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Beschlussvorlage (Budgetrichtlinien für die Bedburger Schulen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9123/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 41 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.10.2015 Betreff: Budgetrichtlinien für die Bedburger Schulen Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Einbeziehung einer Beratung durch das Rechnungsprüfungsamt, eine nach Möglichkeit alle übereinstimmenden Interessen der Schulen berücksichtigende Konzeption zur zukünftigen finanziellen Ausstattung der Schulen und zur rechtskonformen wie verwaltungsökonomischen Handhabung der Mittelverwendung zu entwickeln und mit den Schulleitungen zu erörtern. Am Erörterungstermin mit den Schulleitungen sollen die Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses teilnehmen dürfen. Mit Blick auf den Entwurf des Haushaltes 2016 soll ein Ergebnis nach Möglichkeit binnen drei Wochen vorliegen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die aktuell gültigen Budgetrichtlinien für die Schulen (Anl. 1) stammen aus dem Jahr 2006 und sind in den Formulierungen überwiegend überholt. Die Berechnungsgrundlagen sind nicht mehr aktuell und widersprechen teilweise der gängigen Praxis. Grundsätzlich bestand 2006 das Ziel, mittels nachvollziehbarer Kriterien (Schüler- und Klassenzahlen) den Schulleitungen eine bestimmte Summe zur Verfügung zu stellen, über die diese dann entsprechend den individuellen Bedürfnissen vor Ort frei verfügen konnten. So konnten in der Vergangenheit, durch die einmalige Anschaffung eines Risographen die laufenden Kopierkosten, durch die Anschaffung einer Telefonanlage die laufen Mietkosten einer Telefonanlage und durch Einrichtung eines First Level Supportes im IT Bereich durch Lehrkräfte die Kosten für eine Fachfirma reduziert werden und diese Gelder dann für andere Ziele der Schule verwendet werden. Zwischenzeitlich – fast 10 Jahre später – hat es bezüglich der Budgetierung teilweise ein Umdenken gegeben. Im Rahmen der IT Ausstattung sind die Schulleitungen sich einig, dass konkrete Bedarfe der Politik aufgezeigt und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden sollten. Auch im Bereich der Sprachförderung haben sich die Schulleitungen unisono gegen eine zu allgemeine Budgetierung positioniert und sich für ganz konkret zu beschließende Maßnahmen ausgesprochen. Bereits bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 hat sich gezeigt, dass seitens der Schulen angemeldete Bedarfe sehr gut im zuständigen Fachausschuss beraten und beschlossen werden können. Hierdurch entsteht für die Politik eine größere Transparenz darüber, was Schulen insgesamt benötigen. Wie im Vorjahr werden die Beschaffungswünsche der Schulen in einer entsprechenden Vorlage (siehe WP 9-112/2015 unter TOP 5) vorgestellt und beraten. Grundlage hierfür kann in der Regel nur eine vorherige Begehung der Schulen sein. Die über die beantragten Mittel hinaus benötigten Mittel sind im Rahmen einer Budgetierung auf ein Minimum zu reduzieren. Der Begriff „Minimum“ ist hierbei nicht betragsmäßig, sondern in Bezug auf die Aufgaben zu verstehen. Eine Aufstellung der Kosten aus den Jahren 2012 bis 2014, der Budgetabrechnung und der daraus resultierenden „neuen“ Budgethöhe ist als Anlage beigefügt (Anl. 2). Dabei sind die Kosten, welche weiterhin im Budget verbleiben, grün/grau hinterlegt. Der Ansatz der Fachverwaltung zur Aktualisierung der Budgetrichtlinien sieht wie folgt aus: Die Kosten für Unterhaltung BGA (Support IT Ausstattung) und Telefon werden künftig direkt aus dem Verwaltungshaushalt übernommen und werden nicht mehr das Schulbudget belasten. Für eine Budgetierung kämen folgende Ansätze in Betracht: Geschäftsaufwendungen Unterhaltung BGA Sachleistung 10 €/ Schülerinnen und Schüler 200 € bzw. 400 € einmalig pauschal je Schule 10 €/ Schülerinnen und Schüler Für Kopierer fallen Grundkosten (Miete incl. einer vorgegeben Anzahl von Kopien) und Kosten für jede Kopie über der „Freigrenze“ an. Die Verwaltung schlägt 500 Kopien insg. je Schülerinnen und Schüler vor. Grundschulen Hauptschule Realschule Gymnasium Beschlussvorlage WP9-123/2015 ein Kopierer für zwei Kopierer für zwei Kopierer für vier Kopierer für 850 € zuzüglich Kopierkosten 2.400 € (deckt die kompletten Kopien) 2.400 € zuzüglich Kopierkosten 4.800 € zuzüglich Kopierkosten Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 So würden den Schulen pro Schülerinnen und Schüler rund 27,00 € - 32,00 € `frei´ zur Verfügung stehen. Anzumerken ist, dass die Verwaltung nicht davon ausgeht, dass alle Schulen immer mit diesem Betrag auskommen würden. Das erste Jahr (2016) sollte dazu genutzt werden, dass die Schulen aufzeigen, wo und in welcher Höhe ein Nachbesserungsbedarf besteht. Insgesamt soll die Budgetierung vereinfacht und übersichtlicher werden. Kosten, die zwingend entstehen und für alle Schulen vergleichbar anfallen (z.B. DSL-Anschluss fürs Schulverwaltungsnetz) sollen direkt über die Stadt Bedburg entschieden und abgewickelt werden. Der Entwurf einer so entsprechend geänderten Budgetrichtlinie ist als Anlage beigefügt (Anl. 3). Die geplanten Veränderungen wurden mit den Schulleitungen am 31.08.2015 besprochen. Auch wenn die Schulen ihre grundsätzliche Bereitschaft gezeigt haben, bestehen doch Befürchtungen, ob man im Vergleich zu früher oder gegenüber anderen Schulen schlechter gestellt würde. Aus Sicht der Verwaltung ist hingegen der Vergleich mit der Vergangenheit weniger ausschlaggebend, als der tatsächliche Bedarf. Daher wurde den Schulleitungen (wie oben ausgeführt) zugesichert, dass im Jahr 2016 flexibel reagiert wird, soweit einzelne Haushaltsansätze sich als nicht bedarfsgerecht erweisen sollten. Zwischenzeitlich hat der Fachdienst 2, Kämmerei, sich kritisch zum Entwurf der neuen Budgetrichtlinie geäußert. Die Kritik stellt dabei in keiner Weise auf die angedachte Budgethöhen ab, sondern vielmehr wird die Frage aufgeworfen, ob es nicht einen Weg gibt, den Interessen der Schulen auf Bereitstellung ausreichender Mittel und eigener Entscheidungskompetenzen über deren Verwendung einerseits, und gleichzeitig andererseits einen Verwaltungs- und Kostenaufwand sparenden Entscheidungs- und Buchungsverfahren Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang hält es die Verwaltung auch für geboten, die in den einzelnen Schulen unterschiedlich praktizierten Geldsammlungen zu beleuchten. Die daran entstehende Kritik, dass die Stadt die Schulen nur mit unzureichenden Mitteln ausstattet, ist zu hinterfragen und in die gesamte Problematik muss mehr Transparenz gebracht werden. Um die Komplexität der Thematik zu verdeutlichen wird auf den als Anlage 4 beigefügten Aktenvermerk verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Baum ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Fachdienstleiter Kämmerer Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-123/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-123/2015 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4