Daten
Kommune
Merzenich
Größe
90 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
09.09.11, 19:31
Aktualisiert
09.09.11, 19:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 8/2011
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 30.08.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von KanalanschlussBeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der
Gemeinde Merzenich vom 20.11.2008
Achtung:
Diese Vorlage ersetzt die Drucksache 6/2011 !!!
Wie aus der anliegenden Übersicht zu entnehmen ist, war zum 01.01.2009 mit der Einführung der Gebührentrennung in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr auch die Gebührenrücklage (Sonderposten für den Gebührenausgleich –SoPo-) in die beiden Bereiche aufzuteilen.
Nach den nunmehr vorliegenden Gebührenabschlüssen der Jahre 2009 und 2010 verbleibt zum 31.12.2010 im Schmutzwasserbereich eine Rücklage von rd. 110.000 €, im
Niederschlagswasserbereich von rd. 160.000 €.
Gegenüber der Ursprungsvorlage 6/2011 sind die Rücklagenstände um je rd. 30.000 €
höher. Dies hat folgende Begründung:
Im zu Grunde liegenden Abschluss 2010 war die kalkulatorische Verzinsung des gemeindlichen Liquiditätseinsatzes für die Abwasseranlage im Gewerbegebiet G1 enthalten (7 %
der Baukosten von rd. 875.000 € = 61.250 € jährlich). Da die Gewerbeflächen „voll erschlossen“ verkauft werden bzw. wurden, konnte kein Kanalanschlussbeitrag und damit
zunächst keine „Fremdmittel“ berücksichtigt werden, die die zu verzinsende gemeindliche
Liquidität mindern konnten. Die gesamte kalkulatorische Verzinsung des Gewerbegebietes musste somit dem Abwasserhaushalt und damit allen Gebührenzahlern auferlegt werden.
Im Rahmen der weiteren Jahresabschlussarbeiten 2010 wurde verwaltungsseitig eine
Möglichkeit entwickelt, den Gebührenhaushalt rechtlich zulässig zu entlasten: Der Gemeinde sind seit 2008 Investitionspauschalen des Landes in Höhe von rd. 1,1 Mio. € zugeflossen, welche die Gemeinde aufgrund der Zweckbindung Investitionsmaßnahmen
zuordnen muss (Sonderpostenbildung oder auch „Fremdmittelbindung“). Ordnet man
nunmehr einen Betrag von rd. 875.000 € (gesamte Baukosten) aus der Investitionspauschale der Abwasseranlage G1 zu, ist diese zu 100 % „fremdfinanziert“, eine kalkulatorische Verzinsung der gemeindlichen Liquidität findet nicht statt, der Abwasserhaushalt wird
Drucksache 8/2011
Seite - 2 -
ab 2010 jährlich um rd. 60.000 € entlastet. Dies bedeutet, dass die zur Verfügung stehende Rücklage am 01.01.2012 um rd. 120.000 € (je 60.000 € für 2010 und 2011) stärker ist,
als in der ursprünglichen Kalkulation.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Entlastungsmöglichkeit greifen zu lassen, um den „normalen Gebührenzahler“ nicht mit den Kosten des Gewerbegebietes zu belasten.
Ansonsten resultiert die Belastung der Gebührenhaushalte ab 2011 ausschließlich aus
der vom Rat am 25.03.2010 beschlossenen, vollen Berücksichtigung der kalkulatorischen
Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. In der Nachkalkulation 2011 (Überschlag 2011) sind die kalkulatorischen Abschreibungen mit rd. 420.000 € berücksichtigt.
Gegenüber der Jahre bis 2010 mit entsprechenden Abschreibungen in Höhe von rd.
280.000 € eine Steigerung von rd. 140.000 €.
Wie sie der anliegenden Übersicht entnehmen können, werden diese rd. 140.000 € im
Jahr 2011 voll aus den Gebührenrücklagen Abwasser und Niederschlagswasser entnommen, da die Gebühren in diesem Jahr nicht erhöht wurden.
Aufgrund der o. a. Verbesserungen bei der kalkulatorischen Abschreibung ist nach der
anliegenden Gebührenkalkulation auch für 2012 eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich, die kalkulierten Defizite können in voller Höhe aus den Gebührenrücklagen entnommen werden.
Es muss jedoch festgehalten werden, dass beide Gebührenhaushalte strukturell erheblich
defizitär sind und in 2013 mit Gebührenerhöhungen gerechnet werden muss.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl,
1.
Den Baukosten der Abwasseranlage für das Gewerbegebiet G 1 von rd. 875.000 €
werden zu 100 % Sonderposten aus Investitionspauschalen des Landes zugewiesen, sodass eine kalkulatorische Verzinsung in der Gebührenbedarfsberechnung
entfällt.
2.
Die vorliegende Gebührenkalkulation 2012, welche Ziff. 1 des Beschlusses beinhaltet, wird anerkannt.
3.
Die Defizite 2012 werden aus den Gebührenrücklagen gedeckt, eine Erhöhung der
Gebühren in 2012 findet nicht statt.
(Harzheim)
(Klein)