Daten
Kommune
Bedburg
Größe
351 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
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83
82
81
2
13
11
7
150
114
115
9
4
316
315
23
31
Plangröße
A1 (420 x 841)
6
2a
24
32
21
16
2
16
12
15
11
16
70
145
8
6
4
65
Offenlegungsbeschluss
67
Bedburg, den ______________
Bedburg, den ______________
16
26
_________________________
(ÖbVI)
_________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
24
_________________________
(Bürgermeister)
22
20
Laterne
Kanalschacht
HY
G
18
14
Erneute Offenlage
Satzungsbeschluss
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2)
BauGB vom ___________ bis
___________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde
am ___________
ortsüblich
bekanntgemacht.
Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom
___________ von der Auslegung benachrichtigt.
Dieser Plan hat gemäß § 4a (3)
BauGB vom ___________ bis
___________ erneut öffentlich
ausgelegen. Die erneute Offenlegung wurde am ___________
ortsüblich bekanntgemacht.
Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom
___________ von der Auslegung benachrichtigt.
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der
Stadt Bedburg am __________
als Satzung beschlossen worden.
Bedburg, den ______________
Bedburg, den ______________
Bedburg, den ______________
69
2.
asse
g
r
r
a
f
P
2
Bekanntmachung
des
Satzungsbeschlusses
393
310
Der Satzungsbeschluss wurde
am ___________ ortsüblich
bekanntgemacht.
12
10
_________________________
(Bürgermeister)
8
6
_________________________
(Bürgermeister)
3.
4.
Schieber Gas / Wasser
W
Gully
Art und Maß der baulichen Nutzung
WA
0,4
II
Bodendenkmäler
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und
16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0,
Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
5.
_________________________
(Bürgermeister)
Grundwasserabsenkung
Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
419
Bedburg, den ______________
ED
11
Maximale Firsthöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
Baugrenze
nur Einzelhäuser zulässig
Baumerhalt
Sonstige Planzeichen
St
Umgrenzung für Flächen für Stellplätze
(siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der 4. beschleunigten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 / Kirchtroisdorf
Abgrenzung unterschiedlicher Arten und
Maße der Nutzung sowie unterschiedlicher
Bauweisen
Firstrichtung
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Fläche für den Gemeinbedarf
(Zweckbestimmung siehe Planzeichnung)
421
Baumschutz
Stellplatz- und Garagenzufahrten sind derart anzulegen, dass Bestandsbäume im Bereich der öffentlichen
Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt werden.
11
Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Plege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Flächen für den Gemeinbedarf
314
474
6.
_________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
E
369
420
Strassenbegrenzungslinie
118
Erdbebengefährdung
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen des Bundeslandes
NRW', Juni 2006 zur DIN 4149.
8
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
469
Grundflächenzahl
Bauweise, Baugrenzen
Niederschlagswasser
6 Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem BrauchwasNichtbelastetes
serkreislauf zugeführt werden.
10
395
Öffentliche Strassenverkehrsfläche
Minimale und maximale Traufhöhe in
Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß
schriftl. Festsetzungen unter 2.)
FH 9.00
411
126
Allgemeines Wohngebiet
Maximale Traufhöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
TH
6.00-6.50
233
Verkehrsflächen
Zahl der maximalen Vollgeschosse
TH 4.50
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und
umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung1Köln
2 zu
benachrichtigen.
311
124
72
_________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
482Hydrant unterirdisch
e
62
Dieser Plan wurde gemäß § 3
(2) BauGB am ___________
vom
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
Höhe in Meter über NHN
ass
Der Aufstellungsbeschluss ist
am ___________ ortsüblich
bekanntgemacht worden.
Offenlage
123
Bedburg, den ______________
83.48
rrg
200
30
146
139
Gebäude mit Hausnummer
Pfa
57
7
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1)
BauGB durch Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses
vom ___________ aufgestellt
worden.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW)
2
1
7- L 27
Es wird bescheinigt, dass die
Darstellung mit dem amtlichen
Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist.
6
4
1a
122
Flurstücksnummer
79
36
63
3
151
1.
50 m
Trauerhalle
548
7.5 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,90 m Höhe vorzusehen. In die Hecke kann eine offene Zaunkonstruktion integriert werden, die zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht sichtbar ist.
71
131
Aufstellungsbeschluss
385
Hinweise
3a
138
169
Planunterlage
Die innerhalb des Plangebietes festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Wird durch die Baumerhaltung der Hausbau unzumutbar erschwert oder sind Bäume abgängig, so sind diese gleichwertig wenn möglich an gleicher Stelle zu ersetzen.
1
1
40
Flurstücksgrenze
7.4 Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten sind in wassergebundener Decke, mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen zu befestigen.
St.-Matthias
34
ke
Flurgrenze
268
g
ß
60
199
e
rzer W
32
Flie
20
Kartengrundlage
Kindertagesstätte
Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB)
35
3
52
59
10
dhec
ZEICHENERKLÄRUNG
7.3 Bei Satteldächern darf die Summe der Zwerchgiebel, Gauben und sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei Drittel der Trauflänge einer Seite nicht überschreiten.
29
130
5
r Wil
368
38
7
168
Schwa
9
Kalr
athe
r
382
3
50
383
7.2 Die Dacheindeckungen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'duneg
kelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne sind alsW
Ausnahme
zugelassen.
Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig.
#
2,5m
49
11
13
#
7,5m
33
6
e
0
7.1 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebieter sind für Dächer der Hauptanlagen nur Sattel- oder Walmdächer
sowie versetzte Pultdächer mit Gegenpulten zugelassen. Es wird eine Dachneigung von 35°-45° festgesetzt.
Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung
oder als Flachdach ausgeführt werden.
e
traß
51
#
3,5m
#
10m
#
19m
22
7.
Straß
0,3
#
6m
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15
#
15m
dst
8
2
Begegnungszentrum
27
St
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4
381
5.5 Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze nur in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Garagen und Carports sind ausgeschlossen.
6.
Straße
b
Heins
#
11m
#
3m
40
de
Go
48
21
5
46
7
116
n de
9
5.4 Pro Wohngebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen.
#
3m
#
m
7,5
9a
m
# 7,5
#
12,4m
119
#
7,2m
#
3m
1
#
4m
#
15m
23
384
Maßstab 1:500
A
5.3 Auf Garagenzufahrten sind offene Stellplätze zulässig. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ist zwischen
Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze pro Gebäude neben der Nutzung der Garagenzufahrt die
Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich.
9
#
3m
2
#
14m
2
8
1
120
5.1 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete innerhalb der
überbaubaren Flächen und bis zu 2,00 m hinter der hinteren Baugrenze zulässig.
26
Pütz
27
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
37
#
29m
6a
45
ED
349
5.2 Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
0,4
TH 4.50
FH 9.00
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
Gemarkung:
Flur:
5
168
7
Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
41
20
Schule
WA II
353
8
#
4m
4.
10
118
E
#
14m
12
169
Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
386
5.
25
Inhalt:
42
24
10
127
0,4
4. beschleunigte Änderung
46
Innerhalb derAllgemeinen Wohngebiete darf die hintere Baugrenze der überbaubaren Flächen für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden.
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt.
358
417
3
TH 6.00
- 6.50
FH 10.00
3.
11
WA I
#
4,9m
44
11 a
#
12,5m
9
110
126
416
132
Bebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf
354
13
12
6
359
2.2 Das Maß der Fußbodenoberkante Erdgeschoss (Oberkante Fertigfußboden OKFF) ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und dem Bezugspunkt. Dabei darf eine Höhe von 0,5 m nicht überschritten werden.
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Schnittlinie der Außenfläche
der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
14
11
133
4
18
43
415
355
6
44
2.1 Die Höhenlage der baulichen Anlagen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete wird durch Festsetzungen
der Fußbodenoberkante Erdgeschoss und der Trauf- und Firsthöhen bestimmt. Bezugspunkt der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante der mittig vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche.
413
136
7
2
2a
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
14
18
414
137
43
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen nicht zulässig.
13
143
45
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
2.
15
144
Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO)
1.
17
36
15
308
10
3
4
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
307
30
1
343
342
161
27
7
17
0
22
162
ENTWURF
141
318
19
149
19 a
34
1
26
5
3
142
a 1
1b
Entwurf und Bearbeitung:
11
c
Stand 11.08.2015
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen