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Beschlussvorlage (Tempo-30-Zone im Ortskern der Gemeinde)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Tempo-30-Zone im Ortskern der Gemeinde) Beschlussvorlage (Tempo-30-Zone im Ortskern der Gemeinde)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 79/2004 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Amt: Ordnungsamt Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 17.01.2005 Tempo-30-Zone im Ortskern der Gemeinde Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 16. Februar 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag auf Ausweisung einer Tempo-30-Zone im Ortskern gestellt. Der Antrag ist beigefügt. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone könnte theoretisch erst dann erfolgen, wenn die Straßenbaulast auf die Gemeinde übergegangen ist. Das Abstufungsverfahren wurde im Dezember 2004 durch den Kreis Lippe beantragt. Zuständig ist die Bezirksregierung als Straßenaufsichtsbehörde. Gemäß § 8 Abs. 5 Straßen- und Wegegesetz NRW ist die Umstufung so zu verfügen, dass sie mit Beginn des folgenden Haushaltsjahres wirksam wird. Sie soll 6 Monate vorher angekündigt werden. Somit kann der Wechsel der Straßenbaulast zum 01.01.2006 stattfinden. Ob ausnahmsweise ein früherer Zeitpunkt in Frage kommt, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Einrichtung einer Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung unter Berücksichtigung der derzeitigen Verhältnisse überhaupt zweckgemäß ist, da z.B. in diesen Bereichen der Grundsatz „Rechts vor Links“ gilt. Im Hinblick auf die Kreuzung L 751/K 5 wäre eine derartige Festlegung sehr problematisch. Denkbar wäre jedoch die 30 km/h-Begrenzung für bestimmte Streckenabschnitte der K 5 und der L 751 im Vorgriff auf die künftige Regelung, wonach das Zentrum nach der Sanierung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20) ausgewiesen werden soll. Folgende Bereiche kämen hierfür in Betracht: - Herforder Str., im Abschnitt zwischen Kreuzung Hauptstraße und Einmündung Askampstraße Schötmarsche Str., zwischen Einmündung am Doktorkamp und Kreuzung Herforder Str. Hauptstraße, zwischen Kreuzung Herforder Str. und Einmündung Neue Str. In diesem Zusammenhang könnte auch die wechselseitige Anordnung von Parkplätzen vor den Geschäften erfolgen, um den besonderen Gebietscharakter deutlich zu machen. Das Parken darf dann nur auf den gekennzeichneten Flächen erfolgen, wobei die Parkscheibenpflicht beibehalten werden könnte. -2- Zum Thema Abbau/Umbau der Ampel ist anzumerken, dass ein Abbau z.Zt. aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Schulwegsicherung auch aus der Sicht der Kreispolizeibehörde nicht befürwortet wird. Das Verkehrsaufkommen im Ortskern ist auch nach Fertigstellung der beiden Umgehungsstraßen (L 751 und K 5) so hoch, dass für die Fußgänger nach wie vor eine Überquerungshilfe mittels Signalanlage angeboten werden muss, zumal auch die Schulkinder aus der Bergsiedlung diesen Weg nutzen. Im Rahmen einer Verkehrszählung, die im Januar durchgeführt wurde, sind folgende Werte festgestellt worden: Anzahl der Kraftfahrzeuge pro Tag: Herforder Str. (Höhe Sparkasse) Hauptstraße (Höhe Bäckerei Höltgen) Schötmarsche Str. (Höhe Eis-Cafe) = = 7.500 = 3.200 6.000 Bei diesen Zahlen wird deutlich, dass eine spürbare Entlastung durch die Westumgehung (K 5) noch nicht eingetreten ist. Anhand der Auswertung des Protokolls kann auch diese Aussage getroffen werden, dass es sich hierbei überwiegend um Ziel- und Quellverkehr handelt. Üblicherweise ist die höchste Belastung zwischen 7.00 und 8.00 Uhr (Berufsverkehr) zu verzeichnen. Für die Herforder Str. gilt diese Feststellung nicht, denn diesbezüglich kann erst ab 9.00 Uhr (Geschäfte öffnen) ein erheblicher Anstieg der Verkehrsfrequenz (ca. 550 Fzg./Std.) nachgewiesen werden, die dann bis ca. 19.00 Uhr in etwa gleich bleibt. Hinsichtlich der alten Trasse der L 751 kann allerdings von einer Reduzierung der Verkehrsbelastung um 30-40 % durch die Umgehungsstraße L 751 n gesprochen werden. Von besonderer Bedeutung ist allerdings der Fußgängerverkehr. Hier ergaben verschiedene Zählungen, dass durchschnittl. 140 Personen je Stunde die Schötmarsche Str. queren (Höchstwert = 182 Pers./Std.). Der Anteil der Kinder liegt bei ca. 25 %. Insofern kann gegenwärtig nicht auf die Ampel verzichten werden. Es sollte lediglich eine Optimierung erfolgen. Die Verwaltung hat daher die Fa. Stührenberg um ein Angebot über eine programmtechnische Änderung der Lichtsignalanlage gebeten. Es wurden 2 Varianten vorgeschlagen (siehe Angebot 21.12.2004). Die Verwaltung favorisiert die Variante 1 aufgrund der günstigen Relation im Hinblick auf den Aufwand und das erreichbare Sicherheitspotenzial. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsbehördliche Anordnung zur Aufstellung von Tempo-30Schildern im Ortskern zu beantragen und einen Entwurf bezüglich der Parkflächenmarkierung zu erstellen. Die Ampelanlage soll für Fußgänger entsprechend der Variante 1 (Angebot Fa. Stührenberg) optimiert werden. Schemmel