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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1/D 55/2012 (JHA 31.05.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
126 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
14.06.12, 04:10
Aktualisiert
14.06.12, 04:10
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1/D 55/2012 (JHA 31.05.2012)) Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1/D 55/2012 (JHA 31.05.2012)) Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1/D 55/2012 (JHA 31.05.2012))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 1 /D 55/2012 Datum: 12.06.2012 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2012 Öffentliche Sitzung TOP 9 Abgabe sogenannter Patronatserklärungen für den Neubau von Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen Die Verwaltung teilt mit, dass in der schriftlich versandten Ausfertigung der D 55/2012 ein falscher Standort eingetragen ist. Die Einrichtung "Am Fuchspfad" ist durch "Mitbachaue" zu ersetzen. Des Weiteren ist in der Begründung bei der Kindertageseinrichtung Rüdesheimer Platz "2 Gruppen des Gruppentyps I" durch "1 Gruppe des Gruppentyps II, 1 Gruppe des Gruppentyps I" zu ersetzen. Der Vorsitzende informiert den Ausschuss über den als Anlage beigefügten übersandten Antrag der Gemeinde Weilerswist vom 31.05.2012 und stellt zur Diskussion, ob der Antrag der Gemeinde Weilerswist in der D 55/2012 Berücksichtigung finden soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den in der D 55/2012 benannten Kindertageseinrichtungen um bereits politisch beschlossene Projekte handelt. Daher sollte der Antrag der Gemeinde Weilerswist erst nach Abschluss der politischen Beschlussfassung und Abstimmung mit dem Kreis Berücksichtigung finden. Dies könnte auch in Form einer Dringlichkeitsentscheidung vorgenommen werden. Nach kurzer Diskussion fasst der Vorsitzende das Ergebnis wie folgt zusammen: Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Ansinnen der Gemeinde Weilerswist zur Kenntnis und sichert zu, nach einem politischen Beschluss des Rats der Gemeinde Weilerswist zeitnah - ggf. im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung - über einen Antrag zu entscheiden. Abstimmungsergebnis : Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Die Verwaltung erläutert nochmals ausführlich den Zweck der D 55/2012. Das Mitglied Dr. Dirhold weist darauf hin, dass die Abgabe der D 55/2012 Patronatserklärungen zur Folge hat, dass bei zurückgehenden Kinderzahlen vorrangig diese Kindertageseinrichtungen erhalten werden müssen. Sie bittet dies mit den betroffenen Kommunen deutlich zu kommunizieren. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, dass die Verwaltung gegenüber den Eigentümern der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen - Rüdesheimer Platz, 53879 Euskirchen Frauenberger Str., 53879 Euskirchen Mitbachaue, 53879 Euskirchen Theodor-Heuss-Str., 53909 Zülpich die als Anlage beigefügte Patronatserklärung abgeben darf. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Abstimmungsergebnis : Für die Richtigkeit der Ausfertigung: -KreistagsbüroIm Auftrag gez. Klein Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Sehr geehrte Herren Kolvenbach, Poth und Bierdel, ausweislich der in digitaler Kopie beigefügten Beschlussvorlage D55/2012 vom 16.5.2012 soll eine Dringlichkeitsentscheidung für Patronatserklärungen bezüglich Investitionsvorhaben in Euskirchen und Zülpich im Kindergartenbereich beschlossen werden (mit heutiger Behandlung im Jugendhilfeausschuss sowie anschließender Beschlussfassung im Kreisausschuss und im Kreistag). Nach erfolgter Abstimmung im Verwaltungsvorstand der Gemeinde Weilerswist beantrage ich hiermit, eine solche Patronatserklärung seitens des Kreises Euskirchen auch für ein geplantes Investitionsvorhaben in Weilerswist Süd abzugeben. Geplant ist verwaltungsseitig (die konkretisierende politische Beschlussfassung erfolgt voraussichtlich in Kürze in der Ratssitzung am 5.7.2012), dass dort mit dem Deutschen Roten Kreuz im Kreis Euskirchen als Betreiber ein zentraler sechsgruppiger Kindergarten den Bedarf im Kernort abdeckt und dabei im Wesentlichen das Angebot der Einrichtung in der Bahnhofsallee (4 Gruppen in der bisherigen Konstellation =eine Gruppe des Gruppentyps II, drei Gruppen des Gruppentyps III), in Müggenhausen (eine Gruppe in der bisherigen Konstellation =Gruppentyp I) sowie eine zusätzliche Gruppe (Gruppentyp I) zur Abdeckung des im Frühjahr festgestellten Bedarfs im Kernort abzudecken. Vorbehaltlich dahingehender politischer Beschlussfassung sowie Abstimmung mit Kreisjugendamt und Kommunalaufsicht soll die Einrichtung im August 2012 eröffnet werden und wird voraussichtliche Baukosten von rund 2,5 Millionen € erfordern, die über die Patronatserklärung abzusichern wären. Die bisher geführten Investoren- Gespräche in Weilerswist haben gezeigt, dass investorenseitig eine derartige Erklärung (wenngleich mit anderer Wortwahl) der kommunalen Hand ebenfalls als fester Finanzierungsbestandteil erwartet wird (u.a. wegen der damit verbundenen besseren Kreditbeschaffungsmodalitäten). Freundliche Grüße Dieter Spürck Erster Beigeordneter der Gemeinde Weilerswist - Bürgerzentrum Bonner Straße 29 53919 Weilerswist Tel.: 02254 9600 103 Fax: 02254 9600 200 E-Mail: dspuerck@weilerswist.de www.weilerswist.de