Daten
Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8110/2013 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
02.07.2013
Stadtentwicklungsausschuss
25.08.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan (der Innenentwicklung) Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. beschleunigte Änderung
- Alte Schule Kirchtroisdorf hier: Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a
Abs. 3 BauGB und § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Entwurf des Bebauungsplans (der Innenentwicklung) Nr. 1 / Kirchtroisdorf,
4. beschleunigte Änderung, wird der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13
Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.
1748), gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Ursprünglicher Sachstand am 02.07.2013:
Das Gebäude der ‚Alten Schule Kirchtroisdorf‘ steht nach Aufgabe der Nutzung zur Disposition.
Bisher ist eine Vermarktung des Gebäudes nicht erfolgreich gewesen. Daher ist nunmehr geplant,
für diese Fläche eine Alternativnutzung in Form von bedarfsgerechter Wohnbebauung zu
ermöglichen.
Gleichzeitig wurde mittlerweile unmittelbar südlich angrenzend die ‚Begegnungsstätte
Kirchtroisdorf‘ fertig gestellt.
Die vorliegende Plankonzeption sieht vor, die von der Begegnungsstätte nicht benötigten Flächen
für eine am umliegenden Gebäudebestand angepasste Wohnbebauung zu nutzen. Die
Gestaltungsvorgaben orientieren sich neben der Umgebungsbebauung zudem an aktuellen
Festsetzungen, wie sie im Stadtgebiet Bedburg in vergleichbaren Gebieten erfolgen. Auf die
beigefügten Planunterlagen wird zur näheren Erläuterung verwiesen.
Um die Flächen kurzfristig der Vermarktung zuführen zu können, soll daher das förmliche
Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung erfolgen. Auf eine frühzeitige Beteiligung soll
dabei gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet werden.
Ergänzung zur Sitzung am 25.02.2014:
Nach dem Beschluss der Offenlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
02.07.2013 wurde die Offenlage der Planung im Zeitraum vom 22. November 2013 bis zum 23.
Dezember 2013 durchgeführt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten
Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung. Zum
Abschluss des Verfahrens wird empfohlen, den entsprechenden Satzungsbeschluss zu fassen.
Die Planung stellt lediglich eine Angebotsplanung dar. Das bestehende Gebäude der ‚Alten
Schule Kirchtroisdorf‘ genießt Bestandsschutz. Sollte das Schulgebäude zunächst nicht
abgebrochen werden, ist auch lediglich eine Bebauung der westlich gelegenen Grundstücke
möglich. Die Entscheidung über einen etwaigen Abbruch des Gebäudes ist nicht Gegenstand
dieses Bebauungsplanverfahrens.
Sachstand zur Sitzung am 25.08.2015:
Nach Durchführung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a Abs. 2
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB ist ersichtlich geworden, dass auf einem Teilbereich des
nördlichen Plangeltungsbereiches eine von dem Objekt „Godefriedstraße 9“ ausgehende
Abstandsflächenbaulast (vgl. §§ 6 und 83 BauO NRW) von ca. 2 m Tiefe liegt. Dies hat zur Folge,
dass die ausgewiesene überbaubare Grundstücksfläche aufgrund bauordnungsrechtlicher
Anforderungen (vgl. § 6 BauO NRW) nicht in dem ursprünglichen Maße genutzt werden kann.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird verwaltungsseitig empfohlen, entsprechend durch
eine geringe Verkleinerung der überbaubaren Grundstücksflächen, eine Korrektur anhand der
tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen.
Zum Anderen empfiehlt es sich, den aktuellen Gebäudebestand der ‚Alten Schule Kirchtroisdorf‘
aufgrund der beabsichtigten Nutzung „Wohnen“ vollständig planerisch abzusichern um hierdurch
flexibler auf evtl. Änderungen reagieren zu können.
Die Änderung der Planung hat zur Folge, dass diese erneut im Rahmen von §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen ist. Nach Durchführung dieser Offenlage könnte anschließend der
Satzungsbeschluss gefasst werden.
Fazit: Zum vorherigen Planentwurf aus der durchgeführten Offenlage sind kleinteilige
Anpassungen notwendig, für die formal eine erneute Offenlage notwendig wird.
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STADT BEDBURG
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte Nachverdichtung im Innenbereich schafft attraktiven Wohnraum, welcher insbesondere für junge
Familien geeignet ist und so den Ortsteil in seiner Altersstruktur positiv beeinflussen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x Es fallen Planungskosten für die Bauleitplanung an.
Zudem sind im Falle eines etwaigen Rückbaus des Schulgebäudes Abbruchkosten
erforderlich.
Diese sind vom Fachdienst 6 entsprechend kalkuliert und vorgesehen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 10.08.2015
----------------------------------Lukas
Sachbearbeiter
----------------------------------Köster
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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