Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:01
Aktualisiert
15.09.15, 20:45
Stichworte
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Drucksache: WP9144/2015
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
22.09.2015
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt den vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2014
gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer
aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. In Satz 2 des § 95 Abs. 1 GO NRW wird eine Frist
von 3 Monaten nach Ablauf des Jahresabschlusses für die Zuleitung des Entwurfs des
Jahresabschlusses an den Rat festgesetzt. Diese Frist konnte aufgrund der in dieser Zeit
angefallenen Arbeiten für den Haushaltsplan 2015 bzw. für die Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes nicht eingehalten werden. Der Rat stellt den Entwurf gemäß § 95
Abs. 3 Satz 2 GO NRW formal fest.
Nach § 96 Abs. 2 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss durch Beschluss bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres
fest.
Der Jahresabschluss wird erstmalig für das Haushaltsjahr 2014 durch das städtische
Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die entsprechende Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
ist auf den 08. Dezember 2015 terminiert.
Die Ratsmitglieder entscheiden ebenfalls über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde nach Feststellung anzuzeigen und unterliegt der
überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Kurze Erläuterung zum Abschlussergebnis:
Die Haushaltsplanung des Jahres 2014 wurde im Rahmen der Erstellung des Doppelhaushaltes
2013/2014 vorgenommen. Trotz der Unsicherheiten aufgrund der frühzeitigen Planung der Mittel
für das Haushaltsjahr 2014 war kein Nachtrag notwendig. Der politisch beschlossene
Finanzrahmen konnte eingehalten werden.
Lt. fortgeschriebener Haushaltsplanung (Haushaltsansatz + Ermächtigungsübertragung) betrug
der Fehlbedarf 9.275.140,13 €, der planerisch vollständig die allgemeine Rücklage minderte.
Lt. Jahresabschluss beträgt der Fehlbetrag 8.257.713,35 € (- 1.017.426,78 €). Aufgrund des
Jahresüberschusses aus 2013 in Höhe von 3.759.802,66 € konnte die Ausgleichsrücklage in
dieser Höhe gefüllt werden. Die Ausgleichsrücklage hat eine Pufferfunktion und ist daher zur
Minderung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage einzusetzen, so dass sich die
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gegenüber der Planung um 4.777.229,44 € auf
4.497.910,69 € reduziert.
Durch die Änderung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Wertveränderungen von Finanzanlagen
unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Bewertung der städtischen
Beteiligungen nach der Eigenkapitalspiegelmethode ergab eine Werterhöhung in Höhe von
insgesamt 1,03 Mio. €. Seit der Wertermittlung zum 01.01.2005 (Eröffnungsbilanz) wurden die
Beträge der Beteiligungen nicht mehr verändert. Insbesondere bei der Erftland
Wohnungsgesellschaft GmbH bzw. bei der Erftland Holding GmbH stieg das Eigenkapital deutlich.
Die tatsächliche Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage als Bestandteil des Eigenkapitals
beträgt daher nur 3.482.349,69 €.
Die Bilanzsumme erhöhte sich um 29,7 Mio. €, was überwiegend der energiewirtschaftlichen
Betätigung geschuldet ist.
Aufgrund der im Januar 2014 kassenwirksam gewordenen Gewerbesteuernachzahlung und der
damit zusammenhängenden Zinszahlung war auch die Entwicklung der liquiden Mittel positiver als
erwartet.
Beschlussvorlage WP9-144/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Das Eigenkapital sinkt von 76.614.227,10 € um 7.224.152,35 € auf 69.390.074,75 €.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird zur Sitzung des Rates am 08.09.2015
bereitgestellt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 18.08.2015
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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