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Beschlussvorlage GB (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
07.11.12, 12:02
Beschlussvorlage GB (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich auf Gewährung eines 
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 
53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22) Beschlussvorlage GB (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich auf Gewährung eines 
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 
53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 301/2012 11.07.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2012 Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22 Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholömäus Kirspenich zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22, einen Zuschuss in Höhe von 320.000,00 € zu gewähren. -2Begründung: Die Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich bittet mit Antrag vom 07.07.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Typs I und einer Gruppe des Typs II für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in Bad MünstereifelKirspenich, Weiherstraße 22. Es sollen 16 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich auf 370.580,87 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 320.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag 2. Bundesmittel zum U3 Ausbauprogramm gem. Bescheid vom 12.06.2012 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 320.000,00 € 288.000,00 € 32.000,00 € 50.580,87 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)