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Beschlussvorlage (Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
255 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
14.10.15, 18:02
Aktualisiert
14.10.15, 18:02
Beschlussvorlage (Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN
hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN
hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN
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hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9156/2015 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 25.08.2015 Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilungen zu Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ursprünglicher Sachstand vom 25.08.2015: Es liegen der Verwaltung derzeit Anträge der CDU und SPD auf Einrichtung von WLAN-Hotspots vor (siehe Anlage). Hotspots sind in Deutschland weitaus weniger verbreitet als in anderen Ländern. Als Ursache gilt die Rechtslage. Wer einen Netzanschluss hat, ist bisher wegen der sogenannten Störerhaftung rechtlich dafür mitverantwortlich, wie andere Nutzer diesen Zugang nutzen. Dies schreckt viele Cafes, Restaurants oder Städte ab, einen WLAN-Zugang als Hotspot einzurichten. Die Bundesregierung will mit einem Gesetz den Weg für mehr öffentliche WLAN-Netze in deutschen Städten freimachen. Konkret soll nun im Telemediengesetz klargestellt werden, dass eine Haftungsklage gegen die Anbieter von Wi-Fi-Zugängen nicht in Betracht kommt, wenn Kunden etwa illegale Daten herunterladen oder sie zum Download anbieten. Ein aktueller Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes liegt derzeit vor und wurde bereits zur Vorab-Prüfung an die EU gesandt. Mit E-Mail vom 23. April 2015 weist die KDVZ (Kommunale Datenverarbeitungszentrale in Frechen) ausdrücklich darauf hin, dass der Arbeitskreis IT des StGB NRW (Städte- & Gemeindebund) dringend die Verwendung einer rechtssicheren Lösung empfiehlt, bei der sich die Benutzer registrieren bzw. anmelden müssen, um den heutigen und erwarteten künftigen gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Die KGSt sprach auf dem Fachforum am 24. März 2015 in Dortmund die Empfehlung an die Kommunen aus, aus rechtlichen Gründen keine Bestrebungen in Richtung des Freifunks zu verfolgen. Es wird angeraten, sich des Marktes zu bedienen, dort gäbe es Anbieter rechtssicherer und praxiserprobter Lösungen. Angeraten wird konkret die Kooperation von z.B. Stadtwerken, Netzgesellschaft, Stadtmarketing und einem Anbieter einer kommerziellen Lösung, so dass sich insbesondere haftungsrechtliche, vergaberechtliche und kommunalrechtliche Fragen für die Verwaltung nicht stellen. Es war ursprünglich vorgesehen, zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2015 entsprechend verbindliche und vergleichsfähige Angebote vorzulegen. Diesbezüglich wurden bereits mit vier Anbietern zur Einrichtung von WLAN-Hotspots im Stadtgebiet Gespräche geführt. Es liegen jedoch noch nicht alle Angebote abschließend vor, so dass eine Entscheidung möglich wäre. Weiterhin muss auch eine Entscheidung getroffen werden, ab wann welche Standorte für die Einrichtung von WLAN-Hotspots durch die Stadt Bedburg tatsächlich zweckdienlich sind. Dies führt in den meisten Fällen zu laufenden Kosten. Weiterhin wäre zu überlegen, ob lediglich die Zurverfügungstellung von Hotspots als Service für die Bürger genügen soll, oder ob die Stadt Bedburg für sich als Standortfaktor aus dieser Einrichtung ebenfalls Mehrwerte (Standortwerbung, Werbung für Veranstaltungen und Statistiken über Metadaten, usw.) generieren möchte oder ob durch mögliche Werbung von örtlichen Gewerbetreibenden die Einrichtung kostendeckend gegenfinanziert werden soll. Als mögliche Standorte sind mit den Betreibern bisher folgende Örtlichkeiten besprochen worden: 1. Marktplatz Bedburg – als sozialer Freitzeit- und Aufenthaltsbereich und zur Förderung der örtlichen Gastronomie, 2. Bahnhof Bedburg – als Portal ankommender Bahnreisender in der Stadt Bedburg 3. Altstadt Kaster – zur Unterstützung des historischen Aushängeschildes der Stadt Bedburg 4. Rathaus Kaster (indoor + outdoor) – als Service für Besucher im Aufenthaltsbereich des Rathauses und zur Förderung der Geschäftszeile in Kaster Beschlussvorlage WP9-156/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Nach Rückmeldung von Unitymedia ist der Ausbau, für die Stadt Bedburg kostenfrei, ab Ende 2016 möglich. Der Schwerpunkt werde dabei auf die Geschäftszonen gelegt. Die Telekom wäre ebenfalls daran interessiert, in Bedburg gegen Gebühren WLAN-Hotspots einzurichten. Weiterhin wurde ebenfalls die Firma „Your-Spot“, die sich der technischen Infrastruktur der Telekom bedient, als interessanter Partner herangezogen. Hier wären die o.g. Mehrwerte für die Stadt Bedburg am umfangreichsten. Nach den bisherigen Gesprächen, werden derzeit keine weiteren Anbieter in Betracht gezogen, da die zuvor genannten Haftungsrisiken derzeit noch nicht eindeutig ausgeräumt sind. Wichtig für die anschließende Nutzung für die Bürger ist auch das technisch unkomplizierte Handling für den Zugang zum Internet. Hierüber werden sich die zukünftigen Anbieter ebenfalls messen lassen müssen. Die Einrichtung von WLAN-Hotspots durch die Stadtverwaltung kann auch als Impuls an die Gewerbetreibenden gesehen werden, die ggfs. für sich den Nutzen aus diesem Service für ihre Kunden entdecken. Hierdurch kann später eine flächendeckende WLAN-Versorgung durch Freifunkgesellschaften oder ähnliches entstehen, wenn tatsächlich ein Interesse hierfür vorhanden ist. Aktueller Stand am 12.10.2015: Es liegt bis zum 12.10.2015 erst ein entscheidungsfähiges Angebot für den Aufbau eines WLANNetzes in den Ortsteilen Bedburg und Kaster vor. Drei weitere Angebote von kommerziellen Anbietern stehen nach Angebot der technischen Prüfung noch aus. Grundsätzlich ist jedoch eine Überlegung zu treffen, wie die Versorgung mit WLAN-Technik durchgeführt werden soll. In der nachfolgenden Gegenüberstellung wurden die bisher wichtigsten Argumente beider Grundsatzlösungen aufgeführt.        kommerzieller Anbieter: Pro jederzeitige Steuerung durch eine Vertragspartnerschaft möglich sichere Rechtslage hinsichtlich der sog. „Störerhaftung“ Landingpage als Werbeund Infoplattform für Veranstaltungen jederzeit anpassbar flexible und hochwertige Hardware Contra laufende Kosten müssen durch Sponsoren gegenfinanziert werden (Banken, Werbekreise etc.) Vertragsbindung / Laufzeit Anmeldeerfordernis ggfs. als Hemmschwelle für zurückhaltende Nutzer         Beschlussvorlage WP9-156/2015 1. Ergänzung Freifunk e.V. Pro keine laufenden Kosten flexible Entwicklung jederzeit gegeben kann auch kostenneutral durch weitere Private in andere Bereiche hinein ausgeweitet werden Contra unsichere Rechtslage hinsichtlich der Störerhaftung kein vertraglicher Einfluss auf funktionierende Router Router sind qualitativ nicht mit der Technik der kommerziellen Anbieter vergleichbar für ein stabiles Netz werden viele Teilnehmer benötigt, die einen Router stellen wenn der Strom am Standort abgeschaltet wird, fällt auch der WLANRouter für die Öffentlichkeit aus Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mit E-Mail vom 02.10.2015 (siehe Anlage) leitet die KDVZ die Sitzungsunterlagen für die 10. Sitzung des Arbeitskreises „Organisation und elektronische Verwaltungsdienste“ des Deutschen Städtetages am 01./02. Oktober 2015 in Köln, an die angeschlossenen Kommunen weiter. Sie stellt hier insbesondere folgendes heraus: a) Derzeit empfiehlt die Geschäftsstelle den Mitgliedstädten zunächst noch abzuwarten, bis dass die Änderung des Telemediengesetzes endgültig Rechtskraft erlangt hat. b) Die in diesem Zusammenhang zu sehende Bewertung der Einrichtung von Freifunk-WLAN und der Beteiligung der Städte an diesen Netzen fällt insbesondere aus Rechtssicherheitsgründen negativ aus. Darüber hinaus kann bereits folgendes Zwischenergebnis zum heutigen Stand vorgestellt werden: Freifunk e.V.: Zwischenzeitlich wurde sowohl mit dem Freifunk e.V. selbst wie auch mit vier Kommunen (Moers, Linnich, Jülich, Grevenbroich) Kontakt aufgenommen, welche in ihren Bereichen die FreifunkLösung in unterschiedlichen Ausführungen einsetzen. Zur Vorgehensweise wurde vom Freifunk e.V. erklärt, dass zunächst der örtliche Bedarf festzustellen sei. Hierfür soll die Verwaltung bei den Geschäftsleuten werben. Anschließend erfolgt die örtliche Prüfung und Montage der Router durch freiwillige Helfer des Freifunk e.V.. Die Anschaffung der Router wird von der Stadtverwaltung, durch Sponsoring oder von den Geschäftsleuten selber getragen. Die Anschaffungskosten der Router liegen laut Freifunk e.V. zwischen 20.- und 55.- €. Die laufenden Kosten für Strom sind mit ca. 5.- €/Jahr abgedeckt, welche i.d.R. der jeweilige Gewerbetreibende selber trägt. Die Wartung bzw. die Neubeschaffung wird nach Kurzeinweisung durch freiwillige Helfer des Freifunk e.V. von den Geschäftsleuten selber durchgeführt. Die Stadt Linnich betreibt seit einigen Wochen nach eigener Auskunft einen HotSpot auf dem Platz vor dem Rathaus und in zwei Flüchtlingsunterkünften. Die Haftungsfrage ist dort bisher ungeklärt geblieben. Die Stadt Moers betreibt das Freifunk-Netz als Versorgung flächig in der Innenstadt. Die zuständige Verwaltungsabteilung konnte keine negativen Erfahrungen berichten. Die Stadt Jülich hat sich entgegen des Verwaltungsvorschlages für die Einrichtung eines WLANHotSpots durch die Freifunk e.V. an der Touristeninfo und am Platz des alten Rathauses entschieden und betreibt diesen seit einigen Wochen. In der Stadt Grevenbroich wurde durch die Freifunk e.V. ein HotSpot auf dem Platz vor dem Rathaus eingerichtet. Zum Zeitpunkt der Erkundigung war dort erst kurzfristig dieser eine Hotspot eingerichtet. Die Stadtverwaltung Pulheim hat in der Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 18.08.2015 empfohlen, die Beteiligung der Stadt am Freifunknetz sowie der Einrichtung eines frei zugänglichen Internetzugangs zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. Für den WLAN-Anschlussinhaber, der sich am Freifunk-Netz beteiligt, bleibt insgesamt ein nicht unerhebliches Kosten- und Prozessrisiko, als Internet-Zugangsvermittler als Störer für rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen eines beliebigen Dritten (Nutzer), der mit ihm in keinerlei Verbindung steht, verantwortlich gemacht zu werden. Anbieter 1: Der Anbieter versorgt mit einem Access-Point derzeit die Flüchtlingsunterkunft an der Dreifachturnhalle. Weiterhin hat dieser sich mit einem Angebot für die Versorgung der gewünschten Versorgungsflächen in Bedburg und Kaster beworben. Dies wird in vollständiger Form bei Vorliegen vergleichbarer Angebote der weiteren Anbieter in der nächsten Sitzung des SEA im nichtöffentlichen Sitzungsteil vorgestellt. Anbieter 2: Die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven testet derzeit die technische Umsetzung für eine mögliche Powerspotlösung über zukünftige Businessanschlüsse bei den Gewerbetreibenden auf Beschlussvorlage WP9-156/2015 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 der St. Rochus-Straße und Hauptstraße bei diesem Anbieter. In beiden Bereichen sind Glasfaserleitungen vorhanden. Gleiches soll anschließend für den Bereich der Bedburger Innenstadt erfolgen. Abschließende Informationen bleiben abzuwarten. Alternativ wird für Kommunen auch eine Lösung mit WLAN-Antennen auf den vorhandenen Knotenpunkten (graue Outdoor-Kästen) einmalig zwischen ca. 2.500.- /3.500.- € angeboten. Weiterhin bietet dieser Anbieter einen kostenlosen WLAN-Anschluss für Flüchtlingsheime an. Hier wäre noch zu prüfen, ob die technische Umsetzung am Schulzentrum durchführbar ist. Anbieter 3: Dieser Anbieter teilt mit, dass er lediglich eine HotSpot-Versorgung der Innenstädte über vorhandene „TeleStations“ (ehem. Telefonzellen) ausführe. Die für diesen Anbieter interessanten Standorte seien aber bereits mit WLAN-HotSpot-Funktionen ausgestattet. Es bleibt festzustellen, dass dies für die Geschäftsbereiche der Ortsteile von Bedburg und Kaster nicht zufriedenstellend ist. Anbieter 4: Dieser Anbieter hat nach seinem FTTC-Glasfaserausbau grundsätzlich auch Interesse an der Errichtung eines WLAN-Netzes in den Hauptgeschäftsstraßen von Bedburg und Kaster geäußert. Nach der Ortsbesichtigung für die technische Umsetzung am 13.10.2015 erfolgt ein Kostenvoranschlag für den WLAN-Ausbau. Anbieter 5: Dieser Anbieter hat grundsätzlich auch Interesse an der Errichtung eines WLAN-Netzes in den Hauptgeschäftsstraßen von Bedburg und Kaster geäußert. Nach der Ortsbesichtigung für die technische Umsetzung am 15.10.2015 erfolgt ein Kostenvoranschlag für den WLAN-Ausbau. Die Zuordnung der anonymisierten Anbieter ist der nichtöffentlichen Anlage zu entnehmen. Fazit: Es bleibt abzuwarten, bis die weiteren Angebote final vorliegen. Danach kann erneut oder abschließend beraten werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-156/2015 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Bedburg, den 13.10.2015 ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-156/2015 1. Ergänzung Seite 6