Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
07.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 301/2012
11.07.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe
des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in
53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholömäus Kirspenich zu
den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für
unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22, einen Zuschuss in Höhe von 320.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich bittet mit Antrag vom 07.07.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Typs I und einer Gruppe
des Typs II für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in Bad MünstereifelKirspenich, Weiherstraße 22.
Es sollen 16 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich auf
370.580,87 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 320.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Bundesmittel zum U3 Ausbauprogramm
gem. Bescheid vom 12.06.2012
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
320.000,00 €
288.000,00 €
32.000,00 €
50.580,87 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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