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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2/D 55/2012 (KA 20.06.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
28.06.12, 12:06
Aktualisiert
28.06.12, 12:06
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2/D 55/2012 (KA 20.06.2012))

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Inhalt der Datei

Z.: 2 / D 55/2012 Datum: 28.06.2012 Kreis Euskirchen Der Landrat Auszug aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreisausschusses vom 20.06.2012 A) TOP 12 Öffentliche Sitzung Abgabe sogenannter Patronatserklärungen für den Neubau von Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen D 55/2012 Jugendhilfeausschuss Z1 31.05.2012 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet um rechtliche Einordnung dieser Erklärungen und Mitteilung der Laufzeiten. AV Poth entgegnet, dass es sich bei den Erklärungen um QuasiBürgschaften in Form von einseitigen Erklärungen handele, die eine maximale Laufzeit von 30 Jahren haben. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag anschließend die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung mit folgender Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, dass die Verwaltung gegenüber den Eigentümern der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen - Rüdesheimer Platz, 53879 Euskirchen Frauenberger Str., 53879 Euskirchen Mitbachaue, 53879 Euskirchen Theodor-Heuss-Str., 53909 Zülpich die der Dringlichkeitsentscheidung 55/2012 als Anlage beigefügte Patronatserklärung abgeben darf. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Abstimmungsergebnis : Für die Richtigkeit der Ausfertigung: -KreistagsbüroIm Auftrag gez. Klein Einstimmig, bei 1 Enthaltung (DIE LINKE)