Daten
Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:01
Aktualisiert
02.06.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-32/2015
1. Ergänzung
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2015
Jugendhilfeausschuss
16.06.2015
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen;
2 Enthaltungen
Betreff:
Sonderförderung
Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg Kaster)
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm
Bedburg-Kaster) mit ________ € jährlich zu fördern.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Jugendhilfeausschuss am 10.03.2015 wurde über einen Antrag auf Sonderförderung der
Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Stamm Bedburg-Kaster) beraten. Wenngleich Konsens
darüber herrschte, dass die Jugendarbeit der Pfadfinderschaft gefördert und die ehrenamtliche
Arbeit anerkannt werden soll, baten die Mitglieder um detailliertere Informationen, um den Antrag
besser bewerten zu können. Inhaltlich sollte klarer werden, warum die Angebote der Pfadfinder
nicht (angebotsunabhängig) jedem Kind und Jugendlichen offen zur Verfügung stehen. Darüber
hinaus ging aus dem Antrag kein konkreter finanzieller Bedarf hervor.
Mit Datum vom 27.03.2015 hat die Verwaltung den Träger gebeten, die oben erwähnten Punkte
zu konkretisieren. Die Antwort des Trägers ist als Anlage beigefügt.
Darin wird zum einen die fehlende offene Zugänglichkeit als Besonderheit der verbandlichen
Jugendarbeit dargestellt. Bezogen auf die Ferienmaßnahmen der Pfadfinder, dem grundsätzlichen
Auftrag sowie der vertrauensvolle Umgang mit besonderen Materialien (Werkzeug, Messer,
Feuer) kann die Fachverwaltung des Jugendamtes die Argumentation des Trägers
nachvollziehen, warum nicht alle Kinder und Jugendlichen an den Aktionen der Pfadfinder
teilnehmen können.
Im Schreiben der Pfadfinder ist ebenfalls die gewünschte Kostenaufstellung erhalten. Diese weist
im Jahr 2014 einen Fehlbetrag von 272,82 € aus. Gemäß den Fördergrundsätzen der Richtlinien
der Stadt Bedburg wäre diese Summe auch der Förderhöchstsatz, da mit der städtischen
Unterstützung lediglich das Defizit aufgefangen werden und keine Gewinne aufgrund der
Förderung erzielt werden dürfen.
Da die Pfadfinderschaft jedoch einen höheren Betrag beantragt (mind. 1.000,-) hat die Verwaltung
noch einmal nachgefragt, damit in der Vorlage keine missverständlichen Sachlagen dargestellt
werden. In der Antwort des Trägers, wird dieser Umstand wie folgt erläutert:
Die Pfadfinderschaft muss – aufgrund der ausbleibenden städtischen Mittel – die Preise für die
Freizeiten recht hoch kalkulieren (z.B. Pfingstwochenende 75,-). Dadurch könnten sich einige
Familien die Freizeiten nicht mehr leisten. Damit diese dennoch teilnehmen könnten, müsste auf
Spendengelder zurückgegriffen werden, welche an anderer Stelle wieder fehlen würden (z.B. bei
der Anschaffung von Material).
Mit einem städtischen Zuschuss könnte demnach laut Argumentation des Trägers das
Ferienangebot günstiger gestaltet werden (und somit für – sozial schwächer gestellte Familien –
leichter zugänglich sein) und zielorientierter in die Materialbeschaffung investiert werden. Zudem
hegt der Träger die Hoffnung, dass das Spendenaufkommen der Mitglieder höher ist, sofern die
Freizeiten günstiger werden.
Wie im letzten Jugendhilfeausschuss beschlossen, wird ein Vertreter der Pfadfinderschaft
eingeladen, den Antrag noch einmal im Jugendhilfeausschuss vorzustellen und für Rückfragen zur
Verfügung zu stehen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Beschlussvorlage WP9-32/2015 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-32/2015 1. Ergänzung
Seite 3