Daten
Kommune
Bedburg
Größe
237 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9155/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.08.2015
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion
hier: Übertragung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV an die Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. beim Rhein-Erft-Kreis die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr
im AST und für den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Bedburg unter
Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW zu beantragen.
2. die organisatorischen, inhaltlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen
und Auswirkungen der Gründung einer kommunalen Verkehrsgesellschaft zu prüfen.
Absehbar wird zu deren Aufgaben die wirtschaftliche Ausgestaltung kommunaler ÖPNVAngebote in der Stadt Bedburg zählen.
3. eine EU-rechtskonforme Vergabe entsprechender Verkehrsleistungen spätestens ab
Dezember 2019 zu prüfen. Es ist sicherzustellen, dass bestehende Beauftragungen des
Rhein-Erft Kreises von Verkehrsunternehmen oder deren Nachfolgeunternehmen für die
Ortsverkehre in der Stadt Bedburg zeitgerecht beendet bzw. nicht über den Dezember
2019 hinaus erneut vergeben werden. Dies ist zumindest solange sicherzustellen, als
keine Prüfergebnisse zur Gründung einer stadteigenen Verkehrsgesellschaft vorliegen. In
jedem Falle ist zu vereinbaren, dass ggf. notwendige Übergangsregelungen zwischen
dem Rhein-Erft Kreis und der Stadt Bedburg abzustimmen sind.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag der SPD-Fraktion zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft
ÖPNV an die Stadt Bedburg vor. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Aufbauend auf der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahme der Stadt Bedburg zum Nahverkehrsplan (siehe
entsprechender
TOP
in
dieser
Sitzung)
sowie
dem
in
der
Sitzung
des
Stadtentwicklungsausschuss am 05.05.2015 beschlossenen Antrags der CDU-Fraktion, begehrt
die SPD-Fraktion die Übernahme der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr im AST und
Regelbusbetrieb zu beantragen. Darüber hinaus sollen die damit verbundenen, notwendigen
Schritte hinsichtlich der strukturellen und zeitlichen Organisation geprüft und vorbereitet werden.
Begründet wird der Antrag wie folgt:
Wie bereits im Rat der Stadt Bedburg berichtet, wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der
REVG, sowie die Geschäftsführung der REVG seit geraumer Zeit die weitere Zusammenarbeit mit
der RVK in Frage gestellt und heftig kritisiert. Durch die Entscheidungsmehrheit des Kreistages
getragen, hat sich die REVG und damit der Rhein-Erft Kreis durch die bisherigen Entscheidungen
bereits deutlich in der Gesellschafterversammlung der RVK isoliert. Mit dieser
Entscheidungsmehrheit werden aktuell weitere Rechtsschritte, sowie der durch dieses Verhalten
selbst ausgelöste Wertverlust der RVK Anteile des RE-Kreises durch beauftragte Gutachter
untersucht. Hierdurch entstehen bereits heute erhebliche Kosten. In der Konsequenz wird bereits
offen darüber diskutiert, die RVK Anteile des RE-Kreises abzustoßen. Durch die Entmachtung der
Kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat hat die Entscheidungsmehrheit des Kreistages hier völlig
freie Bahn. Auch die offene Ablehnung dieses Verhaltens durch die Kommunalen Vertreter
konnten die bisherigen Entscheidungen nicht verhindern.
An dieser Stelle wird ein deutliches Signal der Stadt Bedburg, zur Ablehnung dieses Vorgehens
des REVG Aufsichtsrates, erforderlich. Entsprechende Initiativen werden aktuell
parteiübergreifend und sowohl in Kommunen des Süd- als auch des Nordkreises diskutiert oder
verabschiedet.
Die Verwaltung schließt sich dem Antrag sowie der Begründung an. Ergänzend sei darauf
hingewiesen, dass derzeit die Aufgabenträgerschaft für den gesamten ÖPNV (ohne SPNV) im
Bereich der Stadt Bedburg gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG beim Rhein-Erft-Kreis liegt. Dies ist auch in
den meisten anderen Städten des Rhein-Erft-Kreises der Fall – lediglich die Kommunen Brühl,
Hürth und Wesseling haben im Rhein-Erft-Kreis die Aufgabenträgerschaft für den Ortsbusverkehr
selbst übernommen. Auf Antrag nach § 4 Abs. 1 ÖPNVG kann der Kreis auf Verlangen der
Kommune die Aufgabenträgerschaft für den Ortsbusverkehr an diese übertragen. Aufgrund der
finanziellen Auswirkungen und organisatorischen Strukturen bleibt die Entscheidung über die
Beteiligung und zu schaffende Struktur nach der Zuständigkeitsordnung abschließend dem Hauptund Finanzausschuss vorbehalten. Gleichwohl sollte aufgrund der inhaltlichen Zuständigkeit des
Stadtentwicklungsausschusses dieses Thema hier entsprechend inhaltlich vorberaten werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-155/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 10.08.2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-155/2015
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