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Beschlussvorlage (Widmung von Straßen hier: Kastanienweg-Nord)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Widmung von Straßen
hier: Kastanienweg-Nord)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 70/2004 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Amt: Kämmereiamt Auskunft erteilt: Herr Vahle Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 20094 Widmung von Straßen hier: Kastanienweg-Nord Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 26. Mai 2004 Rat 15. Juli 2004 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr 17. November 2004 Bemerkungen Sachdarstellung: In einem vor dem Verwaltungsgericht Minden anhängigen Streitverfahren wurde vom Gericht der für die Erschließungsbeitragsabrechnung relevante „Anlagenbegriff“ abweichend von der im Abrechnungsverfahren zugrunde gelegten Erschließungsanlage festgelegt. Um die jetzt angefallenen Ausbaukosten erschließungsbeitragsrechtlich abrechnen zu können, ist es erforderlich, genau die Erschließungsanlage, für die Beiträge zu erheben sind, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Widmungsbeschluss vom 15.07.2004 muss aus diesem Grund der Rechtsauffassung des VG Minden angepasst werden. Begründung: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat den Kastanienweg-Nord, Flurstück 607 (tlw.) Flur 5 der Gemarkung Asemissen gewidmet (§§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes –StrWG NW- in der derzeit geltenden Fassung). Baulastträger der ausgebauten Straße ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird empfohlen, die vorstehende Widmung des Kastanienweges-Nord zu beschließen. Schemmel Anlage Flurkartenauszug