Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,6 MB
Datum
27.08.2015
Erstellt
14.08.15, 09:14
Aktualisiert
14.08.15, 09:14
Stichworte
Inhalt der Datei
c#
Anlage 1 zu WP9-158/2015
Fraktion Bündnis 90
/
Die Grünen
lm Bat dcr Stadt Bedburg
I
Am Balhaus 1
I
50181 Bedburg
Joehen vom Berg
Fraktionsvorsitsender
htlp://gruenebedburg.de
Datum:26,04"15
An den
Bürgermeister der Stadt Bedburg
Am Rathaus
l**
i
1
50181 Bedburg
"z
E,
Aprit
?ü?5
i
**i
,i#i 9
uu,--ßh--
t
:}
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Bedburg:
Einführung des sogenannten Bremer Modells
Sehr geehrter Herr Solbach,
die Fraktion Bündnis 90
/ Die Grtinen im Rat der
Stadt Bedburg beantragt, die Einführung des
sogenannten,,Bremer Modells" zur umfassenden Gesundheitsversorgung
ftir
Flüchtlinge und
Asylsuchende im Stadtgebiet Bedburgs.
Der Rat möge beschließen:
L Die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende wird in Anlehnung
an das
,,Bremer Modell" auf eine gesetzliche Krankenversicherung übertragen. Die Leistungsberechtiglen
nach gg 4 und 6 AsylbLG erhalten zu diesem Zweck eine Krankenversicherten Chipkarte der
-
gesetzlichen Krankenversicherung.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen,
um eine entsprechende Vereinbarung auf der Grundlage des $ 264 Absatz I SGB V zu treffen.
Begründung:
Die vorgesehenen Leistungsbeschränkungen nach dem AsylbLG führen nicht selten zu zeitlichen
Verzögerungen und sind oft nicht unumstritten. Bisher erfolgt der Zugang zum Gesundheitssystem
über die Beantragung von medizinischen Leistungen beim Sozialamt mit erheblichen
Einschränkungen nach $$ a und
& AsylbLG. Hier ist die
Anpassung, an den Status der Personen, die
nach $ 2 AsylbLG, mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenversicherung ausgestattet sind und
somit einen Atrt/eine Arztin ihrer Wahl aufsuchen können sinnvoll. Diese Übertragung an eine
Krankenkasse ist bereits jetzt schon gemäß $ 264 BS. 1 SGB V möglich-
Seite
1
Dieser gleichberechtigte Zugang zu gesundheitlichen Leistungen bei Arztlnnen, in Krankenhäusern
und anderen Leistungserbringerlnnen, beinhaltet ebenfalls einen Entlastung der zuständigen Behörden,
da die obligatorische Bewilligung jeder einzelnen Behandlung entfüllt und direkt über die Chip-Karte
in Anspruch genommen werden kann. Diese Möglichkeit beinhaltet auch einen Gewinn an Normalität
im Alltag, danrsätzliche Wege zum Sozialamt entfallen.
Die Erfahrungen in Bremen haben gezeigl, dass sich durch diese Veränderungen administrative
Kosten in erheblichen Umfang einsparen lassen. In Hamburg und Bremen wurden die Versichenrngen
durch die AOK übernoülmen, deren Erfahrung auch gezeigl haben, das dieses Modell weder zu
Beeinträchtigungen der Versorgungsqualität noch zu Kostensteigerungen geftihrt hat.
Die in Bremen
ausgegeben4Chip-Karten enthalten keinen Hinweis
auf einen
eingeschränkten
Es gibt lediglich eine entsprechende Code.Nr. Das
Sozialamt entscheidet jedoch weiterhin bei Leistungen für Psychotherapien, DMP ( Disease -
Behandlungsanspruch nach dem AsylbLG.
Management-Programm ), Zahnersatz nach entsprechender Begutachtung.
Grüne Grüße aus der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen
t
..
qlGvrru*6a
'
N
$",a"
k-qg
tl
chen vö-m Berg
Janina Pier-Sekul
s 90 / Die Grünen
Stadträtin Bündnis 90 / Die Grünen
Seite 2