Daten
Kommune
Bedburg
Größe
217 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
24.08.15, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9149/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
Abstimmungsergebnis:
25.08.2015
Betreff:
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Schließung der Straße Am Mühlenkreuz
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, zur Vorbereitung einer Entscheidung über den
Antrag, zunächst einen Ortstermin zur Straßenschäden- und Gefahrenbegutachtung sowie
aktuelle Verkehrszählungen außerhalb der Ferienzeit durchzuführen.
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Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vor (siehe Anlage). In dem Antrag
wird im Wesentlichen gefordert, die im Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster festgesetzte öffentliche
Verkehrsfläche im Bereich zwischen der Neuen Bergstraße und der östlich gelegenen Zufahrt der
Straße „Am Mühlenkreuz“, hier der südliche der beiden Anbindungsstraßen („Am Mühlenkreuz I“)
als öffentliche Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festzusetzen und lediglich eine
Durchquerungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer zuzulassen.
Eine
entsprechende
Forderung
wurde
bereits
im
Rahmen
des
seinerzeitigen
Bebauungsplanverfahrens von verschiedenen Anwohnern der Straße „Am Mühlenkreuz“
gefordert. Die im Bürgerantrag formulierten Punkte sind zu großen Teilen seinerzeit von den
Anwohnern ebenfalls vorgetragen worden. Über diese Belange hat der Rat mit Beschluss des
Bebauungsplans als Satzung eine Abwägung vorgenommen und sich entgegen der Forderung für
eine Anbindung des Neubaugebietes über alle drei angrenzenden Erschließungsstraßen
entschieden (siehe Anlage – Auszug aus der Abwägungsliste). Gegen diesen Bebauungsplan
wurde nach Inkrafttreten ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO vor dem OVG NRW
angestrengt. Nachdem mit den Anwohnern seinerzeit der Straßenendausbau des in Rede
stehenden Abschnitts abgestimmt wurde, wurde der Normenkontrollantrag zurückgezogen. Die
Straßenanbindung wurde wie vereinbart im Endausbau hergestellt.
Da im Bebauungsplan die Straßen lediglich als Verkehrsfläche festgesetzt werden, besteht
grundsätzlich die Möglichkeit, im Nachgang durch verkehrsrechtliche Anordnungen in eigener
Zuständigkeit die Zufahrtssituationen zu regeln. Dies kann z. B. in Form von Schließungen,
Durchfahrtsverboten oder Einbahnstraßenregelungen erfolgen.
Im Folgenden soll auf einzelne Aspekte des Bürgerantrags kurz eingegangen werden:
Verkehrsbelastung und Geschwindigkeiten, Abkürzungsverkehr
Ob sich durch den vorgenommenen Endausbau hinsichtlich des prognostizierten Verkehrs eine
andere Sachlage eingestellt hat und diese zu einer neuen, abweichenden Beurteilung im
Gegensatz zur im Bebauungsplan niedergelegten Erschließungskonzeption führt, sollte durch
entsprechende aktuelle Verkehrszählungen und -messungen verifiziert werden. Bisher wurden im
Jahr 2010 (vor Erschließung des Neubaugebietes) sowie im Jahr 2013 (nach Herstellung der
Baustraße und ersten Gebäuden, inkl. Baustellenverkehr) in Höhe des Hauses „Am Mühlenkreuz
39“ durchgeführt. Diese Daten dienen im Vergleich zu aktuellen Messungen der Bewertung,
inwieweit die aktuelle Verkehrssituation mit der im Rahmen des Bebauungsplans aufgestellten
Prognose übereinstimmt.
Bei der Messung in 2010 ergab sich ein durchschnittlich täglicher Verkehr (DTV) von 281
Fahrzeugen, im Jahr 2013 lag der DTV (mit Baustraße) bei 334 Fahrzeugen. In 2010 wurden hier
4 Fahrzeuge gezählt, die zwischen 41 und 50 km/h schnell waren. Höhere Geschwindigkeiten
wurden in 2010 nicht gemessen. Bei der Messung in 2013 lag die höchst gefahrene
Geschwindigkeit bei 53 km/h, hier wurden 6 weitere Fahrzeuge gezählt, die zwischen 41 und 50
km/h schnell waren. In 2013 wurden innerhalb von sieben Tagen insgesamt 64 LKW und 1
Lastzug im besagten Bereich gezählt. Im Vergleich hierzu wurde in 2010 innerhalb einer
Zählwoche die Straße von 58 LKW und keinem Lastzug befahren.
Weitere Geschwindigkeitsmessungen wurden mit dem sogenannten Smiley in 2013 nach
Baustraßenfertigstellung vorgenommen, in Höhe der Haus-Nr. 65. Hierbei wird allerdings nur eine
Fahrtrichtung registriert. Im Bereich Am Mühlenkreuz I ergab sich hier ein DTV von 81
Fahrzeugen in eine Fahrtrichtung, beim Am Mühlenkreuz II lag der DTV bei 33 Fahrzeugen. Im
Bereich Am Mühlenkreuz I lag die höchst gefahrene Geschwindigkeit bei 46 km/h, die
durchschnittliche Geschwindigkeit vavg bei 20 km/h. Am Mühlenkreuz II wurde in Höhe der HausBeschlussvorlage WP9-149/2015
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Nr. 36d eine Höchstgeschwindigkeit von 77 km/h gemessen, die durchschnittliche
Geschwindigkeit vavg lag bei 24 km/h. Insgesamt ist jedoch zu beachten, dass durch den Smiley
eine optische Geschwindigkeitsanzeige erfolgt, die auf die gefahrene Geschwindigkeit Einfluss
nimmt.
Nachtrag:
Eine aktuelle Zählung wurde in der Zeit vom 13.08.2015 bis zum 20.08.2015 durchgeführt. Die
Zahlen sind nahezu identisch mit den Werten aus 2013. Aktuell wurde ein DTV von 332
Fahrzeugen pro Tag gemessen. Die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit vavg liegt bei 26
km/h, die Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Die Grenzgeschwindigkeit v85 liegt bei 33 km/h
(siehe Anlage). Die Ganglinie der Verkehrsmengen zeigt im Tagesverlauf keine Auffälligkeiten.
Vermutet wird seitens der Anwohner, dass die Straße am Mühlenkreuz als Schleichweg und
Durchgangsverkehr zum Waldkindergarten genutzt wird. Eine Überprüfung der Wohnsitze der im
Waldkindergarten angemeldeten Kinder ergab, dass lediglich ein Kind aus Königshoven im
Waldkindergarten angemeldet ist. Darüber hinaus kommen 7 Kinder aus Kirchtroisdorf und 2 aus
Kirchherten, für die der Weg über das Mühlenkreuz theoretisch denkbar ist. Eine genaue Analyse
dieser Fahrten ist ohne kennzeichenbasierte Zählung nicht möglich, jedoch ergibt die
kartografische Auswertung, dass der Weg über Neue Bergstraße und Mühlenkreuz eine
identische Länge mit der Strecke über Brunnenstraße und Gustav-Heinemann-Straße hat.
Großräumig ist die Strecke über Sankt-Rochus-Straße und Gustav-Heinemann-Straße 50m kürzer
und größtenteils mit Tempo 50 befahrbar im Gegensatz zur Strecke durch Königshoven über die
Josef-Schnitzler-Straße, Neue Bergstraße und Mühlenkreuz. Weitere Einrichtungen, die zu einem
überproportionalen Durchgangsverkehr führen könnten wie Versorgungseinrichtungen, Schulen
oder andere Kindergärten sind am Mühlenkreuz oder der Neuen Bergstraße nicht vorhanden.
Insgesamt hat sich somit an der Straße „Am Mühlenkreuz“ in etwa die Verkehrsmenge eingestellt,
wie sie durch das Verkehrsgutachten im Bebauungsplan prognostiziert wurde. Um dennoch eine
andere Verteilung der Verkehrsflüsse zu erreichen, könnte eine temporäre Schließung einer der
Anschlussstraßen des Neubaugebietes vorgenommen werden. Um die dadurch entstehenden
Umverteilungseffekte auf die anderen Straßen bewerten zu können, sollten vor und nach einer
Schließung ebenfalls Verkehrsmessungen in den anderen Straßenzügen „Neue Bergstraße“ und
„Am Mühlenkreuz II“ vorgenommen werden. Anschließend kann durch die politischen Gremien
entschieden werden, welche Anschlusssituation dauerhaft vorgenommen werden soll.
Erhöhte Gefahr durch das Überfahren von Gehwegen und Parkflächen
In dem vorliegenden Bürgerantrag wurde ebenfalls eine erhöhte Gefahrenlage durch Überfahren
der Parkflächen und Gehwege bemängelt.
Hierzu hat am 17.08.2015 ein verwaltungsinterner Ortstermin stattgefunden, an dem die
Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie die Polizei, Direktion Verkehr, beratend
teilgenommen haben. Seitens der Verkehrsbehörde des Kreises sowie der Polizei wird die
vorhandene Verkehrssituation nicht als Gefahrenlage eingestuft, an der eine grundsätzliche
Änderung zwingend notwendig wäre. Insbesondere wird die „Tor-Situation“ des Übergangs
zwischen Neubaugebiet und Am Mühlenkreuz I mit den versetzten Parktaschen sowie der
Straßeneinengung als gelungen und zur Geschwindigkeitsreduzierung als sehr geeignet
bezeichnet.
Optimierungsbedarf sehe man lediglich in dem Bereich der Verengung vor Hausnummer 63 sowie
im Bereich des Gehweges vor Hausnummer 62/64. Die Verengung vor Hausnr. 63 ist nur einseitig
mit einem Pflanzbeet angelegt, wodurch im Begegnungsfall ein PKW über den höhengleichen
Gehweg ausweichen kann. Im Bereich Hausnr. 62/64 führt die versetzte Einfahrt zum
Neubaugebiet zu einer häufigen Überfahrung der Entwässerungsrinne sowie teilweise des
Gehwegbereiches. Da sich hier jedoch zwei Grundstückszufahrten befinden, scheidet jedenfalls
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die Anlage eines größeren Pflanzbeetes aus. Welche Optimierungsmaßnahmen im Detail
vorgenommen werden sollten, wäre in einem Ortstermin abzustimmen. Hier ließe sich ebenfalls
prüfen, ob eine Vereinheitlichung der Stellplatzmarkierungen vorgenommen werden kann. Die
Stellplätze in dem gepflasterten Bereich sind teilweise nicht eindeutig markiert. In der Regel sind
diese derzeit mit dunkelgrauem Pflaster und einem „P“-Stein markiert. Sie lassen sich jedoch nur
schwer von den Grundstückseinfahrtbereichen unterscheiden, die in einem etwas helleren grau
gepflastert sind.
Insgesamt besteht jedoch aufgrund der großen Anzahl an Stellplätzen und Garagen auf den
Privatgrundstücken lediglich ein begrenzter Parkbedarf im öffentlichen Straßenraum. Da zudem
die Straße bis auf die punktuellen Einengungen einen normalen Straßenquerschnitt von gut 5 m
aufweist, ist im Regelfall problemlos ein Begegnungsverkehr im Straßenraum ohne Ausweichen
auf den Gehweg möglich. Durch den nicht komplett geraden Straßenverlauf sowie die
vorhandenen Einengungen sieht man hier seitens der Kreisverkehrsbehörde wie auch seitens der
Polizei keinen weiteren Bedarf an zusätzlichen Einengungen – zumal versetzte Stellplätze im
asphaltieren Straßenraum aufgrund des niedrigen Parkdrucks bei Nichtbelegung keinen
Verkehrsberuhigungseffekt erzielen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in einer
Tempo-30-Zone die Verkehrsteilnehmer – Autofahrer wie Fußgänger gleichermaßen – Rücksicht
auf den jeweiligen anderen Verkehrsteilnehmer zu nehmen haben.
Straßenschäden durch Baustellenverkehr
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Schäden an der Straße „Am Mühlenkreuz I“, die durch den
übermäßigen Baulastschwerverkehr entstanden sein sollen.
Für die Erweiterung des Baugebietes wurde zunächst ein Provisorium in Form einer Baustraße
eingerichtet. Der Schwerlastverkehr für die Herstellung dieser Baustraße sowie den Kanalbau
erfolgte ausschließlich über die Neue Bergstraße. Im Vorfeld wurden im Bereich der Neuen
Bergstraße Kernbohrungen durchgeführt, um festzustellen, ob der Unterboden für den
Bauschwerlastverkehr ausreichend ist. Auch der Straßenendausbau erfolgte von der Neuen
Bergstraße aus.
Erst für den weiteren Bau der privaten Wohnhäuser konnte der Schwerlastverkehr sowohl über die
Neue Bergstraße als auch über die Anbindung Am Mühlenkreuz erfolgen. Der Unterboden einer
Straße ist grundsätzlich dafür ausgelegt, dass dort LKW sowie geringfügiger Schwerlastverkehr
stattfinden kann. Aufgrund des Alters der Straße und des geringen Verkehrs in der Straße „Am
Mühlenkreuz“ wurde davon ausgegangen, dass vor Errichtung der Baustraße keine besonderen
Schäden am bisherigen Straßenkörper am Mühlenkreuz vorhanden waren.
Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass auch der private, individuelle Baustellenverkehr für
das Neubaugebiet in den vergangenen Jahren neben dem normalen Verkehr zu einem höheren
Verschleiß bzw. der Bildung von Spurrillen in den gepflasterten Straßenbereichen geführt hat.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die unterschiedlichen Bereiche (Fahrbahn, Gehwege
und Parkflächen) bereits bei Herstellung aus Straßenentwässerungsgründen ein geringes Gefälle
zueinander haben.
Sofern die Verwaltung hier Ausbesserungsarbeiten vornehmen sollte, würden diese unter die
laufende Unterhaltung fallen. Die Kosten sind in diesem Fall von der Stadt als
Straßenbaulastträger zu tragen und können nicht auf die Anlieger umgelegt werden (§ 8 Abs. 2
KAG NRW). Dies wäre nur bei einer grundhaften Erneuerung (z.B. kompletter Straßenneuaufbau)
der Fall, jedoch nicht, wenn die Stadt schuldhaft ihrer laufenden Unterhaltungspflicht – z.B. durch
die Ausbesserung von durch Baustellenverkehr entstandenen zusätzlichen Schäden – nicht
nachgekommen wäre. Da, wie in dem Bürgerantrag genannt, die Stadt hierbei in der
Nachweispflicht wäre, ist den Anliegern durch den Baustellenverkehr daher kein Schaden
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entstanden und entsteht ebenfalls nicht, wenn eine entsprechende Ausbesserung vorgenommen
wird.
Daher sollte nunmehr wie ausgeführt, nach Abschluss der öffentlichen und privaten
Baumaßnahmen eine Begutachtung des aktuellen Zustands erfolgen, um den Umfang etwaiger
Ausbesserungsmaßnahmen zu ermitteln.
Verkehrsberuhigung, Lärmbelästigung
Wie die bisherigen Zählungen sowie die Abstimmung mit Kreis und Polizei ergeben haben,
besteht bisher keine zwingende Notwendigkeit, die Verkehrsführung oder die Straßengestaltung
grundsätzlich zu ändern. Der derzeitige Straßenausbau mit getrennten Gehwegen und
Fahrbahnen als Tempo-30-Zone und dem Fahrbahnquerschnitt von 5,0 m, wie er im
Ursprungszustand angelegt wurde, hat die Qualität einer Wohnstraße (Punkt 5.2.2 RASt –
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen), die auch die dort niedergelegten Charakteristika und
Anforderungen erfüllen. Diese Kategorisierung der Straße wird auch nach dem Anschluss des
Neubaugebietes weiter erfüllt. Möchte man jedoch zu einer weiteren Reduzierung der
Geschwindigkeit beitragen und entscheidet sich die Stadt für eine Umgestaltung, könnte dies
durch einen Umbau der kompletten Straße „Am Mühlenkreuz I in einen verkehrsberuhigten
Bereich, vergleichbar dem Endausbau im Neubaugebiet, erfolgen. Die entsprechenden Kosten
wären je nach Länge des konkreten Umbaubereichs zu kalkulieren.
Hinsichtlich der angeführten Lärmbelästigung ist es selbstverständlich, dass die Abrollgeräusche
auf einer gepflasterten Fläche höher sind als auf einer einheitlich asphaltierten Fläche. Das in den
Verkehrsverengungen am Mühlenkreuz eingebaute Betonsteinpflaster erzeugt nach Tabelle 4 der
RLS-90 (Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen) bei Überfahrung einen um 3 dB(A) erhöhten
Lärm durch Abrollgeräusche. Da die kurzen Pflasterbereiche augenscheinlich lediglich einen
optischen Effekt, jedoch unabhängig von einer Einengung keinen nennenswerten
Geschwindigkeitseffekt haben, könnte ein Ersatz dieser Pflasterbereiche durch eine
Asphaltschicht zu einer Lärmreduzierung führen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der
kleinteilige Austausch des Belages nicht die identische Qualität einer großräumigen Fertigung
erreichen kann, da aufgrund der geringen Fläche im Handeinbau sowie mit Nahtstellen im Asphalt
gearbeitet werden muss.
Nachtrag:
Der Stadtverwaltung ging am 24.08.2015 ein weiterer Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zu, in der
die Beibehaltung der vorhandenen Anbindungssituation gefordert wird (siehe Anlage). Lt. der
beigefügten Unterschriftenliste handelt es sich hier im Wesentlichen um einen Großteil der
Anwohner des Neubaugebietes, des Straßenzuges „Am Mühlenkreuz II“ sowie einiger Anwohner
der Neuen Bergstraße.
Fazit
Wie zuvor dargestellt, ergeben sich aus der Sachlage keine zwingenden Gründe für eine
Schließung der Anbindung ans Mühlenkreuz I, jedoch auch keine zwingenden Gründe für eine
Offenhaltung, da aufgrund der geringen Verkehrszahlen insgesamt eine anders gelagerte
Verteilung der Verkehre auf den anderen Straßenzügen ebenfalls zu keiner unverhältnismäßigen
Mehrbelastung führen würde. Aufgrund o.g. Ausführungen sind jedoch punktuelle Verbesserungen
im Bereich Parkflächen, Straßeneinengungen und Oberflächengestaltung denkbar. Ebenfalls
denkbar ist eine – vorübergehende – Abbindung des Mühlenkreuzes I, um die Auswirkungen der
abgewandelten Verkehrssituationen beurteilen zu können. Um die Situation eingehender
überprüfen zu können, schlägt die Verwaltung zunächst einen gemeinsamen Ortstermin sowie
Verkehrszählungen auch in den Anbindungsstraßen „Am Mühlenkreuz II“ sowie „Neue
Bergstraße“ vor, um einen Vorher-Nachher-Vergleich zu erhalten.
Beschlussvorlage WP9-149/2015
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 24. August 2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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