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Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
14.08.15, 09:14
Aktualisiert
14.08.15, 09:14
Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells") Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells") Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells")

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9158/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 66 07 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.08.2015 Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg auf Einführung des sogenannten "Bremer Modells" Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Thema „Bremer Modell“ am 10.09.2015 in der Sozialdezernentenkonferenz zu erörtern und nach Beratung in der Bürgermeisterkonferenz für die nächste Sitzung des Ausschusses einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten. . STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 26.04.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat der Stadt Bedburg die Einführung des sogenannten „Bremer Modells“ zur umfassenden Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende im Stadtgebiet Bedburg. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Zunächst ist festzuhalten, dass es seit dem 01.01.2003 eine Vereinbarung aller Kommunen und dem Rhein-Erft-Kreis gibt (Solidarvertrag), worin die Pauschalierung der Kosten der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt worden ist. Dadurch werden besonders hohe Kosten in einzelnen Kommunen aufgefangen. Auf Grund dieser Vereinbarung sind Alleingänge einzelner Kommunen, die das Solidarsystem belasten oder gar brechen, zu vermeiden, insbesondere, wenn es hierzu keine deutlich bessere Alternative gibt. Folglich wäre zunächst auf Kreisebene mit allen Kommunen eine Einigung hinsichtlich der bestehenden Vereinbarung und der Einführung eines neuen Krankenkassenabrechnungsmodells anzustreben. Um ein möglichst umfassendes Bild von den Auswirkungen des Bremer Modells in kleinen Kommunen und auf Kreisebene zu bekommen, werden nun auf Empfehlung der Bürgermeisterkonferenz vom 26.06.2015 durch die Sozialdezernenten entsprechende Abfragen bei den bereits praktizierenden großen Städten sowie bei vergleichbar großen Kommunen anderer Kreise durchgeführt und in der nächsten Sozialdezernentenkonferenz unter Berücksichtigung der nachfolgenden Fragestellungen beraten. Die Empfehlung aus dieser Konferenz wird zunächst mit allen Bürgermeistern und dem Rhein-Erft-Kreis erörtert, um sie dann abschließend in allen Kommunen in den zuständigen Gremien beraten zu können. Dabei sind folgende Parameter in die Prüfung einzubeziehen: 1. Bestehende Rechtslage nach § 4 AsylbLG 2. Rechtsprechung des BVerfG dazu 3. Kostenerstattungsregelung in NRW nach § 4c FlüAG bei Kosten über 70.000,-/p.a. 4. Überbrückungszeitraum bis zur Ausstellung und bei Beendigung der Leistungen über die Karte (Risiko der Überzahlung bei unberechtigter Weiternutzung) 5. Verhandlungen mit der AOK bei derzeit kreisweit lediglich 1545 abgerechneten Fällen pro Quartal 6. Einbeziehung der laufenden Bestrebungen in Bund und den Ländern, eine einheitliche Lösung zu finden. 7. Beibehaltung der Solidargemeinschaft im Rhein-Erft-Kreis/Einheitliche Regelung Beschlussvorlage WP9-158/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 8. Abschließende Kosten-Nutzen-Analyse (siehe Kreis Unna, wo Mehrkosten von 280.000,-€ ermittelt wurden, / Reduzierung des Arbeitsaufkommens bei den Kommunen) 9. Einzubeziehen sind jedoch auch gesellschaftspolitische Aspekte der wirksamen Integration im Rahmen einer ehrlichen Willkommenskultur, die auch beinhaltet, dass Asylbewerber in eine gewisse Normalität gebracht werden, in dem sie im Krankheitsfall wie andere Mitbürger behandelt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-158/2015 Seite 3