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Beschlussvorlage (Unterbringung und Betreuung künftiger Asylbewerber)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
255 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
14.08.15, 09:14
Aktualisiert
14.08.15, 09:14
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9143/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.08.2015 Betreff: Unterbringung und Betreuung künftiger Asylbewerber Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung 1) weiterhin privaten Wohnraum im angemessenen Verhältnis zu akquirieren (keine `Schrottimmobilien´), 2) die freien Räume der Obdachlosenunterkunft für die Unterbringung von Asylbewerbern herzurichten und 3) im Falle weiteren Zuweisungen, die auch mit den oben genannten Maßnahmen nicht untergebracht werden können, übergangsweise die Belegungsoptionen in folgender Reihenfolge a) Hallen b) Container c) Zelte zu prüfen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr sowohl den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss als auch den Rat der Stadt Bedburg über die Situation der Flüchtlinge besonders in Bezug auf die Unterbringungsmöglichkeiten informiert. Auf die jeweiligen Vorlagen wird Bezug genommen. Anmietung von privatem Wohnraum Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 19.05.2015 unter anderem die Verwaltung beauftragt, geeignete Objekte (Wohnungen/Häuser) nach Bedarf anzumieten. Zwischenzeitlich konnten insgesamt zehn Wohnungen zum Zweck der Unterbringung von Asylbewerbern angemietet werden. Da in diesen Objekten mehrheitlich keine Einzelpersonen untergebracht werden können sondern `lediglich´ Familien, ist die Entspannung in der Zahl der Unterbringungsplätze nicht in dem Maße möglich, wie dies aufgrund der aktuellen Zuweisungen notwendig wäre. Zwei der angemieteten Objekte können voraussichtlich Mitte August belegt werden, die anderen Wohnungen unverzüglich nach Fertigstellung der Vorarbeiten, spätestens zum November 2015. In zwei Fällen liegen weitere konkrete Angebote vor, Objekte zum Zweck der Vermietung an die Stadt zu erwerben. Viele der durch Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung gemeldeten Wohnungsleerstände stehen jedoch nicht zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung. Belegungsbindung, Gebrauchsüberlassung (städtisches Belegungsrecht) Nach § 17 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NordrheinWestfalen (WFNG NRW) hat der Verfügungsberechtigte (Eigentümer), der zuständigen Stelle (Wohnungsamt der Kommunen) schriftlich die Bezugsfertigkeit bzw. das Freiwerden einer Wohnung mit Belegungsbindung mitzuteilen. Das Wohnungsamt hat bis zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens einer Wohnung ihr Belegungsrecht auszuüben oder für den Einzelfall auf die Ausübung zu verzichten. Bei Verzicht kann der Eigentümer die Wohnung frei belegen. Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ist weiterhin erforderlich. Hierdurch soll ein unnötiger Wohnungsleerstand vermieden werden. Das Wohnungsamt darf Wohnungssuchende nur zuweisen, wenn sie nach einer Prüfung annehmen kann, dass diese in der Lage sein werden, die Verpflichtung aus dem Mietvertrag zu erfüllen (Mietzahlung, Einhaltung des Hausfriedens etc.). Wohnberechtigt ist nach § 18 WFNG nur die Person, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhält und in der Lage ist, für sich und seine Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen. Nicht anerkannte Flüchtlinge/Asylbewerber erfüllen diese Voraussetzung nicht. Erst nach Abschluss des Asylverfahrens steht die Dauer des Aufenthaltes im Geltungsbereich des Grundgesetzes fest. Dies hat zur Folge, dass lediglich Personen zur Belegung vorgeschlagen werden können, die einen positiven Aufenthaltstitel nachweisen können. Ein Belegungsrecht im freifinanzierten Wohnungsbau besteht nicht. Aktuelle Situation Beschlussvorlage WP9-143/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Im Jahr 2014 sind der Stadt Bedburg 77 neue Asylbewerber zugewiesen worden; für den gleichen Zeitraum waren 39 Abgänge zu verzeichnen. Für das Jahr 2015 (Stand: 10.08.2015) sind bei 35 Abgängen 108 neu Zuweisungen erfolgt. Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen Monat 01/2015 02/2015 03/2015 04/2015 05/2015 06/2015 07/2015 08/2015 Zugang 10 27 9 8 4 13 21 24 116 Abgang 5 2 6 10 4 5 3 2 37 Saldo 5 25 3 -2 0 8 18 22 79 * Stand 11.08.2015 Aktuell (Stand 11.08.2015) sind der Stadt Bedburg damit 178 Personen zugewiesen. Davon haben lediglich sieben privaten Wohnraum angemietet, die verbleibenden 171 Personen sind den städtischen Unterkünften zugewiesen. Die städtischen Unterkünfte (einschließlich der angemieteten Wohnungen) verfügen über eine maximale Kapazität von 191 Plätzen. Gegenwärtig stehen damit noch 20 Plätze zur Unterbringung weiterer Asylbewerber zur Verfügung (Stand: 11.08.2015). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine maximale Belegung in der Regel nicht möglich ist, weil in Räumen mit Familien, Ehepaaren, Alleinerziehenden oder Personen mit ansteckender Krankheit keine fremden Personen eingewiesen werden. Tatsächlich stehen lediglich 7 Einzelplätze zur Verfügung (Stand 11.08.2015). Fiktiv erwartete Zuweisungen Wie bereits in der letzten Sitzung am 19.05.2015 erläutert (Vorlage WP9-83/2015), wurde anhand der Zuweisungen der Jahre 2012 – Juli 2015 die zu erwartenden weiteren Zuweisungen für die Jahre 2015 und 2016 fiktiv berechnet. Aufgrund der von der Höhe her unterschiedlichen Anzahl von Zuweisungen in den einzelnen Monaten wird hierdurch versucht, eine Überdimensionierung im Unterbringungssegment zu vermeiden. Die Steigerungsrate beträgt hierbei rd. 5%. Bis zum 31.12.2015 hat sich aufgrund der oben genannten Parameter ein Bedarf zur Unterbringung von insgesamt 205 Asylbewerbern ergeben; bis zum 31.12.2016 erhöht sich die notwendige Platzzahl bei gleichbleibender Zuweisungsrate auf 368 Plätze. Berücksichtigt man jedoch die in diesem Jahr tatsächlich zugewiesenen Personen (die Abgänge sind ebenfalls berücksichtigt), so erhöht sich die Steigerungsrate auf rd. 17%. Die Anzahl der notwendigen Plätze bis zum 31.12.2015 beliefe sich bei dieser Quote auf 275; bis zum 31.12.2016 auf 864 Plätze. Zum besseren Vergleich werden die Daten tabellarisch dargestellt: Zuweisungszeitraum 01/12 - 07/15 01/15 - 07/15 Beschlussvorlage WP9-143/2015  Zuweisungen 5% 17% 31.12.2015 205 275 31.12.2016 368 864 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Ohne weitere kurzfristig verfügbare Unterkünfte sind die derzeit zur Verfügung stehenden Plätze voraussichtlich bereits in diesem Monat, spätestens jedoch im September belegt. Entwicklung der Flüchtlingssituation in Bedburg Die erheblichen Zuweisungen in den vergangenen Monaten stellen die Verwaltung der Stadt Bedburg vor beachtliche Schwierigkeiten. Nachfolgend ist die Entwicklung der untergebrachten Flüchtlinge jeweils zum Stichtag 31.12. des Jahres aufgeführt. Entwicklung der untergebrachte Flüchtlinge Stichtag jeweils zum 31.12. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Stand 11.08.2015 Anzahl 31 32 41 45 65 97 178 Diese Belastungen beziehen sich sowohl auf die Maßnahmen der Unterbringungen und finanziellen Leistungen als auch hinsichtlich der Betreuung der Flüchtlinge. Der Bereich der finanziellen Hilfen, der neben den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch die sog. Sozialhilfe und Grundsicherung (Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) umfasst, wird mit zwei Vollzeitstellen sichergestellt. Im Bereich der Unterbringung der Flüchtlinge sind insgesamt 1,38 Mitarbeiter beschäftigt, die neben der Verwaltung der Asylbewerberheimen auch für die Obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen, Wohngeld und Lastenzuschuss, Wohnungsvermittlung, Mietspiegel und Wohnberechtigungsbescheinigungen zuständig sind. Des Weiteren werden hinsichtlich der Herrichtung der Unterkünfte die Kollegen des Fachdienstes 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof (Hausmeister der städtischen Gebäude) herangezogen. Aufgrund des sich durch die hohe Anzahl von Flüchtlingen ergebenden Aufwands im Bereich der Unterbringung, ist eine zusätzliche Hausmeisterstelle für die Betreuung der Asylunterkünfte im Fachdienst 6 – Hausmeisterpool – beabsichtigt. Diese führt auch zur entsprechenden Entlastung im Bereich Wohnungswesens, da die tatsächliche Unterbringung überwiegend auch von dort aus vorgenommen wurde. Zuweisungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen In den letzten Tagen wurden insgesamt sechs der zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis jeweils bis zu 150 Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW zugewiesen. Nach dem bisherigen Verfahren wurden Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert, medizinisch untersucht und aufgenommen. Aufgrund der zunehmenden Anzahl sind diese Einrichtungen mittlerweile überfüllt. Die für die Verteilung zuständige Bezirksregierung Arnsberg verfährt daher so, dass der jeweiligen Kommune ein Transport der Flüchtlinge mittlerweile nur wenige Tage bis Stunden vor Ankunft angemeldet wird. Die betroffenen Flüchtlinge sind größtenteils weder registriert noch medizinisch voruntersucht. Es handelt sich dabei um Menschen sowohl aus den Krisengebieten im Nahen Osten als auch dem Balkan, Afrika und weiteren Regionen. Die Aufenthaltsdauer der Flüchtlinge in den Kommunen beträgt voraussichtlich mehrere Monate. Beschlussvorlage WP9-143/2015 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Um auf diesen Ernstfall vorbereitet zu sein, werden verwaltungsseitig entsprechende Vorbereitungen getroffen. Die Planung hinsichtlich einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung mit der Möglichkeit der Registrierung, der medizinischen Untersuchung und einer langfristig Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeit bedarf nach den bisherigen Erfahrungen eines erheblichen amtsübergreifenden Koordinationsaufwandes. Eine entsprechende Organisation ist aufgrund der bereits aktuell sehr angespannten personellen Lage im Fachdienst 3, die aus dem erheblichen Mehraufwand durch die Flüchtlingszuweisungen resultiert, nicht ohne Qualitätsverlust in anderen Bereichen möglich. Eine Unterbringung dieser Personen kommt lediglich in Turnhallen/Zelten/Containern in Betracht. Da die Mitteilung zuletzt maximal 24 Stunden vor Eintreffen der Flüchtlinge erfolgt ist, wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass bei einer Nutzung von Turnhallen keine frühzeitige Information der die Hallen nutzenden Organisationen erfolgen kann. Sachstand neue Asylbewerberunterkünfte Das zwischenzeitlich beauftragte Architektenbüro hat einen ersten Vorentwurf vorgelegt; die damit verbundenen Fragen sind ebenfalls zwischenzeitlich beantwortet. Um offene genehmigungsrechtliche Punkte klären zu können, wird voraussichtlich in der 34. KW ein Gespräch mit der Bauaufsicht stattfinden. Ortstermine mit dem Vermesser wurden bereits zu Beginn der 33. KW durchgeführt; die Beauftragung des Bodengutachters wird ebenfalls in der 33. KW erfolgen. Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen schnellstmöglich auszuführen. Die Unterkünfte sind derart gestaltet, dass nach einer Nutzung als Asylunterkunft und entsprechender Instandsetzung die Häuser auch als Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt vermarktet werden können. Fazit Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 23.06.2015 die Errichtung weiterer Unterkünfte für jeweils ca. 35 Asylbewerber zunächst an den Standorten Barbarastraße und Herderstraße beschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung beabsichtigt die Verwaltung die beiden Unterkünfte gleichzeitig zu errichten, so dass je nach Belegung zusätzlich rd. 70 Plätze zur Verfügung stehen. Diese Plätze – vorausgesetzt sie könnten sofort belegt werden– würden bei einer weiteren Steigerung der zugewiesenen Flüchtlinge nur auf das Jahr 2015 bezogen bereits im November 2015 voll belegt sein. Bei einer Steigerung auf die Jahre 2012 – 2015 wären diese Plätze im März 2016 belegt. Da diese Plätze jedoch erst später zur Verfügung stehen werden und eine Unterbringung der in privatem Wohnraum nicht die gewünschte Entlastung bringt, wird verwaltungsseitig beabsichtigt, die derzeit freistehenden Räume der Obdachlosenunterkunft herzurichten. Diese Unterbringungsmöglichkeit ist lediglich als kurzfristige Notfallunterkunft heranzuziehen. Sollte auch dieser Platz nicht mehr auskömmlich sein, ist die übergangsweise Unterbringung in Turnhalle/Containern/Zelten zu prüfen. Verwaltungsseitig wird die vorgenannte Reihenfolge präferiert, um eine möglichst menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Bei einer Belegung von Hallen wird aufgrund der geringsten Nutzung die Halle in Rath bevorzugt. Schulsport findet hier nicht statt. Beschlussvorlage WP9-143/2015 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Schmeier ----------------------------------Solbach stellv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-143/2015 Seite 6