Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:01
Aktualisiert
15.09.15, 20:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9165/2015
Fachdienst 1 - Personal, Organisation,
Ratsangelegenheiten
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
22.09.2015
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Einführung einer Restcentspende
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Antrag der FWG-Fraktion abzulehnen und
beauftragt stattdessen die Verwaltung, soziale Projekte durch eine Spendensammlung zu
unterstützen und zu fördern.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 03.08.2015 beantragt die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die
Einführung einer sogenannten Restcentspende auf freiwilliger Basis für die Mitglieder des
Rates der Stadt Bedburg, die sachkundigen Bürger/-innen und Einwohner/-innen sowie
alle weiteren ehrenamtlich tätigen Personen, die seitens der Stadt Bedburg eine
Aufwandsentschädigung erhalten. Darüber hinaus sollte es auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Stadtverwaltung frei stehen, sich an der Aktion zu beteiligen. Auf den
Antrag, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen.
Eine Entschädigung gemäß der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder
kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (sog. Entschädigungsverordnung) erhalten
neben den Ratsmitgliedern unter anderem die sachkundigen Bürger und sachkundigen
Einwohner, die Ortsbürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter
sowie die stellvertretenden Bürgermeister.
Im Kommentar Held, Winkel, Wansleben zu § 45 Gemeindeordnung NRW (GO) wird
unter anderem ausgeführt, dass die Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder
ebenso wie das Sitzungsgeld für die sachkundigen Bürger und Einwohner grundsätzlich
unpfändbar ist und damit im Umkehrschluss auch nicht abgetreten werden kann. Deshalb
ist insoweit z.B. auch eine Abtretung an die Fraktion oder Partei unzulässig.
Im Leitfaden für die Ratsarbeit (von Lennep, Knirsch) ist zur Aufwandsentschädigung
unter Hinweis auf den erheblichen Verwaltungsaufwand ausgeführt, dass es nicht möglich
sein wird, dass Rats- oder Ausschussmitglieder erklären, auf Teilbeträge mit der Maßgabe
verzichten zu wollen, dass diese an Dritte z.B. als Spende weitergeleitet werden. Ein
solcher Teilbetrag kann nur von den Rats- und Ausschussmitgliedern selbst gespendet
werden.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung hinsichtlich der Einführung einer
Restcentspende wurde auf entsprechende Nachfrage seitens der Verwaltung durch die
Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) und in Abstimmung mit
der Fa. Sternberg mitgeteilt, dass es im Abrechnungsmodul von SD-Net bislang keine
Möglichkeit gibt, um Cent-Beträge automatisch auf ein Sammelkonto abzuführen.
Bezüglich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung wird darauf
hingewiesen, dass insbesondere im Bereich der Beschäftigten die zu zahlenden Entgelte
jeden Monat unterschiedlich ausfallen können und somit auch hier ein erheblicher
Verwaltungsaufwand zu verzeichnen wäre, der voraussichtlich in keinem Verhältnis zur zu
erzielenden Restcentspende stehen würde.
Da die Einführung einer Restcentspende sowohl für die politischen Vertreter als auch für
die Belegschaft auf freiwilliger Basis ablaufen würde, wäre die Anzahl der Teilnehmer und
der Erfolg der Aktion ungewiss. Ergänzend wird hier darauf hingewiesen, dass auch die
gegebenenfalls sehr unterschiedlich ausfallende Höhe der Restcentbeträge zu beachten
ist. Beispielhaft gegenüber gestellt werden nachfolgend die Restcentbeträge der
Ratsmitglieder vor der Kommunalwahl 2014 und danach:
Entschädigung bis 2014: 259,10 €; 10 Cent x 36 Ratsmitglieder x 12 Monate = 43,20 €
Entschädigung ab 2014: 263,80 €; 80 Cent x 36 Ratsmitglieder x 12 Monate = 345,60 €
Beschlussvorlage WP9-165/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Alternativvorschlag der Verwaltung:
Seitens der Verwaltung wird daher alternativ vorgeschlagen, jeweils in der letzten Sitzung
des Rates im Dezember jeden Jahres eine sog. Hutsammlung durchzuführen. Der Rat hat
sodann im Rahmen dieser Ratssitzung die Möglichkeit, ein Projekt bzw. eine Institution
auszuwählen, der diese Spende zu Gute kommen soll. Auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Verwaltung würde im Nachgang zur Ratssitzung die Gelegenheit
gegeben, sich an der Spendenaktion zu beteiligen.
Im Rahmen einer Sammelaktion in der Ratssitzung vor den Sommerferien zugunsten der
Flüchtlingshilfe ist so zum Beispiel ohne großen Verwaltungsaufwand ein Betrag von über
400,- Euro zusammen gekommen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Stolz
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-165/2015
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