Daten
Kommune
Merzenich
Größe
138 kB
Datum
22.12.2011
Erstellt
12.12.11, 12:26
Aktualisiert
12.12.11, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 23/2011
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 01.12.2011
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Umsiedlung der Ortschaft Morschenich
hier.: 1.
Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23
(„Morschenich – Neu“) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
2.
Einleitung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Ziel und Zweck der Bauleitplanung zu 1. und 2. ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die aufgrund des Braunkohlenplanes Hambach, der am 11.05.1977 von der
Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für verbindlich erklärt wurde,
notwendig gewordene Umsiedlung des Ortsteiles Morschenich am neuen Standort
„Zwischen den Höfen“ im Nord-Osten der Ortschaft Merzenich zu schaffen und zu sichern.
Die weiterführenden Erläuterungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23
und der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Merzenich C 23 („Morschenich – Neu“) und die
16. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Nord-Osten des Zentralortes Merzenich, östlich der Landstraße L 264 zwischen den Höfen „Langweiler Hof“, „Schafshof“ und
dem „Petershof“ und erstreckt sich auf einen Teilbereich westlich der L 264.
Die Fläche des Plangebietes der Bauleitplanung wird zum jetzigen Zeitpunkt, bis auf die
im Westen querende Landstraße L 264, landwirtschaftlich genutzt.
Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist dem als Anlage beigefügten
Übersichtsplan zu entnehmen
Die im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten werden vollständig von der RWE Power AG getragen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
Drucksache 23/2011
Seite - 2 -
Es ergehen folgende Verwaltungsvorschläge:
1. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Rat, die Aufstellung
des Bebauungsplanes Merzenich C 23 („Morschenich – Neu“) gemäß § 2 Abs.
1 (BauGB) zu beschließen.
2. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Rat, die Einleitung
der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu
beschließen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 und die 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren
durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich zu veröffentlichen und gleichzeitig
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
(Harzheim)
(Lüssem)