Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
31.10.2012
Erstellt
12.10.12, 12:00
Aktualisiert
12.10.12, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 314/2012
11.10.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
31.10.2012
Kreisausschuss
31.10.2012
Kreistag
31.10.2012
Regionale Strukturreform
A) Geplanter Zweckverband Region Aachen
B) AGIT mbH (AGITNeu)
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des Haushaltsjahres 2013.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Mittel sind in den Haushaltsentwurf 2013 bei Produkt 571 04 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
A) Geplanter Zweckverband Region Aachen
Der Kreistag Euskirchen trifft folgende Entscheidungen:
1) Er stimmt der Gründung des Zweckverbandes Region Aachen zum 01.01.2013 zu. Dieser Zweckverband tritt an die Stelle des Regio Aachen e.V. und seiner Gremien.
2) Er stimmt der in der Anlage 1 beigefügten Satzung zu.
-23) Er stimmt zu, dass der Zweckverband Rechtsnachfolger des Regio Aachen e. V. ist, der nach entsprechender Beschlussfassung der Regionalkonferenz aufgelöst wird. Sein Tätigkeitsportfolio umfasst zum Start die bisherigen Aufgaben des Regio Aachen e.V., die Aufgaben der Regionalagentur
sowie das Kompetenzzentrum Frau & Beruf (siehe auch die als Anlage 2 beigefügte Modellrechnung). Die Übertragung weiterer Aufgaben seitens der Verbandsmitglieder ist unter Beachtung des
GKG NRW möglich.
4) Er beschließt, dass der Mittelfluss zwecks Sicherstellung der Liquidität unmittelbar nach Verabschiedung des Haushalts 2013 unmittelbar an den Zweckverband Region Aachen erfolgt, auch wenn
der Regio Aachen e.V. noch existiert.
5) Er stimmt zu, dass die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regio Aachen
e.V. rechtsgleich auf den Zweckverband Region Aachen überzuleiten sind. Die Geschäftsführung des
Regio Aachen e.V. wird gebeten, die hierzu notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und einzuleiten.
6) Er fordert die Verbandsversammlung auf, den Haushalt 2013 auf Grundlage
der „Modellrechnung“ zu verabschieden und den Zweckverband einer
kontinuierlichen Aufgabenkritik zu unterziehen.
7) Er entsendet folgende 12 Mitglieder gemäß § 5 (2) in die Verbandsversammlung:
7.1 Frau/Herrn…………………………………………………….
(Stellvertreter/in: Frau/Herr……………………………......)
7.2 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.3 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.4 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.5 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.6 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.7 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.8 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.9 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.10 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.11 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
7.12 Frau/Herrn ……………………………………………………..
(Stellvertreter/in: Frau/Herr ……………………………….)
8) Er beschließt, den Mittelbedarf in Höhe von 127.500 € (127.341,03 €) im Haushalt 2013 bereit zu
stellen. Für die Folgejahre gelten die jeweiligen Beschlüsse der Verbandsversammlung.
B) AGIT mbH (AGITNeu)
Der Kreistag stimmt zu, dass der Reformprozess der AGIT mbH in den dafür zuständigen Gremien
der AGIT fortgeführt wird. Die in den AGIT-Gremien diskutierte Modellrechnung für die Finanzentwicklung definiert nach notwendigen Übergangsregelungen den vereinbarten Kostenrahmen ab 2014.
-3Begründung:
Angesichts des intensiven Wettbewerbes attraktiver Wirtschaftsräume, aber auch zwecks Überprüfung von Schnittstellen in regionalen Organisationsformen, hat die Region Aachen Mitte 2011 einen
umfassenden Reformprozess der regionalen Strukturen (Regio Aachen e.V./AGIT mbH) angestoßen.
Hierzu hat die Verwaltung bereits mehrfach im Fachausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus
und Konversion Vogelsang berichtet. So beauftragte die „Große Runde“ (Hauptverwaltungsbeamte
der Region Aachen, Hauptgeschäftsführer der Kammern, Fraktionsvorsitzende der Gebietskörperschaften sowie Mitglieder des Regio-Rates) die „AG Regionale Strukturreform“, ein detailliertes Pflichtenheft zu entwerfen und operative Reformschritte vorzuschlagen und vorzubereiten.
Unterstützt durch einen externen Berater entstand ein duales Modell mit einem politisch legitimierten
„Zweckverband Region Aachen“. Dieses Modell sieht vor, die gesamtregional bedeutsamen Aufgaben
der Strukturentwicklung aufzugreifen sowie eine regional aufgestellte Gesellschaft zur operativen
Wirtschaftsförderung „AGIT mbH“, unter maßgeblicher Beteiligung der Wirtschaft bzw. Hochschulen,
zu etablieren.
Zu Buchstabe a) des Beschlussvorschlages: „Zweckverband (ZV) Region Aachen“
In einem intensiven politischen und institutionellen Diskussionsprozess wurden die Strukturen und
Aufgaben des Zweckverbandes in einen Satzungsentwurf eingearbeitet. Dieser ist mit der Bezirksregierung Köln (Kommunalaufsicht) abgestimmt und als Anlage 1 beigefügt.
Parallel zum Satzungsentwurf wurde eine Modellrechnung für den zukünftigen Haushalt erstellt, der
als Anlage 2 beigefügt ist. Er gibt inhaltlich und finanziell den Startrahmen des ZV vor. Der ZV tritt
zum 01.01.2013 die Rechtsnachfolge des Regio Aachen e.V. an. Der Regio Aachen e.V., die Regionalkonferenz sowie der Regio-Rat werden im Anschluss an die Übertragung aller Aufgaben und nach
Abarbeitung der dazugehörigen Regularien vom Regio Aachen e.V. zum ZV aufgelöst.
Zu Buchstabe b) des Beschlussvorschlages: „AGIT mbH“
Die AGIT mbH wird sich in Zukunft auf die Kernaufgaben der gesamtregionalen operativen Wirtschaftsförderung konzentrieren. Die regionale Wirtschaft (zunächst über die Kammern und bestehende Clusterinitiativen) sowie die Hochschullandschaft (FH, RWTH, FZJ) werden stärker eingebunden.
Zunächst wird die Gesellschaft von den Risiken der Immobilienbewirtschaftung entlastet. Die Übertragung der Verantwortung der Gebäude auf Stadt und StädteRegion Aachen bedeutet keine Transaktionskosten durch eine Veränderung der Besitzverhältnisse. Eine Bilanzierung der Gebäude erfolgt
weiterhin durch die AGIT. Die auch optisch kenntlich zu machende Trennung der Wirtschaftskreisläufe des Immobiliengeschäftes und der sonstigen Aufgaben der „AGITNeu“ erhöht die Kostentransparenz. Durch die Übertragung kann sich die „AGITNeu“ auf die Kernkompetenzen konzentrieren. Drehund Angelpunkt für die inhaltliche Neuausrichtung ist der Technologietransfer. Die Hochschulen müssen mit ihren Potentialen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Region kontaktieren und zu Kooperationen motivieren.
Die „AGITNeu“ muss sich explizit regionalweit und mit einem Großteil der Ressourcen in die aktive
Gestaltung dieser Aufgabe einbringen und Unternehmen aller Teilregionen aktivieren.
Die Beratung von ansiedlungsinteressierten Unternehmen ist aufwändig und von vielen nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig. Die AGIT nimmt zwar eine Klammerfunktion für die Region wahr und
tritt als erster Ansprechpartner für die regionsübergreifende Standortsuche von Investoren auf. Die
weitere Arbeit erfolgt aber in Abstimmung mit den regionalen Ansprechpartnern.
Für eine nachhaltige Ansiedlungswerbung/Regionalmarketing ist das Budget nicht ausreichend. Ein
Gesamtmarketing für die Region kann nicht sichergestellt werden.
Hier soll eine Reduzierung der Aufgaben stattfinden, die sich zukünftig auf die Unterstützung der verschiedenen Aufgabenbereiche der „AGITNeu“ beschränkt. Zunächst sollen bestehende Aktivitäten,
Strukturen und Kontakte (z.B. Städtepartnerschaften der Kreise und Städte, auch grenzüberschreitend) genutzt werden. Die Kommunikation zwischen den Akteuren der Wirtschaftsförderung muss
vertrauensvoll sein. Auf dieser Basis ist zu entscheiden, wie die Ansiedlungswerbung/ Investorenberatung in der Zukunft aussehen sollte.
-4Es muss klar sein, dass die Finanzierung von Projekten abgesichert ist, indem die jeweiligen Partner
den Eigenanteil gesondert finanziell aufbringen. Hier wird auch eine Schnittstelle zum ZV liegen, da
dieser Projekte mit entsprechender finanzieller Ausstattung an die „AGITNeu“ vergeben kann.
Ausblick
Der Reformprozess und die hieraus entstehenden Strukturen und Aktivitäten
müssen durch ein konstruktives Zusammenspiel der Gremien der AGIT mbH (AR,
AR-Vorsitzender, GF) sowie des Zweckverbandes (Verbandsversammlung, Präsident,
Verbandsvorsteher, GF) gelebt werden. Insbesondere bedarf es einer engen
inhaltlichen Abstimmung zwischen diesen beiden Einrichtungen.
Die notwendige Begleitung der Regionalen Strukturreform durch die temporär
eingesetzten Gremien zur „Regionalen Strukturreform“ („Große Runde“ und
„Arbeitsgruppe Regionale Strukturreform“) haben ihren Auftrag erfüllt. Sie werden
sich im Zuge unten aufgeführter Beschlüsse auflösen.
Der zurückliegende Reformprozess hat dokumentiert, dass die Aachener Region, im
intensiven Dialog der Akteure, die Herausforderungen der Zukunft annimmt und
handlungsfähig ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Modellhaushalt orientiert sich die anteilige Verbandsumlage für den Kreis Euskirchen am aktuellen Mitgliedsbeitrag (2012: 85.932,90 €) zzgl. der anteiligen Finanzierung an der Regionalagentur
(Gesamt 85.000 €) in Höhe von 17.525,32 € (2012), den anteiligen Kosten am Überleitungsbetrag
von der AGIT GmbH an den Zweckverband (Gesamt 100.000 €) in Höhe von
14.926,74 €, zzgl. eines anteiligen Deckungsbeitrages (Gesamt 60.000 €) in Höhe von 8.956,07 €
(ebenfalls auf Basis des Einwohnerschlüssels). Die durch den Kreis Euskirchen im Jahr 2013 bereit
zu stellende Summe beläuft sich auf 127.341,03 €.
Ab 2014 ist jeweils die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
festgesetzte anteilige Umlage in den Haushalt einzustellen. Grundlage für die Ermittlung des Umlageschlüssels ist die zur Jahresmitte des Vorjahres festgestellte Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder (siehe § 12).
gez. I. V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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