Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
30 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
3/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
60 Bauamt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 20095
15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Milser Heide)
18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide"
hier: Beschlüsse über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Abschließender Beschluss über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Abschließender Beschluss über den städtebaulichen Vertrag zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide"
Satzungsbeschluss zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide"
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
02.06.2005
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
02.06.2005
Rat
30.06.2005
Bemerkungen
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Anlass für die Planung ist die beabsichtigte Neuordnung des Grundstückes und zukünftigen Gewerbebrache
der ehemaligen Sargfabrik der Fa. Köster. Diese gewerbliche Grundstücksfläche zwischen der Straße „Milser Heide“ im Westen und der „Hauptstraße“ (L 751) im Osten soll im Sinne einer Nutzung für ortszentrale
Einrichtungen und hier vorrangig für Versorgungseinrichtungen überplant werden.
Die Fläche steht in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit dem südlich gelegenen Nahversorger / Vollsortimenter mit Getränkemarkt und soll städtebaulich mit diesem verbunden werden.
Beabsichtigt ist die Verlagerung dieses Nahversorgers aus diesem Standort sowie des Discounters von
seinem heutigen Standort an der Hauptstraße in den zu überplanenden Bereich. Zudem sollen in diesem
Verbund Shopflächen angeboten werden.
Mit der Überplanung im Rahmen der 18. Änderung des Bebauungsplanes kann ein für den Ortsteil Asemissen an einem Standort zusammengefasst ein Versorgungsangebot entstehen, das aus regional- und landesplanerischer Sicht konsensfähig ist.
Die o.g. zukünftig aufgelassenen Standorte entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an solche
Versorgungseinrichtungen bzw. sind aufgrund der nicht befriedigenden Stellplatzsituation nicht mehr rentabel zu betreiben.
Mit der Planung wird somit auf vorhandene bestehende Versorgungsstrukturen eingegangen und für diese
eine qualitative Verbesserung erzielt.
-2Hinsichtlich der Einzelhandels-Verkaufsflächen, die sich aus der Verlagerung ergeben, ist die Ansiedlung
eines Getränkemarktes („Alt-Standort“ Nahversorger) vorgesehen bzw. sind bei dem „Alt-Standort“ des Discounters an der „Hauptstraße“ innerhalb des dortigen Mischgebietes über die Versorgungseinrichtung hinaus auch andere Mischnutzungen möglich.
Vor dem Hintergrund des planerischen Zieles, das Ortsteilzentrum Asemissen als multifunktionalen Versorgungsschwerpunkt des Ortsteiles auszubauen, wird für den zentralen Änderungsbereich eine Kerngebietsfestsetzung (MK) nach BauNVO vorgenommen. Kerngebiete dienen dazu, die in städtebaulich integrierten
Siedlungskernen wünschenswerte Mischung unterschiedlicher Versorgungseinrichtungen der öffentlichen
und privaten Infrastruktur unter Einbeziehung großflächiger Einzelhandelsbetriebe, planerisch abzusichern.
Zum vorbeugenden Immissonsschutz werden aktive wie passive Schutzmaßnahmen festgesetzt. Zudem
erfolgt die Aufnahme eines Hinweises zur notwendigen organisatorischen Regelung bzw. Einschränkung der
Betriebs- / Nutzungszeiten und zur Ausführung der neu zu errichtenden Zufahrten und Rückstoßflächen bei
der Stellplatzanlage der Einzelhandelsbetriebe.
Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Entwicklung innerhalb des Änderungsbereiches zu
erreichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Sinne des § 1 (8) BauGB
notwendig.
Zur Entwicklung der mit der 18. Änderung des Bebauungsplanes verbundenen Planungsabsicht aus dem
Flächennutzungsplan gemäß § 8 (2) BauGB ist der Flächennutzungsplan in einem Teilbereich zu ändern
(15. Änderung).
Begleitend zu den Bauleitplänen ist ein städtebaulicher Vertrag erstellt worden.
Gegenstand des Vertrages ist die
• Regelung der innerhalb des Vorhabenbereiches zulässigen maximalen Verkaufsflächen und Sortimente der Einzelhandelseinrichtungen,
• Regelung der Fuß- und Radwegeführung innerhalb des Vorhabenbereiches,
• Regelung der Linksabbiegespur und der Querungshilfe innerhalb der L 751 (Hauptstraße) zur äußeren Erschließung des Vorhabenbereiches.
Der Vorhabenbereich umfasst das innerhalb der 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ als MK* gekennzeichnete Gebiet.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen werden
nicht anfallen.
Der Vorhabenträger für die Projektplanung im zentralen Änderungsbereich (ehemaliges Betriebsgelände der
Fa. Köster) hat sich bereit und in der Lage erklärt, die Kosten, die mit den Planungen zur Erreichung der
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, vollständig zu tragen.
Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen zur äußeren und inneren Erschließung des zentralen Änderungsbereiches gehen zu Lasten des Vorhabenträgers (z.B. Linksabbiegemöglichkeit mit Mittelinsel als Querungshilfe unter besonderer Berücksichtigung der Fahrradfahrer in der „Hauptstraße“, Immissionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Planung für den zentralen Änderungsbereich, Schwellen zur Geschwindigkeitsminderung in den Zu- / Abfahrtsbereichen zur „Hauptstraße“ wie zum „Hahnenkamp“).
-3-
Beschlussvorschlag:
1.)
Folgenden Anregungen wird gemäß Vorlage (Anlage A) gefolgt:
• Kreis Lippe (lfd. Nr. 1)
• 14 Anlieger des Bussardweges (lfd. Nr. 6)
2.)
Folgenden Anregungen wird gemäß Vorlage (Anlage A) nicht gefolgt:
• Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (lfd. Nr. 2)
• Einzelhandelsverband Ostwestfalen/Lippe e.V. (lfd. Nr. 3)
• Lippischer Heimatbund (lfd. Nr. 4)
• Erik und Bianka Sieweke (lfd. Nr. 5)
• Schreiben mit 18 Unterschriften (lfd. Nr. 7)
3.)
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Milser Heide“ mit der Begründung wird im Parallelverfahren
gemäß § 8 (3) BauGB endgültig beschlossen (Anlage B).
4.)
Der städtebauliche Vertrag zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ wird in der
vorliegenden Fassung beschlossen (Anlage C)
5.)
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ wird mit den textlichen Festsetzungen als
SATZUNG nach § 10 (1) BauGB beschlossen (Anlage D 1).
6.)
Die Begründung mit Umweltbericht zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ wird in
der vorliegenden Fassung beschlossen (Anlage D 2).
7.)
Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die
Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Satzungsbeschluss für die 18.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt
zu machen.
Begründung der Beschlussvorschläge
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
und der 15. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 06.04.2005 bis 06.05.2005 (einschließlich) sind
Stellungnahmen vorgetragen worden, denen gemäß Vorlage gefolgt bzw. denen nicht gefolgt werden soll
(siehe Anlage A zur Beschlussvorlage).
Begleitend zu den Bauleitplänen ist ein städtebaulicher Vertrag erstellt worden, dessen Inhalte zu beschließen sind.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte ist die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „MIlser Heide“ mit den Festsetzungen als SATZUNG sowie die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren zu beschließen.
Nach der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist die Erteilung der Genehmigung sowie der
Beschluss der Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 (3), 6 (5) BauGB öffentlich bekannt zu
machen.
-4Schemmel
Anlagen
A
Auswertung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe gemäß §
3 (2) BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie der Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
B
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
(Milser Heide)
Begründung mit Planzeichnung
C
Städtebaulicher Vertrag zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
D1
18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
Nutzungsplan, Rechtsgrundlagen, textliche Festsetzungen, Zeichenerklärungen, Anmerkungen sowie sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt
D2
18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
Begründung einschließlich Umweltbericht
D3
Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold gem. § 20 Landesplanungsgesetz