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Beschlussvorlage (A) Plan BP 1.4 Kirchtroisdorf WP8-110/2013 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
351 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlussvorlage (A) Plan BP 1.4 Kirchtroisdorf WP8-110/2013 1. Ergänzung)

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6 83 82 81 2 13 11 7 150 114 115 9 4 316 315 23 31 Plangröße A1 (420 x 841) 6 2a 24 32 21 16 2 16 12 15 11 16 70 145 8 6 4 65 Offenlegungsbeschluss 67 Bedburg, den ______________ Bedburg, den ______________ 16 26 _________________________ (ÖbVI) _________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 24 _________________________ (Bürgermeister) 22 20 Laterne Kanalschacht HY G 18 14 Erneute Offenlage Satzungsbeschluss Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ___________ bis ___________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ___________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ___________ von der Auslegung benachrichtigt. Dieser Plan hat gemäß § 4a (3) BauGB vom ___________ bis ___________ erneut öffentlich ausgelegen. Die erneute Offenlegung wurde am ___________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ___________ von der Auslegung benachrichtigt. Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am __________ als Satzung beschlossen worden. Bedburg, den ______________ Bedburg, den ______________ Bedburg, den ______________ 69 2. asse g r r a f P 2 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 393 310 Der Satzungsbeschluss wurde am ___________ ortsüblich bekanntgemacht. 12 10 _________________________ (Bürgermeister) 8 6 _________________________ (Bürgermeister) 3. 4. Schieber Gas / Wasser W Gully Art und Maß der baulichen Nutzung WA 0,4 II Bodendenkmäler Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 5. _________________________ (Bürgermeister) Grundwasserabsenkung Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 419 Bedburg, den ______________ ED 11 Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) Baugrenze nur Einzelhäuser zulässig Baumerhalt Sonstige Planzeichen St Umgrenzung für Flächen für Stellplätze (siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. beschleunigten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 / Kirchtroisdorf Abgrenzung unterschiedlicher Arten und Maße der Nutzung sowie unterschiedlicher Bauweisen Firstrichtung nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung siehe Planzeichnung) 421 Baumschutz Stellplatz- und Garagenzufahrten sind derart anzulegen, dass Bestandsbäume im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt werden. 11 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Plege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Flächen für den Gemeinbedarf 314 474 6. _________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) E 369 420 Strassenbegrenzungslinie 118 Erdbebengefährdung Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149. 8 Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 469 Grundflächenzahl Bauweise, Baugrenzen Niederschlagswasser 6 Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem BrauchwasNichtbelastetes serkreislauf zugeführt werden. 10 395 Öffentliche Strassenverkehrsfläche Minimale und maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) FH 9.00 411 126 Allgemeines Wohngebiet Maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) TH 6.00-6.50 233 Verkehrsflächen Zahl der maximalen Vollgeschosse TH 4.50 Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung1Köln 2 zu benachrichtigen. 311 124 72 _________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 482Hydrant unterirdisch e 62 Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am ___________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Höhe in Meter über NHN ass Der Aufstellungsbeschluss ist am ___________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Offenlage 123 Bedburg, den ______________ 83.48 rrg 200 30 146 139 Gebäude mit Hausnummer Pfa 57 7 Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ___________ aufgestellt worden. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW) 2 1 7- L 27 Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. 6 4 1a 122 Flurstücksnummer 79 36 63 3 151 1. 50 m Trauerhalle 548 7.5 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,90 m Höhe vorzusehen. In die Hecke kann eine offene Zaunkonstruktion integriert werden, die zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht sichtbar ist. 71 131 Aufstellungsbeschluss 385 Hinweise 3a 138 169 Planunterlage Die innerhalb des Plangebietes festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Wird durch die Baumerhaltung der Hausbau unzumutbar erschwert oder sind Bäume abgängig, so sind diese gleichwertig wenn möglich an gleicher Stelle zu ersetzen. 1 1 40 Flurstücksgrenze 7.4 Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten sind in wassergebundener Decke, mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen zu befestigen. St.-Matthias 34 ke Flurgrenze 268 g ß 60 199 e rzer W 32 Flie 20 Kartengrundlage Kindertagesstätte Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB) 35 3 52 59 10 dhec ZEICHENERKLÄRUNG 7.3 Bei Satteldächern darf die Summe der Zwerchgiebel, Gauben und sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei Drittel der Trauflänge einer Seite nicht überschreiten. 29 130 5 r Wil 368 38 7 168 Schwa 9 Kalr athe r 382 3 50 383 7.2 Die Dacheindeckungen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'duneg kelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne sind alsW Ausnahme zugelassen. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig. # 2,5m 49 11 13 # 7,5m 33 6 e 0 7.1 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebieter sind für Dächer der Hauptanlagen nur Sattel- oder Walmdächer sowie versetzte Pultdächer mit Gegenpulten zugelassen. Es wird eine Dachneigung von 35°-45° festgesetzt. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden. e traß 51 # 3,5m # 10m # 19m 22 7. Straß 0,3 # 6m 5 Bru nos I e raß 15 # 15m dst 8 2 Begegnungszentrum 27 St erger frie 4 381 5.5 Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze nur in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Garagen und Carports sind ausgeschlossen. 6. Straße b Heins # 11m # 3m 40 de Go 48 21 5 46 7 116 n de 9 5.4 Pro Wohngebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. # 3m # m 7,5 9a m # 7,5 # 12,4m 119 # 7,2m # 3m 1 # 4m # 15m 23 384 Maßstab 1:500 A 5.3 Auf Garagenzufahrten sind offene Stellplätze zulässig. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ist zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze pro Gebäude neben der Nutzung der Garagenzufahrt die Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich. 9 # 3m 2 # 14m 2 8 1 120 5.1 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete innerhalb der überbaubaren Flächen und bis zu 2,00 m hinter der hinteren Baugrenze zulässig. 26 Pütz 27 Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) 37 # 29m 6a 45 ED 349 5.2 Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. 0,4 TH 4.50 FH 9.00 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude. Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). Gemarkung: Flur: 5 168 7 Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) 41 20 Schule WA II 353 8 # 4m 4. 10 118 E # 14m 12 169 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO) 386 5. 25 Inhalt: 42 24 10 127 0,4 4. beschleunigte Änderung 46 Innerhalb derAllgemeinen Wohngebiete darf die hintere Baugrenze der überbaubaren Flächen für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt. 358 417 3 TH 6.00 - 6.50 FH 10.00 3. 11 WA I # 4,9m 44 11 a # 12,5m 9 110 126 416 132 Bebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf 354 13 12 6 359 2.2 Das Maß der Fußbodenoberkante Erdgeschoss (Oberkante Fertigfußboden OKFF) ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und dem Bezugspunkt. Dabei darf eine Höhe von 0,5 m nicht überschritten werden. Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. 14 11 133 4 18 43 415 355 6 44 2.1 Die Höhenlage der baulichen Anlagen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete wird durch Festsetzungen der Fußbodenoberkante Erdgeschoss und der Trauf- und Firsthöhen bestimmt. Bezugspunkt der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante der mittig vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche. 413 136 7 2 2a Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 14 18 414 137 43 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 13 143 45 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 2. 15 144 Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO) 1. 17 36 15 308 10 3 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 307 30 1 343 342 161 27 7 17 0 22 162 ENTWURF 141 318 19 149 19 a 34 1 26 5 3 142 a 1 1b Entwurf und Bearbeitung: 11 c Stand 11.08.2015 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen