Daten
Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9123/2015
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 41 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.10.2015
Betreff:
Budgetrichtlinien für die Bedburger Schulen
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Einbeziehung einer Beratung durch das
Rechnungsprüfungsamt, eine nach Möglichkeit alle übereinstimmenden Interessen der
Schulen berücksichtigende Konzeption zur zukünftigen finanziellen Ausstattung der
Schulen und zur rechtskonformen wie verwaltungsökonomischen Handhabung der Mittelverwendung zu entwickeln und mit den Schulleitungen zu erörtern. Am Erörterungstermin
mit den Schulleitungen sollen die Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses
teilnehmen dürfen. Mit Blick auf den Entwurf des Haushaltes 2016 soll ein Ergebnis nach
Möglichkeit binnen drei Wochen vorliegen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die aktuell gültigen Budgetrichtlinien für die Schulen (Anl. 1) stammen aus dem Jahr 2006 und
sind in den Formulierungen überwiegend überholt. Die Berechnungsgrundlagen sind nicht mehr
aktuell und widersprechen teilweise der gängigen Praxis.
Grundsätzlich bestand 2006 das Ziel, mittels nachvollziehbarer Kriterien (Schüler- und
Klassenzahlen) den Schulleitungen eine bestimmte Summe zur Verfügung zu stellen, über die
diese dann entsprechend den individuellen Bedürfnissen vor Ort frei verfügen konnten. So
konnten in der Vergangenheit, durch die einmalige Anschaffung eines Risographen die laufenden
Kopierkosten, durch die Anschaffung einer Telefonanlage die laufen Mietkosten einer
Telefonanlage und durch Einrichtung eines First Level Supportes im IT Bereich durch Lehrkräfte
die Kosten für eine Fachfirma reduziert werden und diese Gelder dann für andere Ziele der Schule
verwendet werden.
Zwischenzeitlich – fast 10 Jahre später – hat es bezüglich der Budgetierung teilweise ein
Umdenken gegeben. Im Rahmen der IT Ausstattung sind die Schulleitungen sich einig, dass
konkrete Bedarfe der Politik aufgezeigt und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden sollten.
Auch im Bereich der Sprachförderung haben sich die Schulleitungen unisono gegen eine zu
allgemeine Budgetierung positioniert und sich für ganz konkret zu beschließende Maßnahmen
ausgesprochen.
Bereits bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 hat sich gezeigt, dass seitens der Schulen
angemeldete Bedarfe sehr gut im zuständigen Fachausschuss beraten und beschlossen werden
können. Hierdurch entsteht für die Politik eine größere Transparenz darüber, was Schulen
insgesamt benötigen.
Wie im Vorjahr werden die Beschaffungswünsche der Schulen in einer entsprechenden Vorlage
(siehe WP 9-112/2015 unter TOP 5) vorgestellt und beraten. Grundlage hierfür kann in der Regel
nur eine vorherige Begehung der Schulen sein. Die über die beantragten Mittel hinaus benötigten
Mittel sind im Rahmen einer Budgetierung auf ein Minimum zu reduzieren. Der Begriff „Minimum“
ist hierbei nicht betragsmäßig, sondern in Bezug auf die Aufgaben zu verstehen.
Eine Aufstellung der Kosten aus den Jahren 2012 bis 2014, der Budgetabrechnung und der
daraus resultierenden „neuen“ Budgethöhe ist als Anlage beigefügt (Anl. 2). Dabei sind die
Kosten, welche weiterhin im Budget verbleiben, grün/grau hinterlegt.
Der Ansatz der Fachverwaltung zur Aktualisierung der Budgetrichtlinien sieht wie folgt aus:
Die Kosten für Unterhaltung BGA (Support IT Ausstattung) und Telefon werden künftig direkt aus
dem Verwaltungshaushalt übernommen und werden nicht mehr das Schulbudget belasten. Für
eine Budgetierung kämen folgende Ansätze in Betracht:
Geschäftsaufwendungen
Unterhaltung BGA
Sachleistung
10 €/ Schülerinnen und Schüler
200 € bzw. 400 € einmalig pauschal je Schule
10 €/ Schülerinnen und Schüler
Für Kopierer fallen Grundkosten (Miete incl. einer vorgegeben Anzahl von Kopien) und Kosten für
jede Kopie über der „Freigrenze“ an. Die Verwaltung schlägt 500 Kopien insg. je Schülerinnen und
Schüler vor.
Grundschulen
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Beschlussvorlage WP9-123/2015
ein Kopierer für
zwei Kopierer für
zwei Kopierer für
vier Kopierer für
850 € zuzüglich Kopierkosten
2.400 € (deckt die kompletten Kopien)
2.400 € zuzüglich Kopierkosten
4.800 € zuzüglich Kopierkosten
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
So würden den Schulen pro Schülerinnen und Schüler rund 27,00 € - 32,00 € `frei´ zur Verfügung
stehen. Anzumerken ist, dass die Verwaltung nicht davon ausgeht, dass alle Schulen immer mit
diesem Betrag auskommen würden. Das erste Jahr (2016) sollte dazu genutzt werden, dass die
Schulen aufzeigen, wo und in welcher Höhe ein Nachbesserungsbedarf besteht.
Insgesamt soll die Budgetierung vereinfacht und übersichtlicher werden. Kosten, die zwingend
entstehen und für alle Schulen vergleichbar anfallen (z.B. DSL-Anschluss fürs
Schulverwaltungsnetz) sollen direkt über die Stadt Bedburg entschieden und abgewickelt werden.
Der Entwurf einer so entsprechend geänderten Budgetrichtlinie ist als Anlage beigefügt (Anl. 3).
Die geplanten Veränderungen wurden mit den Schulleitungen am 31.08.2015 besprochen. Auch
wenn die Schulen ihre grundsätzliche Bereitschaft gezeigt haben, bestehen doch Befürchtungen,
ob man im Vergleich zu früher oder gegenüber anderen Schulen schlechter gestellt würde.
Aus Sicht der Verwaltung ist hingegen der Vergleich mit der Vergangenheit weniger
ausschlaggebend, als der tatsächliche Bedarf. Daher wurde den Schulleitungen (wie oben
ausgeführt) zugesichert, dass im Jahr 2016 flexibel reagiert wird, soweit einzelne
Haushaltsansätze sich als nicht bedarfsgerecht erweisen sollten.
Zwischenzeitlich hat der Fachdienst 2, Kämmerei, sich kritisch zum Entwurf der neuen
Budgetrichtlinie geäußert. Die Kritik stellt dabei in keiner Weise auf die angedachte Budgethöhen
ab, sondern vielmehr wird die Frage aufgeworfen, ob es nicht einen Weg gibt, den Interessen der
Schulen auf Bereitstellung ausreichender Mittel und eigener Entscheidungskompetenzen über
deren Verwendung einerseits, und gleichzeitig andererseits einen Verwaltungs- und
Kostenaufwand sparenden Entscheidungs- und Buchungsverfahren Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang hält es die Verwaltung auch für geboten, die in den einzelnen Schulen
unterschiedlich praktizierten Geldsammlungen zu beleuchten. Die daran entstehende Kritik, dass
die Stadt die Schulen nur mit unzureichenden Mitteln ausstattet, ist zu hinterfragen und in die
gesamte Problematik muss mehr Transparenz gebracht werden.
Um die Komplexität der Thematik zu verdeutlichen wird auf den als Anlage 4 beigefügten
Aktenvermerk verwiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Baum
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Fachdienstleiter
Kämmerer
Allgemeine Vertreterin
des Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-123/2015
Seite 3
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-123/2015
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Seite 4