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Beschlussvorlage (Erläuterung 1)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
336 kB
Datum
22.12.2011
Erstellt
12.12.11, 12:26
Aktualisiert
12.12.11, 12:26

Inhalt der Datei

BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS AUFSTELLUNGSBESCHLUSS FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 (MORSCHENICH – NEU) ANLAGE ZU BESCHLUSSPUNKT 1 ERLÄUTERUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNG 1 Planungsanlass Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (ca. 500 Einwohner) in der Gemeinde Merzenich erforderlich machen. Der Braunkohlenausschuss hat die Bezirksplanungsbehörde Köln im April 2009 mit der Erstellung eines Braunkohleplanvorentwurfs für die Umsiedlung des Ortes Morschenich beauftragt (Einleitungsbeschluss). Um die jeweils von der Umsiedlung betroffene Generation an den Planungen zu beteiligen, wird das entsprechende Braunkohlenplanverfahren im Regelfall mit einem Vorlauf von 15 Jahren zur bergbaulichen Inanspruchnahme der betroffenen Ortschaft begonnen und dauert etwa 5-6 Jahre. Zweck des Bebauungsplans ist es, für die Umsiedlung des Ortsteils Morschenich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen am neuen Standort „Zwischen den Höfen“ im Nord-Osten von Merzenich zu schaffen. Um die Planungs- und Umsiedlungsphase möglichst zeitnah durchzuführen, soll parallel zur Erarbeitung des Braunkohlenplans das Bauleitplanverfahren begonnen werden. 2 Planungsvorgaben 2.1 Lage und Abgrenzung des neuen Standorts Zur Standortfindung für den Umsiedlungsstandort wurden in 2009 im Rahmen einer Umweltprüfung insgesamt fünf Standortalternativen (sog. Suchräume) untersucht, mit dem Ergebnis, dass drei der untersuchten Standortalternativen als Umsiedlungsstandort geeignet sind. Die Ergebnisse der Umweltprüfung ergänzt um die städtebaulichen Aspekte der einzelnen Standorte wurden den Morschenicher Bürgern vorgestellt. Im Juni 2010 konnten die Morschenicher Bürger sich im Rahmen einer Standortwahl für einen Standort entscheiden. Eine eindeutige Mehrheit von 77% entschied sich für den Standort „Zwischen den Höfen“. Der neue Standort für Morschenich liegt östlich der Landesstraße L264, zwischen den Höfen „Langweiler Hof“, „Schafshof“ und „Petershof“. Nordwestlich des Standorts befindet sich das Gewerbegebiet Merzenich „Auf der Heide“. Der Standort bietet eine gute Verkehrsanbindung durch seine relative Nähe zur L264, zur neuen A4-Anschlussstelle und zur S-Bahn. Die mittlere Entfernung zum Zentrum von Merzenich beträgt ca. 1.500 m, der Abstand zum Ortsrand von Merzenich beträgt ca. 400 m. In der zweiten Jahreshälfte 2010 wurde im Rahmen einer Haushaltsbefragung ermittelt, dass ca. 70 % der Haushalte an den gewählten Standort umsiedeln möchten. Auf Basis der Befra- / GEMEINDE MERZENICH 01.12.2011 1 BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS gungsergebnisse wurde festgestellt, dass ein Flächenbedarf von 20 ha für den neuen Standort besteht. Im Zuge dessen wurde mit dem Erarbeitungsbeschluss für den „Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich“ vom 8.4.2011 durch den Braunkohlenausschuss, eine Fläche von 20 ha innerhalb des Wahlstandortes abgegrenzt. Die gefundene Abgrenzung ist u.a. das Ergebnis der Umweltprüfung und anderer vorhandener örtlicher, landwirtschaftlicher und städtebaulicher Restriktionen. Diese Standortabgrenzung bildet gleichzeitig die wesentliche Grundlage für die Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. nachstehenden Plan: Geltungsbereich Bauleitplanung). / GEMEINDE MERZENICH 01.12.2011 2 BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS 2.2 Aussagen übergeordneter Planungen zum Plangebiet Der Regionalplan stellt das Plangebiet überwiegend als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar, im Randbereich als „Hauptverkehrsstraße“. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als „Fläche für Landwirtschaft“ dar, im Randbereich als „Straße für den übergeordneten Verkehr“. Ein Landschaftsplan für das Gebiet liegt nicht vor. 2.3 Beschreibung des derzeitigen Zustands des Plangebiets Das Plangebiet ist östlich der L264 gekennzeichnet durch eine strukturarme landwirtschaftliche Fläche auf einem ebenen Relief mit intensiver ackerbaulicher Nutzung und mit weiten Blickbeziehungen. Die Fläche wird durch einzelne landwirtschaftliche Wege, die in die Feldflur führen gegliedert. Im Westen des Plangebiets verläuft die L264, an die der neue Ort verkehrlich angebunden werden soll. 2.4 Umweltsituation und voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt Artenschutz Die ausgedehnten Ackerflächen östlich der L 264 weisen grundsätzlich eine Eignung als Habitat für Feldvogelarten sowie für den Feldhamster auf. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der Standortsuche für die Umsiedlung faunistische Untersuchungen durchgeführt (Raskin 2010). Es ergaben sich darin keine Hinweise auf ein Vorkommen des Feldhamsters. Die gefährdeten Vogelarten Rebhuhn und Feldlerche wurden in einer vergleichsweise hohen Dichte nachgewiesen. Die gefährdete Grauammer wurde im Plangebiet als Durchzügler beobachtet, das nächste nachgewiesene Brutvorkommen befindet sich rd. 350 m östlich des Plangebietes. Durch die Planung gehen Lebensräume für die Arten der offenen Feldflur verloren. Die hier nachgewiesenen Arten sind allerdings nicht als verfahrenskritisch zu bezeichnen. Eine Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang durch funktional geeignete Ausgleichsmaßnahmen ist prinzipiell möglich. Im Zuge des Planverfahrens wird daher eine artenschutzrechtliche Prüfung mit einer Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Landschaft Die strukturarme Ackerflur auf ebenem Relief, mit weiten Sichtbeziehungen östlich der L 264, mit einer Lärmvorbelastung durch die L 264 und landwirtschaftlichen Wegen in der Feldflur verfügt über eine mäßige Erholungseignung. Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen durch die im Norden verlaufende Hochspannungsleitung und Windräder im Süden. Landschaftsbildprägend ist die alte Pappelreihe an einem Seitengraben des Buirer Fließ. Nach Nor- / GEMEINDE MERZENICH 01.12.2011 3 BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS den bestehen Blickbeziehungen bis zum Hambacher Forst und zum Tagebaurand. Die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. Durch die Durchführung der Planung entsteht ein Verlust von Freiraum mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild und mäßiger Bedeutung für die Naherholung. Es handelt sich um eine Neugründung eines Siedlungsbereichs innerhalb eines großen zusammenhängenden Freiraums ohne direkten Anschluss an die bestehende Ortschaft. Aus landesplanerischen Gründen ist absehbar, dass die städtebauliche Entwicklung von Merzenich in diese Richtung gehen wird. Die o.g. Umweltprüfung empfiehlt die Eingrünung des neuen Wohnstandortes zur freien Landschaft und den Erhalt und die Neuanlage von Wegebeziehungen. Boden Durch die Überbauung erfolgt eine Zerstörung hauptsächlich bedingt naturnaher, fruchtbarer Böden, sehr kleinflächig auch aufgrund der Bodenfruchtbarkeit besonders schutzwürdiger Böden. Die Umweltprüfung empfiehlt daher die Vermeidung nicht notwendiger Bodenverdichtungen und Bodenversiegelungen (bspw. durch Verwendung wassergebundener Decken, wo möglich). Wasser Da das Grundwasser im Bereich des Plangebiets eine geringe Empfindlichkeit aufweist und voraussichtlich kein Oberflächengewässer mit Bedeutung für den Wasserhaushalt durch die Planung betroffen ist, sind insgesamt nur geringfügige Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Bei der Durchführung der Planung gehen durch die Versiegelungen Versickerungsflächen und Flächen zur Grundwasserneubildung verloren. Durch die Realisierung dezentraler Versickerung kann dieser Effekt gemindert werden. Klima Eine Inanspruchnahme der Ackerflächen mit Freilandklima ist für das Schutzgut Klima mit geringen Auswirkungen verbunden. Durch Maßnahmen wie Durchgrünung können diese Auswirkungen gemindert werden. Luft Durch die Durchführung der Planung sind geringfügige höhere Immissionsbelastung durch Zunahme von Abgasen aus dem Straßenverkehr und Hausbrand durch Neubebauung zu erwarten. Mensch, Gesundheit des Menschen, Bevölkerung insgesamt Aufgrund der in der Nähe des Standorts vorhandenen Tierhaltung sind Konflikte mit der geplanten Wohnnutzung in einem Bereich von ca. 200 m nicht auszuschließen. Um Konflikte mit in der Umgebung vorhandener Tierhaltung zu vermeiden, werden im Plangebiet Abstände von 300 m zu den entsprechenden Betrieben eingehalten. / GEMEINDE MERZENICH 01.12.2011 4 BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Es bestehen Vorbelastungen durch Straßen- und Gewerbelärm. Die Verlegung der A4 und der dadurch entstehende neue Autobahnanschluss Merzenich sowie die Entwicklung des Gewerbegebiets „Auf der Heide“ werden zu einer deutlichen Verkehrszunahme auf der L264 führen. Die schalltechnische Vorprüfung im Rahmen der Umweltprüfung zum Braunkohlenplanverfahren hat ermittelt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und von 45 dB(A) nachts ohne entsprechende Maßnahmen nicht im gesamten Plangebiet eingehalten werden können. Die gesetzlich vorgeschriebenen Innenraumpegel werden überall eingehalten. Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Feinstaub und NO2 werden voraussichtlich eingehalten. Kulturgüter Im Plangebiet befinden sich keine geführten Bau- und Bodendenkmäler; im Nordwesten liegen archäologische Fundstellen. Aufgrund der historischen Besiedlung des Raums, des Verlaufs einer Römerstraße Köln – Aachen und Hinweisen auf zwei römische Siedlungen sind archäologische Funde sehr wahrscheinlich. Eine Bebauung im Bereich der vorhandenen archäologischen Fundstellen ist mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, auf bedeutsame archäologische Funde zu treffen, sind hohe Auswirkungen auf Kulturgüter durch Gründungsarbeiten möglich. Im weiteren Verfahren wurde daher eine frühzeitige systematische Prospektion zur Ermittlung archäologischer Funde durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland im ersten Quartal 2011 durchgeführt, nach deren Ergebnis westlich im Plangebiet ein römisches Einzelgehöft festgestellt wurde. Weitere direkte Hinweise auf Bodendenkmäler liegen laut Prospektion nicht vor. Im Bereich des römischen Einzelgehöftes werden durch Grabungen nähere Untersuchungen erfolgen, um archäologisch wertvolle Relikte zu sichern und Beschädigungen oder Zerstörungen bei Bauarbeiten zu vermeiden. Auf den restlichen Flächen sollen das (negative) Ergebnis der Prospektion absichernde Suchschnitte angelegt und falls erforderlich Bergungsgrabungen durchgeführt werden. Sonstiges Im Norden verläuft die Abgrenzung in einem Abstand von mindestens 370 m zu einer 380kVHochspannungsleitung und zu einer Gasleitung. 3 Ziele der Planung Ziel der Stadtplanung ist es, einen unverwechselbaren von den Umsiedlern akzeptierten und geprägten Ort zu schaffen, an dem sich die Morschenicher wohl fühlen und an dem das Gemeinschaftsleben fortbestehen kann. / GEMEINDE MERZENICH 01.12.2011 5 BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS 3.1 Planungs- und Entwicklungsziele für den Neu-Ort In der Planungsphase hat sowohl die Rolle des Bürgerbeirates als auch die Mitwirkung der Bürger eine besondere Bedeutung. Bereits im Mai 2009 begann der Bürgerbeirat, der unmittelbar von den Morschenicher Bürgern gewählt wurde, seine Arbeit und wurde in die einzelnen Schritte einbezogen. Auch die Bürger nahmen und nehmen an den Planungen im Rahmen von Befragungen, Befahrungen und Planungswerkstätten oder Bürgerversammlungen teil und werden durch Informationsschreiben und die Bürgerzeitschrift „InfoMorUm“ regelmäßig informiert. Im Rahmen der o.g. Beteiligungsschritte wurde u.a. folgende wesentlichen Leitlinien für die Planung des Neu-Ortes zusammen mit den Bürgern entwickelt:  Wahrung der Eigenständigkeit des Ortes, Versuch der Wiederherstellung der gewachsenen Dorfstruktur von Morschenich  große Grundstücke und große Gärten ermöglichen und unterschiedliche Grundstücksgrößen anbieten  Schaffung eines zentralen Platzes, als zentralen Treffpunkt, mit der Möglichkeit der Ansiedlung von altengerechtem Wohnen und gemeinschaftlichen Infrastrukturen  ausreichende Stellplätze für Bewohner und Besucher  gute Anbindung an den Hauptort Merzenich / Schulen / Infrastruktur  gute Anbindung an den ÖPNV, die S-Bahn-Station  Ausbildung eines Fußwegenetzes, in Anlehnung an das im Alt-Ort vorhandene Fußwege-, Mistwege- und Gässchensystems, Berücksichtigung von Wegebeziehungen in die umgebende Natur  Berücksichtigung des parallel zur L264 verlaufenden Radwegs. Dieser eröffnet mehrere Möglichkeiten zur Erreichung des Zentralortes über die Wirtschaftswege  Für den motorisierten Verkehr soll die Anbindung an den Zentralort nicht über die an die L264 angrenzenden Wirtschaftswege erfolgen, sondern nur über die L264; die Wirtschaftswege sollen den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sein.  barrierefreie Bürgersteige (generell ist Barrierefreiheit anzustreben)  Wiederanpflanzung von Forst (auch als Windschutz), in Erinnerung an den, den Altort umgebenden Bürgewald  Dorfidylle erhalten, großzügige auch innerörtliche Grünstrukturen wie im Altort („Wiesen hinter den Gärten“, Bäume usw.)  Wasserflächen bzw. -läufe einplanen, Übertragung der um und in Morschenich vorhandenen Wassergräben, die die Spazierwege säumen  Flächen für Landwirtschaftliche Betriebe und Tier-/Pferdehaltung  Gewerbe (kein Gewerbegebiet)  private Tierhaltung ermöglichen  Erarbeitung eines Energiekonzepts für den Neuort, Prüfung der möglichen Nutzung erneuerbarer Energien bzw. Nutzung von z.B. KWK / BHKW  Raum für soziales Miteinander (Straßenfeste, Vereinsleben, Festzelt usw.) schaffen  Berücksichtigung der im Ort üblichen Prozessionswege („in alle vier Himmelsrichtungen“) und von Festzügen (Schützenverein) bei der Planung der Verkehrserschließung / GEMEINDE MERZENICH 01.12.2011 6 BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS  Das in Morschenich funktionierende Miteinander der Generationen erhalten, Dorfleben und Nachbarschaftshilfe begünstigen / fördern / erhalten  Berücksichtigung von Wünschen zur Bildung / Erhalt von Nachbarschaften / auch Förderung von Bauherrengemeinschaften  Übertragung von Einzelelementen / Symbolen aus dem Alt-Ort in den Neu-Ort 3.2 Städtebauliche Kennwerte aufgrund der Haushaltsbefragung 2010 Auf Grundlage der Befragungsergebnisse der Haushaltsbefragung aus 2010 wurden folgende städtebaulichen Kennwerte als Richtwerte für die weiteren Planungen des neuen Standorts (insbesondere für das Gutachterverfahren) ermittelt: Gesamtfläche Umsiedlungsstandort: 20 ha  Anzahl Eigentümergrundstücke: 90  Anzahl Grundstücke für Miethäuser: 20 für 49 Miethaushalte  Anzahl Grundstücke insgesamt: 110  durchschnittliche Grundstücksgröße: 750 m² Flächenbedarf innerhalb der 20 ha:  Nettowohnbauland: 8,3 ha  Gewerbe und wohnverträgliche landwirtschaftliche Betriebe: 1,5 ha  Gemeinbedarfseinrichtungen: 2,8 ha  Grün- und Ausgleichsflächen, Verkehrsflächen: 7,4 ha Zum derzeitigen Planungsstand sind folgende Gemeinbedarfseinrichtungen im neuen Ort vorgesehen und bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen:  ein multifunktionales Vereins- und Bürgerhaus (ggf. mehrere Gebäudeteile): Diese Einrichtung soll den Vereinen (u.a. Schützen, KK-Club und Sportverein) sowie den Bürgern im weitesten Sinne dienen (z.B. Jugendheim, Begegnungsraum usw.).  im Umfeld des Vereins- und Bürgerhaus ausreichend Flächen für das soziale Miteinander (Schützenfest, Kirmes, St. Martinsfeuer usw.).  im Umfeld des Vereins- und Bürgerhaus ein Sportplatz  Kindergarten  Spielplatz  Feuerwehrgerätehaus  Rixen-Stiftungshaus  Friedhof, Trauerhalle und Sankt-Lambertus-Kapelle / GEMEINDE MERZENICH 01.12.2011 7 BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS 3.3 Schutzmaßnahmen vor Lärm- und Geruchsbelastungen Bei der Stadtplanung soll der Schutz vor Lärm mit dem Ziel eines ruhigen Wohngebietes dahingehend berücksichtigt werden, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete tags und nachts auch im Außenwohnbereich eingehalten werden können. Um dies sicherzustellen, hält die Abgrenzung des Plangebiets einen Abstand von 120 m zur L264 ein. Außerdem sind Wohnnutzungen schwerpunktmäßig in der östlichen Hälfte des Standortes vorzusehen, da dort die Orientierungswerte tags und nachts im Außenbereich eingehalten werden. Auch im westlichen Bereich des Standortes wird davon ausgegangen, dass durch Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung, wie z.B. Anordnung von MD-Gebieten, Dämpfungen durch andere Gebäude, schallabschirmende Gebäudeausrichtungen die Orientierungswerte weitestgehend auch im Außenbereich eingehalten werden können. Zur Vermeidung von Konflikten mit möglicher Tierhaltung hält die Abgrenzung des Plangebiets einen Abstand von 300 m zum südlich gelegenen Petershof ein. 4 Planungskonzept Zur Erarbeitung eines Städtebaulichen Vorentwurfs für den neuen Ort wurden Anfang 2011 vier Teams aus jeweils Stadt- und Freiraumplanern zur Teilnahme an einem Gutachterverfahren eingeladen. Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war eine zweitägige Planungswerkstatt zusammen mit den Morschenicher Bürgern, bei dem die Gutachter Gelegenheit hatten ihre städtebaulichen und freiraumplanerischen Überlegungen und Entwürfe den Bürgern vorzustellen und zusammen mit ihnen weiter zu entwickeln. Anschließend hatten die Planungsbüros ca. 2 Wochen Zeit ihre Wettbewerbsbeiträge zu verfassen und einzureichen. Eine Jury, bestehend aus Vertretern des Bürgerbeirats, der Gemeinde Merzenich, der RWE Power AG und externen Fachplanern beurteilte darüber, welcher der 4 Entwürfe Grundlage für die weiteren Planungen sein sollte. Die Ergebnisse des Gutachterverfahrens wurden den Bürgern Mitte 2011 vorgestellt. Im Anschluss hatten die Bürger im Rahmen von weiteren Informationsveranstaltungen Gelegenheit ihre Anregungen in den Planungsprozess einzubringen. Der Empfehlungsentwurf der Jury wurde aufgrund der Empfehlungen der Jury sowie der Anregungen aus der Bürgerschaft überarbeitet und am 29.06.2011 den Bürgern erneut vorgestellt. Leitidee / -motiv des städtebaulichen Vorentwurfs sind:  Anbindung des Ortes an Merzenich mit einem „grünen Gemeinschaftsband“. In dem Band: Fuß- und Radweg sowie die Gemeinschaftseinrichtungen Vereins-, Bürgerhaus, Kindergarten und Jugendeinrichtungen  Bündelung der Sportanlagen und des Vereins- und Bürgerhauses an einem Standort im Westen des Gebiets  Grundstücke sind variabel (Breite, Tiefe, Größe) und gruppieren sich um innenliegende „Linsen“ bzw. zum Übergang in die freie Landschaft / GEMEINDE MERZENICH 01.12.2011 8 BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS  Tier- und Pferdehaltung im westlichen Eingangsbereich.  Die den Altort prägenden Entwässerungsgräben werden aufgenommen und umgrenzen jetzt zusammen mit Wegen den gesamten Ort.  Das Herz stellt der Dorfplatz dar. Miethäuser, Doppel- und Reihenhäuser bilden hier einen starken städtischen Rückhalt. Hier soll auch das Rixen-Haus seinen Platz finden.  Der Gesamtort ist stark eingegrünt, von der Streuobstwiese über den „Bürgewald“ bis hin zum Wald der Erinnerung.  translozierte Wegkreuze aus Alt-Morschenich markieren den Ortseingang bzw. -ausgang.  Die ringförmige Erschließung weist durchgehend eine Breite von 10 m auf, inklusive Gehbereich und Parken.  Vorhandene Feldwege werden aufgegriffen und in das Wegesystem eingebunden.  Angebot von Stichstraßen, zur Planung von Siedlungsgemeinschaften insbesondere im süd-östlichen Bereich / GEMEINDE MERZENICH 01.12.2011 9