschaft zu prüfen. Absehbar wird zu deren Aufgaben die wirtschaftliche Ausgestaltung kommunaler ÖPNVAngebote in der Stadt Bedburg zählen. 3. eine EU-rechtskonforme Vergabe entsprechender Verkehrsleistungen spätestens ab Dezember 2019 zu prüfen. Es ist sicherzustellen, dass bestehende Beauftragungen des Rhein-Erft Kreises von Verkehrsunternehmen oder deren Nachfolgeunternehmen für die Ortsverkehre in der Stadt Bedburg zeitgerecht beendet bzw. nicht über den Dezember 2019 hinaus erneut vergeben werden. Dies ist zumindest solange sicherzustellen, als keine Prüfergebnisse zur Gründung einer stadteigenen Verkehrsgesellschaft vorliegen. In jedem Falle ist zu vereinbaren, dass ggf. notwendige Übergangsregelungen zwischen dem Rhein-Erft Kreis und der Stadt Bedburg abzustimmen sind. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag der SPD-Fraktion zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV an die Stadt Bedburg vor. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Aufbauend auf der von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahme der Stadt Bedburg zum Nahverkehrsplan (siehe entsprechender TOP in dieser Sitzung) sowie dem in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 05.05.2015 beschlossenen Antrags der CDU-Fraktion, begehrt die SPD-Fraktion die Übernahme der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr im AST und Regelbusbetrieb zu beantragen. Darüber hinaus sollen die damit verbundenen, notwendigen Schritte hinsichtlich der strukturellen und zeitlichen Organisation geprüft und vorbereitet werden. Begründet wird der Antrag wie folgt: Wie bereits im Rat der Stadt Bedburg berichtet, wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der REVG, sowie die Geschäftsführung der REVG seit geraumer Zeit die weitere Zusammenarbeit mit der RVK in Frage gestellt und heftig kritisiert. Durch die Entscheidungsmehrheit des Kreistages getragen, hat sich die REVG und damit der Rhein-Erft Kreis durch die bisherigen Entscheidungen bereits deutlich in der Gesellschafterversammlung der RVK isoliert. Mit dieser Entscheidungsmehrheit werden aktuell weitere Rechtsschritte, sowie der durch dieses Verhalten selbst ausgelöste Wertverlust der RVK Anteile des RE-Kreises durch beauftragte Gutachter untersucht. Hierdurch entstehen bereits heute erhebliche Kosten. In der Konsequenz wird bereits offen darüber diskutiert, die RVK Anteile des RE-Kreises abzustoßen. Durch die Entmachtung der Kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat hat die Entscheidungsmehrheit des Kreistages hier völlig freie Bahn. Auch die offene Ablehnung dieses Verhaltens durch die Kommunalen Vertreter konnten die bisherigen Entscheidungen nicht verhindern. An dieser Stelle wird ein deutliches Signal der Stadt Bedburg, zur Ablehnung dieses Vorgehens des REVG Aufsichtsrates, erforderlich. Entsprechende Initiativen werden aktuell parteiübergreifend und sowohl in Kommunen des Süd- als auch des Nordkreises diskutiert oder verabschiedet. Die Verwaltung schließt sich dem Antrag sowie der Begründung an. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass derzeit die Aufgabenträgerschaft für den gesamten ÖPNV (ohne SPNV) im Bereich der Stadt Bedburg gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG beim Rhein-Erft-Kreis liegt. Dies ist auch in den meisten anderen Städten des Rhein-Erft-Kreises der Fall – lediglich die Kommunen Brühl, Hürth und Wesseling haben im Rhein-Erft-Kreis die Aufgabenträgerschaft für den Ortsbusverkehr selbst übernommen. Auf Antrag nach § 4 Abs. 1 ÖPNVG kann der Kreis auf Verlangen der Kommune die Aufgabenträgerschaft für den Ortsbusverkehr an diese übertragen. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen und organisatorischen Strukturen bleibt die Entscheidung über die Beteiligung und zu schaffende Struktur nach der Zuständigkeitsordnung abschließend dem Hauptund Finanzausschuss vorbehalten. Gleichwohl sollte aufgrund der inhaltlichen Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses dieses Thema hier entsprechend inhaltlich vorberaten werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-155/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 10.08.2015 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-155/2015 Seite 3