Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
13.03.12, 06:39
Aktualisiert
13.03.12, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
60/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling in verschiedenen Organen von juristischen Personen
oder Personenvereinigungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.03.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 60/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
05.03.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling in verschiedenen Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen
Beschlussentwurf:
In folgende Gremien werden mit Wirkung von 1. April 2012 bestellt:
a)
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
Frau Maria Schmieden als stv. Mitglied in der Mitgliederversammlung.
b)
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Herr/Frau
als Mitglied im Aufsichtsrat.
c)
Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L.
Herr Stadtverwaltungsdirektor Manfred Hummelsheim als Mitglied der Gesellschafterversammlung.
d)
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur
Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt als Mitglied der Verbandsversammlung, Herr Manfred Hummelsheim als dessen Stellvertreter.
e)
Abwassertechnische Vereinigung
Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf als stv. Mitglied in der Mitgliederversammlung.
f)
Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel
Herr/Frau
als Mitglied der Verbandsversammlung.
g)
Radio Erft GmbH & Co. KG
Herr/Frau
als Mitglied der Stadt in der Gesellschafterversammlung.
h)
Stadtwerke Wesseling GmbH
Herr/Frau
als Mitglied im Aufsichtsrat.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Ablauf des 31. März 2012 scheidet Herr Bernhard Hadel als 1. Beigeordneter aus dem aktiven Dienst bei
der Stadt Wesseling aus. Zum selben Datum hat der Stadtverordnete Detlef Troppens den Verzicht auf seinen Sitz im Rat der Stadt Wesseling erklärt.
Die beiden genannten Personen waren Vertreter der Stadt Wesseling bei folgenden juristischen Personen
bzw. Personenvereinigungen:
Herr Hadel:
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (einziger Stellvertreter der Stadt in der Mitgliederversammlung),
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (einziges Mitglied der Stadt im Aufsichtsrat),
Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L. (einziges Mitglied der Stadt in der Gesellschafterversammlung),
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (einziges Mitglied der Stadt in der Verbandsversammlung),
Abwassertechnische Vereinigung (einziger Stellvertreter der Stadt in der Mitgliederversammlung),
Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (Mitglied - von insges. 4 Mitgliedern der
Stadt - in der Verbandsversammlung), auf Vorschlag der SPD-Fraktion und nicht als Vertreter der Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW.
Herr Troppens: Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund (Mitglied - von insges. 6 Mitgliedern
der Stadt - in der Mitgliederversammlung), auf Vorschlag von CDU/FDP,
Radio Erft GmbH & Co. KG (einziges Mitglied der Stadt in der Gesellschafterversammlung),
auf Vorschlag von CDU/FDP,
Stadtwerke Wesseling GmbH (Mitglied - von insges. 16 Mitgliedern der Stadt - im Aufsichtsrat), auf Vorschlag von CDU/FDP.
Gemäß § 63 Abs. 2 GO NRW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen
oder Personenvereinigungen der § 113 GO NRW.
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen
Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 1, 113 GO NRW zu bestellen
oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, so ist gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW der § 50
Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. Eine solche Wahlhandlung ist zu Beginn der jetzigen Ratsperiode am 17.11.2009 erfolgt. Hierbei war jedoch die Vorschrift des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zu beachten,
nach der der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen muss.
Sofern bei allen Ratsmitgliedern Konsens besteht, könnte die Neubesetzung der durch den Rücktritt von
Herrn Troppens in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes sowie im Aufsichtsrat der
Stadtwerke Wesseling freiwerdenden Sitze - bei ansonsten unveränderter Besetzung - gemäß § 50 Abs. 3
Satz 1 GO NRW erfolgen.
2. Lösung
Folgende Besetzungsvorschläge werden seitens der Verwaltung gemacht:
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
Frau Maria Schmieden als stv. Mitglied in der Mitgliederversammlung.
Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L.
Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf als Mitglied der Gesellschafterversammlung.
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur
Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt als Mitglied der Verbandsversammlung, Herr Manfred Hummelsheim
als dessen Stellvertreter.
Abwassertechnische Vereinigung
Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf als stv. Mitglied in der Mitgliederversammlung.
Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel
Herr Beigeordneter Gunnar Ohrndorf als Mitglied der Verbandsversammlung.
Für die Neubesetzung der Stellen für den Aufsichtsrat der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH, die Mitgliederversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel sowie der bisher durch Herrn Troppens wahrgenommenen Vertreterstellen werden seitens der Verwaltung keine Vorschläge unterbreitet.
Im Anhang ist eine Liste „Vertreter(innen) der Stadt Wesseling in externen Gremien - Stand: 27.09.2011“ zur
Kenntnis beigefügt.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Anlage
Liste „Vertreter(innen) der Stadt Wesseling in externen Gremien - Stand: 27.09.2011“