Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
70/2004
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Amt:
Kämmereiamt
Auskunft erteilt:
Herr Vahle
Telefon:
05208/991-202
Datum:
24. November 20094
Widmung von Straßen
hier: Kastanienweg-Nord
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr
Termin
26. Mai 2004
Rat
15. Juli 2004
Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr
17. November 2004
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In einem vor dem Verwaltungsgericht Minden anhängigen Streitverfahren wurde vom Gericht der für die
Erschließungsbeitragsabrechnung relevante „Anlagenbegriff“ abweichend von der im Abrechnungsverfahren
zugrunde gelegten Erschließungsanlage festgelegt. Um die jetzt angefallenen Ausbaukosten erschließungsbeitragsrechtlich abrechnen zu können, ist es erforderlich, genau die Erschließungsanlage, für die Beiträge
zu erheben sind, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Widmungsbeschluss vom 15.07.2004 muss aus
diesem Grund der Rechtsauffassung des VG Minden angepasst werden.
Begründung:
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat den Kastanienweg-Nord, Flurstück 607 (tlw.) Flur 5 der Gemarkung Asemissen gewidmet (§§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes –StrWG NW- in der derzeit geltenden Fassung).
Baulastträger der ausgebauten Straße ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die vorstehende Widmung des Kastanienweges-Nord zu beschließen.
Schemmel
Anlage
Flurkartenauszug