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Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Einführung einer Restcentspende)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:01
Aktualisiert
15.09.15, 20:45
Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Einführung einer Restcentspende) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Einführung einer Restcentspende) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Einführung einer Restcentspende)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9165/2015 Fachdienst 1 - Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 22.09.2015 Betreff: Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zur Einführung einer Restcentspende Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Antrag der FWG-Fraktion abzulehnen und beauftragt stattdessen die Verwaltung, soziale Projekte durch eine Spendensammlung zu unterstützen und zu fördern. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 03.08.2015 beantragt die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Einführung einer sogenannten Restcentspende auf freiwilliger Basis für die Mitglieder des Rates der Stadt Bedburg, die sachkundigen Bürger/-innen und Einwohner/-innen sowie alle weiteren ehrenamtlich tätigen Personen, die seitens der Stadt Bedburg eine Aufwandsentschädigung erhalten. Darüber hinaus sollte es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung frei stehen, sich an der Aktion zu beteiligen. Auf den Antrag, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Eine Entschädigung gemäß der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (sog. Entschädigungsverordnung) erhalten neben den Ratsmitgliedern unter anderem die sachkundigen Bürger und sachkundigen Einwohner, die Ortsbürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter sowie die stellvertretenden Bürgermeister. Im Kommentar Held, Winkel, Wansleben zu § 45 Gemeindeordnung NRW (GO) wird unter anderem ausgeführt, dass die Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder ebenso wie das Sitzungsgeld für die sachkundigen Bürger und Einwohner grundsätzlich unpfändbar ist und damit im Umkehrschluss auch nicht abgetreten werden kann. Deshalb ist insoweit z.B. auch eine Abtretung an die Fraktion oder Partei unzulässig. Im Leitfaden für die Ratsarbeit (von Lennep, Knirsch) ist zur Aufwandsentschädigung unter Hinweis auf den erheblichen Verwaltungsaufwand ausgeführt, dass es nicht möglich sein wird, dass Rats- oder Ausschussmitglieder erklären, auf Teilbeträge mit der Maßgabe verzichten zu wollen, dass diese an Dritte z.B. als Spende weitergeleitet werden. Ein solcher Teilbetrag kann nur von den Rats- und Ausschussmitgliedern selbst gespendet werden. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung hinsichtlich der Einführung einer Restcentspende wurde auf entsprechende Nachfrage seitens der Verwaltung durch die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) und in Abstimmung mit der Fa. Sternberg mitgeteilt, dass es im Abrechnungsmodul von SD-Net bislang keine Möglichkeit gibt, um Cent-Beträge automatisch auf ein Sammelkonto abzuführen. Bezüglich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung wird darauf hingewiesen, dass insbesondere im Bereich der Beschäftigten die zu zahlenden Entgelte jeden Monat unterschiedlich ausfallen können und somit auch hier ein erheblicher Verwaltungsaufwand zu verzeichnen wäre, der voraussichtlich in keinem Verhältnis zur zu erzielenden Restcentspende stehen würde. Da die Einführung einer Restcentspende sowohl für die politischen Vertreter als auch für die Belegschaft auf freiwilliger Basis ablaufen würde, wäre die Anzahl der Teilnehmer und der Erfolg der Aktion ungewiss. Ergänzend wird hier darauf hingewiesen, dass auch die gegebenenfalls sehr unterschiedlich ausfallende Höhe der Restcentbeträge zu beachten ist. Beispielhaft gegenüber gestellt werden nachfolgend die Restcentbeträge der Ratsmitglieder vor der Kommunalwahl 2014 und danach: Entschädigung bis 2014: 259,10 €; 10 Cent x 36 Ratsmitglieder x 12 Monate = 43,20 € Entschädigung ab 2014: 263,80 €; 80 Cent x 36 Ratsmitglieder x 12 Monate = 345,60 € Beschlussvorlage WP9-165/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Alternativvorschlag der Verwaltung: Seitens der Verwaltung wird daher alternativ vorgeschlagen, jeweils in der letzten Sitzung des Rates im Dezember jeden Jahres eine sog. Hutsammlung durchzuführen. Der Rat hat sodann im Rahmen dieser Ratssitzung die Möglichkeit, ein Projekt bzw. eine Institution auszuwählen, der diese Spende zu Gute kommen soll. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung würde im Nachgang zur Ratssitzung die Gelegenheit gegeben, sich an der Spendenaktion zu beteiligen. Im Rahmen einer Sammelaktion in der Ratssitzung vor den Sommerferien zugunsten der Flüchtlingshilfe ist so zum Beispiel ohne großen Verwaltungsaufwand ein Betrag von über 400,- Euro zusammen gekommen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Stolz ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-165/2015 Seite 3