Daten
Kommune
Merzenich
Größe
163 kB
Datum
22.12.2011
Erstellt
12.12.11, 12:26
Aktualisiert
12.12.11, 12:26
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BAULEITPLANUNG UMSIEDLUNG MORSCHENICH | ERLÄUTERUNG ZUM EINLEITUNGSBESCHLUSS
UMSIEDLUNG MORSCHENICH
EINLEITUNGSBESCHLUSS FÜR DIE 16. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
DER GEMEINDE MERZENICH
ANLAGE ZU BESCHLUSSPUNKT 2.
ERLÄUTERUNGEN ZUR EINLEITUNG
1 Planungsanlass
Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 in der Gemeinde Merzenich
die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft
Morschenich (ca. 500 Einwohner) erforderlich machen. Der Braunkohlenausschuss hat die Bezirksplanungsbehörde Köln im April 2009 mit der Erstellung eines Braunkohlenplanvorentwurfs
für die Umsiedlung des Ortes Morschenich beauftragt (Einleitungsbeschluss BKP). Um die Planungs- und Umsiedlungsphase möglichst zeitnah durchzuführen, wird parallel zur Erarbeitung
des Braunkohlenplans das Bauleitplanverfahren begonnen.
Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist es, für die Umsiedlung des Ortsteils Morschenich,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen am neuen Standort „Zwischen den Höfen“ im NordOsten von Merzenich zu schaffen.
2 Planungsvorgaben
2.1 Lage und Abgrenzung des neuen Standorts
Zur Standortfindung für den Umsiedlungsort wurden in 2009 im Rahmen einer Umweltprüfung
insgesamt fünf Standortalternativen (sog. Suchräume) untersucht, mit dem Ergebnis, dass drei
der untersuchten Standortalternativen als Umsiedlungsstandort geeignet sind. Die Ergebnisse
der Umweltprüfung ergänzt um die städtebaulichen Aspekte der einzelnen Standorte wurden
den Morschenicher Bürgern vorgestellt. Im Juni 2010 konnten die Morschenicher Bürger sich
im Rahmen einer Standortwahl für einen Standort entscheiden. Eine eindeutige Mehrheit von
77% entschied sich für den Standort „Zwischen den Höfen“ im Nord-Osten von Merzenich.
Der neue Standort für den Ortsteil Morschenich liegt östlich der Landesstraße L264, zwischen
den Höfen „Langweiler Hof“, „Schafshof“ und „Petershof“. Nordwestlich des Standorts befindet
sich das Gewerbegebiet Merzenich „Auf der Heide“. Der Standort bietet eine gute Verkehrsanbindung durch seine relative Nähe zur L264, zur neuen A4-Anschlussstelle und zur S-Bahn. Die
mittlere Entfernung zum Zentrum von Merzenich beträgt ca. 1.500 m, der Abstand zum Ortsrand von Merzenich beträgt ca. 400 m.
In der zweiten Jahreshälfte 2010 wurde im Rahmen einer Haushaltsbefragung ermittelt, dass
ca. 70 % der Haushalte an den gewählten Standort umsiedeln möchten. Auf Basis der Befragungsergebnisse wurde festgestellt, dass ein Flächenbedarf von 20 ha für den neuen Standort
besteht.
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Mit dem Erarbeitungsbeschluss für den „Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich“ vom
8.4.2011 wurde eine Fläche von 20 ha innerhalb des Wahlstandortes abgegrenzt. Die gefundene Abgrenzung ist u.a. Ergebnis der o.g. Umweltprüfung und anderer vorhandener landwirtschaftlicher und städtebaulicher Restriktionen. Diese Standortabgrenzung bildet gleichzeitig die
wesentliche Grundlage für die Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan und
die Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. nachstehenden Plan: Geltungsbereich Bauleitplanung).
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2.2 Aussagen übergeordneter Planungen zum Plangebiet
Der Regionalplan stellt das Plangebiet überwiegend als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar, im Randbereich als „Hauptverkehrsstraße“.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als „Fläche für Landwirtschaft“ dar,
im Randbereich als „Straße für den übergeordneten Verkehr“.
Ein Landschaftsplan für das Gebiet liegt nicht vor.
2.3 Beschreibung des derzeitigen Zustands des Plangebiets
Das Plangebiet ist östlich der L264 durch eine strukturarme landwirtschaftliche Fläche auf einem ebenen Relief mit intensiver ackerbaulicher Nutzung und mit weiten Blickbeziehungen gekennzeichnet. Die Fläche wird durch einzelne landwirtschaftliche Wege, die in die Feldflur führen gegliedert.
Im Westen des Plangebiets verläuft die L264, an die der neue Ort verkehrlich angebunden
werden soll.
2.4 Beschreibung der Änderung des Flächennutzungsplanes
Zur Erschließung des neuen Ortes wird eine Verbindungsstraße zur L264 angelegt, von der aus
die weitere verkehrliche Erschließung des Umsiedlungsorts erfolgt. Der Hauptanschluss an das
überörtliche Fuß- und Radwegenetz und in den Zentralort erfolgt über eine gesonderte Anbindung. Infolge der notwendigen verkehrlichen Anbindungen werden westlich der L 264
Teilbereiche von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen.
Der Bereich zwischen der L264 und der westlichen Standortabgrenzung bleibt bis auf die Verbindungsstraße, die fußläufige Anbindung und den Anschluss des nördlich gelegenen Wirtschaftsweges an die Verbindungsstraße, in landwirtschaftlicher Nutzung erhalten. Innerhalb der
BKP-Standortabgrenzung sollen im Ortseingangsbereich westlich des Wirtschaftswegs im Norden Gemeinbedarfsflächen für Sport und Kultur und im Süden Flächen für gewerbliche Baugebiete bzw. für gemischte Baugebiete dargestellt werden.
Östlich des Wirtschaftswegs schließen im wesentlichen Flächen für Wohnnutzung sowie Gemeinbedarf und Grünflächen an.
Der Flächenbedarf innerhalb des Umsiedlungsstandortes wurde mittels einer Haushaltsbefragung in 2010 ermittelt. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Flächenbedarf innerhalb des Umsiedlungsstandorts (20 ha):
Nettowohnbauland: 8,3 ha
Gewerbe und wohnverträgliche landwirtschaftliche Betriebe: 1,5 ha
Gemeinbedarfseinrichtungen: 2,8 ha
Grün- und Ausgleichsflächen, Verkehrsflächen: 7,4 ha
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Zum derzeitigen Planungsstand sind folgende Gemeinbedarfseinrichtungen im neuen Ort bei
der Bauleitplanung zu berücksichtigen:
ein multifunktionales Vereins- und Bürgerhaus (ggf. mehrere Gebäudeteile): Diese Einrichtung soll den Vereinen (u.a. Schützen, KK-Club und Sportverein) sowie den Bürgern im weitesten Sinne dienen (z.B. Jugendheim, Begegnungsraum usw.).
im Umfeld des Vereins- und Bürgerhaus ausreichend Flächen für das soziale Miteinander
(Schützenfest, Kirmes, St. Martinsfeuer usw.).
im Umfeld des Vereins- bzw. Bürgerhauses ein Sportplatz
Kindergarten
Spielplatz
Feuerwehrgerätehaus
Friedhof, Trauerhalle und Sankt-Lambertus-Kapelle
Rixen-Stiftungshaus
2.5 Umweltsituation und voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die
Umwelt
Artenschutz
Die ausgedehnten Ackerflächen östlich der L 264 weisen grundsätzlich eine Eignung als Habitat für Feldvogelarten sowie für den Feldhamster auf. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der
Standortsuche für die Umsiedlung faunistische Untersuchungen durchgeführt (Raskin 2010).
Es ergaben sich darin keine Hinweise auf ein Vorkommen des Feldhamsters. Die gefährdeten
Vogelarten Rebhuhn und Feldlerche wurden in einer vergleichsweise hohen Dichte nachgewiesen. Die gefährdete Grauammer wurde im Plangebiet als Durchzügler beobachtet, das nächste
nachgewiesene Brutvorkommen befindet sich rd. 350 m östlich des Plangebietes.
Durch die Planung gehen Lebensräume für die Arten der offenen Feldflur verloren. Die hier
nachgewiesenen Arten sind allerdings nicht als verfahrenskritisch zu bezeichnen. Eine Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsstätten
im räumlichen Zusammenhang durch funktional geeignete Ausgleichsmaßnahmen ist prinzipiell
möglich. Im Zuge des Planverfahrens wird daher eine artenschutzrechtliche Prüfung mit einer
Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen durchgeführt.
Landschaft
Die strukturarme Ackerflur auf ebenem Relief, mit weiten Sichtbeziehungen östlich der L 264,
mit einer Lärmvorbelastung durch die L 264 und landwirtschaftlichen Wegen in der Feldflur verfügt über eine mäßige Erholungseignung. Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen
durch die im Norden verlaufende Hochspannungsleitung und Windräder im Süden. Landschaftsbildprägend ist die alte Pappelreihe an einem Seitengraben des Buirer Fließ. Nach Norden bestehen Blickbeziehungen bis zum Hambacher Forst und zum Tagebaurand. Die Qualität
des Landschaftsbildes ist insgesamt gering.
Durch die Durchführung der Planung entsteht ein Verlust von Freiraum mit geringer Bedeutung
für das Landschaftsbild und mäßiger Bedeutung für die Naherholung. Es handelt sich um eine
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Neugründung eines Siedlungsbereichs innerhalb eines großen zusammenhängenden Freiraums ohne direkten Anschluss an die bestehende Ortschaft. Nach landesplanerischen Vorgaben wird eine städtebauliche Entwicklung des Zentralortes Merzenich entsprechend in östliche
erfolgen.
Die vorgenannte. Umweltprüfung empfiehlt die Eingrünung des neuen Wohnstandortes zur
freien Landschaft und den Erhalt und die Neuanlage von Wegebeziehungen.
Boden
Durch die Überbauung erfolgt eine Zerstörung hauptsächlich bedingt naturnaher, fruchtbarer
Böden, sehr kleinflächig auch aufgrund der Bodenfruchtbarkeit besonders schutzwürdiger Böden. Die Umweltprüfung empfiehlt daher die Vermeidung nicht notwendiger Bodenverdichtungen und Bodenversiegelungen (z.B. durch Verwendung wassergebundener Decken, wo möglich).
Wasser
Da das Grundwasser im Bereich des Plangebiets eine geringe Empfindlichkeit aufweist und voraussichtlich kein Oberflächengewässer mit Bedeutung für den Wasserhaushalt durch die Planung betroffen ist, sind insgesamt nur geringfügige Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten.
Bei der Durchführung der Planung gehen durch die Versiegelungen Versickerungsflächen und
Flächen zur Grundwasserneubildung verloren. Durch die Realisierung dezentraler Versickerung
kann dieser Effekt gemindert werden.
Klima
Eine Inanspruchnahme der Ackerflächen mit Freilandklima ist für das Schutzgut Klima mit geringen Auswirkungen verbunden. Durch Maßnahmen wie Durchgrünung können diese Auswirkungen gemindert werden.
Luft
Durch die Durchführung der Planung sind geringfügige höhere Immissionsbelastung durch Zunahme von Abgasen aus dem Straßenverkehr und Hausbrand durch Neubebauung zu erwarten.
Mensch, Gesundheit des Menschen, Bevölkerung insgesamt
Aufgrund der in der Nähe des Standorts vorhandenen Tierhaltung sind Konflikte mit der geplanten Wohnnutzung in einem Bereich von ca. 200 m nicht auszuschließen. Um Konflikte mit in
der Umgebung vorhandener Tierhaltung zu vermeiden, werden im Plangebiet Abstände von
300 m zu den entsprechenden Betrieben eingehalten.
Es bestehen Vorbelastungen durch Straßen- und Gewerbelärm. Die Verlegung der A4 und der
dadurch entstehende neue Autobahnanschluss Merzenich sowie die Entwicklung des Gewerbegebiets „Auf der Heide“ werden zu einer deutlichen Verkehrszunahme auf der L264 führen.
Die schalltechnische Vorprüfung im Rahmen der Umweltprüfung zum Braunkohlenplanverfah-
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ren hat ermittelt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von
55 dB(A) tags und von 45 dB(A) nachts ohne entsprechende Maßnahmen nicht im gesamten
Plangebiet eingehalten werden können. Die gesetzlich vorgeschriebenen Innenraumpegel werden überall eingehalten. Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Feinstaub und NO2 werden voraussichtlich eingehalten.
Kulturgüter
Im Plangebiet befinden sich keine geführten Bau- und Bodendenkmäler; im Nordwesten liegen
archäologische Fundstellen. Aufgrund der historischen Besiedlung des Raums, des Verlaufs
einer Römerstraße Köln – Aachen und Hinweisen auf zwei römische Siedlungen sind archäologische Funde sehr wahrscheinlich.
Eine Bebauung im Bereich der vorhandenen archäologischen Fundstellen ist mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, auf bedeutsame archäologische Funde zu treffen, sind hohe Auswirkungen auf Kulturgüter durch Gründungsarbeiten
möglich. Im Verfahren wurde daher eine frühzeitige systematische Prospektion zur Ermittlung
archäologischer Funde durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland im ersten
Quartal 2011 durchgeführt, nach deren Ergebnis westlich im Plangebiet ein römisches Einzelgehöft festgestellt wurde. Weitere direkte Hinweise auf Bodendenkmäler liegen laut Prospektion nicht vor. Im Bereich des römischen Einzelgehöftes werden durch Grabungen nähere Untersuchungen erfolgen, um archäologisch wertvolle Relikte zu sichern und Beschädigungen oder
Zerstörungen bei Bauarbeiten zu vermeiden. Auf den restlichen Flächen sollen das (negative)
Ergebnis der Prospektion absichernde Suchschnitte angelegt und falls erforderlich Bergungsgrabungen durchgeführt werden.
Sonstiges
Im Norden verläuft die Abgrenzung in einem Abstand von mindestens 370 m zu einer 380kVHochspannungsleitung und zu einer Gasleitung.
2.6 Schutzmaßnahmen vor Lärm- und Geruchsbelastungen
Bei der Stadtplanung soll der Schutz vor Lärm mit dem Ziel eines ruhigen Wohngebietes dahingehend berücksichtigt werden, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine
Wohngebiete tags und nachts auch im Außenwohnbereich eingehalten werden können. Um
dies sicherzustellen, hält die Standortabgrenzung einen Abstand von mindestens 120 m zur
L264 ein. Außerdem sind Wohnnutzungen schwerpunktmäßig in der östlichen Hälfte des Standortes vorzusehen, da dort die Orientierungswerte tags und nachts im Außenbereich eingehalten werden.
Auch im westlichen Bereich des Standortes wird davon ausgegangen, dass durch Maßnahmen
im Rahmen der Bauleitplanung, wie z.B. Anordnung von Mischgebieten die Orientierungswerte
weitestgehend auch im Außenbereich eingehalten werden können.
Zur Vermeidung von Konflikten mit vorhandener Tierhaltung hält die Abgrenzung des Plangebiets einen Abstand von 300 m zum südlich gelegenen Petershof ein.
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