Daten
Kommune
Bedburg
Größe
183 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand 28.11.2006)
1. Allgemeines
Im Rahmen der Haushaltsbudgetierung ist die Bewirtschaftung der unter Nr. 2
aufgeführten Erträge und Aufwandsarten auf die Schulen übertragen.
Eine beispielhafte und nicht abschließende Beschreibung der zu nutzenden
Konten, wird als Anlage beigefügt und regelmäßig aktualisiert.
Aufgrund der Unterteilung der Produkte je Schule in jeweils zwei Unterprodukte,
kann jede Zahlung des Schulbudgets auch auf das rechtlich zu verwendendende
Sachkonto gebucht werden. Dies war in den Vorjahren nicht möglich, weil die
Abrechnung mittels der Sachkonten erfolgte.
Die jeweils aktuelle „Dienstanweisung über die Finanzbuchhaltung der Stadt
Bedburg“ ist anzuwenden.
2. Bemessung des Schulbudget
Das Budgetvolumen der einzelnen Schulen ist dem Fachbereichs- und Budgetplan des Haushaltsplans zu entnehmen. Die Mittel werden – vorbehaltlich des
Beschlusses des Rates im Rahmen der Verabschiedung der
Haushaltssatzung – anhand der Schülerzahlen (amtliche Zahlen aus September
des Vorjahres – Berücksichtigung finden hierbei ab der jeweiligen Eingangsklasse
zum Schuljahr 2007/2008 nur Bedburger Kinder, beim Gymnasium zuzüglich
Elsdorfer Kinder und ausdrücklich genehmigte Aufnahmen) wie folgt zur
Verfügung gestellt und aus dem Schulbudget zu bewirtschaften:
a) für Grundschulen:
Ertrag
Aufwand
Kontenbezeichnung
Erstattung Telefongebühren
Bemessungsgrundlage
pauschal 50 €
Aufwendungen für Hilfsstoffe
Aufwendungen für Büromaterial
Aufwendungen für Telefon
Aufwendungen für Porto
sonstige Geschäftsaufwendungen
Aufwendungen für Reisekosten
Aufw. für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufwendungen für Fachliteratur
Aufwendungen für Unterhaltung BGA
(z.B. IT-Support durch Dritte)
--
Sonstige Aufw. für Dienstleistungen
Sonstige Aufw. für Sachleistungen
Abschreibung auf GWG
Aufwendungen für Leasing
pauschal 1.000 €
zuzüglich 6 € je Schüler
(verteilt auf die Konten entsprechend der
Buchungen im Vorjahr)
pauschal 200 € zuzüglich
500 € je Medienraum und 80 € je Klasse
entsprechend dem Medienentwicklungsplan
pauschal 100 €
10 € je Schüler
pauschal 200 € zuzüglich 5,50 € je Schüler
(Kosten für ca. 320 Kopien je Schüler/Jahr)
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Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand 28.11.2006) Seite 2 von 5
Investive Mittel
Allgemein
IT Ausstattung
4 € je Schüler
pauschal 200 € je Klasse und 1.000 € je
Medienraum (nach Medienentwicklungsplan).
Nicht durch die Schulen, sondern durch die Stadt sind folgende Erträge /
Aufwandsarten zu bewirtschaften:
Konten
Ertrag
Aufwand
Kontenbezeichnung
Zuweisungen vom Land
Erstattungen Dritter
Abwicklung von Schadensfällen
Erstattungen vom Land
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
Aufwendungen für Schülerbeförderung
Aufwendungen für Lernmittel
Aufw. für Inansp. von Rechte/Dienste
Aufwendungen für Facility
Aufwendungen für Schulleitung /
Sekretariat
Bemessungsgrundlage
z.B. für die Offene Ganztagsschule im
Primarbereich
Elternbeiträge OGS
pauschal 1 €
gegenseitige Deckung bei 4421100 /
5412100 (zweckgebunden)
incl. Schulsportfahrten
Schulbuchbestellung gem. § 30 i.V. § 96
SchulG
Aufwand für OGS
Stühle, Tische, Schränke, mit „Mauer
verbunden“ z.B. Wandtafel, Elektrik,
Overheadprojektoren, ...
Arbeitsausstattung, z.B. Rechner, Drucker,
...
b) für weiterführende Schulen:
Konten
Ertrag
Kontenbezeichnung
Erstattung Telefongebühren
Bemessungsgrundlage
pauschal 50 €
Aufwand
Aufwendungen für Hilfsstoffe
Aufwendungen für Büromaterial
Aufwendungen für Telefon
Aufwendungen für Porto
sonstige Geschäftsaufwendungen
Aufwendungen für Reisekosten
Aufw. für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufwendungen für Fachliteratur
Aufwendungen für Unterhaltung BGA
(z.B. IT-Support durch Dritte)
--
Sonstige Aufw. für Dienstleistungen
Sonstige Aufw. für Sachleistungen
Abschreibung auf GWG
Aufwendungen für Leasing
pauschal 1.500 €
zuzüglich 8 € je Schüler
(verteilt auf die Konten entsprechend der
Buchungen im Vorjahr)
pauschal 400 €
zuzüglich 500 € je Medienraum und 100 €
je Fachraum bzw. mobile Einheit für IT
Ausstattung entsprechend dem
Medienentwicklungsplan
-10 € je Schüler
pauschal 200 € zuzüglich 4,50 € je Schüler
(Kosten für ca. 260 Kopien je Schüler/Jahr)
Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand 28.11.2006) Seite 3 von 5
Investive Mittel
Allgemein
IT Ausstattung
4 € je Schüler
pauschal 200 € je Fachraum/mobile Einheit
und 1.000 € je Medienraum (nach
Medienentwicklungsplan).
Nicht durch die Schulen, sondern durch die Stadt sind folgende Erträge /
Aufwandsarten zu bewirtschaften:
Konten
Ertrag
Aufwand
Kontenbezeichnung
Zuweisungen vom Land
Erstattungen von Gemeinden
Abwicklung von Schadensfällen
Erstattungen vom Land
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
Aufwendungen für Schülerbeförderung
Aufwendungen für Lernmittel
Erstattungen an übrige
Entsorgung Chemikalien
Aufw. für Inansp. von Rechte/Dienste
Aufwendungen für Facility
Aufwendungen für Schulleitung /
Sekretariat
Bemessungsgrundlage
z.B. Ganztagshauptschule
Kostenerstattung Kooperation Gymnasien
pauschal 1 €
gegenseitige Deckung bei 442110 /
5412100 (zweckgebunden)
incl. Schulsportfahrten
Schulbuchbestellung gem. § 30 i.V. § 96
SchulG
Schulsozialarbeiter/in
Stühle, Tische, Schränke, mit „Mauer
verbunden“ z.B. Wandtafel, Elektrik,
Overheadprojektoren, ...
Arbeitsausstattung, z.B. Rechner, Drucker,
...
3. Mittelverwendung
Beim Schulbudget handelt es sich um Haushaltsmittel im Bereich des Fachbereiches II. Grundsätzlich sind die Schulleiter frei in der Mittelbewirtschaftung;
die Mittel dürfen aber nur für die schulischen Belange eingesetzt werden. Auf die
unterschiedliche Zuständigkeit der Fachbereiche innerhalb der Stadt Bedburg
wird hingewiesen.
Die Einzelansätze innerhalb des Budget sind gegenseitig deckungsfähig (es sei
denn es liegt eine Zweckbindung der Mittel vor). Mehreinnahmen berechtigen zu
Mehrausgaben im Budget. Insofern ist der ausgewiesene Zuschussbedarf
maßgebend.
4. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Die Haushaltsmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Grundsätzlich
erhalten die Schulen 50% der im jeweiligen Haushaltsjahr eingesparten Mittel im
nächstemn Jahr zur freien Verwendung. Die investiven Mittel werden zu 80 %
gutgeschrieben. (diese unterschiedliche Bemessungsgrundlage soll den Schulen
Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand 28.11.2006) Seite 4 von 5
ermöglichen, eine größere Austauschaktion bei der IT Ausstattung längerfristig zu
planen und umzusetzen)
Die Mittel werden grundsätzlich als Haushaltsreste auf die Sachkonten 5711800 –
Abschreibungen GwG – bzw. 7231000 – Auszahlungen GwG – übertragen. Diese
Übertragungen erhöhen grundsätzlich die Budgetmittel, fließen aber nicht in den
automatischen Deckungskreis mit den übrigen Budget-Sachkonten ein. Nicht
verwendete Ersparnisse werden weiterhin jedes Jahr fortgeschrieben.
Auf Anforderung der jeweiligen Schule können allerdings die Mittel (zur Deckung
laufender Mehraufwendungen) ins Budget des Folgejahres einfließen.
Grundsätzlich dürfen die Budgets nicht überschritten werden. Budgetüberschreitungen mindern die Budgetmittel des Folgejahres.
Rechnungen, die aus der Ersparnis geblichen werden sollen, sind dem FB II zur
Anweisung in zweifacher Ausfertigung mit eindeutiger Kennzeichnung „aus
Ersparnis“ zuzusenden.
5. Auftragsvergabe
Die grundsätzliche Mittelbewirtschaftung erfolgt im Fachbereich II der Stadt
Bedburg. Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind berechtigt, einzelne Aufträge soweit es sich nicht um investive Ausgaben handelt - bis maximal 2.500,00 € im
Rahmen der oben genannten Aufgaben unter Berücksichtigung der Richtlinien
über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bedburg (Vergaberichtlinien) sowie des
Katalogs der Ausnahmetatbestände gem. Ziffer 4.2 der Vergaberichtlinien in der
jeweils gültigen Fassung eigenständig zu vergeben. Investive Ausgaben sind
generell über den FB II abzuwickeln.
6. Handvorschuss
Zum flexiblen Mitteleinsatz werden den Schulen für Barkäufe Handvorschüsse
zur Verfügung gestellt. Die Handvorschüsse sind zum Ende jeden Haushaltsjahrs
abzurechnen. Weiterhin sind diese zum Ende eines jeden zweiten
Schulhalbjahres (Beginn der Sommerferien) abzurechnen.
Der jeweilige Handvorschuss darf den Betrag in Höhe von 10% des
Haushaltsansatzes des jeweiligen Budgets nicht überschreiten.
Zur Überwachung des Handvorschusses ist eine Überwachungsliste zu führen.
Die dort eingetragenen Zahlungen sind auf den Belegen mit den Unterschriften zu
„sachlich und rechnerisch richtig“ berechtigten Personen zu bescheinigen.
Weiteres
wird
in
der
Dienstanweisung
zur
Regelung
von
Entscheidungsbefugnissen und Unterzeichnungsbefugnissen der Stadt Bedburg
in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Zur sicheren Aufbewahrung des Handvorschusses ist für jede Schule ein Girooder Sparkonto eingerichtet.
Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets
(Stand 28.11.2006) Seite 5 von 5
Im übrigen ist die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bedburg
in der in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
Eingehende Rechnungen und/oder Zahlungsverpflichtungen, welche nicht sofort
bar gezahlt werden müssen, sind über den Fachbereich II zur Zahlung zu
bringen.
7. Buchungen
Zahlungen, welche nicht über den Handvorschuss abgewickelt werden, sind nach
folgendem Muster durch die Schulsekretärin auf „sachlich und rechnerische
Richtigkeit“ festzustellen und unverzüglich an den FB II zur Anordnungserteilung
weiter zu leiten.
Haushaltsjahr:
Orga.-Einh.
Fälligkeit:
Unter-Produkt:
S-Kto. ER
S-Kto. FR
Vormerkung
2006
FB II
1)
2)
3)
4)
Betrag
6)
Handz. FBL
5)
sachl. richtig
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
rechn. richtig
7)
Datum der Fälligkeit der Rechnung bzw. „sofort“
Angabe des Produktes (siehe Anlage) eindeutig für jede Schule!
Angabe des Kontos (siehe Anlage)
Wie 3) aber die erste Ziffer um 2 erhöht (aus 4 mach 6 / aus 5 mach 7)
Unterschrift Schulsekretärin (erfolgt in der Schule)
Brutto Betrag ( immer ohne Abzug Skonto/Rabatt/...)
Erfolgt im Fachbereich II
Grundlagen:
a)
Dienstanweisung über die Finanzbuchhaltung der Stadt Bedburg
b)
Haushaltssatzung des laufenden Jahres
c)
Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bedburg
(Vergaberichtlinien)
d)
Katalog der Ausnahmetatbestände gem. Ziffer 4.2 der Vergaberichtlinien
e)
Dienstanweisung zur Regelung von Entscheidungsbefugnissen und
Unterzeichnungsbefugnissen der Stadt Bedburg