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Beschlussvorlage (Mögliche Ausrichtung einer Landesgartenschau 2023)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
213 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
02.09.15, 18:01
Aktualisiert
02.09.15, 18:01
Beschlussvorlage (Mögliche Ausrichtung einer Landesgartenschau 2023) Beschlussvorlage (Mögliche Ausrichtung einer Landesgartenschau 2023) Beschlussvorlage (Mögliche Ausrichtung einer Landesgartenschau 2023) Beschlussvorlage (Mögliche Ausrichtung einer Landesgartenschau 2023)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9154/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 60 / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 15.09.2015 Betreff: Mögliche Ausrichtung einer Landesgartenschau 2023 Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel lehnt die mit Eigenmitteln zu finanzierende Machbarkeitsstudie, sowie die Bewerbung für eine Teilnahme an der Landesgartenschau 2023 ab. b) Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine evtl. Teilnahme an der Landesgartenschau 2023. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 24.02.2015 wurde im Hause ein erstes Erörterungsgespräch mit dem Geschäftsführer der LAGL NW (Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau u. Landespflege NRW), Herrn Dr. Karl Schürmann, dem Landschaftsarchitekten von „Clup L94“, Herrn Frank Flor, dem jetzigen Fachdienstleiter Herrn Köster und dem Unterzeichner geführt. Laut Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW§ (II A-5-2302.2.1 – vom 28.01.2014) gilt die Vorlagefrist für die Bewerbung von Kommunen der „Landesgartenschau 2023“ bis 01.03.2018. Hierin wird empfohlen, bei der Erstellung der Bewerbung die LAGL NW Köln zu beteiligen. Als haushaltswirtschaftliche Voraussetzung ist gem. des v.g. Runderlasses (Nr. 7.1) zu beachten, dass sich eine Kommune nur dann bewerben kann, wenn sie haushaltsrechtlich dazu in der Lage ist. Kommunen in der Haushaltssicherung bedürfen der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde. Als Anforderung für eine Landesgartenschau wird ein grünordnerisches Handlungskonzept mit realisierbarem Zeitplan gefordert. Dieses muss in ein integriertes Stadtentwicklungskonzept eingebunden sein. Ein entsprechendes Stadtentwicklungskonzept liegt in der Stadt Bedburg derzeit noch nicht vor, sondern befindet sich noch in Aufstellung. Dies gilt ebenfalls für das grünordnerische Handlungskonzept. Ohne diese Grundlagen werden keine Fördermittel bewilligt. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept bezeichnet eine grundlegende Konzeption für die gesamtstädtische Entwicklung unter Einbeziehung sektoraler Fachkonzepte (z.B. Einzelhandelskonzept) und muss geeignet sein, als Grundzug für die Überarbeitung des FNP fungieren zu können. Entsprechend ist das Vorhandensein einer Datenbasis ebenso sinnvoll, wie eine intensive Beschäftigung mit Prognosen und Entwicklungsszenarien sowie der Ableitung inhaltlicher und räumlicher Ziele. Ein hierfür geeignetes und unterstützendes GIS-System ist derzeit noch nicht vorhanden, soll jedoch in absehbarer Zeit eingeführt werden. Die Erarbeitung eines entsprechenden Stadtentwicklungskonzeptes erfordert eine enorme personelle Kapazität, die kurz bis mittelfristig große Teile der Fachverwaltung binden würden. Es ist mit einer qualifizierten Vollzeitstelle und mindestens einem Personenjahr zu rechnen. Hinzu kämen extern zu beauftragende Leistungen in Form von Datenerhebungen und Erstellen von Fachgutachten. Eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit wäre während des Verfahrens unabdingbar. Wie der „Anlage A“ zu entnehmen ist, sind für die Durchführung einer Landesgartenschau mehr oder weniger zusammenhängende Flächen in einer Größenordnung von 20 bis 80 ha erforderlich. Damit Eintrittsgelder generiert werden können, muss mindestens der zentrale Veranstaltungsort eingezäunt werden. Die Flächen auf dem ehem. Zuckerfabrikgelände wurden im o. g. Gespräch als mögliche Gestaltungsflächen (ca. 30 ha.) in Erwägung gezogen, sollte eine Bebauung der Bedburger Höfe abschließend nicht realisiert werden. Hierzu ist jedoch noch eine Abstimmung mit dem Flächeneigentümer zu führen. Stadteigene Flächen in ausreichender Größe zur Durchführung der Landesgartenschau sind nicht bekannt. Der Grunderwerb zur Durchführung einer Landesgartenschau ist nicht förderfähig. Laut Herrn Dr. Schürmann würde der Gewinn von zusätzlicher Infrastruktur mittels Förderung durch das Land NRW im Rahmen des Städtebaus den entscheidende Vorteil bzw. Chance für die Stadt darstellen. Zu bedenken gilt hier allerdings gleich, dass diese zukünftige städtische Infrastruktur durch Personal und Haushaltsmittel der Stadt Bedburg zu unterhalten sein wird. Beschlussvorlage WP9-154/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Kosten und Personal: Eine klärende Machbarkeitsstudie ist zunächst mit 90.000.- € für das Haushaltsjahr 2016 im Haushalt vorgemerkt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorbereitungsmaßnahmen wie einer Konzepterstellung oder Machbarkeitsstudie selbst im Falle einer Nominierung keine Fördermittel gewährt werden. Eine Bewertungskommission trifft die Entscheidung, welche Kommune die Landesgartenschau ausrichten darf. Ob eine Auswahl auf die Stadt Bedburg fällt, nachdem bereits im Vorfeld der Bewerbung erhebliche, nicht förderfähige, Kosten entstanden sind, ist nicht vorherzusagen. Planungsrechtlich gilt zu beachten, dass sich die als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Bereiche im städtischen Eigentum befinden oder mit dem jeweiligen privaten Eigentümer entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen werden müssen, da die Flächen dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Folgekosten für die geschaffene Infrastruktur im Gebiet der Landesgartenschau ist jeweils abhängig von der Konzeption und der Art der anschließenden Nutzung und muss von der Kommune getragen werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt wird in Anbetracht der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Bedburg die Durchführung einer „Landesgartenschau 2023“ aufgrund der vorgenannten, nicht kalkulierbaren, finanziellen Risiken aus fachlicher Sicht nicht empfohlen. Darüber hinaus wäre voraussichtlich eine Vollzeitkraft im Bereich der Stadtplanung kurzfristig mit der Vorbereitung und Prozessbegleitung zu beauftragen. Diese Personalkapazitäten sind derzeit im Stellenplan des Fachdienstes nicht vorgesehen. Der mögliche Mehrwehrt durch einen Zugewinn von Infrastruktur, auch unter Berücksichtigung von Fördergeldern, wiegt die möglichen Folgen der Risiken nicht auf. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine! Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 28.08.2015 ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-154/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-154/2015 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4