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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) Antragsteller: Dr. Graf v. der Schulenburg, Leopoldshöhe-Hovedissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A)
Antragsteller: Dr. Graf v. der Schulenburg, Leopoldshöhe-Hovedissen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 31/2004 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe federführendes Amt: 60 Bauamt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 14.12.04 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) Antragsteller: Dr. Graf v. der Schulenburg, Leopoldshöhe-Hovedissen Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17. Februar 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit anliegendem Schreiben beantragt Graf von der Schulenburg für das Flurstück 1040 westlich der Schötmarsche Straße eine Bebauungsplanänderung. In seiner Begründung legt er dar, daß der Bedarf an einem Spielplatz nicht mehr gegeben ist und die Realisierung der Umgehungsstraße es ermöglicht, die bauliche Ausnutzung des Grundstückes zu erhöhen. Mit dem Bau der Umgehungsstraße ist u.a. die im rechtskräftigen B-Plan vorgesehene Bushaltebucht hinfällig. Weiterhin könnte die bisher geplante Wohnbebauung näher zur Schötmarsche Straße vorgesehen werden, da u.a. die Lärmbeeinträchtigung abgenommen hat und auch die Zuwegung von dieser Straße jetzt möglich ist. Ob auf den Spielplatz vollständig verzichtet werden kann, läßt sich im jetzigen Beurteilungsstadium nicht abschließend klären. Der Umfang der Spielplatzfläche ist jedoch auf jeden Fall diskussionsfähig und wäre in einem Verfahren im Detail abzuklären. Insgesamt läßt sich der Antrag positiv bewerten, da die Relationen zwischen Ausnutzung des Grundstückes, Planungsaufwand sowie Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen unter Beachtung des schonenden Umgangs mit Grund und Boden in Bezug auf die freie Landschaft Berücksichtigung findet und untereinander ausgeglichen ist. Aufgrund der Vielzahl an laufenden Verfahren, hier sei u.a. an den Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Straße “Kleine Horst” erinnert, ist es nicht möglich, einen Zeitpunkt der Aufnahme des Verfahrens zu nennen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuß beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Änderungsverfahrens. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt. Schemmel Anlagen -/- Unterlagen des Antragstellers - Auszug aus dem aktuellen B-Plan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) / Flurkartenauszug