Daten
Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
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Drucksache: WP9-2/2015
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.05.2015
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 6 / Bedburg, 2. Änderung – Teilbereich des Gewerbegebietes am
Nachtigallenweg
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Alternative A:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst keinen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 6 / Bedburg.
Alternative B:
Für den Bebauungsplan Nr. 6 / Bedburg, 2. Änderung, wird der Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 / Bedburg im Bereich
des unterem Nachtigallenwegs (siehe Anlage 1) vor. Für diesen Bereich gilt derzeit der
Bebauungsplan Nr. 6 / Bedburg, der am 11. September 1967 in Kraft getreten ist. Für das
maßgebliche Grundstück ist ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 1962 festgesetzt.
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück die Errichtung einer Seniorenwohnanlage mit
Arztpraxen, Apotheke und Geschäften. Nach den derzeitigen Plänen ist ein zweigeschossiger
Gebäudekomplex mit 26 Wohnungen, Sozial- und Gemeinschaftsräumen sowie vier kleinen
Ladenlokalen (Läden: gesamt ca. 350 m²) vorgesehen.
Nach dem derzeit maßgeblichen Bebauungsplan ist dieses Vorhaben an dem vorgesehenen
Standort nicht zulässig. Hierzu wäre die Änderung des Bebauungsplans mit der Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes (WA) oder ggf. eines Mischgebietes (unter Einbezug umliegender
Bereiche) notwendig.
Das Grundstück liegt im Nahbereich der Klosterstraße und damit in fußläufiger Entfernung sowohl
zu den Nahversorgungsbetrieben an der Wiesenstraße sowie zur Bedburger Innenstadt. Das
Grundstück hat eine Größe von etwa 4.800 m². Nach verschiedenen gewerblichen Nutzungen in
den letzten Jahren (zuletzt ein Dackdeckerbetrieb) stehen die vorhandenen gewerblichen Hallen
derzeit leer. Das Grundstück liegt im Randbereich des Gewerbegebietes Nachtigallenweg. Östlich,
südlich und westlich schließen sich Betriebsleiterwohnungen sowieso außerhalb des festgesetzten
Gewerbegebietes „normale“ Wohnungen an. Nördlich angrenzend liegt ein Betrieb zur
Autoaufbereitung.
Bei einer (teilweisen) Überplanung des Gebietes wären daher mögliche bestehende
Immissionskonflikte zu berücksichtigen und entsprechend in der Konzeption zu vermeiden. Hierbei
sei darauf hingewiesen, dass sich in dem Gewerbegebiet insgesamt schon heute vielfach
Wohnungen befinden. Zum einen sind dies Betriebsleiterwohnungen, die möglicherweise
mittlerweile nicht mehr durch die Betriebsinhaber genutzt werden, zum anderen sind in den
erteilten Genehmigungen für Wohnhäuser in der Vergangenheit diese nicht immer eindeutig als
Betriebsinhaberwohnungen ausgewiesen worden und genießen daher ggf. als „normale“
Wohnhäuser Bestandsschutz.
Dementsprechend besteht bereits heute ein latenter Immissionskonflikt in dem Gewerbegebiet
zwischen den ausgeübten Wohn- und Gewerbenutzungen, wenngleich hier derzeit keine
ordnungsbehördlichen Verfahren oder Beschwerden diesbezüglich bekannt sind. Daher ist eine
Überplanung des Gesamtbereiches derzeit nicht zwingend notwendig und könnte nur für einen
Teilbereich geändert werden, wenn die o. g. Bebauung zugelassen werden soll. In diesem Zuge
ist über die Einleitung einer Bebauungsplanänderung zu beraten.
Im Vorfeld der Beratung hat am 16.04.2015 ein Ortstermin mir den Mitgliedern des Ausschusses
stattgefunden. Hierüber kann in der Sitzung mündlich berichtet werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Eine Bereitstellung zentrennaher Wohnangebote für Senioren trägt zur Stabilisierung Bedburgs als Wohnstandort bei
und stärkt die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches Bedburg-Zentrum. Andererseits werden
hierdurch Gewerbeflächen aufgegeben, die zu einer Stärkung Bedburgs als Arbeitsstandort beitragen können. Hierzu
müsste der Verlust an Gewerbeflächen an anderer Stelle im Stadtgebiet aufgefangen werden.
Beschlussvorlage WP9-2/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten sollen dem Antragsteller auferlegt werden.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 17.04.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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