Daten
Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
14.08.15, 09:14
Aktualisiert
14.08.15, 09:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9158/2015
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 66 07
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
27.08.2015
Betreff:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des
sogenannten "Bremer Modells"
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung das Thema „Bremer Modell“ am 10.09.2015 in der Sozialdezernentenkonferenz zu erörtern und nach Beratung in der Bürgermeisterkonferenz für die nächste
Sitzung des Ausschusses einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 26.04.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat der
Stadt Bedburg die Einführung des sogenannten „Bremer Modells“ zur umfassenden
Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende im Stadtgebiet Bedburg. Der Antrag ist
als Anlage beigefügt.
Zunächst ist festzuhalten, dass es seit dem 01.01.2003 eine Vereinbarung aller Kommunen und
dem Rhein-Erft-Kreis gibt (Solidarvertrag), worin die Pauschalierung der Kosten der Krankenhilfe
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt worden ist. Dadurch werden besonders hohe
Kosten in einzelnen Kommunen aufgefangen. Auf Grund dieser Vereinbarung sind Alleingänge
einzelner Kommunen, die das Solidarsystem belasten oder gar brechen, zu vermeiden,
insbesondere, wenn es hierzu keine deutlich bessere Alternative gibt. Folglich wäre zunächst auf
Kreisebene mit allen Kommunen eine Einigung hinsichtlich der bestehenden Vereinbarung und
der Einführung eines neuen Krankenkassenabrechnungsmodells anzustreben.
Um ein möglichst umfassendes Bild von den Auswirkungen des Bremer Modells in kleinen
Kommunen und auf Kreisebene zu bekommen, werden nun auf Empfehlung der
Bürgermeisterkonferenz vom 26.06.2015 durch die Sozialdezernenten entsprechende Abfragen
bei den bereits praktizierenden großen Städten sowie bei vergleichbar großen Kommunen anderer
Kreise durchgeführt und in der nächsten Sozialdezernentenkonferenz unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Fragestellungen beraten. Die Empfehlung aus dieser Konferenz wird zunächst mit
allen Bürgermeistern und dem Rhein-Erft-Kreis erörtert, um sie dann abschließend in allen
Kommunen in den zuständigen Gremien beraten zu können.
Dabei sind folgende Parameter in die Prüfung einzubeziehen:
1. Bestehende Rechtslage nach § 4 AsylbLG
2. Rechtsprechung des BVerfG dazu
3. Kostenerstattungsregelung in NRW nach § 4c FlüAG bei Kosten über 70.000,-/p.a.
4. Überbrückungszeitraum bis zur Ausstellung und bei Beendigung der Leistungen über die Karte
(Risiko der Überzahlung bei unberechtigter Weiternutzung)
5. Verhandlungen mit der AOK bei derzeit kreisweit lediglich 1545 abgerechneten Fällen pro
Quartal
6. Einbeziehung der laufenden Bestrebungen in Bund und den Ländern, eine einheitliche Lösung
zu finden.
7. Beibehaltung der Solidargemeinschaft im Rhein-Erft-Kreis/Einheitliche Regelung
Beschlussvorlage WP9-158/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
8. Abschließende Kosten-Nutzen-Analyse (siehe Kreis Unna, wo Mehrkosten von 280.000,-€
ermittelt wurden, / Reduzierung des Arbeitsaufkommens bei den Kommunen)
9. Einzubeziehen sind jedoch auch gesellschaftspolitische Aspekte der wirksamen Integration im
Rahmen einer ehrlichen Willkommenskultur, die auch beinhaltet, dass Asylbewerber in eine
gewisse Normalität gebracht werden, in dem sie im Krankheitsfall wie andere Mitbürger
behandelt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-158/2015
Seite 3