Daten
Kommune
Bedburg
Größe
255 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
14.10.15, 18:02
Aktualisiert
14.10.15, 18:02
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Drucksache: WP9156/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
25.08.2015
Stadtentwicklungsausschuss
27.10.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN
hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilungen zu Kenntnis.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 25.08.2015:
Es liegen der Verwaltung derzeit Anträge der CDU und SPD auf Einrichtung von WLAN-Hotspots
vor (siehe Anlage).
Hotspots sind in Deutschland weitaus weniger verbreitet als in anderen Ländern. Als Ursache gilt
die Rechtslage. Wer einen Netzanschluss hat, ist bisher wegen der sogenannten Störerhaftung
rechtlich dafür mitverantwortlich, wie andere Nutzer diesen Zugang nutzen. Dies schreckt viele
Cafes, Restaurants oder Städte ab, einen WLAN-Zugang als Hotspot einzurichten. Die
Bundesregierung will mit einem Gesetz den Weg für mehr öffentliche WLAN-Netze in deutschen
Städten freimachen. Konkret soll nun im Telemediengesetz klargestellt werden, dass eine
Haftungsklage gegen die Anbieter von Wi-Fi-Zugängen nicht in Betracht kommt, wenn Kunden
etwa illegale Daten herunterladen oder sie zum Download anbieten. Ein aktueller Entwurf zur
Änderung des Telemediengesetzes liegt derzeit vor und wurde bereits zur Vorab-Prüfung an die
EU gesandt.
Mit E-Mail vom 23. April 2015 weist die KDVZ (Kommunale Datenverarbeitungszentrale in
Frechen) ausdrücklich darauf hin, dass der Arbeitskreis IT des StGB NRW (Städte- &
Gemeindebund) dringend die Verwendung einer rechtssicheren Lösung empfiehlt, bei der sich die
Benutzer registrieren bzw. anmelden müssen, um den heutigen und erwarteten künftigen
gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Die KGSt sprach auf dem Fachforum am 24. März 2015 in Dortmund die Empfehlung an die
Kommunen aus, aus rechtlichen Gründen keine Bestrebungen in Richtung des Freifunks zu
verfolgen. Es wird angeraten, sich des Marktes zu bedienen, dort gäbe es Anbieter rechtssicherer
und praxiserprobter Lösungen. Angeraten wird konkret die Kooperation von z.B. Stadtwerken,
Netzgesellschaft, Stadtmarketing und einem Anbieter einer kommerziellen Lösung, so dass sich
insbesondere haftungsrechtliche, vergaberechtliche und kommunalrechtliche Fragen für die
Verwaltung nicht stellen.
Es war ursprünglich vorgesehen, zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2015
entsprechend verbindliche und vergleichsfähige Angebote vorzulegen.
Diesbezüglich wurden bereits mit vier Anbietern zur Einrichtung von WLAN-Hotspots im
Stadtgebiet Gespräche geführt. Es liegen jedoch noch nicht alle Angebote abschließend vor, so
dass eine Entscheidung möglich wäre.
Weiterhin muss auch eine Entscheidung getroffen werden, ab wann welche Standorte für die
Einrichtung von WLAN-Hotspots durch die Stadt Bedburg tatsächlich zweckdienlich sind. Dies
führt in den meisten Fällen zu laufenden Kosten. Weiterhin wäre zu überlegen, ob lediglich die
Zurverfügungstellung von Hotspots als Service für die Bürger genügen soll, oder ob die Stadt
Bedburg für sich als Standortfaktor aus dieser Einrichtung ebenfalls Mehrwerte (Standortwerbung,
Werbung für Veranstaltungen und Statistiken über Metadaten, usw.) generieren möchte oder ob
durch mögliche Werbung von örtlichen Gewerbetreibenden die Einrichtung kostendeckend
gegenfinanziert werden soll.
Als mögliche Standorte sind mit den Betreibern bisher folgende Örtlichkeiten besprochen worden:
1. Marktplatz Bedburg – als sozialer Freitzeit- und Aufenthaltsbereich und zur Förderung der
örtlichen Gastronomie,
2. Bahnhof Bedburg – als Portal ankommender Bahnreisender in der Stadt Bedburg
3. Altstadt Kaster – zur Unterstützung des historischen Aushängeschildes der Stadt Bedburg
4. Rathaus Kaster (indoor + outdoor) – als Service für Besucher im Aufenthaltsbereich des
Rathauses und zur Förderung der Geschäftszeile in Kaster
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Nach Rückmeldung von Unitymedia ist der Ausbau, für die Stadt Bedburg kostenfrei, ab Ende
2016 möglich. Der Schwerpunkt werde dabei auf die Geschäftszonen gelegt. Die Telekom wäre
ebenfalls daran interessiert, in Bedburg gegen Gebühren WLAN-Hotspots einzurichten. Weiterhin
wurde ebenfalls die Firma „Your-Spot“, die sich der technischen Infrastruktur der Telekom bedient,
als interessanter Partner herangezogen. Hier wären die o.g. Mehrwerte für die Stadt Bedburg am
umfangreichsten.
Nach den bisherigen Gesprächen, werden derzeit keine weiteren Anbieter in Betracht gezogen, da
die zuvor genannten Haftungsrisiken derzeit noch nicht eindeutig ausgeräumt sind.
Wichtig für die anschließende Nutzung für die Bürger ist auch das technisch unkomplizierte
Handling für den Zugang zum Internet. Hierüber werden sich die zukünftigen Anbieter ebenfalls
messen lassen müssen.
Die Einrichtung von WLAN-Hotspots durch die Stadtverwaltung kann auch als Impuls an die
Gewerbetreibenden gesehen werden, die ggfs. für sich den Nutzen aus diesem Service für ihre
Kunden entdecken. Hierdurch kann später eine flächendeckende WLAN-Versorgung durch
Freifunkgesellschaften oder ähnliches entstehen, wenn tatsächlich ein Interesse hierfür vorhanden
ist.
Aktueller Stand am 12.10.2015:
Es liegt bis zum 12.10.2015 erst ein entscheidungsfähiges Angebot für den Aufbau eines WLANNetzes in den Ortsteilen Bedburg und Kaster vor. Drei weitere Angebote von kommerziellen
Anbietern stehen nach Angebot der technischen Prüfung noch aus.
Grundsätzlich ist jedoch eine Überlegung zu treffen, wie die Versorgung mit WLAN-Technik
durchgeführt werden soll. In der nachfolgenden Gegenüberstellung wurden die bisher wichtigsten
Argumente beider Grundsatzlösungen aufgeführt.
kommerzieller Anbieter:
Pro
jederzeitige Steuerung durch eine
Vertragspartnerschaft möglich
sichere Rechtslage hinsichtlich der sog.
„Störerhaftung“
Landingpage
als
Werbeund
Infoplattform
für
Veranstaltungen
jederzeit anpassbar
flexible und hochwertige Hardware
Contra
laufende
Kosten
müssen
durch
Sponsoren gegenfinanziert werden
(Banken, Werbekreise etc.)
Vertragsbindung / Laufzeit
Anmeldeerfordernis
ggfs.
als
Hemmschwelle
für
zurückhaltende
Nutzer
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Freifunk e.V.
Pro
keine laufenden Kosten
flexible Entwicklung jederzeit gegeben
kann auch kostenneutral durch weitere
Private in andere Bereiche hinein
ausgeweitet werden
Contra
unsichere Rechtslage hinsichtlich der
Störerhaftung
kein
vertraglicher
Einfluss
auf
funktionierende Router
Router sind qualitativ nicht mit der
Technik der kommerziellen Anbieter
vergleichbar
für ein stabiles Netz werden viele
Teilnehmer benötigt, die einen Router
stellen
wenn
der
Strom
am
Standort
abgeschaltet wird, fällt auch der WLANRouter für die Öffentlichkeit aus
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Mit E-Mail vom 02.10.2015 (siehe Anlage) leitet die KDVZ die Sitzungsunterlagen für die 10.
Sitzung des Arbeitskreises „Organisation und elektronische Verwaltungsdienste“ des Deutschen
Städtetages am 01./02. Oktober 2015 in Köln, an die angeschlossenen Kommunen weiter. Sie
stellt hier insbesondere folgendes heraus:
a) Derzeit empfiehlt die Geschäftsstelle den Mitgliedstädten zunächst noch abzuwarten, bis dass
die Änderung des Telemediengesetzes endgültig Rechtskraft erlangt hat.
b) Die in diesem Zusammenhang zu sehende Bewertung der Einrichtung von Freifunk-WLAN und
der Beteiligung der Städte an diesen Netzen fällt insbesondere aus Rechtssicherheitsgründen
negativ aus.
Darüber hinaus kann bereits folgendes Zwischenergebnis zum heutigen Stand vorgestellt werden:
Freifunk e.V.:
Zwischenzeitlich wurde sowohl mit dem Freifunk e.V. selbst wie auch mit vier Kommunen (Moers,
Linnich, Jülich, Grevenbroich) Kontakt aufgenommen, welche in ihren Bereichen die FreifunkLösung in unterschiedlichen Ausführungen einsetzen. Zur Vorgehensweise wurde vom Freifunk
e.V. erklärt, dass zunächst der örtliche Bedarf festzustellen sei. Hierfür soll die Verwaltung bei den
Geschäftsleuten werben. Anschließend erfolgt die örtliche Prüfung und Montage der Router durch
freiwillige Helfer des Freifunk e.V.. Die Anschaffung der Router wird von der Stadtverwaltung,
durch Sponsoring oder von den Geschäftsleuten selber getragen. Die Anschaffungskosten der
Router liegen laut Freifunk e.V. zwischen 20.- und 55.- €. Die laufenden Kosten für Strom sind mit
ca. 5.- €/Jahr abgedeckt, welche i.d.R. der jeweilige Gewerbetreibende selber trägt. Die Wartung
bzw. die Neubeschaffung wird nach Kurzeinweisung durch freiwillige Helfer des Freifunk e.V. von
den Geschäftsleuten selber durchgeführt.
Die Stadt Linnich betreibt seit einigen Wochen nach eigener Auskunft einen HotSpot auf dem
Platz vor dem Rathaus und in zwei Flüchtlingsunterkünften. Die Haftungsfrage ist dort bisher
ungeklärt geblieben.
Die Stadt Moers betreibt das Freifunk-Netz als Versorgung flächig in der Innenstadt. Die
zuständige Verwaltungsabteilung konnte keine negativen Erfahrungen berichten.
Die Stadt Jülich hat sich entgegen des Verwaltungsvorschlages für die Einrichtung eines WLANHotSpots durch die Freifunk e.V. an der Touristeninfo und am Platz des alten Rathauses
entschieden und betreibt diesen seit einigen Wochen.
In der Stadt Grevenbroich wurde durch die Freifunk e.V. ein HotSpot auf dem Platz vor dem
Rathaus eingerichtet. Zum Zeitpunkt der Erkundigung war dort erst kurzfristig dieser eine Hotspot
eingerichtet.
Die Stadtverwaltung Pulheim hat in der Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am
18.08.2015 empfohlen, die Beteiligung der Stadt am Freifunknetz sowie der Einrichtung eines frei
zugänglichen Internetzugangs zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
Für den WLAN-Anschlussinhaber, der sich am Freifunk-Netz beteiligt, bleibt insgesamt ein nicht
unerhebliches Kosten- und Prozessrisiko, als Internet-Zugangsvermittler als Störer für
rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen eines beliebigen Dritten (Nutzer), der mit ihm in keinerlei
Verbindung steht, verantwortlich gemacht zu werden.
Anbieter 1:
Der Anbieter versorgt mit einem Access-Point derzeit die Flüchtlingsunterkunft an der
Dreifachturnhalle.
Weiterhin hat dieser sich mit einem Angebot für die Versorgung der gewünschten
Versorgungsflächen in Bedburg und Kaster beworben. Dies wird in vollständiger Form bei
Vorliegen vergleichbarer Angebote der weiteren Anbieter in der nächsten Sitzung des SEA im
nichtöffentlichen Sitzungsteil vorgestellt.
Anbieter 2:
Die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven testet derzeit die technische Umsetzung für eine
mögliche Powerspotlösung über zukünftige Businessanschlüsse bei den Gewerbetreibenden auf
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der St. Rochus-Straße und Hauptstraße bei diesem Anbieter. In beiden Bereichen sind
Glasfaserleitungen vorhanden. Gleiches soll anschließend für den Bereich der Bedburger
Innenstadt erfolgen. Abschließende Informationen bleiben abzuwarten.
Alternativ wird für Kommunen auch eine Lösung mit WLAN-Antennen auf den vorhandenen
Knotenpunkten (graue Outdoor-Kästen) einmalig zwischen ca. 2.500.- /3.500.- € angeboten.
Weiterhin bietet dieser Anbieter einen kostenlosen WLAN-Anschluss für Flüchtlingsheime an. Hier
wäre noch zu prüfen, ob die technische Umsetzung am Schulzentrum durchführbar ist.
Anbieter 3:
Dieser Anbieter teilt mit, dass er lediglich eine HotSpot-Versorgung der Innenstädte über
vorhandene „TeleStations“ (ehem. Telefonzellen) ausführe. Die für diesen Anbieter interessanten
Standorte seien aber bereits mit WLAN-HotSpot-Funktionen ausgestattet. Es bleibt festzustellen,
dass dies für die Geschäftsbereiche der Ortsteile von Bedburg und Kaster nicht zufriedenstellend
ist.
Anbieter 4:
Dieser Anbieter hat nach seinem FTTC-Glasfaserausbau grundsätzlich auch Interesse an der
Errichtung eines WLAN-Netzes in den Hauptgeschäftsstraßen von Bedburg und Kaster geäußert.
Nach der Ortsbesichtigung für die technische Umsetzung am 13.10.2015 erfolgt ein
Kostenvoranschlag für den WLAN-Ausbau.
Anbieter 5:
Dieser Anbieter hat grundsätzlich auch Interesse an der Errichtung eines WLAN-Netzes in den
Hauptgeschäftsstraßen von Bedburg und Kaster geäußert. Nach der Ortsbesichtigung für die
technische Umsetzung am 15.10.2015 erfolgt ein Kostenvoranschlag für den WLAN-Ausbau.
Die Zuordnung der anonymisierten Anbieter ist der nichtöffentlichen Anlage zu entnehmen.
Fazit:
Es bleibt abzuwarten, bis die weiteren Angebote final vorliegen. Danach kann erneut oder
abschließend beraten werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin
des Bürgermeisters
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