Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.08.12, 14:46
Aktualisiert
18.09.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 61/2012
24.07.2012
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
28.08.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Nordeifel Tourismus GmbH - Änderungen im Gesellschaftervertrag
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Änderungen bezüglich der §§ 4, 11 und 13 im Gesellschaftervertrag der
Nordeifel Tourismus GmbH (siehe Anlage zu D 61/2012).
-2Begründung:
Aufgrund der Beitritte von Gesellschaftern, der Notwendigkeit der Hebung des Deckelungsbetrages
durch die Erhöhung des Zuschusses für die Weiterentwicklung der Nordeifel Tourismus GmbH zum
Touristischen Servicecenter sowie einiger formeller Anpassungen (u.a. Berücksichtiung Transparenzgesetz) ist die Änderung des Gesellschaftervertrages der Nordeifel Tourismus GmbH erforderlich.
Die Änderungen werden aus der beigefügten Synopse ersichtlich. Betroffen sind die Präambel sowie
die §§ 4 , 11 und 13. Geänderte Passagen sind kursiv und fett gedruckt ( siehe Anlage
zu D 61/2012).
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da die notarielle Änderung und Bestätigung in der Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH am 5. November 2012 erfolgen soll, ist eine Beschlussfassung per Dringlichkeit vor der
nächsten Sitzung des Kreistages im Dezember erforderlich.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. Troschke
gez. Rosenke
gez. Bell
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)