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Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2012 Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
182 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
22.02.12, 06:40
Aktualisiert
22.02.12, 06:40
Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2012
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen) Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2012
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Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 19/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2012 Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.02.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 19/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 02.02.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2012 Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2012 a.) b.) c.) d.) e.) f.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Fahrten in die Partnerstädte: Sonderzuschüsse: 5,00 € pro Person pro Tag 3,00 € s.o. 1,50 € s.o. 1,50 € s.o. 4,00 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2012 a.) b.) c.) i.) Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnhemer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der vorläufige Zuschussantrag (Trägerabfrage „Maßnahmenprognose“) ist bis zum 31.03.2012 bei der Stadt Wesseling einzureichen. Der endgültige Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten) Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen d.) e.) f.) g.) h.) Voraussetzungen für Sonderzuschüsse 1. 2. 3. 4. Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 9.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Sachdarstellung: 1. Problem Im Jahr 2011 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von freien Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 9.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Von den im Jahr 2011 zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 9.000,00 € wurden bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung Zuschüsse in Höhe von 7.118,00 € ausgezahlt. Einige Träger haben im Frühjahr 2011 sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht stattgefunden bzw. es wurde wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet. Die Mittelbereitstellung in Höhe von 9.000 € war somit ausreichend. Für das Jahr 2012 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2012 a.) b.) c.) d.) e.) f.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Fahrten in die Partnerstädte: Sonderzuschüsse: 5,00 € pro Person pro Tag 3,00 € s.o. 1,50 € s.o. 1,50 € s.o. 4,00 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2012 a.) b.) c.) i.) Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnhemer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der vorläufige Zuschussantrag (Trägerabfrage „Maßnahmenprognose“) ist bis zum 31.03.2012 bei der Stadt Wesseling einzureichen. Der endgültige Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen: 5. 6. 7. 8. 9. 10. Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten) Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen d.) e.) f.) g.) h.) Voraussetzungen für Sonderzuschüsse 11. 12. 13. 14. Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 9.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. 3. Alternativen Werden seitens der Verwaltung keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Der Jugendstiftung werden 9.000,00 € aus den Erträgen entnommen.