Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:01
Aktualisiert
15.09.15, 20:45
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014)

öffnen download melden Dateigröße: 192 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9144/2015 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 22.09.2015 Betreff: Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. In Satz 2 des § 95 Abs. 1 GO NRW wird eine Frist von 3 Monaten nach Ablauf des Jahresabschlusses für die Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses an den Rat festgesetzt. Diese Frist konnte aufgrund der in dieser Zeit angefallenen Arbeiten für den Haushaltsplan 2015 bzw. für die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht eingehalten werden. Der Rat stellt den Entwurf gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW formal fest. Nach § 96 Abs. 2 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. Der Jahresabschluss wird erstmalig für das Haushaltsjahr 2014 durch das städtische Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die entsprechende Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ist auf den 08. Dezember 2015 terminiert. Die Ratsmitglieder entscheiden ebenfalls über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde nach Feststellung anzuzeigen und unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Kurze Erläuterung zum Abschlussergebnis: Die Haushaltsplanung des Jahres 2014 wurde im Rahmen der Erstellung des Doppelhaushaltes 2013/2014 vorgenommen. Trotz der Unsicherheiten aufgrund der frühzeitigen Planung der Mittel für das Haushaltsjahr 2014 war kein Nachtrag notwendig. Der politisch beschlossene Finanzrahmen konnte eingehalten werden. Lt. fortgeschriebener Haushaltsplanung (Haushaltsansatz + Ermächtigungsübertragung) betrug der Fehlbedarf 9.275.140,13 €, der planerisch vollständig die allgemeine Rücklage minderte. Lt. Jahresabschluss beträgt der Fehlbetrag 8.257.713,35 € (- 1.017.426,78 €). Aufgrund des Jahresüberschusses aus 2013 in Höhe von 3.759.802,66 € konnte die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe gefüllt werden. Die Ausgleichsrücklage hat eine Pufferfunktion und ist daher zur Minderung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage einzusetzen, so dass sich die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gegenüber der Planung um 4.777.229,44 € auf 4.497.910,69 € reduziert. Durch die Änderung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Bewertung der städtischen Beteiligungen nach der Eigenkapitalspiegelmethode ergab eine Werterhöhung in Höhe von insgesamt 1,03 Mio. €. Seit der Wertermittlung zum 01.01.2005 (Eröffnungsbilanz) wurden die Beträge der Beteiligungen nicht mehr verändert. Insbesondere bei der Erftland Wohnungsgesellschaft GmbH bzw. bei der Erftland Holding GmbH stieg das Eigenkapital deutlich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage als Bestandteil des Eigenkapitals beträgt daher nur 3.482.349,69 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich um 29,7 Mio. €, was überwiegend der energiewirtschaftlichen Betätigung geschuldet ist. Aufgrund der im Januar 2014 kassenwirksam gewordenen Gewerbesteuernachzahlung und der damit zusammenhängenden Zinszahlung war auch die Entwicklung der liquiden Mittel positiver als erwartet. Beschlussvorlage WP9-144/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Das Eigenkapital sinkt von 76.614.227,10 € um 7.224.152,35 € auf 69.390.074,75 €. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird zur Sitzung des Rates am 08.09.2015 bereitgestellt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 18.08.2015 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-144/2015 Seite 3