Daten
Kommune
Wesseling
Größe
182 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
22.02.12, 06:40
Aktualisiert
22.02.12, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
19/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2012
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.02.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 19/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
02.02.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2012
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2012
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
5,00 € pro Person pro Tag
3,00 € s.o.
1,50 € s.o.
1,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2012
a.)
b.)
c.)
i.)
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis
17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnhemer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der vorläufige Zuschussantrag (Trägerabfrage „Maßnahmenprognose“) ist bis zum 31.03.2012 bei
der Stadt Wesseling einzureichen.
Der endgültige Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der
Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
d.)
e.)
f.)
g.)
h.)
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
1.
2.
3.
4.
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 9.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2011 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von freien Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 9.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
Von den im Jahr 2011 zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 9.000,00 € wurden bis zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung Zuschüsse in Höhe von 7.118,00 € ausgezahlt. Einige Träger haben im Frühjahr 2011
sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht stattgefunden bzw. es wurde wegen
Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet.
Die Mittelbereitstellung in Höhe von 9.000 € war somit ausreichend.
Für das Jahr 2012 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen.
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2012
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
5,00 € pro Person pro Tag
3,00 € s.o.
1,50 € s.o.
1,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2012
a.)
b.)
c.)
i.)
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis
17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnhemer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der vorläufige Zuschussantrag (Trägerabfrage „Maßnahmenprognose“) ist bis zum 31.03.2012 bei
der Stadt Wesseling einzureichen.
Der endgültige Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der
Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
d.)
e.)
f.)
g.)
h.)
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
11.
12.
13.
14.
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 9.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
3. Alternativen
Werden seitens der Verwaltung keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Jugendstiftung werden 9.000,00 € aus den Erträgen entnommen.