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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - Umsetzung des Konzeptes "Touristisches Servicecenter")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.08.12, 14:46
Aktualisiert
18.09.12, 12:01
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - 
Umsetzung des Konzeptes "Touristisches Servicecenter") Dringlichkeitsentscheidung Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - 
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Umsetzung des Konzeptes "Touristisches Servicecenter")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 60/2012 24.07.2012 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 28.08.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Nordeifel Tourismus GmbH Umsetzung des Konzeptes "Touristisches Servicecenter" Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat ab dem Haushaltsjahr 2013. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt a) die inhaltliche Weiterentwicklung der Nordeifel Tourismus GmbH zu unterstützen b) den erforderlichen Zuschuss für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe 226.255 € (ohne Berücksichtigung eines evtl. Beitritts der Stadt Bad Münstereifel, bzw. in Höhe von 208.850 € im Falle eines Beitritts der Stadt Bad Münstereifel zum 01.01.2013) in den Haushalt 2013 einzuplanen. -2- Begründung: Die Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH hat sich in ihrer Sitzung am 27.09.2011 mehrheitlich für die Weiterentwicklung der Organisation als sog. TSC - Tourismus Service Center ausgesprochen. Der Prozess sowie die sich abzeichnenden Konsequenzen wurden in mehreren Gremiensitzungen der Gesellschafter von der Geschäftsführung vorgestellt. Der Fachausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang erhielt in seiner Sitzung im November 2011 einen Sachstandsbericht. Der TSC-Prozess sieht folgende Bausteine vor: 1. Übernahme von weiteren Back-Office-Aufgaben 2. Professionalisierung der Tourist-Informationen durch Weiterbildung und Herstellung der Buchbarkeit vor Ort Nach fachlicher Begleitung und mehreren Workshops, an dem Vertreter aller Gesellschafter teilgenommen haben, hat die Geschäftsstelle der Nordeifel Tourismus GmbH ein Konzept zur Weiterentwicklung als TSC der Stufe III entwickelt (siehe Gesamtkonzept, Anlage 1 zu D 60/2012). Das von der Geschäftsstelle entwickelte Konzept inkl. der Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan ab dem Jahr 2013 wurden in der 12. Gesellschafterversammlung am 12. Juni 2012 vorgestellt. Die Gesellschafterversammlung beschloss mehrheitlich, dass grundsätzlich Konsens über das Gesamtkonzept herrscht. Zur Konkretisierung der Umsetzungsvorbereitung des Konzeptes wurde die Geschäftsführung mit weiteren Aufgaben beauftragt: 1. Besprechung der Problematik Finanzierung des erhöhten Gesellschafterzuschusses und der erhöhten Kreisumlage vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation (u.a. Haushaltsicherungskonzept) der kommunalen Gesellschafter. Hierzu wurde eine Sitzung der Stimmführer in der Gesellschafterversammlung für den 5. Juli 2012 vereinbart (siehe unten) 2. Vorbereitung des Dienstleistungsvertrags mit der Stadt Schleiden zum Betrieb des Na tionalpark-Tores Gemünd ab dem 01. Januar 2013 zur Beschlusslage in der 13. Gesellschafterversammlung (20. September 2012) 3. Vorbereitung von Personalverträgen für den Betrieb des Nationalparktores und der Tourist-Info Schleiden Gemünd zur Beschlusslage in der 13. Gesellschafterversammlung 4. Vorbereitung einer Verpflichtungserklärung zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Nordeifel Tourismus GmbH und den von den Kommunen oder Dritten betriebenen TouristInformationen Typ I und II zur Beschlusslage in der 13. Gesellschafterversammlung 5. Erstellung einer einheitlichen Infovorlage für die Beschlussfassung in den Gremien der Gesellschafter für die Sitzungsperiode nach der Sommerpause 6. Arbeits- und steuerrechtliche Prüfung des Gesamtkonzeptes 7. Vorbereitung von Stellenausschreibungen zur 13. Gesellschafterversammlung und Anpassung der Stellenbeschreibungen, damit die Möglichkeit besteht, dass sich Mitarbeiter aus den Verwaltungen der Gesellschafterkommunen mit touristischer Erfahrung bewerben können 8. Bildung einer Personalauswahlkommission zur 13. Gesellschafterversammlung, dabei soll das Personalauswahlverfahren, analog dem Modell “Jobcenter” Anwendung finden. Die Stellenausschreibungen erfolgen nach Beschluss des Gesamtkonzeptes und des Wirtschaftsplanes in der 14. Gesellschafterversammlung am 05. November 2012. -3- Das Umsetzungsmodell: Das von der Geschäftsführung der NeT in der Sitzung der Stimmführer der Gesellschafterversammlung am 05.07.2012 favorisierte und letztlich vereinbarte Stufenmodell sieht folgendes vor: ( Variante 1) Die Nordeifel Tourismus GmbH wird ab 1. Januar 2013 zusätzlich zu den bereits getroffenen Beschlüssen (Personalübernahme Auszubildende ab 01.07.2012 , Stundenerhöhung TZ-Kraft ab 01.07.2012, Neueinstellung Auszubildende ab 01.08.2012, Erhöhung Porto, Erhöhung Miete durch Bezug neuer Räumlichkeiten, Erhöhung Kosten für externe Buchhaltung, Erhöhung Kosten für Prüfung Jahresabschluss) zunächst folgende Maßnahmen zur Erreichung des Status TSC Stufe III unternehmen, wobei sich dadurch auch die Umsatzerlöse deutlich erhöhen werden: 1. Schaffung einer Stelle für den Bereich Kulturtourismus (notwendig durch die Erweiterung des Gesellschafterraumes !) 2. Schaffung einer Stelle für den Bereich Marketing / PR Veranstaltungen 3. Betrieb Nationalpark-Tor Gemünd ab 01.01.2013 mit personellen Konsequenzen 4. Erhöhung Marketingbudget auf 80.000 € 5. Das ursprünglich in der Stufe III des TSC-Prozesses entwickelte Modul der Weiterbildung der Counterkräfte wird aller Voraussicht nach in Zusammenarbeit mit einer am Standort Vogelsang entstehenden neuen Weiterbildungsakademie abgedeckt werden können. Die Finanzierung für eine begrenzte Teilnehmerzahl mit Ausnahme der Verpflegungskosten würde von der Nordeifel Tourismus GmbH übernommen. (siehe Anlage 2 zu D 60/2012: Entwurf Personalkonzept ab 2013) Das Umsetzungsmodell hat für die Gesellschafter folgende finanzielle Auswirkungen: 1. Finanzierungsanteil pro Kommune gemäß Regelung im Gesellschaftervertrag und Gesell schaftsanteil: 17.405 € 2. Finanzierungsanteil des Kreises Euskirchen gemäß Gesellschaftervertrag und Gesell schaftsanteil: 226.255 € (ohne Beitritt Stadt Bad Münstereifel) In Abstimmung mit der Kämmerei des Kreises Euskirchen wurden im Vorfeld zwei weitere Finanzierungsvarianten ausgearbeitet. Variante 2: 1. Finanzierungsanteil pro Kommune mit einer gedeckelten Summe in Höhe von 15.632 €, die sich an dem Modell der gefassten Beschlüsse zuzüglich der Schaffung einer Stelle für den Bereich Kulturtourismus (notwendig durch Erweiterung des Gesellschafterraumes) sowie der Erhöhung des Marketingbudgets auf 80.000 ergibt 2. Finanzierungsanteil des Kreises Euskirchen: 242.212 € Variante 3: 1. Finanzierungsanteil pro Kommune bleibt gleich wie im Wirtschaftsplan 2012 bei 10.845 € 2. Finanzierungsanteil des Kreises Euskirchen: 285.295 € Zu weiteren Varianten, die einen Übernachtungsschlüssel berücksichtigt hätten, wurde aus steuerrechtlichen Gründen abgeraten. Die Stimmführer der Gesellschafterversammlung haben dem Vorschlag unter Variante 1 mehrheitlich zugestimmt. Infolge dieser Entwicklungen und Rahmenbedingungen wird ab 2013 ein Gesellschafter- -4zuschuss in Höhe von insgesamt 382.900 Euro erforderlich sein. Der Beitrag für die Städte und Gemeinden beläuft sich auf je 17.405 €, der Beitrag des Kreises Euskirchen auf 208.850 € mit Bad Münstereifel/ 226.255 € ohne Bad Münstereifel. Der Betrieb der TI in Gemünd durch die NET wird separat über einen Dienstleistungsvertrag abgerechnet und belastet die übrigen Gesellschafter nicht. Weitere Vorgehensweise 1. Information in den Räten der Gesellschafter (ab Sommer – Herbst) 2. Beschluss des Gesamtkonzeptes in der 14. Gesellschafterversammlung am 05. November 2012 3. Notarielle Änderung des Gesellschaftervertrags durch die Beitritte von Gesellschaftern am 05.11.2012 4. ab 01.01.2013 Umsetzung Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Diese Vorlage ist Grundlage für die Beschlussvorlagen der Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH am 20. September 2012. Da der Kreistag erst im Dezember 2012 tagt, ist eine vorherige Beschlussfassung erforderlich. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez.Grutke gez. Troschke gez. Rosenke gez. Bell Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)