Daten
Kommune
Bedburg
Größe
131 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand __.__.2015 / gültig ab dem 01.01.2016)
1. Allgemeines
Im Rahmen der Haushaltsbudgetierung ist die Bewirtschaftung der unter Nr. 2
aufgeführten Erträge und Aufwandsarten auf die Schulen übertragen.
Aufgrund der Unterteilung der Produkte je Schule in jeweils zwei Unterprodukte,
kann jede Zahlung des Schulbudgets auch auf das rechtlich zu verwendendende
Sachkonto gebucht werden. Die jeweils aktuelle „Dienstanweisung über die
Finanzbuchhaltung der Stadt Bedburg“ ist anzuwenden.
2. Bemessung des Schulbudget
Das Budgetvolumen der einzelnen Schulen ist dem Budgetplan des
Haushaltsplans zu entnehmen. Die Mittel werden – vorbehaltlich des
Beschlusses des Rates im Rahmen der Verabschiedung der
Haushaltssatzung – anhand der Schülerzahlen (amtliche Zahlen aus September
des Vorjahres wie folgt zur Verfügung gestellt und aus dem Schulbudget zu
bewirtschaften:
a) für Grundschulen:
Ertrag
Aufwand
Kontenbezeichnung
Erstattung Telefongebühren
Aufwendungen für Büromaterial
Aufwendungen für Porto
sonstige Geschäftsaufwendungen
Aufwendungen für Fachliteratur
Aufwendungen für Unterhaltung BGA
Sonstige Aufw. für Sachleistungen
Abschreibung auf GWG
Aufwendungen für Leasing
Bemessungsgrundlage
0 € (Einnahmen bleiben im Schulbudget)
10 € je Schüler
pauschal 200 €
10 € je Schüler
pauschal 850 € (ein Gerät incl. 36.000
Kopien) + Mehrkosten für insgesamt 500
Kopien / Schüler
Investive Mittel
Allgemein
4 € je Schüler
Nicht durch die Schulen, sondern durch die Stadt sind u.a. folgende Erträge /
Aufwandsarten zu bewirtschaften:
Zuweisungen vom Land (z.B. für OGS), Elternbeiträge, Aufwendungen für Lernmittel im Rahmen
der Lernmittelbeschaffungen, Dienstleistungen (z.B. OGS), Möbelausstattung, IT Ausstattung
(Verwaltungsbereich / pädagogischer Bereich)
Seite 1 von 4
Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand __.__.2015) Seite 2 von 4
b) für weiterführende Schulen:
Konten
Ertrag
Kontenbezeichnung
Erstattung Telefongebühren
Aufwand
Aufwendungen für Büromaterial
Aufwendungen für Porto
sonstige Geschäftsaufwendungen
Aufwendungen für Fachliteratur
Aufwendungen für Unterhaltung BGA
Sonstige Aufw. für Sachleistungen
Abschreibung auf GWG
Aufwendungen für Leasing
Bemessungsgrundlage
0 € (Einnahmen bleiben im Schulbudget)
10 € je Schüler
pauschal 400 €
10 € je Schüler
pauschal 1.200 € je Gerät incl. 100.000
Kopien je angefangenen 300 Schülerinnen
und Schüler ein Gerät + Mehrkosten für
insgesamt 500 Kopien / Schüler
Investive Mittel
Allgemein
4 € je Schüler
Nicht durch die Schulen, sondern durch die Stadt sind folgende Erträge /
Aufwandsarten zu bewirtschaften:
Zuweisungen vom Land (z.B. für päd. Übermittgasbetreuung), , Aufwendungen für Lernmittel im
Rahmen der Lernmittelbeschaffungen, Dienstleistungen (z.B. Schulsozialarbeit),
Möbelausstattung, IT Ausstattung (Verwaltungsbereich / pädagogischer Bereich)
3. Mittelverwendung
Beim Schulbudget handelt es sich um Haushaltsmittel im Bereich des
Fachdienstes 4. Grundsätzlich sind die Schulleiter frei in der
Mittelbewirtschaftung; die Mittel dürfen aber nur für die schulischen Belange
eingesetzt werden. Die Einzelansätze innerhalb des Budget sind gegenseitig
deckungsfähig. Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben im Budget.
Insofern ist der ausgewiesene Zuschussbedarf maßgebend.
4. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Die Haushaltsmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Grundsätzlich
erhalten die Schulen 50% der im jeweiligen Haushaltsjahr eingesparten Mittel im
nächsten Jahr zur freien Verwendung.
Die Budgets dürfen nicht überschritten werden. Im absoluten Ausnahmefall
mindern Budgetüberschreitungen die Budgetmittel des Folgejahres.
Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand __.__.2015) Seite 3 von 4
Zur Vermeidung von unnötigen Mittelanmeldungen sind Erhöhungen des
Schulbudgets aus den Ersparnissen rechtzeitig durch die Schulleitungen zu
beantragen.
5. Auftragsvergabe
Die grundsätzliche Mittelbewirtschaftung erfolgt im Fachdienst 4 der Stadt
Bedburg. Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind berechtigt, einzelne Aufträge
bis maximal 2.500,00 € im Rahmen der oben genannten Aufgaben unter
Berücksichtigung der Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt
Bedburg (Vergaberichtlinien) sowie des Katalogs der Ausnahmetatbestände gem.
Ziffer 4.2 der Vergaberichtlinien in der jeweils gültigen Fassung eigenständig zu
vergeben.
6. Handvorschuss
Zum flexiblen Mitteleinsatz werden den Schulen für Barkäufe Handvorschüsse
zur Verfügung gestellt. Die Handvorschüsse sind zum Ende jeden Haushaltsjahrs
abzurechnen. Die Schulen werden angehalten die Zahlungen auf ein Minimum zu
begrenzen.
Jede Schule erhält ein Girokonto zur Verwaltung nicht städtischer Finanzmittel.
Städtische Finanzmittel werden im Einzelfall über die Handkasse, bestenfalls
direkt über das Anweisungswesen der Stadt Bedburg abgewickelt. *
Im Übrigen ist die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bedburg
in der in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
Grundlagen:
a)
Dienstanweisung über die Finanzbuchhaltung der Stadt Bedburg
b)
Haushaltssatzung des laufenden Jahres
c)
Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bedburg
(Vergaberichtlinien)
d)
Katalog der Ausnahmetatbestände gem. Ziffer 4.2 der Vergaberichtlinien
e)
Dienstanweisung zur Regelung von Entscheidungsbefugnissen und
Unterzeichnungsbefugnissen der Stadt Bedburg
Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand __.__.2015) Seite 4 von 4
*
Ziel:
Schulsekretärinnen buchen mit entsprechenden Belegen direkt über DMS alle
Erträge / jeden Aufwand des Schulträgers
Auf den Girokonten der Schulen befinden sich nur „externe“ Gelder. Infrage
kommen hierzu Zahlungen für Klassenfahrten, für Lehrerfortbildung, …
Alternativ werden auch hier Konten für sogenannte Durchlaufende Posten
gebildet und alle Buchungen erfolgen mit den entsprechenden Belegen direkt
über DMS.
Bargeldkasse auf ein Minimum reduziert. Soweit Lehrer in Vorkasse gegangen
sind, kann das Geld auch überwiesen werden. Für den Fall, dass ein Lehrer nicht
in der Lage ist in Vorkasse zu gehen, kann auch ein Vorschuss gewährt und
anschließend abgerechnet werden.